Atommülllager Schacht Konrad? Verspätet, verbesserungswürdig und nicht ganz legal

SchachtKonrad2206201371Der Ausbau des geplanten Atommülllagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad verzögert sich mehr und mehr. Ehemals war eine Inbetriebnahme für 2014 geplant. Inzwischen mehren sich die Hinweise, dass es noch bis 2024 dauern könnte – wenn überhaupt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung offenbar mit Bezug auf interne Unterlagen (siehe unten und auch Neues Deutschland). Erst vor wenigen Wochen waren neue Sicherheitsprobleme beim unterirdischen Ausbau bekannt geworden. Außerdem wird jetzt bekannt, dass es zu offenbar illegalen Absprachen der am Ausbau beteiligten Bergbau-Unternehmen gekommen ist. Und obendrein sieht die Landesregierung in Niedersachsen ohnehin Handlungsbedarf bzw. Anlass für eine „Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad“. Die Probleme nehmen zu!

Siehe:

Die Atommüllberge mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen wachsen und wachsen. Aber das geplante Endlager im Schacht Konrad kommt nicht voran. In den nächsten Jahren werden mit dem Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke enorme Mengen Atommüll anfallen. Ohne den Schacht Konrad heißt das: An allen AKW-Standorten werden jetzt neue Atommüll-Zwischenlager entstehen, zusätzlich zu den Lagern für die hochradioaktiven Brennelemente, für die es ja bis heute ebenfalls keine Endlagerung gibt (zu den Sicherheitsmängeln der Standort-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle hier: Dokumentation: OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf).

Wie es mit dem Schacht Konrad weiter geht, ist nicht nur wegen der immer neuen Sicherheitsmängel im Grunde offen. Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen spricht im Koalitionsvertrag davon, dass es einer „Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad“ bedarf. Hintergrund dafür ist auch das Desaster im unweit gelegenen Atommülllager ASSE II, das abzusaufen und einzustürzen droht. Um den Endlager-Super-Gau zu verhindern, prüfen die Betreiber, ob der in der ASSE in großen Mengen versenkte Atommüll zu bergen ist. Eine überaus schwierige Aufgabe, denn das war bei der Einlagerung nicht vorgesehen: Nach dem Motto “Aus den Augen aus dem Sinn” ist der Atommüll in der ASSE einfach versenkt worden. Damals sogar unter sogenannten Forschungstiteln wie: “Versuchsweise nicht rückholbare Endlagerung”.

Das Desaster in der ASSE wirft daher natürlich jetzt auch für den Schacht Konrad und die Lagerung von Atomabfällen insgesamt die Frage auf: Muss die Rückholbarkeit nicht in die Sicherheitskonzepte eingeplant werden? Kein Wunder also, dass die niedersächsische Landesregierung auch für den bereits genehmigten Schacht Konrad die Frage einer Neubewertung der Sicherheitskonzepte auf die Tagesordnung stellt.

Darauf hat auch der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel jüngst noch einmal deutlich hingewiesen. Auch mit Blick darauf, dass von diesen Sicherheitsmängeln im Berliner-Koalitionsvertrag in keiner Weise die Rede ist. Ungewöhnlich deutlich sprach er davon, dass bestimmte Aussagen im Koalitionsvertrag “neben der Spur” wären.

Siehe:

Unterirdisch: Illegale Absprachen beim Ausbau des Schacht Konrad

Jetzt wird auch noch bekannt, dass es zwischen der für den Bau des Endlagers zuständigen Firma DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe) und den beauftragten Bergbaufirmen offenbar zu illegalen Absprachen gekommen ist. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung: “Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum sprachen sich die Firmen ab, wer welches Gebot abgibt – und zwar so, dass jeder sein Stück vom Kuchen abbekommt. Jeweils zwei der sechs Firmen hatten sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen. So landete Auftrag eins, knapp 40 Millionen Euro, bei Konsortium A, Auftrag zwei über 41 Millionen Euro bei Konsortium B. Die Aufträge vergab die Schacht-Konrad-Baufirma DBE.”

Beim Ausbau des Schacht Konrads geht es um eine Menge Steuer-Gelder: Etwa 2,2 Mrd Euro werden nach derzeitigem Kenntnisstand die Ausbauarbeiten für den Atommüll-Schacht verschlingen.

Beteiligt an den Deals ist offenbar auch die DBE selbst: “Es habe, heißt es nun in deren internen Unterlagen, einen “besprochenen Verteilungsplan” gegeben, an den sich alle hielten. Ein DBE-Mitarbeiter hatte dem Kartell offenbar zugearbeitet, durch Ermittlungen gegen ihn war die Absprache aufgeflogen. Auch das Kartellamt ermittelt nun gegen “Bergbauspezialfirmen”, und das offenbar nicht nur mit Blick auf Schacht Konrad. Schließlich hebeln derlei Absprachen den Wettbewerb aus.”

Die DBE wird über die Gesellschaft für Nuklar Service (GNS) weitgehend von den deutschen Atomkonzernen kontrolliert und ist nicht nur für Schacht Konrad zuständig, sondern auch in Gorleben und Morsleben am Werk!

“Auftrag auf Ewigkeit”

Dass die Atomkonzerne nicht nur Atommüll in unverantwortlicher Weise herstellen, sondern daran auch noch verdienen, zeigt sich nicht nur an der Beteiligung der DBE bzw. der GNS bei den Ausbauarbeiten. Die SZ berichtet: “Schon 1984 hatte der Bund den Bau von Endlagern komplett einer einzigen Firma übertragen, der DBE. Sie gehört mittlerweile zu 75 Prozent den vier deutschen Atomkraftbetreibern und genießt praktisch einen Auftrag auf Ewigkeit: “Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen”, heißt es in Paragraf 26. Ewig schon gibt es deshalb Zoff mit dem formal zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz.”

Mit diesem Vertrag hat die Bundesregierung also den AKW-Betreibern quasi das Monopol für den Bau der Endlager übergeben. Dem Bundesamt für Strahlenschutz, die staatliche Behörde, die für die Sicherheit von Atommülllagern eigentlich zuständig ist, werden mit diesen Verträgen die Hände gebunden.

Informationen hier bei der AG Schacht Konrad.

Zur DBE siehe Wikipedia: “Die DBE wurde 1979 als 100% mittelbares, bundeseigenes Unternehmen gegründet.[2] Das Unternehmen ist im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz tätig und mit Sonderrechten ausgestattet. Rechtsgrundlage ist §9a Abs. 3 Atomgesetz (AtG).[2] 1984 wurden deutsche Energieversorgungsunternehmen Gesellschafter, zunächst mit 25% über die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK). 1990 übernahm die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), deren Gesellschafter die deutschen Betreiber von Kernkraftwerken sind,[3] die Anteile der DWK und erhöhte ihren Anteil sukzessive auf 75%. 25 % des Kapitals gehören seit 2008 der bundeseigenen Energiewerke Nord.”

 

Dirk Seifert

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