Atommüll: Stellungnahmen zur Anhörung des Nationalen Begleitgremiums

Atommüll: Stellungnahmen zur Anhörung des Nationalen Begleitgremiums

Am kommenden Samstag veranstaltet das neue Nationale Begleitgremium (NGB) in Sachen Atommüll-Endlager-Suche und die anstehende Novellierung des Standortauswahlgesetzes eine BürgerInnen-Beteiligung in Berlin. Inzwischen liegen dazu diverse schriftliche Stellungnahmen vor, die das NBG auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die Liste der Stellungnahmen sowie die redaktionelle Ankündigung dieser Texte gleich hier unten. Einzelheiten über die Veranstaltung am 11.2. in Berlin sind hier auf der Seite des NBG zu finden. Für diejenigen, die eine weitere Bahnanreise haben, hat das NBG ein etwas vergünstigtes Ticket im Angebot.

Immer noch gibt es kein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle. Einziger benannter Ort ist immer noch der Salzstock von Gorleben. Jahrzehntelange Auseinandersetzungen haben nach der Fukushima-Katastrophe dazu geführt, dass mit dem Standortauswahlgesetz ein neuer Anlauf unternommen werden soll, der auch einen Vergleich von mehreren Standorten und unterschiedlichen Wirtsgesteinen leisten soll. Fast zwei Jahre hat eine Kommission an den Kriterien einer möglichst sicheren “Endlagerung” gearbeitet und außerdem die Anforderungen beschrieben, die aus ihrer Sicht für ein Verfahren im gesellschaftlichen Konsens erforderlich sind. Die Ergebnisse des Berichts, der im Sommer 2016 vorgelegt wurde, sollen nun zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Bundestag und Bundesrat dienen.

Vor allem von Seiten der Anti-Atom-Bewegung ist sowohl das Gesetz als auch die (Zusammensetzung der) Kommission massiv kritisiert und eine Mitarbeit oder Zusammenarbeit mit der Kommission abgelehnt worden. Trotz bestehender Kritik am Standortauswahlgesetz und der Kommission hatte sich der BUND beteiligt, aber am Ende Nein zu dem Bericht gesagt und ein Sondervotum abgegeben. Auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag formulierte ein Sondervotum.

Publikationen (auf dem Server des NBG)

Dokumentation: Stellungnahmen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes, Datum 02.02.2017

“Im Vorfeld der „Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ hat ein gutes Dutzend Organisationen und Personen dem Nationalen Begleitgremium Stellungnahmen zu der geplanten Änderung des Gesetzes zugesandt. Zusammen mit den beiden Rechtsgutachten, die das Begleitgremium zu der geplanten Gesetzesänderung eingeholt hat, sollen die Stellungnahmen eine Grundlage der Anhörung am 11. Februar 2017 in Berlin bilden. Alle Stellungnahmen können Sie hier ansehen oder herunterladen.

Auf der Basis einer vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe erarbeiten die Fraktionen des Deutschen Bundestages einen Gesetzesvorschlag, der die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe in das Standortauswahlgesetz aufnehmen soll. Einige der eingegangenen Stellungnahmen setzen sich mit der gesamten Formulierungshilfe auseinander. Überwiegend beziehen sich die Stellungnahmen nur auf einzelne Regelungen oder Themen, wie die Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung und zum Nationalen Begleitgremium.
Mit der gesamten Formulierungshilfe befasst sich eine Stellungnahme von Michael Mehnert, der sich zudem in zwei kürzeren Stellungnahme kritisch zum Konzept des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches äußert und verlangt, der Standortsuche je nach Gesteinstyp unterschiedliche Auswahlkriterien zugrunde zu legen. Mit dem gesamten Vorschlag setzt sich auch eine Stellungnahme der Rechtshilfe Gorleben auseinander. Sie vermisst darin etwa das von der Kommission noch empfohlenen „lernende“, für Veränderungen offene Auswahlverfahren, sieht das Auswahlverfahren durch die Einbeziehung des Standort Gorlebens belastet, sieht auch Mängel bei der Partizipation sowie den vorgesehenen Befugnissen des Begleitgremiums und moniert ein zu geringes Gewicht naturwissenschaftlicher Auswahlkriterien.

