AKWs Fessenheim: Sicherheitsmängel, kein verbindlicher Stilllegungstermin und ein kritisches “Technocentre”

“Der Sicherheits-Zustand der Fessenheim-Reaktoren ist alarmierend und es stünde der Bundesregierung gut an, sehr viel deutlicher auf die sofortige Stilllegung des AKW Fessenheim zu drängen. Zwingend notwendige „Post-Fukushima“-Nachrüstungen werden offenkundig einfach nicht durchgeführt oder stark verzögert. Der Absturz eines Reinigungs-Roboters in das mit hochradioaktiven Brennelementen gefüllte Reaktorbecken zeigt, wie leichtfertig in der Anlage umgegangen wird. Wäre die Kühlung nicht wieder angesprungen, hätte dieser Vorfall offenbar auch nach Einschätzung der Bundesregierung schnell aus dem Ruder laufen können.“ Das stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE) als ein Fazit der Antworten der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage über die “Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle” fest.

Bundesregierung kennt keinen verbindlichen Stilllegungstermin

Besorgniserregend ist auch, dass die Bundesregierung zu den Stilllegungsterminen auf Nachfragen mitteilt: “Der Bundesregierung liegen keine Informationen über verbindliche Vereinbarungen zu den genannten Ankündigungen der französischen Regierung und des Betreibers Electricite de France (EDF) bezüglich konkreter Stilllegungstermine für die beiden Reaktorblöcke des französischen Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim vor.”

Sie verweist aber darauf, dass die französischen “Programmations pluriannuelles de l’energie (PPE) vom 25. Januar 2019” jedoch die Aussage enthalten, “dass beide Reaktoren in Fessenheim im Frühjahr des Jahres 2020 auf jeden Fall abgeschaltet werden.”

Sicherheitsrabatte

Zdebel dazu: “Nach immer wieder neuen Verschiebungen bei der längst überfälligen Stilllegung dieser gefährlichen Reaktoren, ist diese Aussage der Bundesregierung beunruhigend”. Er spricht von offenkundigen Sicherheitsrabatten für die Restlaufzeiten nicht nur beim AKW Fessenheim.

Denn mit Blick auf die Nachrüstung von Notstromdieseln teilt die Bundesregierung mit: “Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nachrüstung der zusätzlichen Notstromdiesel bislang in keinem der französischen Reaktoren, die sich in einer Entfernung  von bis zu 180 Kilometern zur deutschen Grenze befinden, erfolgt.”

Ergänzend heißt es: In ihrer Entscheidung vom 19. Februar 2019 fordert die ASN im Fall des AKW Fessenheim von der EDF eine Anpassung des „Post-Fukushima”-Nachrüstkonzeptes. Diese sieht auch eine Anpassung zu den bestehenden Notstromdieseln vor. Die von der ASN geforderte Anpassung wird Gegenstand der nächsten Sitzung der DFK werden.” Gemeint ist die deutsch-französische Kommission der Atombehörden beider Länder.

Nicht zuletzt der Störfäll, bei dem ein Reinigungs-Roboter in das Reaktorbecken stürzte und nur durch Manipulationen an der Kühlung rückgeholt werden konnte, macht klar, wie gefährlich die Fessenheim-Reaktoren sind: “Nach Angaben der ASN (https://www.asn.fr/Controler/ Actualit~s-du-controle/Lettres-desuite-d-inspection-des-installations-nucleaires/Suite-a-declaration-d-ESS-ni veau-1) wurde die Reinigung des Bodens mittels des  Roboters durch einen Dienstleister durchgeführt. Die Risikoanalyse, die für die Reinigung durch den Roboter durchgeführt wurde, sei nach Angaben der ASN offenbar nicht  ausreichend gewesen.”

Zdebel: “Ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung in den anstehenden Gesprächen der französischen Seite in aller Deutlichkeit klar macht, dass Fessenheim sofort vom Netz muss und es keine Sicherheitsrabatte geben darf.“

Kritik am Technocentre

Nachgefragt hatte Hubertus Zdebel auch zu den Ankündigungen, am AKW Fessenheim ein “Techno-Centre” zur Demontage von radioaktiven Bauteilen zu errichten. Die Badische Zeitung fasst die Ergebnisse so zusammen:

“Im Bundesumweltministerium sieht man die französischen Pläne für das Gelände des elsässischen Akw Fessenheim nach dessen Abschaltung 2020 offenbar kritisch. Wie berichtet, will der französische Energiekonzern EdF eine Anlage errichten, in der radioaktive Reaktorbauteile zerlegt und dekontaminiert werden sollen – und zwar nicht nur solche aus Fessenheim. Die Kritik an diesem “Technocentre” geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Fessenheim hervor.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte sich demnach bei einem Treffen mit ihrem französischen Amtskollegen François de Rugy im April 2019 in Berlin, bei dem es um die Stilllegung des ältesten französischen Akw ging, über den Vorschlag der EdF kritisch geäußert. Abgelehnt werden die Pläne auch von Baden-Württembergs Landesregierung und dem Regierungspräsidium Freiburg – nicht zuletzt mit dem Hinweis, dass in Deutschland große Akw-Bauteile an Ort und Stelle zerlegt würden – wie an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim. Ausnahme: Großkomponenten wie Dampferzeuger aus Philippsburg werden in Neckarwestheim bearbeitet.”

