[Stoppt den Krieg] LINKE im Bundestag fordert Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau

Krieg in der Ukraine hin und Sanktionen gegen Russland her: Immer noch liefert Russland mit entsprechenden Genehmigungen Atombrennstoff nach Lingen, Niedersachsen, Germany. Dort befindet sich eine der beiden bundesdeutschen Uranfabriken, die bislang vom Atomausstieg ausgenommen sind. Eine weitere atomausstiegs-befreite Uranfabrik befindet sich mit der URENCO in Gronau, NRW. Beide Anlagen versorgen unbefristet Atommeiler in aller Welt mit nuklearem Brennstoff – teilweise powered by Russia! Die Linksfraktion im Bundestag hat jetzt einen Antrag auf den Weg gebracht, der die Stilllegung dieser beiden Uranfabriken zum Ziel hat.

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Die Grünen hatten deren Stilllegung zwar zunächst im Wahlprogramm auch gefordert, im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP war davon aber keine Rede mehr. Die Linksfraktion bringt diesen Antrag in einer Phase ein, in der der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck den Weg für eine befristete Laufzeitverlängerung von zwei der drei restlichen am Netz befindlichen Atommeiler frei macht.

Aktuell spricht Habeck davon, dass diese AKWs in Süddeutschland statt Ende Dezember 2022 erst Mitte April 2023 abgeschaltet werden sollen. Derweil trommeln AfD, CDU/CSU und FDP und Wirtschaftsverbände und sogar Kommunen, dass selbst die schon stillgelegten AKWs  mindestens für einige Jahre wieder ans Netz sollen.

In Niedersachsen – dem Bundesland der Uranbrennelemente-Fabrik ANF Lingen – stehen Mitte Okotober Landtagswahlen an. Das Land ist die Atomaufsicht über die Uranfabrik.

Bereits 2018 hatte die Linksfraktion im Bundestag erfolglos die Stilllegung der beiden Uranfabriken angestrebt. Damals lehnte die Große Koalition aus SPD und CDU/CSU den Antrag schließlich ab. Der aktuelle Antrag basiert in wesentlichen Teilen auf dem alten Antrag, wurde aber teilweise nicht aktualisiert oder enthält Behauptungen, die nicht zutreffend sind. Aber das ändert nichts daran, dass in der Tat die Uranfabriken als Beihelfer zum AKW-Betrieb abgeschaltet gehören.  Zum alten Antrag siehe u.a. Linksfraktion Antrag im Bundestag: Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Uranexporte verbieten

Dokumentation: Bundestag-Homepage: Linksfraktion fordert Stilllegung von Uranfabriken

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antrag – 26.09.2022 (hib 477/2022)

Berlin: (hib/SAS) Die Linke verlangt, die Uranfabriken in Gronau und Lingen abzuschalten. In einem Antrag (20/3616) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung, insbesondere der beiden Urananlagen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorzulegen, „um den Atomausstieg in Deutschland umfassend zu machen“. Auch Uranbrennstoff-Exporte für Atomreaktoren im Ausland sollen verboten werden. Hierzu solle dem Entwurf eine Regelung beigefügt werden, die solche Ausfuhren „rechtlich zweifelsfrei“ untersagt, schreiben die Abgeordneten.

Bislang seien die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen, heißt es im Antrag. Diese versorgten nicht nur Atomkraftwerke in Deutschland mit Brennstoff, sondern weltweit. Zu den Abnehmern gehörte auch marode Reaktoren im grenznahen Ausland wie etwa das Tihange und Doel in Belgien oder Cattenom und Fessenheim in Frankreich. Damit trügen deutsche Uranfabriken dazu bei, dass „die unverantwortlichen Risiken der Atomenergieerzeugung international fortbestehen“ und gefährdeten auch die bundesdeutsche Bevölkerung. Mit einer Stilllegung der Anlagen würde die Bundesregierung ihre „Politik zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung konsequent und glaubwürdig fortsetzen“, begründet die Fraktion ihre Initiative.

Jülicher Atommüll: Bund setzt auf Transporte nach Ahaus – Land NRW will neues Zwischenlager

Was passiert mit dem hochradioaktiven Atommüll, der in Jülich bislang ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung lagert? Ein ehemals angestrebter Export der abgebrannten Brennelemente in die USA ist inzwischen abgeblasen. Darin sind sich jetzt Bundesregierung und das Land NRW sowie der staatliche Betreiber nach langem hin und her einig. Für die beteiligten Bundesbehörden ist die „Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager in Ahaus die grundsätzlich vorzugswürdige Option zur Umsetzung der Räumung des AVR-Behälterlagers“. So steht es in einem Bericht vom 20. September 2022 an den Haushaltsausschuss des Bundestag. Das Land NRW hingegen favorisiert laut Koalitionsvertrag den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich selbst. Das Zwischenlager Ahaus wird vielfach auch sicherheitstechnisch kritisiert, vor allem aber läuft bereits Mitte der 2030er Jahre die Genehmigung für die Atommüll-Zwischenlagerung aus. Was dann passiert, ist derzeit noch offen. Eine weitere langfristige Zwischenlager erfordert sowohl eine vollständige Neu-Genehmigung und einen Bundestagsbeschluss. In dieser Situation aber noch mehr Atommüll nach Ahaus zu schaffen, hat immer wieder für Proteste gesorgt. Die Stadt Ahaus hat Klagen für diesen Fall angekündigt.

Bund und NRW sind im Verhältnis 70-30 an den AVR-Abfällen (Arbeitsgemeinschaft Versuchs Reaktor Jülich) und den Entsorgungskosten der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich beteiligt. Heute ist für den Rückbau die „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen“ (JEN) zuständig, die zum Finanzministerium gehört. Laut dem Bericht werden für die Räumung des AVR-Behälterlagers „Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von 212.230 TEURO“ (Tausend Euro, also 212 Millionen Euro) veranschlagt.

Zuletzt hatte das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagersuche dafür gesorgt, dass bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle rund um Ahaus mehr Licht und Information für die Öffentlichkeit zustande kam. Weil die Zwischenlagerung des Atommülls deutlich verlängert werden muss, bevor ein Endlager zur Verfügung stehen wird, müssen beide  Themen miteinander disktuiert werden, um gute, transpartente und beteiligungsorientierte Lösungen für den weiteren Umgang mit den gefährlichen radioaktiven Abfälle zu erreichen, so das nicht unumstrittene Crede des NBG. Dazu hatte das NBG zu einer zweitägigen Veranstaltung nach Ahaus eingeladen (umweltFAIRaendern berichtete).

Der vom Finanzministerium verfasste „Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen zur Räumung des AVR-Behälterlagers in Jülich“ ist Ergebnis eines Beschlusses im Haushaltsausschuss vom 19. Mai 2022, der die Bundesbehörden und den (bundes- und landeseigenen) Betreiber JEN zu einer „gemeinsamen Entscheidung“ auffordert. Auch der Bundesrechnungshof hatte sich in die seit vielen Jahren andauernde Debatte eingemischt und Klarheit in dieser Hängepartie gefordert. Bereits im März hatte er sich laut dem Bericht des Finanzministeriums dafür ausgesprochen, endlich die US-Option abzusagen. Der Plan war, die über 150 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll per LKW nach Nordenham und dann per Schiff in die USA zu verfrachten. Schon in der Endlagerkommission waren diese Atommüllexporte schwer in der Kritik. Einer der Gründe, warum Behörden und Betreiber einen Export dieses Atommülls in die USA nun stoppen: Die Terrorrisiken beim Transport sind derart hoch, dass sie praktisch kaum durchführbar wären. Vor allem der Umschlag im Hafen von Nordenham würde laut JEN zu hohe Sicherungsmaßnahmen erfordern. Außerdem würden aber auch die notwendigen technischen Behandlungs-Maßnahmen, die mit dem Atommüll in den USA erfolgen sollten, bislang nur eine „geringe(n) Realisierungswahrscheinlichkeit“ zeigen und bis ca. 2030 dann Kosten von über eine Milliarde Euro verursachen. „Alle mit der US-Option im Zusammenhang stehenden Aktivitäten sollen durch die JEN beendet werden“, heißt es in dem Bericht. Auch die JEN selbst hatte vor einigen Wochen sich schon in dieser Weise mehrfach öffentlich geäußert.

