BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche

BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Grünen, CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktion DIE LINKE heute das Standortauswahlgesetz novelliert. Ein Entschließungsantrag der Linken (PDF) wurde abgelehnt. Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle regeln. 40 Jahre nach dem Start in die unverantwortliche Atomenergie gibt es ein solches Dauerlager bis heute nicht, einziger Standort ist Gorleben und bleibt auch künftig im Suchverfahren. Das Gesetz, das in erster Fassung 2013 in Kraft trat, wurde von Anti-Atom-Initiativen und Organisationen massiv kritisiert und abgelehnt. Der BUND, der trotz dieser Kritik an der Kommission “Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe” mitgearbeitet hat, die das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung erarbeiten sollte, stellt heute zur Verabschiedung des Gesetzes fest: “Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche“. Auch die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg reagierte mit einer PM: “Endlagersuche: Protest ist vorprogammiert

In der PM des BUND heißt es: „Gegenüber dem bisherigen ist das neue Standortauswahlgesetz zwar deutlich verbessert worden, hat aber nach wie vor gravierende Mängel. Ein lückenhaftes Exportverbot, das Festhalten am ungeeigneten Standort Gorleben und nicht ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten belasten das Verfahren. Deshalb ist völlig unklar, ob der nötige Vertrauensaufbau für das beginnende Standortauswahlverfahren gelingen kann“, so bewertet Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das neue Standortauswahlgesetz zur Atommüll-Lagerung, das heute im Bundestag beschlossen werden soll.

Das Gesetz setze zwar auch wesentliche  Vorschläge der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe” um. Nicht umgesetzt worden sei aber die Regelung eines generellen Exportverbots, das die Kommission gefordert hatte. So sei im Gesetz der Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht eindeutig ausgeschlossen worden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks habe allerdings erklärt, der Export aus Jülich könne trotzdem verhindert werden. „Sollte die Bundesregierung den Atommüllexport von Jülich in die USA zulassen, wäre dies ein klarer Wortbruch“, sagte Weiger.

Das Gesetz ermögliche jetzt die Endlagersuche in ganz Deutschland in den drei in Frage kommenden geologischen Formationen Granit, Ton und Salz. „Jahrzehntelang wurde Salzgestein in Deutschland bevorzugt. Und aktuell wehren sich Bayern und Sachsen dagegen, Granit in das Suchverfahren einzubeziehen. Es muss im Auswahlverfahren zu einem fairen Vergleich von Standorten mit allen drei Gesteinsarten kommen, sonst wird das Verfahren scheitern. Dazu braucht es eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in allen geologischen Formationen“, forderte Weiger.

Problematisch sei auch, dass der Standort Gorleben weiterhin nicht ausgeschlossen werde. „Ein neues unbelastetes Suchverfahren unter Einbeziehung von Gorleben ist schwer möglich. Alle Seiten werden jeden Schritt und jede Maßnahme an diesem bereits bekannten Standort messen“, so der BUND-Vorsitzende.

Klare Verbesserungen im Gesetz seien bei der Bürgerbeteiligung und beim Rechtsschutz Betroffener im Suchverfahren erreicht worden. Die Regelungen zur Transparenz im Verfahren blieben aber hinter dem Vorschlag der Kommission zurück. „Die Auswahl der Standorte zur obertägigen Erkundung ist für die Betroffenen nicht gerichtlich überprüfbar. Damit fehlt im Gesetz eine Rechtsschutzmöglichkeit nach der ersten wichtigen Entscheidung“, kritisierte Weiger.

Positiv bewertete der BUND-Vorsitzende, dass das neue Gesetz jetzt eindeutig allein das Auswahlverfahren für einen Lager-Standort für hochradioaktiven Müll regelt. Dies hatte der BUND lange gefordert. „Für nicht hochradioaktive Abfälle wie den Asse-Müll und den Müll aus der Urananreicherung in Gronau muss jetzt ein separates Standort-Suchverfahren mit eigenen Kriterien gestartet werden”, forderte Weiger.

Eine BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes (Stand: 1. März 2017) finden Sie im Internet unter: www.bund.net/standag-novelle

 

Dirk Seifert

3 Gedanken zu “BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert