Hochradioaktiver Atommüll, Terrorschutz und Neubau eines Zwischenlagers in Lubmin: „Zu weiteren Einzelheiten äußert sich EWN während des laufenden Verfahrens nicht“

„An Einsilbigkeit und fehlendem Gehalt ist die Antwort der Bundesregierung auf unsere Fragen zum erforderlichen Neubau eines Atommüll-Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle im nordostdeutschen Lubmin aufgrund nicht möglicher Anti-Terror-Schutz-Maßnahmen kaum zu überbieten. Von Transparenz, Information und Beteiligungsorientierung, wie es bei der Atommülllager-Suche sonst gern betont wird, ist da nichts zu spüren. Das wirft kein gutes Licht auf die ab Januar 2019 komplett unter staatlicher Regie stehenden Atommüll-Verwaltung.“ So kommentiert der Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg, Hubertus Zdebel (DIE LINKE), die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum notwendigen „Neubau eines Zwischenlagers für hoch radioaktiven Atommüll bei Lubmin“ (Drs. 19/717, PDF)

Zdebel: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollten angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Aber das Problem betrifft auch die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll an den AKWs Standorten und in Ahaus, Jülich, Gorleben und bei Lubmin.

Es ist ein Dilemma, auf Details zum Terrorschutz bei der Atommülllagerung einzugehen. Aber der Verzicht auf nahezu jede Art von Information auf meine Fragen zu den Problemen und grundsätzlichen neuen Konzepten des notwendigen Neubaus des Zwischenlagers in Lubmin lässt nichts Gutes für die Transparenz der künftigen staatlichen Atommüll-Verantwortung erwarten. Es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

Zwischenlagerung muss auf den Prüfstand

Zdebel verweist darauf, dass bei dem sogenannten „Neustart“ der Endlagersuche immer wieder von Information, Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede ist. Nicht nur Anti-Atom- und Umweltverbände, sondern auch das „Nationale Begleitgremium“ bei der Endlagersuche halten angesichts wachsender Risiken und der Laufzeitverlängerung der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle über die bislang genehmigten 40 Jahre hinaus eine Öffentlichkeitsbeteiligung auch bei der Zwischenlagerung dieser Abfälle für dringend erforderlich.

„Es ist höchste Zeit, das gesamte Zwischenlagerkonzept auf den Prüfstand zu stellen“, sagt Zdebel weiter. „In Lubmin ebenso wie an den vielen anderen Atommüll-Standorten. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, über die realen Probleme informiert zu sein.“

Atom-Zwischenlager Lubmin: Anti-Terror-Schutz nicht nachrüstbar

Bei Lubmin muss ein neues Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll gebaut werden, weil das derzeitige Gebäude nicht an die Anforderungen des Terrorschutzes angepasst werden kann, wie es bei anderen derartigen Lagern derzeit Schritt für Schritt erfolgt.

Um Angriffe von Terrorkommandos mit panzerbrechenden Waffen abwehren zu können, werden an den Zwischenlagerstandorten – sofern möglich – sogenannte Härtungen vorgenommen. Sichtbar sind die Maßnahmen durch neue Außenmauern. Aber auch im Inneren werden die Eingangsbereiche und andere Schutzvorkehrungen erneuert. In Lubmin sind diese Maßnahmen baulich jedoch aufgrund standortspezifischer baulicher Gegebenheiten nicht umsetzbar. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag des Betreibers EWN musste bereits im Sommer 2015 (!) zurückgenommen werden. Der Schutz der Anlage wird derzeit lediglich durch so genannte „temporäre Maßnahmen“ betrieben. In aller Regel bedeutet das mehr Polizei und Werkschutz.

Neuer Terrorschutz ist zweifelhaft

Zweifel allerdings gibt es trotz der laufenden Nachrüstungen an der Sicherheit der Zwischenlager an den AKW-Standorten und in Ahaus und Gorleben. In Brunsbüttel wurde vom Oberverwaltungsgericht die Genehmigung des Zwischenlagers wegen fehlender und mangelhafter Nachweise aufgehoben. Auch in Jülich gibt es für das dortige Zwischenlager keine atomrechtliche Genehmigung mehr. Oda Becker, unabhängige Gutachterin für Atom-Sicherheit, hatte vor kurzem in einer Studie für den BUND darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht trotz der Nachrüstungen der Anti-Terror-Schutz nicht ausreichend ist.

Der Main-Post sagte sie jüngst: „„Man braucht nicht viel TNT, um die 55 Zentimeter starke Decke des Zwischenlagers zu sprengen“, verdeutlicht Becker die Gefahr. 2010 hätten sich Behörden und Betreiber zwar auf die Nachrüstung der Zwischenlager mit zusätzlichen Mauern und Schleusen am Eingangsbereich verständigt, doch der Schutz gegen potenzielle Terrorangriffe sei auch mit diesen baulichen Nachbesserungen nur unzureichend. … „Eine bewaffnete und entschlossene Terrorgruppe ist in der Lage, in die Halle einzudringen“, ist Becker überzeugt. Auch vor einem gezielten Flugzeugabsturz seien die Castoren nicht geschützt. Laut Becker halten sie einer Temperatur von 800 Grad Celsius über 30 Minuten stand. Wenn Kerosin in Brand gerät, entstehen aber Temperaturen von bis zu 1200 Grad Celsius. Die Dichtungen an den Castordeckeln könnten versagen und erhebliche Radioaktivität freigesetzt werden. „Das Risiko ist zu groß, wir müssen jetzt handeln.““

Staatliches Schweigen zu Atommüll-Risiken

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel räumt die Bundesregierung lediglich ein, was ohnehin durch spärliche Medienberichte (z. B. NDR ) bereits bekannt ist. Der staatliche Betreiber „EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH“ hat demnach „Ende des vergangenen Jahres mehrere Firmen aufgefordert, Angebote für die Generalplanung einzureichen. Zu weiteren Einzelheiten äußert sich EWN während des laufenden Verfahrens nicht“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Die EWN ist ein 100-prozentiges Unternehmen des Bundes, das Bundesministerium der Finanzen ist der alleinige Gesellschafter. Zum 1. Januar 2019 sollen künftig alle Atommüll-Zwischenlager in staatliche Verwaltung übergehen, nachdem Grüne/CDU/CSU und SPD jüngst die Atomkonzerne gegen eine einmalige Zahlung von der Verantwortung für die Atommülllagerung befreit haben.

Atomanlagen als Terrorziele – Sicherheitsdebatte für Schutz der Zwischenlager dringend erforderlich

In der „Jungen Welt“ heute mein Gastkommentar zu den Terrorrisiken in deutschen Atomanlagen mit besonderem Blick auf die Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll. Anlass, das Thema aktuell aufzugreifen, ist ein erneuter Renegade-Vorfall vom vorletzten Montag. Mindestens sechs norddeutsche Atomkraftwerke wurden nach dem Luft-Atom-Alarm teilweise evakuiert. Weil der Terrorschutz nicht nachgerüstet werden kann, muss in Lubmin an der Ostsee jetzt sogar ein neues Zwischenlager gebaut werden. Atomanlagen als Terror-Ziele: Wie gut sind Atomanlagen gegen Anschläge geschützt? Klar ist: Wir brauchen dringend eine gesellschaftliche Debatte über die Sicherheit der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Hier weiterlesen…

Mehr zum Hintergrund:

Tschernobyl – Fukushima – Atomausstieg: Zdebel in Mönchengladbach.

Zum siebenten Jahrestag der mehrfachen Atomkatastrophe von Fukushima wird der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf Einladung des Kreisverbandes DIE LINKE in Mönchengladbach auf einer Gedenkveranstaltung am 11. März dabei sein. Bereits am 5. März wird dort eine Aussstellung von .ausgestrahlt eröffnet, die mit beeindruckenden Fotos über die verheerenden Atomunfälle von Tschernobyl, Fukushima und anderen Orten informiert.

  • Die Ausstellung kann ab dem 5. März am Rosa-Luxemburg-Platz (Hauptstraße 2, 41236 Mönchengladbach) am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Donnerstag und Freitag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr besucht werden.
  • Aktuelle Infos über die Veranstaltung von DIE LINKE Mönchengladbach siehe auch hier.

Am Jahrestag der Fukushima-Katastrophe, am Sonntag, dem 11.März, wird Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, ab 11:00 Uhr zu einer Infoveranstaltung (samt einem „2. Frühstück mit Süppchen“) am Start sein. Hubertus Zdebel wird in einem etwa 45-minütigen Vortrag die Zusammenhänge von „Klima und Kapitalinteressen“ beleuchten und dabei den Bogen zu Fukushima und zurück zur Situation in Deutschland spannen. Somit wird es auch um die Urananreicherungs-Fabriken in Gronau und Lingen gehen. Danach gibt es eine lockere Gesprächsrunde, heißt es in der Ankündigung durch den Kreisverband MG.

„Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen“ – Linksfraktion stellt Antrag im Bundestag

DIE LINKE bringt am morgigen Donnerstag einen Antrag (PDF) in den Deutschen Bundestag ein, die Uranfabriken in Gronau (Nordrhein-Westfalen) und Lingen (Niedersachsen) stillzulegen. Darin fordert die Fraktion außerdem ein Exportverbot für Kernbrennstoffe.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Ziel unseres Antrags ist es, dass die bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich einbezogen werden. Beide produzieren Uranbrennstoff und sorgen dafür, dass weltweit AKWs weiterlaufen und somit neben Atomstrom auch Super-GAU-Risiken und hochradioaktiven Atommüll erzeugen. Deshalb wollen wir außerdem, dass die Exporte von Uranbrennstoffen endlich verboten werden. Es darf keine deutsche Beteiligung an der Atomenergienutzung mehr geben. Die deutschen Uranfabriken beliefern ja sogar die maroden Meiler in Tihange und Doel sowie französische Uralt-AKWs. Dass eine Stilllegung dieser Uranfabriken möglich ist, haben schließlich erst jüngst Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums gezeigt. Das muss nun auch endlich umgesetzt werden.

Unser Antrag sieht vor, das Atomgesetz um entsprechende Regelungen zu ergänzen. Bis Ende Juni 2018 muss es ohnehin novelliert werden, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg entsprechend umzusetzen.“

 

Linksfraktion Antrag im Bundestag: Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Uranexporte verbieten

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE beantragen im Deutschen Bundestag, die Uranfabriken in Gronau (Nordrhein-Westfalen) und Lingen (Niedersachsen) stillzulegen. Darüber hinaus fordern sie ein Exportverbot für Kernbrennstoffe. Der Antrag, der am kommenden Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird, soll zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen werden (siehe dazu hier auf der Seite des Bundestages).

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Ziel des Antrags ist es, die bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich einzubeziehen. Beide Anlagen sorgen mit ihrer Produktion von Uranbrennstoff dafür, dass weltweit AKWs weiterhin Atomstrom, Super-GAU-Risiken und hochradioaktiven Atommüll erzeugen. Eine weitere deutsche Beteiligung an der Atomenergienutzung darf es nicht mehr geben. Außerdem soll erreicht werden, dass Exporte von Uranbrennstoffen aus diesen beiden Anlagen in besonders riskante Atommeiler verboten werden können. Die Uranfabriken beliefern u.a. die maroden Meiler in Tihange und Doel oder auch französische Uralt-AKWs.“

Dokumentation: Der Antrag „Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe“ (Antrag) im Wortlaut:

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cézanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Niema
Movassat, Alexander Neu, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach der mehrfachen Atomkatastrophe von Fukushima hat der Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergienutzung beschlossen und einen Fahrplan zur schrittweisen Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen bundesdeutschen Atomkraftwerke bis zum Ende des Jahres 2022 im Atomgesetz festgeschrieben. In den noch am Netz befindlichen Atomkraftwerken (AKWs) besteht weiterhin die Gefahr eines katastrophalen Störfalls bis hin zur Kernschmelze. Nur die sofortige Abschaltung kann dieses Risiko entscheidend reduzieren.

Bislang vom Atomausstieg ausgenommen sind die Uranfabriken zur Brennstoffversorgung von Atommeilern in Gronau und Lingen. Die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau sowie die Brennelementefabrik der EDF/Framatome (ehem. AREVA) in Lingen versorgen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Atomkraftwerke mit dem für den Betrieb erforderlichen Brennstoff. Dadurch tragen beide Uranfabriken dazu bei, dass die unverantwortlichen Risiken der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung international fortbestehen und Atomkatastrophen möglich bleiben.

Nicht zuletzt die Katastrophe von Tschernobyl hat deutlich gemacht, dass die radioaktiven Auswirkungen auch in großer Entfernung Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung in Deutschland zur Folge haben können. Die Katastrophe von Fukushima hat außerdem gezeigt, dass Evakuierungen von Menschen noch in Entfernungen von bis zu 170 Kilometern vom Unfallort entfernt erforderlich sein können. Deshalb darf auch der Atomausstieg nicht an deutschen Grenzen halt machen.

Die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgen auch marode Atomkraftwerke wie beispielsweise Tihange und Doel (Belgien) oder Cattenom und Fessenheim (Frankreich) im grenznahen Ausland mit Uranbrennstoff. Ab Herbst 2017 wurde auch der immer noch im Bau befindliche finnische Reaktor Olkiluoto 3 mit frischen Brennelementen versorgt. Der Reaktor sorgte in den letzten Jahren durch gravierende Bauskandale schon vor Inbetriebnahme für erhebliche Sicherheitsbedenken. Die URENCO liefert zudem angereichertes Uran für Brennelemente, die in der Ukraine eingesetzt werden. Damit tragen beide deutschen Uranfabriken in unverantwortbarer Weise direkt zur Gefährdung auch der bundesdeutschen Bevölkerung bei.

Mit der Stilllegung der beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen wird sichergestellt, dass die Bundesrepublik ihre Politik zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung konsequent und glaubwürdig fortsetzt. Außerdem wird sichergestellt, dass aus der Bundesrepublik Atomkraftwerke im Ausland nicht mehr mit Uranbrennstoff beliefert werden.

