Atommülllager-Suche und Transparenz – Bundestag beschließt Geologiedatengesetz

Atommülllager-Suche und Transparenz geologischer Daten: Angesichts des Fahrplans reichlich verspätet hat der Bundestag heute das Geologiedatengesetz beschlossen. Bereits Ende des dritten Quartals soll mit Vorlage des Teilgebiete-Berichts der Entscheidungsprozess beginnen, welcher Standort künftig beim Verfahren der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll raus fliegt – und welcher Standort als möglicher Standort im Verfahren bleibt. Damit die versprochene Transparenz zur Überprüfung dieser Auswahl möglich ist, müssen auch die geologischen Daten zur Verfügung gestellt werden. Das soll das aus Sicht der Fraktion DIE LINKE mit Mängeln versehene Geodatengesetz leisten, das das Lagerstättengesetz aus der Nazizeit endlich ablöst.

Wegen diverser anderer Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im laufenden Standortverfahren hatten Hubertus Zdebel und der Umweltverband BUND auch mit Blick auf die Corona-Belastungen ein Moratorium bei der Endlagersuche gefordert.

Um den Eigentumsschutz von Erdöl- und Gasunternehmen an Geodaten zu sichern, die für die Standortwahl herangezogen werden müssen, ist ein für die Bürger*innen kompliziertes und wenig transparentes Verfahren herausgekommen.

Die Fraktion DIE LINKE hat sich in der Abstimmung enthalten, nachdem die Fraktionen der Großen Koalition nach einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss zumindest noch einige Korrekturen vorgenommen hat.Beseitigt wurden die absehbaren Konflikte im weiteren Verfahren allerdings nicht.

Im Mai muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Sollte es da noch zu Verbesserungen des Gesetzes kommen, wird DIE LINKE das selbstverständlich unterstützen.

Die AfD und die FDP hatten außerdem Anträge vorgelegt, die allesamt die wirtschaftlichen Interessen zu Lasten der Bürger*innen noch höher bewertet wissen wollten. Diese Anträge hat DIE LINKE natürlich abgelehnt.

Seit 2017, als das Standortauswahlgesetz novelliert wurde, ist der Bundesregierung bekannt, dass es eine Neuregelung für die Veröffentlichung geologischer Daten im Rahmen der Atommüll-Endlagersuche braucht. Dennoch verzögerte sich ein Entwurf der Bundesregierung bis in den März 2020.

Der grundsätzliche Mangel: Statt alle Daten, auch diejenigen von privaten Dritten, aufgrund des hohen Gemeinwohlinteresses an einem Atommüll-Endlager grundsätzlich zur Veröffentlichung frei zu geben, wird der Eigentumsschutz dominant behandelt und in komplizierten Stellungnahmeverfahren geregelt. So hätten Unternehmen die Veröffentlichung ihrer Daten für die Endlagersuche verhindern können.

Erst mit der Anhörung am 11. März im Bundestag wurde es für die Regierungsfraktionen deutlich, dass es hier zusätzlicher Regelungen bedarf. Auch mussten Fristen halbiert werden, damit der Fahrplan mit der Veröffentlichung des Teilgebiete-Berichts Ende des dritten Quartals überhaupt eingehalten werden könnte.

Unter extremen Zeitdruck und dann auch noch mit den Folgen der Corona-Krise wurden diese Änderungen und andere Änderungen nun in wenig transparenter Form auf den Weg gebracht.

Trotz der vorgenommenen Nachbesserungen bleiben aber aus Sicht der Fraktion grundsätzliche Mängel.

 

 

Dse4Zdebel

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