Endlagersuche: Bundes­tag wählt Mitglieder des Na­tio­nalen Begleit­gremiums

Das Nationale Begleitgremium bei der Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle ist endlich neu gewählt und in der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Mitgliedern besetzt. Das Gremium ist eine Art Überwachungsinstrument für der Endlager-Suche und soll sicherstellen, dass alle Regelungen nach dem Gesetz eingehalten und politische Beeinflussungen erfolglos bleiben. Es besteht aus Persönlichkeiten, die von Bundestag und Bundesrat (siehe unten) gewählt werden und aus Mitgliedern, die in einem Zufallsverfahren ausgewählt und durch die Bundesumweltministerin ernannt werden. Zuletzt hatte es immer wieder Verzögerungen bei der Besetzung gegeben. Klaus Töpfer, bislang Co-Vorsitzender des NBG, ist in dem Gremium nicht mehr dabei. (Foto: MdB Hubertus Zdebel mit Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums und anderen Abgeordneten)

Hubertus Zdebel beglückwünschte die neuen Mitglieder zu Ihrer Wahl, die von der Fraktion DIE LINKE mitgetragen wurde. Den ausscheidenden Mitgliedern dankte der Abgeordnete für ihre engagierte und konstruktive und ehrenamtliche Arbeit der letzten Jahre. „Besonderer Dank gebührt auch Klaus Töpfer, der diesem wichtigen Gremium bei der Endlagersuche eine wichtige Stimme verliehen hat und die schwierigen Themen immer klar beim Namen genannt hat.“

Mit Blick auf die verspätete Nach- und Neuwahl sowie die kommenden Monate sagte Zdbel: „Es wird höchste Zeit, dass das Gremium besetzt wird. Wir hoffen, dass es zu keiner weiteren Verzögerung bei der Wahl des Tableaus kommt. Zeit zum Einfinden in das neue Mandat gibt es wenig: Jetzt steht viel Arbeit vor dem NBG. Anhörungen für Endlager-Verordnungen, der erste Zwischenbericht für die Standortsuche – die folgenden Monate werden eine Feuertaufe für das Gremium.“

Der Bundestag berichtet über die Wahl am Freitag, den 13.3.2020: Der Bundestag hat zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 13. März 2020, ohne Aussprache Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes gewählt. Die Abgeordneten stimmten der Vorlage mit der breiten Mehrheit des Hauses gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu. Dazu lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (19/17742) vor.

Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums

Aufgabe des pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremiums ist laut Gesetz die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens für die Suche eines Endlagers für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle. Der Schwerpunkt liegt auf der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Ziel, Vertrauen in die Durchführung des Verfahrens zu ermöglichen.

Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen, die das Standortauswahlverfahren betreffen, befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben. Es kann dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.

Beratungsergebnisse werden veröffentlicht

Die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, des Vorhabenträgers, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der geologischen Dienste. Die Beratungsergebnisse werden veröffentlicht. Abweichende Voten müssen bei der Veröffentlichung von Empfehlungen und Stellungnahmen dokumentiert werden.

Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich.

18 Mitglieder

Das Nationale Begleitgremium soll aus 18 Mitgliedern bestehen. Zwölf Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt.

Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung nominiert worden sind, von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ernannt.

Gewählte Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums

Gewählt wurden auf Vorschlag von CDU/CSU und SPD:

  • Dr. Günther Beckstein, ehemaliger bayerischer Ministerpräsident;
  • Klaus Brunsmeier, Mitglied des Bundesvorstands des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission;
  • Dr. Dr. h. c. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz, Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD);
  • Prof. Dr. Rainer Grießhammer, Chemiker; Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg;
  • Prof. Dr. Armin Grundwald, Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission;
  • Jo Leinen, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments;
  • Dr. Monika Müller, Studienleiterin bei der Evangelischen Akademie Loccum;
  • Prof. Dr. Werner Rühm, Group Leader Medical and Environmental Dosimetry im Institut für Strahlenmedizin am Helmholtz-Zentrum München;
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Roland Sauerbrey, Professor für Quantenoptik an der Technischen Universität Dresden sowie Wissenschaftlicher Direktor des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf;
  • Prof. Dr. Magdalena Scheck-Wenderoth, Geologin; Direktorin des Departments 4 „Geosysteme“ am Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum;
  • Prof. Dr. Miranda Schreurs, Lehrstuhl für Environmental and Climate Policy an der Hochschule für Politik, München, sowie ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen;
  • Prof. em. Dr. Michael Succow, Professor für Geobotanik und Landschaftsökologie an der Universität Greifswald; Träger des Right Livelihood Award.

(vom/13.03.2020)

Beim Bundesrat heißt es zu der Wahl: Bundesrat benennt Mitglieder im Nationalen Begleitgremium

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 zwölf Mitglieder für das Nationale Begleitgremium zur Endlagersuche für die Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle gewählt. Er folgte damit einem Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz vom Vortag.

Öffentlichkeit an Suche beteiligen

Das Nationale Begleitgremium besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Bürgerinnen Bürgern. Es vermittelt während des Such- und Auswahlprozesses zwischen den beteiligten Behörden und der Bevölkerung – und sorgt für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ziel ist es, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren den Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Bis zum Jahr 2031 soll das Ergebnis feststehen.

Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder ist beendet, daher war die Neubenennung notwendig.

Stand: 13.03.2020

Dse4Zdebel

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