Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung mit Terror-Schutz-Sonderbeauftragtem

Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung mit Terror-Schutz-Sonderbeauftragtem

Das Nationale Begleitgremium (NBG) für die Suche nach einem dauerhaften Atommülllager legt zwei neue Gutachten vor, die sich mit der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und mit einer deutlich ausgeweiteten Öffentlichkeitsbeteiligung befassen. Auch die Probleme mit dem Geheimschutz gegen Terrorangriffe werden von den Gutachtern bei der Öffentlichkeitsbeteiligung beachtet. Sie schlagen eine Art Sonder-Beauftragten vor, der in Abstimmung mit den beteiligten BürgerInnen die staatlichen Maßnahmen überprüfen soll. In Richtung Bundestag fordern die Gutachten, noch 2018 einen Rahmen abzustecken, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung endlich an den Start kommt. Eine Fachtagung dazu führt das NBG im Januar in Karlsruhe durch, wo die Gutachten auch zur Diskussion gestellt werden.

Während das Gutachten zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle von Hans Hagedorn und Hartmut Gaßner verfasst wurde, stammt das Gutachten zu Sicherheitsfragen bei der Zwischenlagerung vom Ökoinstitut. Mitarbeiter des Ökoinstituts sind u.a. vertreten in den Regierungs-Beratergremien wie der Reaktorsicherheitskommission, der Entsorgungskommission und der Strahlenschutzkommission. Gaßner war Mitglied der so genannten “Endlager”-Kommission und war dort für die AG Öffentlichkeitsbeteiligung verantwortlich und auch Mitglied bei der Kommission über die (finanzielle und rechtliche) Neuordnung der Atommüllentsorgung. Hagedorn wiederum hat als Berater für Öffentlichkeitsbeteiligung als Beauftragter bei der “Endlager”-Kommission mitgewirkt.

Auf seiner Homepage, wo die Gutachten auch veröffentlicht sind, schreibt das NBG: “Das Nationale Begleitgremium hat für seinen Zwischenlager-Workshop im Januar in Karlsruhe zwei Expertisen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle erstellen lassen. Eine gutachterliche Stellungnahme macht Vorschläge für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einem Diskurs über die Zwischenlagerung dieser Abfälle. Die Verfasser Hans Hagedorn und Hartmut Gaßner empfehlen ein Partizipationsverfahren, das sich an der Bürgerbeteiligung bei der Auswahl eines Endlagerstandortes für hochradioaktive Abfälle orientiert. Die zweite Expertise des Öko-Instituts zu Sicherheitsfragen der Zwischenlagerung geht davon aus, dass die befristeten Genehmigungen der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle nicht ausreichen werden, um die Zeit bis zur Betriebsbereitschaft des Eingangslagers eines Endlagers abzudecken. “Die entstehende Lücke kann einige Jahrzehnte groß werden”, heißt es in der gutachterlichen Stellungnahme. Die Gutachterinnen und Gutachter stellen die beiden Expertisen bei dem Workshop “Zwischenlager ohne Ende?” am 13. Januar 2018 in Karlsruhe vor.”

Weiter erklärt das NBG: “Ein längere Zwischenlagerung über die bislang genehmigten Zeiträume hinaus ist nach Auffassung der Gutachterinnen des Öko-Instituts “mit Herausforderungen sowohl sicherheitstechnischer als auch konzeptioneller Art verbunden”. Konzeptionell sei etwa zu entscheiden, “ob alle derzeitigen Standorte für Zwsichenlager erhalten bleiben oder ob eine teilweise oder vollständige Zentralisierung angestrebt wird”, schreiben die Gutachterinnen Stefan Alt, Beate Kallenbach-Herbert und Julia Neles. Aus sicherheitstechnischer Sicht sei “das Verhalten der Brennelemente bei einer längerfristigen Zwischenlagerung eine zentrale Frage, die noch Gegenstand von Forschungsarbeiten ist”. Ein in Deutschland sicherheitstechnisch relevanter Aspekt sei auch die “Autarkisierung der Zwischenlager”. Diese werde erforderlich, “weil die Standortzwischenlager verschiedene Einrichtungen und Dienstleistungen der benachbarten Kernkraftwerke mit nutzen, die mit dem Rückbau der Kernkraftwerke nicht mehr verfügbar sein werden”. Noch ungeklärt sei “der zukünftige Bedarf an heißen Zellen, wenn die Standortzwischenlager zukünftig für den Fall einer Reparatur der Primärdeckeldichtung nicht auf die Einrichtungen des zugehörigen Kernkraftwerkes zugreifen können”.

Für die Gutachterinnen des Öko-Instituts sind “Zwischen- und Endlagerung voneinander abhängige Bestandteile des angestrebten Entsorgungsweges”. Das Nationale Begleitgremium richte daher “seine Aufmerksamkeit zu Recht auch auf die Randbedingungen der Zwischenlagerung”. Durch Transparenz und Öffentlichkeit könnten wichtige Aspekte der Zwischenlagerung profitieren. Unter anderem empfehlen die Gutachterinnen, das Regelwerk zur Sicherheit der Zwischenlager transparent fortzuschreiben, die Sicherheit der Zwischenlager regelmäßig zu überprüfen und Ergebnisse und Konsequenzen der Überprüfungen zur Kommunikation über den Sicherheitsstatus zu nutzen. Aufgabe sei es zudem “die Endlagerung als Ziel der nuklearen Entsorgung sichtbar zu halten und damit der ‘gefühlten Endlagerung’ an den Zwischenlagerstandorten entgegenzuwirken”.

Auch die Gutachter Hans Hagedorn und Hartmut Gaßner mahnen in ihrer Expertise zur Bürgerbeteiligung eine schnelle Bearbeitung konzeptioneller Fragen der Zwischenlagerung an: “Die Auswertung des Zeitrahmens zeigt, dass die Erarbeitung eines Zwischenlagerkonzeptes bereits 2018 begonnen werden sollte.” Nur so könne man gewährleisten, dass geeignete bauliche Voraussetzungen vorlägen, um auf auslaufende Zwischenlagergenehmigungen zu reagieren. Die Gutachter empfehlen zur Erarbeitung eines Konzeptentwurfes Vertreter von Fachorganisationen, Gruppen, Standortgemeinden und Behörden zu einer “Fachkonferenz Zwischenlager” einzuladen. An Zwischenlagerstandorten, an denen Genemigungsverfahren notwendig werden, empfehlen sie Begleitgruppen zu bilden. Für Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge, die dem Geheimschutz unterliegen, sollen die Begleitgruppen eine dem Geheimschutz verpflichtete Vertrauensperson benennen können, die die entsprechenden Unterlagen für die Gruppe nach einem Raster prüfen soll.

Die gutachterliche Stellungnahme des Partizipationsexperten Hans Hagedorn und des Rechtsanwalts Hartmut Gaßner können Sie hier herunterladen. Darunter steht auch die Expertise der Gutachterinnen Stefan Alt, Beate Kallenbach-Herbert und Julia Neles vom Öko-Institut für Sie zum Download bereit.

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung mit Terror-Schutz-Sonderbeauftragtem

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert