Sicherheitsanforderungen Endlagerung mit Überprüfungsauftrag beschlossen

“Die Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle” (siehe hier, PDF) sind heute im Bundestag beschlossen worden. Damit verbunden wurde per Entschließungsantrag (siehe hier, PDF und auch hier) festgelegt, dass bis Mitte der nächsten Legislatur ein Evaluationsbericht vom Bundesumweltministerium dem Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt werden soll. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dem Entschließungsantrag zugestimmt, sich bei der Abstimmung zu den Verordnungen im Umweltausschuss und im Plenum aber enthalten. Diese Verordnungen spielen im laufenden Auswahlverfahren für die Suche nach einem “Endlager” für hochradioaktive Abfälle eine Rolle. Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Bericht vorlegen, in dem möglicherweise geeignete Regionen zur weiteren Prüfung benannt werden.

  • Diese Sicherheitsanforderungen, die das BMU vorgelegt hat, sind im Vorfeld umstritten gewesen. Im September 2019 hatte es auf einer Veranstaltung des BMU dazu Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden gegeben. In der Folge musste das BMU die Fristen für Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Verbänden verlängern. Beanstandet worden ist auch, dass das BMU nicht den Anforderungen des StandAG gefolgt ist und bei der Erarbeitung der Sicherheits-Verordnungen zu wenig Transparenz und Beteiligung ermöglicht hat. Für Kritik sorgte auch, dass ein Experte zunächst die Verordnungen im Auftrag des BMU wesentlich mit erarbeitete und schließlich als Berater bei der BGE tätig wurde, die diese Verordnungen im weiteren Verfahren anzuwenden hat. Zdebel hatte diesen Vorgang als “Geschmäckle habend” kritisiert: Atomfilz? Chef der Entsorgungskommission zurückgetreten

Vor der Entscheidung über die Verordnungen war im Umweltausschuss ein gemeinsamer Antrag von Grünen und LINKEN abgelehnt worden (Siehe dazu im Link oben bzw. auch hier, PDF). Darin wurde zwingend eine Novellierung verlangt, bevor die Phase 1 der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nach §15 Abs. 3 des Standortauswahlgesetzes per Beschluss des Bundestages abgeschlossen wird. Bis dahin müsse eine immer noch nicht vorliegende Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch das Bundesumweltministerium in der Verordnung eingearbeitet werden.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dazu folgenden Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 19(16)375 für die Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 9. September 2020 eingebracht:

Der Ausschuss wolle beschließen:
Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 3
Überarbeitung, Inkrafttreten

(1) Die Verordnungen nach Artikel 1 und 2 sind zu überarbeiten und müssen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz vorliegen, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten. §§ 26 Absatz 3 Satz 5 und 27 Absatz 6 Satz 3 Standortauswahlgesetz bleiben unberührt.

(2) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

Begründung zur Änderung des Artikels 3:

Die Verordnungen enthalten noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssen.

Hervorzuheben sind die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt  für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen. Diese spielen bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers haben sie aber erhebliche Auswirkungen.

In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Umweltausschusses zu den Verordnungen ist die Kritik von Hubertus Zdebel für die LINKE nachzulesen:

“Die Fraktion DIE LINKE. stellte klar, die Verordnung enthalte noch zu diskutierende Festlegungen, die wissenschaftlich validiert werden müssten. Hervorzuheben seien in diesem Zusammenhang die Arbeiten an der Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung, die zurzeit am Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz laufen würden. Diese spielten bei den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Auf die weiteren vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und die Anforderung an die Genehmigung eines Endlagers hätten sie aber erhebliche Auswirkungen.

Deswegen hätte die Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Änderungsantrag eingebracht. Im Standortauswahlgesetz sei in § 26 und § 27 geregelt, dass die Verordnung alle zehn Jahre zu überprüfen sei. Der vorgelegte Änderungsantrag schlage diesbezüglich eine Präzisierung vor, wonach die Verordnungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Entscheidung gemäß § 15 Absatz 3 Standortauswahlgesetz, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet werden müssen.

Gleichwohl erkenne die Fraktion DIE LINKE. an, dass der seitens der Koalition vorgelegte Entschließungsantrag einen Fortschritt darstelle, dem man sich anschließe.

Dse4Zdebel

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