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Dokumentation: Vorspann der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Tobias Pflüger, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle

In Frankreich sollen nach langen Auseinandersetzungen die ältesten Atomreaktoren, die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim im März und August 2020 abgeschaltet werden. Das AKW liegt im unmittelbaren Grenzgebiet zur Bundesrepublik und nur rund 25 Kilometer südwestlich von Freiburg entfernt in einem Erdbebengebiet. Im Umkreis von 100 Kilometern leben in Frankreich, Deutschland und der Schweiz über sieben Millionen Menschen, die voraussichtlich von einem Atomunfall in Fessenheim betroffen wären. Nach Ankündigungen des Präsidenten Macron und des Umweltministers de Rugy (vgl. http://www.bund-rvso.de/fessenheim-ausstellung.html) hat auch der Betreiber Électricité de France (EDF) die Abschalttermine bestätigt (vgl. https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-das-ende-des-akw-fessenheim-steht–167871920.html).

Gutachten im Auftrag der Atomaufsicht in Baden-Württemberg haben eine Vielzahl von gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachstellen aufgezeigt  (vgl. https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/Gutachten_Fessenheim.pdf und https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/Berichte/Anlagen/Grenznahe_KKW/20151215_Aktualisierung_EU-Stresstest_Fessenheim_dt.pdf), die eine sofortige Stilllegung der beiden Reaktorblöcke erforderlich machen.

Dazu gehört demnach auch das Risiko einer Überflutung des AKW infolge eines Dammbruchs am höher gelegenen Rheinkanal. Ein weiterer schwerer Mangel ist demnach auch das außerhalb des Sicherheitsbehälters liegende Abklingbecken mit hochradioaktiven Brennelementen, das damit gegen Einwirkungen von außen, also z.B. Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe, kaum geschützt ist.

Zuletzt hat die französische Atomaufsicht ASN dem Betreiber EDF im Februar 2019 die bis dahin für dringend erforderlich eingestufte Nachrüstung von Notstromgeneratoren erlassen. Die Badener Zeitung berichtet dazu: „Solche Generatoren muss EdF aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitsstandards für ihren gesamten sonstigen Nuklearpark anschaffen. Die Ausnahme wird mit der für 2020 angekündigten Stilllegung der Reaktoren im Elsass begründet. Allerdings verlangt die Kontrollbehörde eine “angemessene” Übergangslösung. Dazu macht die ASN in einer Mitteilung vom Dienstag zwar keine detaillierten Angaben, erwartet vom Betreiber allerdings Vorschläge.“ (https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim–167197537.html).

Der Betreiber EDF fordert eine Entschädigung für die Schließung (vgl. https://telebasel.ch/2019/02/15/betreiber-will-entschaedigung-fuer-schliessung-von-akw-fessenheim/).

Zu den Projekten, die im neuen deutsch-französischen Vertrag von Aachen vereinbart wurden, gehört auch die „gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung, im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/633c78d6e85c9cf4d93ccdf94b56119e/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf).

EDF plant laut Medienberichten auf dem AKW-Gelände ein “Technocentre” zum Rückbau bzw. zur Dekontamination für Bauteile aus stillgelegten nuklearen Anlagen. Demnach sollen z.B. Dampfgeneratoren aus abgeschalteten AKWs  aus Frankreich und Deutschland oder gar aus ganz Europa künftig in Fessenheim zerlegt werden (http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/im-august-2020-ist-schluss-mit-dem-akw-fessenheim–165301356.html).

Während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim hat es laut einem Bericht in der „Badischen Zeitung“ insgesamt acht Störfälle gegeben, zwei davon sollen in die Stufe 1 der INES-Bewertung eingeordnet worden sein (vgl. https://www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte-ihn-an–169408158.html). Bei einem dieser Störfälle musste demnach vorrübergehend sogar ein Kühlkreislauf abgeschaltet werden, weil ein ferngesteuerter Reinigungsroboter in das Reaktorbecken gestürzt war und von „einem Rohr des Kühlkreislaufs festgesaugt“ wurde. Dem Bericht zufolge ereignete sich dieser Störfall am 22. Februar und der Roboter „blieb etwa einen Meter über den Brennelementen hängen“ (ebd.).

Die zuständige Atomaufsicht ist dem Bericht zufolge offenbar über den Vorgang alarmiert: „Zu diesem Punkt verlangt auch Pierre Bois, Chef der für die Akw Cattenom und Fessenheim zuständigen ASN Straßburg eine Erklärung. ‚Die potentiellen Konsequenzen hätten‘, heißt es in seiner online nachlesbaren Zusammenfassung, ‚zu einem Ausfall des Kühlkreislaufs führen können. ‘Für die Kühlung des Reaktorkerns hätten dann Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bois verlangt auch eine Rechtfertigung, warum die Akw-Leitung seine Behörde erst am Morgen nach dem Störfall informiert hatte. Das Wiederhochfahren von Fessenheim 1 hat Bois am 6. März dennoch bewilligt.“

In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (siehe Plenarprotokoll 19/91, Frage 70) teilt die Bundesregierung mit, dass sie zur „Bewertung der Übertragbarkeit“ auf deutsche Atomkraftwerke von „französischer Seite“ weitere Informationen benötige und mit der dortigen Atomaufsicht im regelmäßigen Austausch stehe.

Bei einem Treffen der deutschen Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit ihrem französischen Atomkollegen François de Rugy scheint laut Pressemitteilung des Ministeriums vom 9. April 2019 (Nr. 047/19) die Stilllegung von Fessenheim kein Thema gewesen zu sein.

Dse4Zdebel

Ein Gedanke zu “AKWs Fessenheim: Sicherheitsmängel, kein verbindlicher Stilllegungstermin und ein kritisches “Technocentre”

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