Stilllegung AKW Unterweser in Esenshamm: Antragsunterlagen ausgelegt – jetzt Einwendungen unterschreiben!

radioaktivDie Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des AKWs Unterweser in Esenshamm sowie des Neubaus eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ist am 1. Oktober angelaufen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dies auf seiner Homepage veröffentlicht. Anders als bei den Genehmigungsverfahren in den ebenfalls grün-geführten Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellt Niedersachsen eine umfassende Menge von Daten auf seiner Homepage online. Die Daten und Erläuterungen (Datum 12.10.2015) sind gleich unten dokumentiert, inkl. der Links zu den veröffentlichten Dokumenten (Links zum Server des NDS-Umweltministeriums). Auch der Rückbau von Atomkraftwerken birgt Gefahren in sich. So will E.on den Rückbau beginnen, obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Reaktor lagern. Daher rufen Bürgerinitiativen auf, Einwendungen zu erheben.

Nur durch die Einwendungen können Bedenken, Fragen, Anregungen in das laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die Antrags-Unterlagen liegen noch bis zum 30. November aus. Bis dahin müssen auch die Einwendungen bei der Behörde eingegangen sein. In einem zweiten Schritt werden die vorgebrachten Einwendungen dann in einem Erörterungsverfahren diskutiert.

 

Dokumentation der Ankündigung durch das Umweltministerium Niedersachsen:

Bekanntmachung und Auslegung von Antrag und Unterlagen für die folgenden Genehmigungsverfahren: – Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) sowie – Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)

Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) mit Ablauf des 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.

Vorbehaltlich des Ausgangs einer gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes gerichteten Verfassungsbeschwerde stellte die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, als Inhaberin des Kernkraftwerks Unterweser mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage; mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 erweiterte sie diesen Antrag dahingehend, den Abbau bereits mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen beginnen zu wollen.

Ausweislich der Antragsunterlagen plant die Antragstellerin den direkten Abbau in zwei atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphasen und den anschließenden konventionellen Abriss der Anlage bis zur „grünen Wiese”.

Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) durchzuführen. Dabei ist für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau gemäß Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die nach § 2a AtG unselbständiger Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.

Für die Zwischenlagerung aller während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfallmassen reichen die derzeit am Standort vorhandenen Lagerkapazitäten nicht aus. Aus diesem Grund stellte die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beim hierfür zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen Antrag nach § 7 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq in einem zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) [„Betrieb”]. Das Lager Unterweser für radioaktive Abfälle soll demnach der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zur Abgabe an ein Bundesendlager dienen. Bei den einzulagernden Abfällen soll es sich um Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser, um Abfälle, die beim Betrieb der bereits am Standort vorhandenen externen Lagerhalle Unterweser (LUW) und des bereits am Standort vorhandenen Zwischenlagers (ZL)-KKU als auch bei dem beantragten Lager Unterweser für radioaktive Abfälle anfallen, sowie um weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH handeln. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH sollen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des LUnA ausmachen.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager Unterweser für radioaktive Abfälle ist gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG ebenfalls nach den Regelungen der AtVfV durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind.

Für die geplante Errichtung des LUnA und die damit verbundene Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes ZU5 sind zwei Baugenehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Bauanträge nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) wurden am 11. März 2015 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Wesermarsch gestellt. Auch für die Errichtung des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle ergibt sich aus Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Errichtung und den Betrieb des LUnA wird zusammengefasst durchgeführt; die federführende Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der atom- bzw. strahlenschutzrechtlich nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und baurechtlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowohl das Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA am 23. September 2015 jeweils bekannt gemacht.

Es erfolgten die beiden folgenden Bekanntmachungen:

Bekanntmachung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (KKU) ReadSpeaker

Bekanntmachung für Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (LUnA) ReadSpeaker

Die Verfahrensdetails zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können diesen Bekanntmachungen entnommen werden.

In der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. November 2015 werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen bei folgenden Behörden ausgelegt:

  • des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, montags bis donnerstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 12.00 Uhr,
  • des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405 (4. Stock), montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Rathaus Rodenkirchen, Raum 24, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags und dienstags 13.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr,
  • der Stadt Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Zimmer 77, montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr,
  • der Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, im Rathaus, Fachbereich Bauservice, Zimmer-Nr. 021, montags und donnerstags 8.30 bis 16.00 Uhr, dienstags 08.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 13.00 Uhr,
  • der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer des Fachbereiches 3 der Gemeindeverwaltung, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Die Unterlagen Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), Artenschutzfachliche Betrachtungen, Artenprotokolle und Natura 2000-Verträglich­keitsprognose, die für beide Vorhaben ausgelegt werden, umfassen diese Vorhaben, um die Darstellung von Wirkzusammenhängen nicht auseinanderzureißen; die einzelnen Vorhaben werden in diesen Unterlagen differenziert dargestellt.

Einwendungen gegen die Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und an die Adresse Einwendugen_KKU@mu.niedersachsen.de zu richten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird für beide Vorhaben ein gemeinsamer Erörterungstermin stattfinden, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit Vertretern der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert werden. Der Erörterungstermin wird in der gleichen Weise wie die Vorhaben bekannt gemacht werden.

Auf Basis der von der Antragstellerin gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, der Einwendungen und Äußerungen Dritter, der Stellungnahmen zugezogener Sachverständiger sowie eigener Prüfung werden die Genehmigungsbehörden für die beiden UVP-pflichtigen Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU bzw. Errichtung und Betrieb LUnA jeweils eine zusammenfassende Darstellung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern erstellen.

Die zusammenfassenden Darstellungen und die auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertungen werden als unselbständiger Teil in den weiteren Genehmigungsverfahren bzw. bei Genehmigungsentscheidungen bezüglich des Vorhabens Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhabens Errichtung und Betrieb LUnA berücksichtigt werden.

Dirk Seifert

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