Vattenfall Hamburg: Gewinne mit der Fernwärme – Rekommunalisierung beschleunigen

Vattenfall2014Schade, dass die Fernwärmeversorgung in Hamburg noch nicht vollständig rekommunalisiert ist. Immerhin erzielte die immer noch zu rund 75 Prozent in der Hand von Vattenfall befindliche Wärmegesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss von 62,2 Mio. Euro. So ist es dem Bericht der Hamburgischen Gesellschaft für Vermögensverwaltung (S. 18/19, PDF) zu entnehmen. Die Stadt Hamburg erhält durch ihren 25 Prozent-Anteil eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. Euro. In Folge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ werden in Hamburg die Energienetze rekommunalisiert. Beim Fernwärmenetz hat der Senat die vollständige Übernahme verzögert und eine Rückkaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin kann Vattenfall die Gewinne einziehen.

Im HGV-Geschäftsbericht ist mit Blick auf die Beteiligung der Stadt an Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) zu lesen: „Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) betreibt das Hamburger Fernwärmenetz. Des Weiteren erzeugt und vertreibt sie Fernwärme und Strom. Die HGV ist an ihr mit 25,1 % beteiligt.

Die VWH hat 2014 1.354 GWh Strom und damit 4,3% weniger als im Vorjahr abgesetzt (2013: 1.415 GWh), von denen 1.239 GWh aus Eigenerzeugung stammen. Der Wärmeabsatz sank witterungsbedingt um 13% auf 3.616 GWh (2013: 4.158 GWh). Die Heizgradtage lagen 2014 in Hamburg um 11,8% unter dem langjährigen Mittel. Die Umsatzerlöse gingen um 11,3% auf 315.4 Mio. EUR zurück (2013: 355.4 Mio. EUR). Mit knapp 76% bzw. 239,6 Mio. EUR haben die Wärmeerlöse den höchsten Anteil (2013: 75% bzw. 266 Mio. EUR). Die Stromerlöse (ohne Erlöse aus der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) sanken mit 65,2 Mio. EUR nochmals deutlich um 17,6% gegenüber dem Vorjahr (2013: 79,1 Mio. EUR). Grund ist die Preisentwicklung an den Strommärkten mit einem weiterhin niedrigen Strompreisniveau. Insgesamt erzielte die VWH Erträge von 326,3 Mio. EUR (2013: 368.4 Mio. EUR). Die Aufwendungen einschließlich des Zinsergebnisses beliefen sich auf 260,7 Mio. EUR (2013: 302,3 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung betrug 62,2 Mio. EUR (2013: 63,0 Mio. EUR). Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2014 eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. EUR erhalten.“

Klar ist angesichts der Zahlen: Eine Rekommunalisierung der Fernwärme sollte eher früher als später kommen und der grüne Regierungspartner im Hamburger Senat wäre gut beraten, hier noch mal intensiv ranzugehen.

Zdebel vor Ort: Strahlende Abfälle und das Atomrecht – Eine Fachtagung

Atommüll-SymposiumDas Castor-Lager für hochradioaktiven Atommüll am Vattenfall AKW Brunsbüttel hat seit dem Frühjahr keine Genehmigung mehr. Gegen die Atommeiler in Brokdorf und Grohnde sind Klagen am Start, die die Stilllegung auf rechtlichem Weg erzwingen wollen. Auch gegen andere Zwischenlager sind Klagen angekündigt. Grund genug also, sich intensiver mit dem Atomrecht und dem Betreib von Atomanlagen auseinander zu setzen. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel wird am 23. Oktober beim Atommüllrechtssymposium in Hannover dabei sein.

Organisiert wird diese Veranstaltung unter dem Dach des Atommüllreports, dessen Trägerkreis aus zahlreichen Umweltverbänden und Initiativen besteht. Der Programmflyer für das Symposium steht hier als PDF zum download.

Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen eines Atommüllrechtssymposiums am 23. Oktober 2015 in Hannover werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.

Programm

10.00 Uhr: Begrüßung

10.15 – 11.15 Uhr: Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll
Dr. Dörte Fouquet, Anwältin, Partnerin, spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht, Kanzlei Becker Büttner Held

11.15 – 12.15 Uhr: Standortauswahlgesetz und Nationales Entsorgungsprogramm
apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig, stellv. Sprecher Forschungsplattform ENTRIA

12.15 – 12.45 Uhr: Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen
Prof. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin
www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de

12.45 – 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 14.30 Uhr: Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil
Dr. Ulrich Wollenteit, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Günther – Partnerschaft

14.30 – 15.30 Uhr: Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen
Joy Hensel, Rechtsanwältin

15.30 – 16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00 – 17.00 Uhr: Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlenschutzgesetzgebung
Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft MbB

17.00 – 18.00 Uhr: Sicherung der Finanzierungsvorsorge für die Atommüll-Lagerung
Dr. Cornelia Ziehm, im Bereich des Umwelt- und Energierechts tätige Rechtsanwältin

Teilnahmebeitrag:

250.- € für VertreterInnen von Behörden, Institutionen, Firmen

80.- € für Einzelpersonen

30.- € reduziert

Für VertreterInnen der Presse ist der Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten.

Ort:

Rotation verdi-Höfe, Goseriede 10, 30159 Hannover

 

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