Mit Blick auf die Frage, ob es in Jülich angesichts der Sicherheitsmängel des bestehenden Zwischenlagers nun vor Ort zu einem Neubau oder aber zu Atomtransporte nach Ahaus kommen soll, heißt es in dem Bericht:

„Das BMBF, das BMUV, das BMF und die JEN (nachfolgend: die Beteiligten) sind sich einig, dass die weitere Verfolgung der sog. US-Option zur unverzüglichen Räumung des AVR-Behälterlagers nicht mehr erforderlich ist und durch die JEN beendet werden soll. Dies steht nicht im Widerspruch zur unverzüglichen Räumungsanordnung vom 2. Juli 2014.

Die Beteiligten sind sich ferner einig, dass die Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager in Ahaus die grundsätzlich vorzugswürdige Option zur Umsetzung der Räumung des AVR-Behälterlagers darstellt. In Anbetracht der noch verbliebenen offenen Realisierungsfragen bezüglich der Ahaus-Option ist es allerdings derzeit noch geboten, parallel zu dieser Option die Neubau-Option weiterzuverfolgen. Die Neubau-Option ist so bald wie möglich zu beenden. Nach dem gegenwärtigen Stand kann diese Entscheidung möglicherweise schon in 2024 nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte von Jülich nach Ahaus getroffen werden.“ (S.2f des Berichts vom Finanzministeriums vom 20. September 2022)

Laut dem Bericht wäre die Ahaus-Option die schnellste und „im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes die vorzugswürdige Option gegen der Neubau-Option“. Weiter heißt es: „Im Sinne der Unverzüglichkeit der angeordneten Räumung könnte die Ahaus-Option nach aktuellem Stand rund sechs Jahre vor der Neubau-Option beendet werden. Das Transportgenehmigungsverfahren nach Ahaus befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Einem positiven Ausgang stehen nach aktueller fachlicher Bewertung keine unüberwindbaren Hindernisse entgegen. Erste Transporte der Kernbrennstoffe von Jülich nach Ahaus wären voraussichtlich ab Anfang
2024 möglich und sie könnten – vorbehaltlich der Ausräumung der noch bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten – um das Jahr 2026 abgeschlossen werden.“

Demgegenüber wäre der Neubau einer Zwischenlagerhalle in Jülich nicht nur teurer – sondern vor allem langsamer. Laut den Bundesministerien wäre „nach dem aktuellen Stand der Planungen der Abschluss der Verbringung der Kernbrennstoffe aus dem bestehenden AVR-Behälterlager in einen Neubau dagegen frühestens ab 2032 zu erwarten.“ Zehn Jahre würde es brauchen, bis ein neues Zwischenlager in Jülich fertiggestellt wäre. Auf einer Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums hatte der Betreiber in Aussicht gestellt, dass es vielleicht auch schneller gehen könnte. Derzeit läuft ein Antrag des Betreibers, eine Lagerung des Atommülls für weitere neun Jahre bekommen. Eine Dauergenehmigung für das Lager ist aufgrund der bestehenden Mängel – vor allem im Bereich Terrorschutz – offenbar nicht möglich.

„Für die Errichtung, Verbringung und Lagerung in einem Zwischenlagerneubau am Standort Jülich belaufen sich die aktuellen Kostenschätzungen der JEN auf mindestens 450 Mio. € (beruhend auf einem 50-jährigen Betrachtungszeitraum), heißt es zu den Kosten. Demgegenüber sollen die Kosten für die Ahaus-Option nach „aktuellen Kostenschätzungen der JEN“ bei etwa 100 Millionen Euro liegen – ohne die Kosten für erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durch die Polizei. Dabei sind nicht Demonstrationen gemeint, sondern vor allem auch die Terrorabwehr.

Die Bundesministerien kommen daher zu dem Fazit: „Die Beteiligten erachten es gleichwohl als notwendig, die Neubau-Option einstweilen noch parallel zur Ahaus-Option weiterzuverfolgen. Zwar stellt die Ahaus-Option im Sinne der Unverzüglichkeit der Räumungsanordnung nach derzeitiger Planung die „schnellste“ Möglichkeit zur Umsetzung der Räumung dar; auch sprechen starke wirtschaftliche Erwägungen für sie. Risiken, die der erfolgreichen Umsetzung entgegenstehen könnten, sind neben rechtlichen Unwägbarkeiten aufgrund seit Ende 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster durch die Stadt Ahaus und einer Privatperson anhängiger Klagen gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung der Brennelemente im Transportbehälterlager Ahaus vom 21. Juli 2016 auch tatsächliche Unwägbarkeiten hinsichtlich der praktischen Durchführung der Transporte von Jülich nach Ahaus. Für die Durchführung der Transporte bedarf es eines breiten politischen Konsenses. Dieser ist auch vor dem Hintergrund der Festlegungen des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien des Landes Nordrhein-Westfalen für 2022 bis 2027 (Zeilen 788 bis 791) zu betrachten. Die Regierungsparteien haben dort festgelegt: „Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. […] Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.“ Eine Aussage darüber, ob das Land NRW Mehrkosten finanzieren wird, findet sich dort nicht.“

