Die Arbeiten am geplanten Atommülllager für leicht und mittel radioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter haben sich immer wieder verzögert und zu deutlichen Kostensteigerungen geführt. Aber es ist genehmigt und das soll aus Sicht der Behörden und der Bundespolitik auch so bleiben. Rechtliche Änderungen müssen daher unterbleiben und daher werden Wege gesucht, wie erforderliche oder notwendige Anpassungen im vorhandenen Rahmen erfolgen können. Der Grund: Mit einer rechtlichen Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses würden neue Klagemöglichkeiten entstehen, die das Projekt Konrad möglicherweise sofort beenden würden. Eine Gradwanderung, wie sich auch beim Umgang mit den wasserrechtlichen Fragen zeigt, die Teil des Beschlusses sind. Der Linksfraktion im Bundestag hatte dazu die Bundesregierung befragt und Antworten erhalten. „Heute im Bundestag“ hat darüber jüngst berichtet. Was genau los ist, lässt sich der Begründung für die Kleine Anfrage detailliert entnehmen.
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