Atommüll-Kommission bei der Arbeit: Brunsbüttel-Castor-Urteil, Gorleben, Bundesämter und Öffentlichkeitsbeteiligung

ag-atommuell-feb2015In gewohnt sachlicher Form berichtet der BUND auf seiner Homepage über die beiden Sitzungen der Arbeitsgruppen 1 und 2 der Atommüll-Kommission am vergangenen Mittwoch. Öffentlichkeitsbeteiligung und Evaluation standen auf der Tagesordnung. Wie wird die Kommission mit dem Brunsbüttel-Urteil weiter umgehen? Wird sie das Thema Zwischenlagerung aufgreifen, wie es der BUND und der Vertreter der Linken in der letzten Kommissionssitzung gefordert hatten? Wie weiter mit oder ohne Veränderungssperre in Gorleben? Wie können andere potentielle Standorte für ein langfristiges Atommülllager gesichert werden? Wie geht es weiter mit dem im StandAG vorgesehenen neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung? Und kommt endlich die vielfach versprochene Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg? Wie sieht eine Homepage aus, auf der sich Interessierte und BürgerInnen einbringen können? Verdammt viele bedeutsame Themen, mit denen sich die beiden AGs befassten.

Auf der Kommissions-Seite ist leider bislang kein Bericht erschienen, der BUND liefert:

“12. Februar: Bericht von den Arbeitsgruppen “Evaluierung” und “Öffentlichkeitsbeteiligung” am 11.2. – Die Arbeitsgruppen haben am 11.2. jeweils wichtige Themen behandelt und zum ersten Mal auch für einen Teil der Zeit gemeinsam getagt.

Gemeinsame Sitzung

In der gemeinsamen Sitzung wurden die Abgrenzung der zu bearbeitenden Themen und die weitere Zusammenarbeit besprochen. Kurzfristig geht es vor allem darum, dass die Erfordernisse der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Arbeit der Kommission bei einer möglichen Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission berücksichtigt werden. Für den BUND ist es wichtig, dass für eine ernsthafte Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Überprüfung der Standortsuche im Standortauswahlgesetz vereinbarten die beiden Arbeitsgruppen eine enge Zusammenarbeit.

Arbeitsgruppe “Evaluierung”

In der Arbeitsgruppe ging es unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) um zentrale Punkte für eine kurzfristige Änderung des Standortauswahlgesetzes.

Behördenstruktur

Zur Verbesserung der Behördenstruktur im Gesetz hatten die AG-Vorsitzenden ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Dies sieht ein neues staatliches Unternehmen als Vorhabenträger und eine Aufsichts- und Regulierungsbehörde vor. Zu einigen Punkten gab es noch Diskussionsbedarf in der AG. Auf der nächsten AG-Sitzung am 23.2. soll das Papier finalisiert werden, damit es auf der nächsten Kommissions-Sitzung beschlossen werden kann.

Veränderungssperre Gorleben

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat mittlerweile einen Entwurf der Veränderungssperren-Verordnung vorgelegt. Danach soll die Veränderungssperre um zehn Jahre verlängert werden; allerdings automatisch enden, wenn der Standort Gorleben aus dem Suchverfahren ausscheidet. Gleichzeitig hatte Umweltministerin Hendricks in einem Brief an die Kommission ihre Offenheit für Alternativen zur Veränderungssperre signalisiert. Zur Sitzung der Kommission hatte das BMUB auch eine Einschätzung zu den Vorschlägen des Landes Niedersachsen vorgelegt. Da laut dem Standortauswahlgesetz (StandAG) neben Gorleben keine anderen Standorte gesichert werden müssen, sieht es die AG als Aufgabe der Kommission an, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und zu überlegen, wie andere Standorte geschützt werden können. Konkret bereitet die AG einen Beschlussvorlag für die Kommission vor, dass alle Standorte gesichert werden. Außerdem beschäftigt sich die AG weiter mit alternativen Ideen zu einer Veränderungssperre Gorleben.

Gutachten zur Vereinbarkeit von Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung mit EU-Recht

Dieses Gutachten soll insbesondere zeigen, welcher Änderungsbedarf sich am StandAG ergibt, wenn die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung- und Strategische-Umweltprüfung-Richtlinie sowie Aarhus-Konvention eingehalten werden. Das Gutachten wurde jetzt auf den Weg gebracht und soll noch vor dem Sommer vorliegen.

Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Klaus Brunsmeier hat für den BUND deutlich gemacht, dass sich die Kommission unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen muss. Dies wurde von der AG weitgehend geteilt, allerdings wurde überwiegend keine Sinnhaftigkeit darin gesehen, dies im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zu machen. Deshalb soll das Thema in der Gesamt-Kommission weiter behandelt werden. Dies vor allem unter dem Focus, wie bei zukünftigen Genehmigungen eine transparente Sicherheitsüberprüfung gewährleistet werden kann.

“Bestmögliche Sicherheit”

Bezüglich des in der Anhörung zur Evaluierung umstrittenen Begriffs “bestmögliche Sicherheit” im StandAG wurde vereinbart, dass die Vorsitzenden der AG2 einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie hier eine Klärung erfolgen kann. Gemeint war der Begriff als Ergebnis eines Sicherheitsvergleichs mehrerer Standorte. Dies wird aber von Gegnern einer vergleichenden Standortsuche auch juristisch bestritten.

Die AG trifft sich am 23. Februar zur nächsten Sitzung. Dort wird es unter anderem erneut um das Thema Veränderungssperre Gorleben gehen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung

Hier wurden sehr konkreter Dinge in Bezug auf die Verbesserung der Website, die Einrichtung eines Internet-Forums und die Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung besprochen. Außerdem wurde die Erarbeitung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit an der Kommission auf den Weg gebracht und über das weitere Arbeitsprogramm gesprochen.

Website und Internet-Forum

Die Geschäftsstelle der Kommission hat jetzt einen Redakteur. Deshalb steht der kurzfristigen Freischaltung des Internet-Forums nichts mehr im Weg. Jede Arbeitsgruppe und die Gesamt-Kommission kann dort eine Thema öffentlich diskutieren lassen, wenn sie zusagt, die Ergebnisse auch in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die neue Website der Kommission soll im April fertig sein. Dann wird vor allem die Darstellung auf mobilen Geräten verbessert. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, dass die Darstellung der Kommission-Sitzungen im Livestream und im Video deutlich verbessert werden soll.

Auftaktveranstaltung und Beteiligungskonzept

Bei der vergangenen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde beschlossen,

  • dass eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit um Pfingsten stattfinden soll.
  • ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden soll.

Beide Vorhaben wurden von der AG auf den Weg gebracht. Um wichtige inhaltliche Klärungen des Konzeptes gemeinsam mit dem externen Dienstleister zu ermöglichen wird die AG versuchen, sich zusätzlich auch im April zu treffen.

Die AG trifft sich das nächste Mal am 5. März. Hauptthema wird dann die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlgesetz sein.

Schreiben von Bundesministerin Barbara Hendricks (PDF)

Handlungsoptionen zur Sicherung potentieller Endlagerstandorte (PDF)

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüll-Kommission bei der Arbeit: Brunsbüttel-Castor-Urteil, Gorleben, Bundesämter und Öffentlichkeitsbeteiligung

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