Künftig illegal: Atommülllagerung nur noch als Notverordnung? Schriftliche Begründung des OVG Schleswig könnte die gesamte Atommüllentsorgung ins Chaos stürzen

Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert
Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert

Steht die gesamte deutsche Atommüllentsorgung vor dem rechtlichen Aus? Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig darüber zu entscheiden, ob die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel rechtens ist. Die Genehmigung wurde für rechtswidrig erklärt. Jetzt liegt eine erste, “anonymisierte” schriftliche Urteilsbegründung vor. (PDF, Hinweis: Der Downloadlink zur dieser PDF hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert, nach dem OVG eine zweite, korrigierte Fassung geschickt hat.)

Ein Anwohner hatte u.a. geklagt, weil seiner Meinung nach das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW nicht ausreichend gegen den (gezielten) Absturz des Passagierflugzeugs A380 ausgelegt sei. Außerdem sei kein ausreichender Schutz gegen Terroranschläge mit modernen Panzerfäusten untersucht worden und daher keine Schutzmaßnahmen erfolgt. Das Gericht hatte daher die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgehoben.

Jetzt hat das OVG eine “anonymisierte” schriftliche Begründung den Verfahrensparteien zugestellt.  Die Fassung trägt das Datum vom 23. August 2013.

Sowohl das BfS, als auch die Betreiber des AKWs Brunsbüttel (Vattenfall, E.on) und auch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hatten nach dem mündlichen Urteil mitgeteilt, dass man nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten müsse, um zu bewerten, welche Folgen das Urteil konkret hat. Nach einer schriftlichen Urteilsbegründung hat das dem Bundesumweltministerium zugeordnete BfS vier Wochen Zeit, gegen das schriftliche Urteil des OVG Schleswig Widerspruch einzulegen.

Erste Stellungnahme des BFS nach der mündlichen Begründung des Urteils. In der PM, stellt das BfS u.a. auch fest: “Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.” Das hat das Gericht zwar für nicht ausreichend erklärt. Es macht aber auch deutlich, dass die Betreiber der AKWs offenbar noch weniger Untersuchungen wollten.

Die schriftliche Urteilsbegründung könnte nicht nur für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel von Bedeutung sein. Zahlreiche andere Lager für hochradioaktiven Atommüll sind grundsätzlich in der gleichen Weise genehmigt worden. Die Sicherheitsmängel, die das Urteil des OVG für Brunsbüttel in Sachen gezielter Flugzeugabsturz eines A380 als auch zu panzerbrechenden Waffen aufzeigt, würden daher auch die Zwischenlager in Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und den anderen AKW-Standorten bis hinunter nach Bayern und Baden-Württemberg betreffen. Atommüllentsorgung im rechtlichen Notstand!

Von Bedeutung ist in der schriftlichen Begründung auch, wie sich das Gericht in Schleswig zur Geheimhaltung der Behörden in Sachen Terrorschutz verhält. Denn das BfS hat diverse angebliche Sicherheitsbetrachtungen dem Gericht nicht vorgelegt, weil diese geheim seien. Zwar billigt das Bundesverwaltungsgericht in bestimmtem Umfang so ein Vorgehen, aber das OVG Schleswig hatte schon in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es vor einem erheblichen Dilemma stehe. Einerseits muss es den Schutz von Betroffenen sicherstellen – andererseits kann es von den Behörden behauptete Sicherheitsuntersuchungen und Abwehrmaßnahmen nicht beurteilen, weil diese der Geheimhaltung unterliegen.

Dabei stellt sich auch eine Frage, die für den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke von Relevanz sein könnte: Wenn die bestehenden Zwischenlager nicht ausreichend sicher sind, dann darf dort auch keine Lagerung geschehen. Damit aber wäre angesichts fehlender Alternativen die Entsorgung nicht mehr gewährleistet. Die Atommeiler müssten abgeschaltet werden.

Für Schleswig-Holstein und das Zwischenlager des AKW Brunsbüttel dürfte klar sein: Das von den Grünen (!!) geführte Energieministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde muss sich darauf vorbereiten, die weitere Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle per Notverordnung anzuordnen! Möglicherweise nicht nur in Brunsbüttel, sondern auch gleich für das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf und das abgeschaltete AKW Krümmel. Das könnte auch für alle anderen AKW-Standorte gelten. Und das BfS muss Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Schleswig einlegen, um die Fassade von Rechtsstaatlichkeit zu erhalten. Mit Sicherheit aber hat das nichts mehr zu tun!

Die Farce am Rande: Während das Endlagersuchgesetz gerade von allen Parteien im Bundestag beschlossen wurde und als historischer Kompromiss gefeiert wurde, bricht in der Wirklichkeit die gesamte offizielle Propaganda der Atommüllentsorgung zusammen. Schon ziemlich doof.

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Dirk Seifert

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