Liebesgrüße aus Österreich – 40 Jahre kein AKW Zwentendorf

Im November ist es 40 Jahre her, dass die ÖsterreicherInnen für blankes Entsetzen bei der Atomindustrie sorgten. Ab jetzt wird das gefeiert (siehe auch hier). Mehr als 10.000 Menschen waren beim Shutdown-Festival dabei. Nach heftigen politischen Auseinandersetzungen und einer beispiellosen Medienkampagne der Wirtschaft entscheiden die BürgerInnen per Volksentscheid: Das fertig gebaute AKW Zwentendorf vom Typ Siedewasserreaktor (AKW Brunsbüttel) darf nicht ans Netz. Die Atomwirtschaft in Österreich war am Ende. Bis heute hat sich in dem Alpenland eine überaus atomkritische Haltung kultiviert, die dafür sorgt, dass AKW-Projekte in Großbritannien ebenso entschlossen attakiert werden wie die Projekte in den Nachbarstaaten. Die Polit-Band „Die Schmetterlinge“ sangen später auf dem Album Herbstreise – Lieder zur Lage: „Liebesgrüße aus Österreich (Zwentendorf). Global2000 informiert hier über Zwentendorf.

Der Songtext ist hier zu finden.

AKW Neckarwestheim II sicher stilllegen – Einwendungen gegen Blanko-Scheck

In Baden-Württemberg setzt die grün-schwarze Landesregierung ihren Kurs einer konzernfreundlichen Umgangsweise mit radioaktiven Risiken fort. Bürgerinitiativen kritisieren, dass bereits vier Jahre vor der Stilllegung des Block 2 des AKW Neckarwestheim eine Genehmigung erteilt werden soll und spricht von einem „Blanko-Scheck“ für den (staatlichen) Betreiber EnBW durch die Landesregierung. Die Initiativen rufen auf, Einwendungen im jetzt anlaufenden atomrechtlichen Verfahren zu erheben und stellen entsprechende Listen online zur Verfügung. UmweltFAIRaendern dokumtentiert im Folgenden von der Seite des Aktionsbündnisses Cator-Widerstand Neckarwestheim:

„Text der Sammeleinwendung – Einwendung download hier als *.pdf

Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes GKN II in Neckarwestheim – Frist ist Montag, 03.09.2018

Bereits 4 Jahre, bevor voraussichtlich das GKN II vom Netz genommen wird, will sich die EnBW dessen Abriss genehmigen lassen. Warum so früh? Wem nützt eine um mehrere Jahre vorgezogene Erörterung und Genehmigung? Das Umwelt­ministerium bereitet nun das Erörterungsverfahren vor, als letzten öffent­lichen Abschnitt des atomrechtlichen Verfahrens. Das aktuelle Erörterungsverfahren jetzt kann sich aber nur auf den heuten Stand der Technik und der strahlen­medizinischen Kenntnisse beziehen. Technische Neuerungen und nationale wie inter­nationale Erfahrungen, die in den kommenden Jahren beim Abriss von AKWs hinzukommen, werden ebenso wenig einbezogen werden können wie Störfälle im weiteren Betrieb.
Nur zu sagen, wir machen es ähnlich oberflächlich und EnBW-freundlich wie beim GKN I, untergräbt erneut den rechtlichen Anspruch, den BürgerInnen in dem spezifischen Erörterungsverfahren zum GKN II beanspruchen können. Das Umweltministerium hat sich der EnBW als Helfershelfer angedient und den Anspruch auf eine spezifische und wirksame Kontrolle der EnBW aufgegeben.

Wir erheben deshalb folgende Einwendungen und Forderungen:

