Strahlenschutz als Gesetz: Jenseits von Forschung und Wissenschaft

Strahlenschutz als Gesetz: Jenseits von Forschung und Wissenschaft

Der Strahlenschutz in Deutschland wird künftig per Gesetz und nicht mehr als Verordnung geregelt. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf von CDU und SPD. Entschließungsanträge der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden abgelehnt. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Die Linksfraktion kritisierte, dass die festgelegten Dosiswerte völlig veraltet und viel zu hoch sind. Ebenso lehnte sie den zu hohen Richtwert für Radon ab. Statt den jetzt geltenden 300 Becquerel pro Kubikmeter forderte der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel einen Wert von 100. Auch die Regelungen zur Freigabe von Abrissabfällen aus den Atommeilern kritisierte DIE LINKE. Der Bundestag berichtet unter diesem Link über das Gesetz und die Abstimmung.

Das Strahlenschutzgesetz der Bundesregierung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom vom Februar 2014 in nationales Recht. Zahlreiche Anti-Atom-Gruppen und Verbände hatten den Entwurf massiv als völlig unzureichend kritisiert.

Über eine Anhörung im März im Umweltausschuss des Bundestages (hier die Drucksachen und Statements) wird auf der Homepage des Bundestages berichtet. Dort hatte auf Einladung der Linksfraktion Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann für den BUND und auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW (siehe Statement hier, PDF) den Gesetzentwurf deutlich kritisiert. Die Umsetzung des Gesetzes basiere auf einer Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP von 2007, die laut Hoffmann schon damals einige Mängel zeigte. Jüngere Studien, die vor allem im Bereich niedriger Strahlung und ihrer Gesundheitsauswirkungen wichtige neue Ergebnisse aufzeigen, wären überhaupt nicht berücksichtigt. Berichtet wird auf der Bundestagsseite: „Kritisch äußerte sich Dr. Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher“, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.“

Zuvor hatte sich Hoffmann zur Freigabe von gering strahlenden Abfällen aus der Stilllegung der Atomkraftwerke geäußert. Diese dürften angesichts der großen Mengen nicht einfach unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden, sondern müssten auf besonders gesicherten Deponien langfristig kontrolliert gelagert werden. Dies wäre auch unter Kostengesichtspunkten kein großes Problem.

Mit einer unkontrollierten Freigabe dieser Abfälle, z.B. von Beton im Straßenbau oder vom Stahl in Brillen, würde die vorhandene Hintergrundstrahlung weiter erhöht. Hoffmann verwies darauf, dass schon heute ein Anstieg bei der radioaktiven Hintergrundstrahlung vorläge und dies Probleme bereite. Als Beispiel nannte er den Neubau einer Personen-Kontroll-Schleuse, mit der die radioaktive Belastung überprüft werden sollte. Dafür musste Stahl von einem versenkten Kriegsschiff geborgen werden, weil schon heute normaler Stahl eine zu hohe Radioaktivität hätte und den Alarm in einer solchen Schleuse immer auslösen würde.

Dirk Seifert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert