Atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Post!

Atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Post!

Am 21. März beginnt der Erörterungstermin zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS bei Geesthacht. Diverse Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren eingesandt worden sind, kamen verspätet an und bleiben damit außen vor. Der Grund: Die Deutsche Post brauchte teilweise drei oder vier Tage, um Einschreibe-Briefe bei der zuständigen Behörde in Kiel abzuliefern (Siehe nebenstehendes Foto).

In Geesthacht findet seit einigen Jahren ein konsensorientierter Dialog zwischen dem Betreiber HZG und einer Begleitgruppe statt. Anfang Februar 2017 endete nun das offizielle Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. In diesem Verfahren existiert der Dialogprozess rechtlich gesehen nicht. Daher musste auch die Begleitgruppe ihre Einwendungen formulieren. Andere Betroffene taten dies auch, schickten ihre Einwendungen erst am Freitag ab, die Frist endete offiziell am folgenden Montag, den 6. Februar. Die Post brauchte dann aber offenbar für die Zustellung bei mehreren Einwendungen drei oder mehr Tage, so dass die Einwendungen amtlich zu spät eintrafen. Öffentlichkeitsbeteiligung kann viele Ursachen für ein Scheitern haben.

Dirk Seifert

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