G20@Hamburg: Polizei ignoriert Gerichtsenscheidungen – Senat abgetaucht – Rücktritt von Einsatzleiter gefordert

G20@Hamburg: Polizei ignoriert Gerichtsenscheidungen – Senat abgetaucht – Rücktritt von Einsatzleiter gefordert

Hamburgs Polizei agiert immer mehr jenseits der Rechtssprechung. Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts weigert sich die Hamburger Polizei unter dem Einsatzleiter Hartmud Dudde, ein Übernachtungs-Camp für die Gäste zu den Protesten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel zuzulassen. Aktuell wird berichtet, dass die Polizei im Einsatz ist, um Zelte zu beschlagnahmen. Der Anwaltliche Notdienst hat die sofortige Ablösung von Dudde gefordert. Der rot-grüne Senat in Hamburg ist offenbar abgetaucht.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert:

Hamburg, den 02.07.2017
Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zum G20

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung
Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg – Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei…] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei…] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.“

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten würde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungs-freundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.
Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.
Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V. Hamburg, den 02.07.2017

Erreichbarkeit für Rückfragen:

RAin Gabriele Heinecke Mobilnummer 0171 1919 552

Infos: www.anwaltlicher-notdienst-rav.org

www.and-g20.org

 

Dirk Seifert

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