Vattenfall-Anwälte gehen gegen Brunsbüttel-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager vor

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweise auf.  Foto: Dirk Seifert

Nach Informationen von umweltFAIRaendern haben die Vattenfall-Anwälte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel eine Anhörungsrüge erhoben und wollen die Wiederaufnahme des Revisions-Verfahrens erwirken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am Standort Brunsbüttel aufgehoben. Mitte Januar 2015 wurde dieses Urteil rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die von Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz angestrebte Revision abgelehnt hatte. Das will Vattenfall aber offenbar aufgrund der weitreichenden Folgen unter keinen Umständen akzeptieren.

Hintergründe zum Verfahren in Sachen Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf umweltFAIRaendern.de:

 

Dirk Seifert

2 Gedanken zu “Vattenfall-Anwälte gehen gegen Brunsbüttel-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager vor

  1. Soll doch Vattenfall alles packen und insbesondere mit ihren strahlenden Fässern heim ziehen nach Schweden. Die alten Eisenbergwerke dürften doch genug Platz für jeden Vattenfallmüll haben.

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