Atommüll: Nationales Begleitgremium hört an und ist online

Atommüll: Nationales Begleitgremium hört an und ist online

Das Nationale Begleitgremium für die Atommüll-Lager-Suche ist ab jetzt online erreichbar und kündigt gleich eine erste Anhörung an. Am 11. Februar soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, zum Entwurf für die Novellierung des Standortauswahlgesetzes Stellung zu nehmen. Dazu hat das NBG auch gleich als erste Institution den vorliegenden Entwurf zur Novellierung dieses Gesetzes veröffentlicht. Bundestag und Bundesrat müssen in den nächsten Monaten den Bericht der so genannten “Endlager”-Kommission auswerten und in das StandAG einarbeiten. Mit dem StandAG soll ein vermeintlich ergebnisoffenes neue Suchverfahren samt Alternativenvergleich gestartet werden, um einen Lagerort für “insbesondere” hochradioaktive Abfälle zu finden. Bislang ist Gorleben der einzig benannte Standort, gilt aber vor allem als politisch nicht durchsetzbar.

Der Bundestag wird sich Ende Januar in erster Lesung mit der Novellierung des StandAG befassen und im Umweltausschuss am 13. Februar eine Anhörung durchführen. Noch im Februar, so der Plan, solle das Gesetz dann fertig sein. Darin enthalten auch eine neue Regelung, mit der anders als bisher nicht mehr nur Gorleben mit einer so genannten Veränderungssperre belegt wird, sondern auch alle anderen potentiellen Standorte, die künftig für die “Endlagerung” von Atommüll in Frage kommen.

Zwei Tage vor der Anhörung im Parlament mit ausgewählten Sachverständigen, öffnet nun das neue NBG für eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Beteiligung. Auf der niegelnagelneuen Homepage verkündet das Nationale Begleitgremium: “Das Nationale Begleitgremium bereitet eine Bürger/innen-Anhörung zur bevorstehenden Änderung des Gesetzes zur Auswahl eines Endlagerstandortes vor. Das Gremium, das die Standortsuche unabhängig und gemeinwohlorientiert begleitet, hat auf seiner Homepage den Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zur Diskussion gestellt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, dem Gremium per E-Mail ihre Meinung zu dem Gesetzesvorschlag mitzuteilen. Bei einer Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar 2017 in Berlin können alle Interessierten öffentlich zur geplanten Gesetzesanhörung Stellung nehmen. In der Anhörung können schriftliche Stellungnahmen berücksichtigt werden, die das Gremium bis zum 20. Januar erreicht haben. Die Mailadresse des Gremiums lautet: geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de.”

Informationen zum Ablauf der Gesetzesänderung bietet das NBG hier:

Dirk Seifert

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