Mit anderen Worten: Der Bund könnte bereit sein, auf eine kostengünstige Zwischenlagerung in Ahaus zu verzichten, dann aber stellt sich die Frage nach den Mehrkosten, die der Neubau einer Zwischenlagerung in Jülich zur Folge haben dürfte. Möglicherweise müsste dann NRW dafür einen größeren Anteil übernehmen.

Abschließend fasst der Bericht zusammen: „Die Beteiligten sind sich einig, dass die parallele Weiterverfolgung so bald wie möglich zu beenden ist. Nach dem gegenwärtigen Stand kann diese Entscheidung möglicherweise schon in 2024 nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte von Jülich nach Ahaus getroffen werden. Bis dahin ist es notwendig, die Neubau-Option parallel zur Ahaus-Option weiterzuverfolgen, um im Falle eines Scheiterns der Ahaus-Option, die – im Sinne der angeordneten unverzüglichen Räumung – baldige Verbringung in einen Lagerneubau dennoch gewährleisten zu können.“

Klar ist damit: Die ausstehenden Genehmigungen sowohl zur Einlagerung als auch zum Transport der hochaktiven Abfälle für Ahaus könnten in nächster Zeit erteilt werden. Wenn das der Fall ist, könnte der Abtransport aus Jülich umgesetzt werden. Die JEN hatte bereits mitgeteilt, dass die Sicherungsmaßnahmen auch unter den erhöhten Terrorschutzanforderungen umsetzbar wären. In Anhaus selbst wären noch Nachweise zur IT-Sicherheit erforderlich, ebenfalls im Rahmen des Terrorschutzes. Die Frage ist nun, ob das Land NRW und die Grünen nun an ihrem Versprechen festhalten werden.

Habeck verlängert Atomgefahren – Neoliberal in die Katastrophe

Der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, ehemals Atomminister in Schleswig-Holstein, verlängert die Atomenergienutzung in Deutschland und öffnet damit die Tür für ein nukleares Comeback. Gestern kündigte er an, dass zwei Atomkraftwerke bis Mitte April 2023 am Netz bleiben sollen und dass dafür das Atomgesetz vom Bundestag geändert werden soll. Schwere Störfälle bis zum Super-GAU sind in den AKWs jederzeit möglich. Außerdem sind sie gegen Terrorangriffe nicht ausreichend gesichert. Nur wenige Tage, nachdem ein „Streßtest“ gezeigt hatte, dass Stromerzeugung und Netzstabiliät äußerst robust sind, korrigiert Habeck seine bisherige Entscheidung, die AKWs Isar2 und Neckarwestheim2 lediglich als Notreserve in Bereitschaft zu halten (Was eigentlich nach dem Streßtest nicht unbedingt folgerichtig war). Der BUND kritisierte Habecks Entscheidung massiv.

Während die Gefahren für einen Einsatz von Atomwaffen immer mehr steigen und Atomanlagen im Ukraine-Krieg als Angriffsziele genutzt werden, wird von interessierter Seite in Ost und West verstärkt auf den Ausbau der Atomenergie gesetzt. Absurderweise wird aus der Situation in der Ukraine keine Schlussfolgerung für die Atomenergienutz in anderen Ländern gezogen: Dabei ist klar, dass die Atomenergie schon in „friedlichen“ Zeiten ein Spiel mit dem nuklearen Feuer ist. Atomanlagen unter Kriegsbedingungen sind ein atomarer Alptraum.

Schon seit Jahren fahren die letzten AKWs in Deutschland mit gefährlichen Sicherheitsrabatten, weil Nachrüstungen und Prüfungen eingeschränkt oder nicht erfolgt sind. Der Grund dafür, warum Ausnahmeregelungen erlaubt wurden, waren die Stilllegungstermine Ende 2022. Auch der bayerische Landesverband reagierte per PM: Risiken beim Streckbetrieb überwiegen deutlich. Zum 1. Oktobober rufen Anti-Atom-Initiativen aus NRW und Niedersachsen zu einer Demonstration am AKW in Lingen (Emsland) auf. Statt mit massiven Maßnahmen zur Energieeinsparung und der selbst propagierten sozial-ökologischen Transformation unterwirft sich der Grüne Regierungspartner nun dem neoliberalen Trommelfeuer Atomstrom zu verlängern.

