Verkauf von Atomwaffen-Technik der URENCO: Die internationalen Verträge und der Super-Gau der Weiterverbreitung

Urananreicherung findet in Deutschland bei der URENCO statt: Technisch ist die Herstellung von atomwaffenfähigem hochangereichertem Uran möglich. Foto: Dirk Seifert
Urananreicherung bei der URENCO: Technisch ist die Herstellung von atomwaffenfähigem hochangereichertem Uran möglich. Internationale Verträge zwischen den Staaten, in denen URENCO aktiv ist, sollen die Nicht-Verbreitung von Atomwaffen-Technik und -Material verhindern. Foto: Dirk Seifert

Atomwaffen-Technologie zur Anreicherung von Uran der URENCO soll verkauft werden. Darüber verhandeln derzeit die drei Staaten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Ein erster Markttest ist Anfang des Jahres abgeschlossen worden. Die Urananreicherung im Rahmen der URENCO ist aufgrund seiner hohen militärischen Brisanz mehreren internationalen Staats-Verträgen unterworfen. Die Verträge regeln einerseits die kommerzielle Förderung der Nutzung der Gaszentrifugen-Technologie zur Herstellung von angereichertem Uran für den Einsatz in Atomkraftwerken zur Stromerzeugung. Andererseits regeln die Verträge das Verbot zur Anreicherung von Uran235 zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran.

Vier internationale Verträge mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit sind seit der Gründung Anfang der 1970er Jahre durch die jeweiligen Vertragsstaaten über die Tätigkeit der URENCO verhandelt und ratifiziert worden. Die Verträge gibt es gleich unten als PDF mit jeweiligen kurzen Erläuterungen.

In den 70er Jahren kam es bei der URENCO zum Super-Gau in Sachen Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technologie. Der pakistanische Wissenschaftler Abdul Qadeer Khan, der heute als Vater der Pakistanischen Atombombe gilt, konnte unbemerkt Knowhow, Blaupausen und Material stehlen. Während in Pakistan damit die Entwicklung der Atombombe vorangetrieben wurde, verkaufte Khan sein Wissen und Knowhow an weitere Staaten. Darüber berichtet diese Dokumentation auf Youtube:

Der gefährlichste Mann der Welt – Abdul Qadeer Khan
Teil 1 https://www.youtube.com/watch?v=8wAIf4W3u8E
Teil 2 https://www.youtube.com/watch?v=4tQPhEriaFw
Teil 3 https://www.youtube.com/watch?v=Loty2cVEXRw

Siehe dazu auch auf Phoenix diese Texthinweise: Die großen Atomspione (2/2). Der gefährlichste Mann der Welt – Abdul Qadeer Khan

Die internationalen Staats-Verträge zur Kontrolle und Förderung der URENCO

Der Vertrag von Almelo (PDF), 1970, Vertrag zur Gründung der URENCO für Forschung, Entwicklung, Bau und Betrieb von tri-nationalen Uranreicherungsanlagen auf Basis von Gaszentrifugen, Deutschland, Niederlande, Großbritannien

Der Vertrag von Washington (PDF), 1992-94, Vertrag über Bau und Betrieb einer Urananreicherungsanlage der URENCO in den USA. Vertragspartner: Deutschland, Niederlande, Großbritannien und die USA

Der Vertrag von Cardiff (PDF) 2005/6, Vertrag zur Beteiligung der AREVA/Frankreich zu 50 Prozent an der Enrichment Technology Company ETC für Forschung, Entwicklung und Bau von Urananreicherungsanlagen mit Gaszentrifugen. Die ETC war vorher als Unternehmen von URENCO ausgegründet worden, um den Betrieb von Forschung, Entwicklung und Bau zu trennen. Die ehemals 100 Prozentige Urenco-Tochter wird seit 2007 zu gleichen Teilen von URENCO und AREVA betrieben. U.a. baut die ETC für die AREVA eine neue Urananreicherungsanlage George-Bresse-II. Vertragspartner: Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich.

Der Vertrag von Paris (PDF), 2011-12, Vertrag zum Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen auf Basis der von URENCO entwickelten und für ETC lizensierten Gaszentrifugen. Vertragspartner sind die USA und die im Cardiff-Vertrag beteiligten Partner Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich.

Dirk Seifert

2 Gedanken zu “Verkauf von Atomwaffen-Technik der URENCO: Die internationalen Verträge und der Super-Gau der Weiterverbreitung

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