  • die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Einspar-Interessen der EnBW stehen.
  • vor der Genehmigung muss von der EnBW ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage sowie eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt und veröffentlicht werden, welches nicht nur auf Abschätzungen und Hochrechnungen beruht.
  • die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen u. dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab!
  • den BürgerInnen ist eine angemessene Beurteilung des EnBW-Vorhabens in einem vorgezogenen und viel zu frühen Verfahren nicht möglich, welches zudem die einzige BürgerInnenbeteiligung überhaupt darstellt. Die geplanten Abbauschritte sind spekulativ und unkonkret beschrieben.
  • Stilllegung und Abriss müssen deshalb umfassend in mehreren öffentlichen Genehmigungs­verfahren festgelegt werden und nicht in ein späteres „internes Aufsichtsverfahren“ unter Ausschluss der BürgerInnen verschoben werden.
  • wir lehnen einen Abriss des Reaktors vor einer grundsätzlichen Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit radioaktivem Atommüll ab! Bis heute ist kein Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Müll in Sicht! Bei einem späteren Abriss nimmt die Gesamtradioaktivität ab und ist weniger gefahrvoll – wir haben also Zeit!
  • die EnBW befindet sich auch im Landesbesitz. Die Landes-Atomaufsicht – vor allem das Umweltministerium – hat dadurch ihre Neutralität verloren, ist befangen und handelt auch so!
    solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Abrissmaßnahmen vorgenommen werden!
  • kein Abtransport von radioaktivem Material, der Atommüll verbleibt bis zur Klärung des langfristigen weiteren Umgangs vor Ort. Ebenso darf Neckar­westheim nicht zum zentralen Müll-Knotenpunkt der Abfälle aus Philippsburg/Obrigheim werden.
  • sofortiges Abschalten von GKN II und aller Atomanlagen – keine weitere Atommüllproduktion!

Wir fordern die vollständige Veröffentlichung aller Antrags- und Genehmigung-Unterlagen im Internet. Sonst kann kein Erörterungsverfahren durchgeführt werden!
Wir behalten uns vor, weitere Einwendungen zu erheben und auf dem Erörterungstermin vertieft darzustellen. Wir erwarten, zu allen Verfahrens- und Genehmigungsschritten eine Mitteilung zu erhalten.

* EILT * Listen unbedingt bis spätestens Mi. 29.08.2018 (Eingang bei uns) zurücksenden, * EILT *
Pdf-download hier*

Damit wir sie gesammelt beim Ministerium einreichen können. Einwendungen senden an:
BUND-Büro Heilbronn, Stichwort GKN, Lixstr. 8, 74072 Heilbronn

Warum Einwendungen erheben?
Zu dem beantragten Abriss von GKN II in Neckarwest­heim muss vor der Genehmigung durch die Behörden eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Dazu werden die (unvollständigen) Antragsunterlagen zeitlich befristet ausgelegt. Bis zum 03.09.2018 (Eingangsfrist) besteht die Möglichkeit, Einwendungen beim Umweltministerium zu erheben (Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax 0711-126-2881. Keine E-Mails!). Wir fordern dazu auf, mit diesen Einwendungen ein politisches Zeichen zu setzten. Alle, die dies machen, können dann auch an dem Erörterungstermin zu diesen Einwendungen mit Rederecht teilnehmen.

Wer eine persönlich formulierte Einwendung machen will, findet die unvollständigen amtlichen Unterlagen hier:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-radioaktivitaet/kerntechnische-anlagen/kkw-in-baden-wuerttemberg/neckarwestheim/stilllegung-und-abbau/

und hier weitere Hinweise:
www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und http://neckarwestheim.antiatom.net

ViSdP:
Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim – www.AtomErbe-Neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim – http://neckarwestheim.antiatom.net“

Risiko: Atombombenfähiger Strahlenmüll aus Garching ins Zwischenlager Ahaus – Zdebel: „Unverantwortbares Handeln von Bund und Bayern“

Hochradioaktiver und zudem bombenfähiger Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching II bei München (FRM II) soll nach dem Willen des Betreibers Technische Universität München  in das Zwischenlager Ahaus in NRW transportiert werden. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel teilt die Bundesregierung mit, dass das atomwaffenfähige russische Uran trotz der Proliferationsrisiken vor der weiteren Zwischenlagerung nicht abgereichert und für den Missbrauch unschädlich gemacht werden soll. Konzepte zur Abreicherung (Konditionierung), obwohl in den Betriebs-Genehmigungen gefordert, liegen bis heute nicht vor.

Zdebel: „Weltweit ist der FRM II der einzige Reaktor, der nach der Tschernobyl-Katastrophe mit hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uran in Betrieb genommen wurde. Die USA haben sich geweigert, das erforderliche Uran zu liefern. Stattdessen stammt das Uran aus Russland, die Fertigung der Brennelemente erfolgt in Frankreich. Genug für eine schmutzige Atombombe. Auf diese Problematik geht die Bundesregierung aber bezeichnenderweise in ihren Antworten auf meine Fragen nicht ein. Die Frist, nach der bis Ende 2018 in Garching Brennelemente mit deutlich niedriger angereichertem Uran eingesetzt werden sollen, wird von Betreibern, Land und Bund abermals ignoriert, ohne jede Konsequenz für den Betrieb der Anlage.