Auch die Stellungnahme des Geologen Hans-Joachim Schneider behandelt verschiedene Aspekte des bislang als Formulierungshilfe vorliegenden Gesetzesvorschlages. Sie setzt sich mit der Stellung des Nationalen Begleitgremiums auseinander, mit dem Beteiligungsverfahren, der Einrichtung des neuen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung sowie mit geologischen Auswahlkriterien.

Kritisch zu den vorgeschlagenen Regelungen zur Bürgerbeteiligung äußert sich die Stellungnahme von Andreas Fox. Das gleiche gilt für die Stellungnahmen, die Hartwig Berger für die Grüne Liga sowie Stefan Alt und Julia Neles für das Öko-Institut abgegeben haben.
Eine Gruppe von 18 Partizipationsexperten begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme zunächst, dass der Gesetzesvorschlag alle von der Kommission vorgeschlagen Elemente der Bürgerbeteiligung oder Partizipation aufnimmt, bemängelt dann aber zahlreiche Einzelpunkte der konkreten Ausgestaltung. Eine gemeinsame Stellungnahme des „Fördervereins Mediation im öffentlichen Bereich“ und des „Bundesverbandes Mediation“ kritisiert den Ansatz des Standortauswahlgesetzes grundsätzlich und verlangt stattdessen vor einer Standortsuche eine Aufarbeitung von Fehlern der Vergangenheit, eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativen zur Endlagerung und eine Erweiterung von Beteiligungsrechten zur „Mitsprache auf Augenhöhe“.

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg stellt in ihrer Stellungnahme kritische Fragen zu den vorgeschlagen Regelungen zum Nationalen Begleitgremium und vergleicht diese mit den Empfehlungen der Kommission. Als Mitglied des Nationalen Begleitgremiums hat auch Klaus Brunsmeier in einer Stellungnahme Empfehlungen und die Regelungen im Gesetzesvorschlag zum Gremium verglichen. Jochen Stay verlangt in seiner Stellungnahme Erläuterungen zu dem Flyer, mit dem das Begleitgremium zu der Bürger/innen-Anhörung eingeladen hat, und will gewährleistet sehen, dass diese Veranstaltung nicht folgenlos bleibt.

Aus der Sicht des Geologen kritisiert Frank Carstensen in seiner Stellungnahme einzelne Punkte des Gesetzesvorschlages, regt etwa an, den Begriff Tonstein im Gesetz als Oberbegriff für verschiedene Sedimentgesteine zu definieren. Eine weitere Stellungnahme des Ingenieurs Joachim Klein kritisiert eine Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Tongestein, ohne sich näher auf den vorliegenden Gesetzesvorschlag zu beziehen. Auch eine weitere eingegangene Stellungnahme des Ingenieurs Dr. Urban bezieht sich nicht auf den Gesetzesvorschlag, sondern befürwortet den Bau von Hochtemperaturreaktoren.

Die Stellungnahmen sind über die angehängten Links abrufbar. Mehrere Stellungnahmen vom gleichen Verfasser und Stellungnahmen mit Anhängen wurden dabei jeweils zu einem Dokument zusammengefasst. Angehängt sind auch die Links, über die die beiden Rechtsgutachten aufgerufen werden können. In den Gutachten wird der Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes, die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe, mit den Empfehlungen der Endlager-Kommission verglichen. Die Stellungnahmen sind in alphabetischer Reihenfolge der Verfassernamen geordnet, und die zwei Rechtsgutachten stehen am Ende:

Dirk Seifert

Ein Gedanke zu “Atommüll: Stellungnahmen zur Anhörung des Nationalen Begleitgremiums

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert