AKW Brokdorf: Mitreden in Sachen Stilllegung – Erörterungstermin im Februar 2021

AKW Brokdorf: Mitreden in Sachen Stilllegung – Erörterungstermin im Februar 2021

Noch bis Ende 2021 soll das AKW Brokdorf Atomstrom produzieren. Mit Erlaubnis der zuständigen Atomaufsicht sogar noch mal mit Volldampf, denn Leistungsbeschränkungen, die in den letzten Jahren den Betrieb limitierten, wurden in der Schlussrunde aufgehoben. Die von den grünen geführte Atombehörde hat nun angekündigt (siehe auch unten), dass der im Rahmen der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehene Erörterungstermin bereits Anfang Februar 2021 stattfinden soll. Aus derzeitiger Sicht ist klar, dass angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie die Durchführung des Erörterungstermin per Videokonferenz stattfinden wird. Das wird nach den bisherigen Erfahrungen mit derartigen “Ersatzmaßnahmen” eine ernsthafte Diskussion der von PreussenElektra/E.on zur Genehmigung vorgelegten Planung deutlich erschweren.

Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (PDF)

• zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) sowie
• zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zum Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO) zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe

Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen die Vorhaben findet gemäß § 8 AtVfV am Montag, den 15. Februar 2021, im Elbeforum, Von-Humboldt- Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ein Erörterungstermin mit der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin wird ggf. an den darauffolgenden Tagen bis zum 19. Februar 2021 fortgesetzt. Er beginnt jeweils um 09:30 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr). Eine persönliche Ladung der Einwenderinnen und Einwender zum Erörterungstermin erfolgt nicht.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. In dem Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AtVfV nicht öffentlich. Teilnehmer, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, müssen sich beim Einlass ausweisen können (z.B. durch Per- sonalausweis).

Aus organisatorischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die in Zusammenhang mit COVID-19 erforderlichen infektionsschützenden Maßnahmen, bitten wir dringend um Ihre vorherige Anmeldung zum Erörterungstermin. Sofern Sie teilnehmen möchten, senden Sie Ihre schriftliche Anmeldung bitte bis zum 11.01.2021 an folgende Adresse:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisie-rung des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel

Alternativ können Sie sich bis zum 11.01.2021 auch per E-Mail an uvp.sagkbr@melund.landsh.de anmelden. Geben Sie in Ihrer Anmeldung bitte Ihren Vor- und Nachnamen an.

Soweit die Durchführung des Erörterungstermins in Anbetracht der Entwicklung der COVID19-Pandemie nicht tunlich erscheint, wird seitens der Reaktorsicherheitsbehörde eine digitale Erörterung in Form einer Online-Konsultation angestrebt. In diesem Fall erfolgt rechtzeitig eine erneute öffentliche Bekanntmachung über das Verfahren und die terminliche Abfolge.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Veranstaltung über die aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben und Hygienebestimmungen (z. B. Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase, Abstandsregeln etc.). In diesem Zusammenhang ist insbesondere den Vorgaben aus der Ver- ordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung Folge zu leisten. Die entsprechenden Vorschriften sind unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

abrufbar. Bitte beachten Sie im Veranstaltungsgebäude darüber hinaus auch unbedingt die allgemeinen Hygieneregeln (siehe beispielsweise Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder auf infektionsschutz.de) und die vor Ort gegebenen Hinweise.

Kiel, den 20.11.2020

Dirk Seifert