Stilllegungsgenehmigung Neckarwestheim 1 erteilt: “Umweltministerium auf Linie mit EnBW”

Stilllegungsgenehmigung Neckarwestheim 1 erteilt: “Umweltministerium auf Linie mit EnBW”

Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat die Anfang Februar durch das Umweltministerium Baden-Württemberg erteilte Stilllegungsgenehmigung für den Block 1 kritisiert. Alle ihre Forderungen nach mehr Sicherheit beim Rückbau seien ignoriert worden, das Ministerium habe alles so genehmigt, wie es der Betreiber EnBW wünschte, heißt es in einer heute veröffentlichten PM. Während damit nun die Weichen für den Rückbau gestellt werden, sollen im Zwischenlager Neckarwestheim künftig Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem stillgelegten AKW Obrigheim über den Neckar antransportiert und eingelagert werden. Auf dem Gelände ist das AKW Neckarwestheim 2 noch bis Ende 2022 in Betrieb.

Gegen die geplanten Castor-Transporte über den Neckar mobilisieren Anti-Atom-Gruppen. Die wollen die gefährlichen Atomtransporte verhindern und fordern stattdessen ein neues Zwischenlager in Obrigheim. Nur aus wirtschaftlichen Gründen habe der Betreiber EnBW darauf verzichtet.

Dokumentation: Presse-Mitteilung 8.2.2017, AG AtomErbe Neckarwestheim: AKW-Abriss: Gesundheit und Sicherheit müssen vorgehen – kein übereiltes Billigverfahren!

Bürgerinitiativen kritisieren die Stilllegungsgenehmigung für das GKN I und werfen dem Umweltministerium vor, ganz auf Linie der EnBW entschieden zu haben. Sämtliche Einwände der Bürger wurden substanziell nicht berücksichtigt.

Die EnBW hat am 03.02.17 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten.

Die Bürgerinitiativen der AG AtomErbe Neckarwestheim halten diese Genehmigung für eine grobe Fehlentscheidung. „Wir sehen darin eine atomindustrie-freundliche Fortführung der bisherigen Praxis der baden-württembergischen Atomaufsicht, Prüfungen und Kontrollen ganz im Sinne der EnBW durchzuführen,“ erläutert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim.

„Statt dem zentralen Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung zu folgen, gelten nun auch beim Abbau des GKN I großzügige Grenzwertfestsetzungen, die die EnBW praktisch nach Belieben ausschöpfen darf, obwohl es bei Radioaktivität keine ungefährliche Dosis gibt,“ kritisiert Dr. J. Schmid von der Aktion Strom ohne Atom Stuttgart und ergänzt: „ebenso wird der EnBW erlaubt, trotz weiter im Nasslager befindlicher abgebrannter Brennelemente, den Abriss sofort zu beginnen – dieses vermeidbare Risiko wird der Bevölkerung „einfach so“ zugemutet. Auch wird der parallele Weiterbetrieb des GKN II in seinen Auswirkungen nicht ernsthaft geprüft.“

Trotz der vielfältigen Fachargumente und der jüngsten Proteste der Bevölkerung wird am Freigabe- und am bisherigen Herausgabeverfahren von gering radioaktiv belastetem Material festgehalten. „Das führt zu einer gewollten Freisetzung großer Mengen Radioaktivität in unsere direkte Umwelt, bis zur Verteilung in Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs und Verwendung als Recycling-Beton“, wirft S. Mende-Lechler von der BI AntiAtom Ludwigsburg dem Minister Verantwortungslosigkeit vor und weist auf die Alternativen hin: „im Rahmen des Atomrechts wäre auch eine dauerhafte Sicherung des brisanten Materials am Standort möglich, entweder Totalabriss mit Bau eines Bauschutt-Bunkers oder Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung.“

Die Bürgerinitiativen sehen sich von der Atomaufsicht und Herrn Umweltminister Untersteller getäuscht. Hatten diese doch „eine gründliche Prüfung“ vor der Genehmigung versprochen – herausgekommen ist eine Gefälligkeit für die EnBW.

Dirk Seifert

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