Obwohl bereits in der 3. Teilerrichtungsgenehmigung im Punkt 5.2. ein Konzept die Konditionierung der waffenfähigen Atomabfälle gefordert wird, ist bis heute laut Bundesregierung nichts in der Richtung geschehen.

„Das ist skandalös und unverantwortlich“, so Zdebel weiter: „Trotz der Missbrauchsrisiken, wie sie laut einem Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) im Auftrag des ‚Nationalen Begleitgremiums‘ bei der geplanten Zwischenlagerung in Ahaus bestehen, werden auch diese Proliferations-Risiken von Bundes- und Landesregierung und den Betreibern verharmlost und ignoriert. Brennelemente mit hochangereichertem Uran wie die aus Garching müssen vor der Zwischenlagerung abgereichert werden.“

Voraussichtlich 2019 soll der atomwaffenfähige Strahlenmüll aus Garching per LKW in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Dabei sollen spezielle gepanzerte Fahrzeuge und ein neuer noch zu genehmigender Behälter zum Einsatz kommen. Doch dort darf der Atommüll nach den derzeitigen Genehmigungen lediglich bis Mitte der 2030er Jahre aufbewahrt werden. Ein Endlager dürfte aber erst deutlich nach dem Jahr 2050 bereitstehen.

Zdebel: „Die Bundesregierung und die Verantwortlichen Betreiber müssen aufhören, die Gefahren mit dem Atommüll zu verharmlosen und zu ignorieren. Atommüll einfach wie auf einem Rangierbahnhof hin und her zu karren, setzt die Bevölkerung großen Risiken aus. Es braucht endlich eine umfassende Sicherheitsdebatte für ein tragfähiges Atommüllkonzept und dazu gehört auch, die Bevölkerung zu beteiligen, die die Risiken zu tragen hat.“

 

 

Tricksereien beim geplanten Atommülllager Schacht Konrad

Mit einer weiteren Kleinen Anfrage versucht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Die LINKE) von der Bundesregierung mehr Auskünfte über Vorfälle und Probleme beim weiteren Ausbau des geplanten Atommülllagers im Schacht Konrad in Salzgitter zu erhalten. Die Antworten zeigen, dass es kaum gelingen kann, die veralteten Planungen an die Anforderungen für die Atommülllagerung anzupassen. Erst vor wenigen Wochen musste die Bundesregierung eingestehen, dass sich die schon verspätete für 2022 vorgesehene Inbetriebnahme nun bis ca. 2027 verzögern dürfte.

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:  „Laufend werden für Schacht KONRAD Änderungsgenehmigungen erteilt, inzwischen nahezu jeden Monat. Egal worum es sich handelt, immer werden sie als unwesentlich eingestuft, um ja nicht den Planfeststellungsbeschluss infrage stellen zu müssen. Denn eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik wäre das Aus für das Projekt KONRAD. Bisher sind 35 Änderungsgenehmigungen erteilt, weitere sind bereits beantragt. Und dabei handelt es sich nicht um Kleinigkeiten. Es geht um technische Einrichtungen, Notfallplanungen, neue Bohrungen, aber auch um die Abruflogistik und die spätere Behandlung der radioaktiven Abfälle. 2009 und 2014 wurde sogar die Zahl der Radionuklide um insgesamt 75 erweitert, die später in KONRAD später eingelagert werden dürfen. Alles unter der Hand, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Am Ende entsteht ein ganz anderes Atommülllager als es 2002 vom niedersächsischen Umweltministerium genehmigt wurde.

Ein wichtiger Grund dafür ist, dass es sich um ein völlig veraltetes Projekt handelt, das jetzt mühsam an heutige Anforderungen angepasst werden soll. Aber am Ende wird es eine alte Anlage bleiben, mit lauter Hilfskonstruktionen, die niemals dasselbe Sicherheitsniveau erreichen kann wie ein neues, extra zu diesem Zweck errichtetes Atommüll-Endlager. Die Lasten und die Gefahren, die damit der Bevölkerung aufgebürdet werden, sind nicht zu verantworten. Schacht KONRAD ist der Beweis, dass die Bundesregierung sich weigert, den vielbeschworenen Neuanfang in der Endlagerpolitik wirklich einzuleiten.“

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