Atommüll und Standortauswahlgesetz: Sachsen beantragt Vermittlungsausschuss

Atommüll und Standortauswahlgesetz: Sachsen beantragt Vermittlungsausschuss

Atommülllager-Suche? Das Bundesland Sachsen und auch Bayern haben damit irgendwie Probleme. Letzte Woche ist das Gesetz zum Standortauswahlverfahren für ein Lager für hochradioaktive Atomabfälle mit den Stimmen der CDU/CSU, Grünen, SPD und gegen die LINKE im Bundestag beschlossen worden. Am 31. März muss auch noch der Bundesrat abstimmen. Nun soll aber das Land Sachsen im Bundesrat den Antrag gestellt haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth ist empört und nennt das auf Twitter “unverschämt und verantwortungslos”.

UPDATE 28/3/17: Nicht überraschend sind Bayern und Sachsen mit ihren Anträgen im Bundesrat gescheitert, meldet die Junge Welt.

Über Sachsens Probleme mit der Atommülllager-Suche schreibt die Freie Presse. Und schon vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes ging es im Landtag in Sachsen hoch her. Bereits in der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, auf deren Bericht die jetzige Gesetzesnovellierung des StandAG im Wesentlichen basiert, hatten die Länder Sachsen und Bayern ein Sondervotum formuliert. Vor allem die Regelungen, mit denen der dortige Granit in das Suchverfahren einbezogen werden soll, halten die beiden Bundesländer nicht für korrekt.

Aber nicht nur in Sachen Granit als Wirtsgestein für ein zu findendes “Endlager” gibt es Widerspruch. Auch die Regelungen zur so genannten Veränderungssperre, mit der verhindert werden soll, dass geeignete Standorte durch Bohrungen verhindert werden, gibt es Bedenken.

Bestätigungen dafür, dass Sachsen einen solchen Antrag im Bundesrat gestellt hat, sind bislang online nicht zu finden. Weder auf der Seite des Bundesrats noch bei der sächsischen Staatsregierung sind Antrag oder Meldungen online. Der Vermittlungsausschuss ist zuständig, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet: “Findet ein Gesetzesbeschluss nicht die Billigung des Bundesrates, so kann dieser nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen”, heißt es auf der Homepage des Ausschusses. Ob ein Antrag aus Sachsen, vielleicht mit Unterstützung aus Bayern, jedoch eine Mehrheit bekommt, ist sicherlich fraglich. (Siehe auch hier zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung)

Sachsen hat ein weiteres Problem: Hochradioaktiver Atommüll aus dem ehemaligen Forschungsreaktor Rossendorf aus DDR-Zeiten wollte das Bundesland vertragsgemäß nach Russland zur “Endlagerung” schicken. So war das seinerzeit mit der Sowjetunion vereinbart. Doch gegen die Pläne, das hochradioaktive Material in eine der abenteuerlichsten Nuklearanlagen in Majak zu verschieben, regte sich massiver Protest, der schließlich zu einer Art Export-Verbot führte. Das Bundesland Sachsen wurde vom Bund dazu gezwungen, die radioaktiven Abfälle in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren. Dafür, so heißt es aus Regierungskreisen in Sachsen, müsse das Bundesland nun Jahr für Jahr runde 100.000 Euro an Zwischenlagergebühren zahlen.

Auf diese Problematik reagierte die “Endlager-Kommission” und sprach seinerzeit an die Adresse der Bundesregierung die Empfehlung aus, mit dem Bundesland Sachsen in dieser Sache Gespräche zu führen. Ein Vorschlag, der es zwar nicht in das Standortauswahlgesetz schaffte, der aber im Haushaltsausschuss in der letzten Woche aufgegriffen und mit einer Aufforderung an die Bundesregierung bekräftigt wurde: Demnach solle die Bundesregierung mit Sachsen hier zu einer Kompensationslösung kommen.

Doch nicht nur die Kosten für die Zwischenlagerung sind für Sachsen ein Ärgernis. Da das Zwischenlager in Ahaus nur bis 2036 genehmigt ist, müssten die Sachsen bis dahin eine andere Lösung finden und gar ein eigenes Atommülllager in Sachsen errichten.

Dirk Seifert

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