Radioaktiv durch Hamburg – 41 mal in drei Monaten – Umschlagsverbot im Schneckentempo

Radioaktiv durch Hamburg – 41 mal in drei Monaten – Umschlagsverbot im Schneckentempo

Atomtransporte unterwegs durch Hamburg. Seit Ende August bis Ende November waren 12 Transporte mit angereichertem Uran (Kernbrennstoffe) durch die Hansestadt unterwegs. Weitere radioaktive Transporte fanden 29 mal statt, also insgesamt 41 Atomtransporte in den rund drei Monaten. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsfraktion hervor. Zum siebten Mal haben die beiden Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch die Statistik radioaktiver Transporte in dieser Legislatur abgefragt. Was einen Verzicht auf Atomtransporte im Hafen angeht, wie er im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart ist, hat es ein erstes Gespräch mit Hafenunternehmen gegeben. Von einer Umsetzung eines freiwilligen Umschlagsverbots für Atombrennstoffe ist das noch weit entfernt.

Während in Bremen der rot-grüne Senat schon vor Jahren auf dem Rechtsweg Umschläge mit Kernbrennstoffe in seinen Häfen untersagt hat, kommt die Geschichte in Hamburg nicht wirklich voran. Rot-Grün in Hamburg lehnt eine rechtliche Regelung ab, will stattdessen eine freiwillige Vereinbarung mit den Hafenunternehmen erreichen. Nicht einmal bei den Unternehmen im städtischen Eigentum ist das bislang umgesetzt. Der Senat teilt den Linken Abgeordneten Hackbusch und Jersch zur Umsetzung eines Atomtransporte-Verbots nun mit: “Im Dezember 2016 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) mit Vertretern eines Umschlagsunternehmens sowie einer Reederei das Thema Selbstverzicht besprochen. Weitere Gespräche werden folgen.” Das wars dazu.

Atomtransporte gehen trotz der schrittweisen Abschaltung von AKWs in Deutschland in Hamburg in kaum unverminderter Anzahl weiter. Das hängt vor allem mit den internationalen Uran-Geschäften zusammen und besonders mit den beiden Uranfabriken in Gronau (URENCO) und in Lingen (AREVA). Diese Anlagen versorgen weltweit AKWs mit dem erforderlichen Brennstoff und sind vom Atomausstieg ausgenommen.

Bei radioaktiven Transporten hat die Wasserschutzpolizei mehrfach Mängel festgestellt, teilt der Senat mit: “Darüber hinaus hat die Wasserschutzpolizei bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg sowie ein nicht ordnungsgemäß deklariertes Messgerät festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910), bei dem Messgerät um sonstige radioaktive Stoffe der Klasse 7/UN2910 und UN/2911. Diese festgestellten Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Diese sind in der Anlage 3 aufgeführt.”

Außerdem heißt es: “Daten über bei Kontrollen festgestellte Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 30. August 2016 bis zum 1. Dezember 2016 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 143 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 84 Kontrollen ohne Beanstandungen, 58 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 51 Mängeln formaler und 20 Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt. Ein großer Anteil von als sicherheitsrelevant eingestuften Mängeln ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken und einem nicht ordnungsgemäß deklariertem Messgerät zurückzuführen (sieben von 21 insgesamt festgestellten sicherheitsrelevanten Mängeln); siehe auch Antwort zu 1. bis 11.”

Weitere Einzelheiten sind der oben per Link verknüpften Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft zu entnehmen.

Dirk Seifert

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