Strahlenschutzgesetz verabschiedet: Veraltet und unzureichend

Der Strahlenschutz in Deutschland wird künftig per Gesetz und nicht mehr als Verordnung geregelt. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf von CDU und SPD. Entschließungsanträge von Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden abgelehnt. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Die Linksfraktion kritisierte, dass die festgelegten Dosiswerte völlig veraltet und viel zu hoch sind. Ebenso lehnte sie den zu hohen Richtwert für Radon ab. Statt den jetzt geltenden 300 Becquerel pro Kubikmeter forderte Zdebel ein Wert von 100. Auch die Regelungen zur Freigabe von Abrissabfällen aus den Atommeiler kritisieren Zdebel und die LINKE. Die Rede (zu Protokoll) von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Eine Debatte zur Beschlussfassung des Strahlenschutzgesetzes fand nicht statt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu dem Vorgang zu lesen:

“Eine umfassende Neuordnung des Strahlenschutzrechts sieht ein Gesetz der Bundesregierung (18/11241, 18/11622, 18/11822 Nr. 6) vor, das der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Dazu lagen dem Plenum ferner eine Stellungnahme des Bundesrates mit Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11622) sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/12151) vor. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Früherkennung von Krankheiten

Das Gesetz zielt laut Bundesregierung darauf ab, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlich zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen. Anlass für die Gesetzesinitiative sei die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013. „Wesentliche und grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes“ sollen damit auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Erleichtert werden soll durch das Gesetz der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon.

Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen

So ist vorgesehen, einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen festzulegen. Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Änderungen sind dem Gesetz zufolge auch im Bereich des radiologischen Notfallschutzes vorgesehen. Die zuständigen Behörden und Organisationen in Bund und Ländern sollen Schutzmaßnahmen zukünftig enger aufeinander abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Ein neu einzurichtendes radiologisches Lagezentrum unter Leitung des Bundesumweltministeriums soll im überregionalen Notfall eine Lagebewertung vornehmen.

Entschließungsanträge der Linken abgelehnt

Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/12162) ab, in dem die Bundesreigerung unter anderem aufgefordert worden war, die vorgesehenen Dosiswerte für die Bevölkerung und die beruflich einer Strahlung Ausgesetzten um den Faktor zehn zu reduzieren. Darüber hinaus sollte ein Grenzwert für Radon in Wohnräumen und Arbeitsstätten unter hundert Becquerel pro Kubikmeter eingeführt werden.

Gegen das Votum der Opposition scheiterte Die Linke mit einem zweiten Entschließungsantrag (18/12163), in dem die Regierung aufgerufen wurde, den Strahlenschutz für beruflich der Strahlung ausgesetzte Personen und für die Bevölkerung zu verbessern. Auch für den Rückbau von Atomkraftwerken sollte der Strahlenschutz verbessert werden. (sas/27.04.2017)”

Die zu Protokoll gegebene Rede des MdB Hubertus Zdebel zum TOP  24, Kurzbezeichnung Ionisierende Strahlung

Frau/ Herr Präsident/in, Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie sind die Menschen vor den gesundheitlich schädlichen Wirkungen radioaktiver Strahlung zu schützen?

Nach dem Willen der Bundesregierung und dem hier nun vorgelegten Strahlenschutzgesetz können wir sagen: Unzureichend. Denn der Gesetzentwurf ist nach Stand von Wissenschaft und Forschung von vorgestern.

Von vorgestern war im Grunde auch schon die Richtlinie der EU, als sie 2014 verabschiedet wurde. Als Basis für die Festsetzung der Dosiswerte für die radioaktive Strahlen wird auf eine veraltete Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP zurückgegriffen, die aus dem Jahr 2007 stammt. Schon damals gab es massive Kritik, dass diese Stellungnahme wichtige Forschungsergebnisse ignorierte.

Vor diesem Hintergrund ist es im Grunde beschämend, wenn das Bundesumweltministerium auch noch erklärt, es wolle mit diesem Gesetzentwurf lediglich eine 1 zu 1 Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie umsetzen. Also genauer: Das BMUB erklärt, dass es sehenden Auges eine veralteten Stand von Wissenschaft und Forschung zur Grundlage dieses Gesetzes macht und die Regierungsfraktionen stimmen dem im Kern auch noch zu.

Studien über die Schädlichkeit auch geringer Strahlenbelastungen kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die IRCP nicht ausreichend konservativ vorgeht. Es geht um die biologische Wirksamkeit der Strahlung. Die Kinderkrebsstudie KiKK hat aufgezeigt, dass die Gesundheitsrisiken steigen, je näher Kinder an einem Atomkraftwerk wohnen. Auch für Beschäftigte in Atomanlagen in England, Frankreich und den USA  hat sich gezeigt: Die Risiken einer Erkrankung auch bei geringen, dafür lang anhaltenden Strahlenwerten sind höher als erwartet.

Die Konsequenz daraus muss sein: Die Dosiswerte, wie hier jetzt wieder festgezurrt werden sollen, müssten insgesamt um den Faktor 10 reduziert werden. Genau diese Konsequenz aber ziehen Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Damit setzen sie die Bevölkerung und den Beschäftigten, die mit Radioaktivität zu tun haben, einem höheren Gesundheitsrisiko aus. Das halten wir nicht für verantwortbar!

Ähnlich ist es auch beim Schutz gegen das natürlich vorkommende Radon, das für einen hohen Anteil von Lungenkrebs verantwortlich ist. Das Bundesamt für  Strahlenschutz hält einen Richtwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Luft für notwendig. Aber der Wert wird im Gesetzentwurf nicht übernommen. Dort wird ein Richtwert von 300 reingeschrieben.  Das ist nicht verantwortbar, wenn man sieht, wie viele Lungenkrebserkrankungen damit schlicht hingenommen werden.

Auch beim Umgang mit den Abfällen, die beim Abriss der Atommeiler jetzt in großen Menschen entstehen, sehen wir nicht, dass die mangelhafte Praxis verbessert werden soll, auch wenn eine entsprechende Verordnung noch aussteht. Unstrittig ist: Abriss-Abfälle, die tatsächlich frei von Radioaktivität sind, können in den Bereich der normalen Abfallwirtschaft. Das aber muss mit Messungen zweifelsfrei belegt werden. Bei den Abfällen aber, die gering kontaminiert sind, dürfen nicht länger freigemessen und z.B. im Straßenbau oder beim Stahlrecycling landen. Wir brauchen eine kontrollierte Lagerung und Überwachung dieser Abfälle auf verbesserten Deponien.

Ein letztes Wort noch zu den Notfallplanungen: Die Bundesregierung versucht in dem Gesetzentwurf, mit allen Mitteln so zu tun, als könnten staatliche und andere Stellen im Falle einer Nuklearkatastrophe die Menschen schützen. Das ist natürlich Unsinn. Neue Untersuchungen mit Blick auf Fukushima zeigen, dass die Gebiete, in denen Schutzmaßnahmen erfolgen müssten, viel größer sind als bislang unterstellt.

Der Staat muss nach Grundgesetz die Gesundheit der Menschen schützen. Bei der Atomenergie aber kann das nur heißen: Schalten sie jetzt alle noch laufenden AKWs ab, bevor es zu spät ist.

 

Dse4Zdebel

2 Gedanken zu “Strahlenschutzgesetz verabschiedet: Veraltet und unzureichend

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