Bundesregierung prüft Maßnahmen für Sonderwirtschaftszonen im Rheinischen Revier und in der Lausitz

In der Fragestunde am Mittwoch (13.02.2019) wollte der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Terminus „Sonderwirtschaftszone“ interpretiert, der im Abschlussbericht der Kohlekommission mehrfach in den Projektlisten für NRW und die Lausitz auftaucht. Außerdem fragte er, welche konkreten Maßnahmen nach Kenntnis und unter Beteiligung der Bundesregierung geplant seien.

Die schriftliche Antwort: „Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen so-wie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Eine typische Wischiwaschi-Antwort der Bundesregierung, die aber definitiv keine Absage an Sonderwirtschaftszonen ist. Was zunächst als eine unscheinbare Maßnahme unter vielen erscheint, sollte stark zu denken geben. Mit der Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ist der weiteren Aushöhlung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrechts Tür und Tor geöffnet. Es handelt sich hierbei um eine neoliberale Deregulierungsstrategie, die DIE LINKE ablehnt.

Die mündliche Frage (Nr. 38) und die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (pdf):

„Wie interpretiert die Bundesregierung den Terminus „Sonderwirtschaftszone“, der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mehr-fach Verwendung findet, und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang damit vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass der Bund in zwei Fällen explizit als „zuständiges Ressort“ genannt wird (www.kommission-wsb .de/WSB/Redaktion/DE/Down-loads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwan-del-und-beschaeftigung pdf, Seiten 132, 140, 159, 171)?“

Die Antwort der Bundesregierung:

„Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einschließlich der Projektlisten sorgfältig und wird zeitnah auf die Umsetzungsfragen eingehen. Die Begriffe „Sonderwirtschaftszone“ bzw. „Sonderfördergebiete“ finden auf Seite113 des Abschlussberichts und im Anhang als Bestandteil der Projektvorschläge der vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen Verwendung. Als Sonderwirtschaftszone gelten allgemein Gebiete, die räumlich abgegrenzt sind und in denen gesonderte Regelungen zur Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten gelten. Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen sowie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Dse4Zdebel

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