Bis zu einer Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen ist es zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik außerdem erforderlich, rechtlich zweifelsfrei zu regeln, dass Exporte von Uranbrennstoff in Atomkraftwerke untersagt sind.

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, …
  2. in Verbindung mit der anstehenden 18. Atomgesetznovelle einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung, insbesondere der Urananlagen in Gronau und Lingen, vorzulegen, um den Atomausstieg in Deutschland umfassend zu machen.
  3. in dem Gesetzentwurf auch eine Regelung aufzunehmen, die es ermöglicht, Exporte von Uranbrennstoff (Kernbrennstoff) für Atomreaktoren im Ausland rechtlich zweifelsfrei zu untersagen.

Berlin, den …

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Genehmigungen. Diese Uranfabriken beliefern Atomkraftwerke in aller Welt und stellen damit deren Weiterbetrieb sicher. Zu den Kunden gehören auch AKWs, die besonders hohe Risiken bergen und deren Folgen im Falle eines gravierenden Störfalls unmittelbar auch die Bevölkerung in der Bundesrepublik bedrohen.

Deshalb ist es zwingend, diese Uranfabriken in den Atomausstieg einzubeziehen und die atomrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Außerdem ist rechtlich der Export von Kernbrennstoffen zu untersagen, wenn deren Einsatz mit einer Gefährdung der bundesdeutschen Bevölkerung verbunden ist.

In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW) von Juli 2016 hat die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm dargelegt, dass die Bundesregierung zumindest die Lieferungen von Kernbrennstoffen in Form von angereichertem Uran bzw. als frische Brennelemente unterbinden kann, indem sie die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt (www.ippnw.de, siehe: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)).

Weitere Anregungen dazu hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem weiteren Rechtsgutachten im April 2017 vorgelegt (www.ippnw.de, Stellungnahme zu der vom BMUB beauftragten „Rechtlichen Begutachtung der Genehmigung nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich“). Im Mai 2017 legte die Umweltschutzorganisation Greenpeace zudem eine Stellungnahme vor, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein „Phase-Out“ der beiden Uranfabriken Lingen und Gronau dargestellt wurden (www.greenpeace.de, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit: Kurzgutachterliche Stellungnahme zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Phase-Out-Gesetzgebung für die Urananreicherung und Brennelementproduktion in Deutschland).

Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im März 2017 beauftragten und im November 2017 vorgelegten Rechtsgutachten (http://www.bmub.bund.de/, siehe URENCO-Gutachten) zeigen auf, dass unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen eine atomrechtliche Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen grundsätzlich verfassungskonform möglich und auch verhältnismäßig wäre.

Zur Begründung einer solchen Stilllegung der Uranfabriken heißt es in dem vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Tobias Thienel beauftragten Gutachten u.a.: Die atomrechtliche Stilllegung „wäre insbesondere verhältnismäßig, weil der hochrangige Schutz des menschlichen Lebens, der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt vor dem Restrisiko der Kerntechnik gegenüber der Beeinträchtigung des Eigentums – insbesondere – der betroffenen Betreiberinnen abstrakt und im konkreten Einzelfall Vorrang genießt. Das Eigentum an Anlagen zur Urananreicherung oder zur Brennelementefertigung weist einen besonders ausgeprägten sozialen Bezug auf. Außerdem bedeutet die in Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG niedergelegte Kompetenz des Gesetzgebers, die Grundsatzentscheidung für oder gegen die Zulässigkeit der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu treffen, dass die Betreiberinnen zu jeder Zeit einem Risiko der Neubewertung des unvermeidlichen Restrisikos der Kerntechnik durch den Gesetzgeber ausgesetzt waren.“ (www.bmub.bund.de, Seite 232, Ewer, Thienel: Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber)

Auch das vorgelegte Gutachten von Dr. Sabine Konrad mit besonderem Blick auf völkerrechtliche Aspekte einer atomrechtlichen Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen bestätigt im Wesentlichen diese Möglichkeit. (www.bmub.bund.de, Konrad: Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber)

Das BMUB stellt in Verbindung mit der Veröffentlichung der genannten Gutachten auf seiner Homepage fest: „Eine Beendigung der Brennelemente-Fertigung in Deutschland würde zu einer konsistenteren Linie in der deutschen Atomausstiegspolitik führen. Es bleibt der politischen Willensbildung innerhalb der Bundesregierung überlassen, ob sie diesen Weg gehen will.“ (www.bmub.bund.de).

Bis Ende Juni 2018 muss der Deutsche Bundestag als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 zum Atomausstieg nach Fukushima eine Anpassung des Atomgesetzes vornehmen (www.bundesverfassungsgericht.de, Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 6. Dezember 2016.).

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