Die Debatte um die Laufzeitverlängerung wird ungeachtet der realen Situation in der Stromerzeugung und der Netze weitergehen. Immer lauter werden bereits Forderungen, z.B. der Hamburger Handelskammer, nicht nur die drei noch am Netz befindlichen Anlagen für Jahre in Betrieb zu halten. Auch die zuletzt Ende 2021 stillgelegten drei Reaktoren sollten möglichst wieder eingeschaltet werden. (Der Windenergieverband in Hamburg hatte das massiv kritisiert).

Auch andere in der CDU/CSU und bei der FDP hatten diese Forderung erhoben. Selbst die Standortregionen rund um die deutschen AKWs hatten sich (Gewerbesteuer, Gewerbesteuer) jüngst für den Wiedereinstieg in die Atomenegie ausgesprochen.

Immer deutlicher wird: Der Krieg in der Ukraine wird global genutzt, um den fossilen und nuklearen Umbau der letzten Jahre zurückzufahren. Während demokratische Beteiligungsrechte und ökologische nachhaltige Maßnahmen abgebaut oder ausgesetz werden, kommen fossile und nukleare Wirtschaftsinteressen aus der Versenkung und erstarken. LNG mit Fracking, Erhöhung der weltweiten Förderung von Gas und Öl und nun das Öffnen einer Atomenergieoption in der Bundesrebublik – da braucht es Widerstand, der bei der Grünen Parteispitze nicht mehr wirklich erkennbar ist. An der Basis wird mit diveren Aktivitäten und Anträgen vor dem kommenden Parteitag versucht, innerparteilich Gegenwehr zu organisieren.

Neben dem Bundesverband sowie den Landesverbänden in Bayern und Baden-Würtemberg hat auch der BUND in Niedersachsen reagiert und einen Brief zum Atomausstieg verfasst an alle Landtagsfraktionen in Niedersachsen verfasst. Dort wirdd  Mitte Oktober der Landtag neu gewählt. Außerdem hat der BUND Niedersachsen zu einer Presse-Aktion auf der oben genannten Demonstration am 1. Oktober in Lingen eingeladen. Siehe hier.

BUND Bayern und Baden-Württemberg lehnen den Weiterbetrieb der beiden Atomkraftwerke klar ab. Unkalkulierbare Risiken und Türöffner für weitere Laufzeitverlängerungen. CSU trägt großen Anteil an Energiekrise.

28.09.2022Der BUND Naturschutz in Bayern und der BUND Baden-Württemberg kritisieren die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die beiden Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim über das Jahresende hinaus weiterlaufen zu lassen, scharf.

Der BN-Vorsitzende Richard Mergner erklärte dazu: „Der Streckbetrieb kann eine mögliche Strommangellage in Deutschland nur zu einem sehr geringen Teil auffangen. Die Risiken, die von einem Weiterbetrieb ausgehen, sind dagegen erheblich und Türöffner für weitere Laufzeitverlängerungen. Atomkraftwerke sind ein ständiges Sicherheitsrisiko, dieses Risiko wird durch den Streckbetrieb noch mal deutlich erhöht. Das kürzlich entdeckte Leck in einem Ventil in Isar 2 lässt aufhorchen und Zweifel an der derzeitigen Betriebssicherheit aufkommen. Man muss sich auch immer wieder vor Augen führen, wer diese Lage mitverschuldet hat. Es war die CSU, die in Bayern den Ausbau der Erneuerbaren jahrelang blockiert hat und uns mit ihrer Politik so abhängig von russischem Gas gemacht hat, wie kein anderes Bundesland. Das Paradoxe an der derzeitigen Situation ist ja, dass es ausgerechnet die schadhaften französischen Atomkraftwerke sind, die uns in diese Situation gebracht haben. Deutschland exportiert ja derzeit Strom zu unseren Nachbarn.“

Sylvia Pilarsky-Grosch, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg, kommentiert: „Sicherheitstechnisch ist es unverantwortlich, die maroden Atomkraftwerke weiterlaufen zu lassen. Die vorgeschriebenen Sicherheitsüberprüfungen sind mittlerweile drei Jahre überfällig, sodass nicht klar ist, wie schlimm es in den Reaktoren aussieht. Im AKW Neckarwestheim 2 wurden bei der jüngsten Revision wieder 35 neue Risse entdeckt – und dabei wurde diesmal nur oberflächlich untersucht. Jederzeit können sich neue Risse bilden und dazu führen, dass Rohre platzen. Ein Weiterbetrieb des maroden Reaktors oder gar ein Wiederanfahren ohne vorherige Untersuchung wäre leichtsinnig. Neckarwestheim 2 muss wie geplant vom Netz gehen und ausgeschaltet bleiben!“

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BUND-Kommentar vom 27. September 2022

++ Atomgesetz-Novelle: Türöffner für weitere Laufzeitverlängerungen – Weiterbetrieb von Akw wird Energiesicherheit nicht verbessern ++

Anlässlich des heutigen Pressestatements von Bundesumweltminister Robert Habeck (Grüne) zur sogenannten Einsatzreserve der zwei deutschen Atomkraftwerke erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutzschutz Deutschland (BUND):

„Die angekündigte Novellierung des Atomgesetzes lehnt der BUND strikt ab, da sie Tür und Tor öffnet für weitere Laufzeitverlängerungen. Der Stresstest hat gezeigt, dass ein Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke die Energiesicherheit weder in Deutschland noch in Frankreich qualitativ verbessern wird. Der Streckbetrieb wird eine Strommangellage nicht entscheidend abwenden, er wird die Sicherheitslage in Deutschland aber deutlich verschlechtern. Zudem verstößt das weitere Hinauszögern der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ), die hochriskante Atomkraftwerke auf Herz und Nieren prüfen soll, eindeutig gegen europäisches Recht. Atomkraftwerke bedeuten ein permanentes Sicherheitsrisiko.

Das AKW Neckarwestheim weist bereits problematische Rissbildungen auf. Zum Zustand des AKW Isar 2 ist wenig bekannt, doch die Äußerungen der zuständigen E.On-Tochter über Ventilprobleme steigern nicht gerade das Vertrauen in die Anlage. Zur Bewältigung der Energiekrise braucht es konsequente Energiesparmaßnahmen und einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Kontakt:
Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, BUND-Expertin für Energiepolitik, Tel.: 030-27586-562, Mobil: 0176-31267936, E-Mail: juliane.dickel@bund.net

31 radioaktive Atomtransporte in Hamburg in drei Monaten

19 mal Atomtransporte mit radioaktivem Uranbrennstoff für Atomkraftwerke. 12 mal Atomtransporte, mit radioaktiven Vorprodukten für Uranbrennstoff. Über die Elbe, den Hamburger Hafen und über die LKW-Routen durch Hamburg. Bei den 31 Atomtransporten zwischen Juni und August 2022. Insgesamt 51 Kontrollen hat es laut Senatsmitteilung auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfrakton dabei gegeben, in einigen Fällen waren „sicherheitsrelevante Mängel“ festgestellt worden. (Was stimmt da jetzt nicht?)

In Hamburg und Bremen haben die internationalen Atomtransporteure auf die Einschränkungen beim Transport im Bereich Seetransporte von Atommaterialien reagiert und transportieren vor allem auf der Straße Uranbrennstoff. Hamburg und Bremen hatten auf unterschiedlichem Weg Einschränkungen bei den Brennstofftransporten per See angeordnet bzw. verabredet. Vor allem zwischen den Uranfabriken in der Bundesrepublik, die weiterhin in Betrieb sind und Atomkraftwerken in Westeuropa und Atomfabriken in Schweden werden Uranbrennstoffe oder Vorprodukte transportiert. Im Luftverkehr haben nach Kenntnis des Senats keine Transporte mit radioaktivem Material – aber nicht alle Daten erhält der Senat. (Foto: Tim Christensen)

 

Im Schatten nuklearer Bedrohungslagen: „Verantwortliches Personal“ berät Anti-Terror-Schutz bei Atomanlagen in Hamburg

In der Ukraine zeigt sich in aller Öffentlichkeit der Irrsinn der Atomenergienutzung: Während die Weltmächte Russland und USA mit zahlreichen Atomraketen aufeinander zielen – werden Atomkraftwerke und Atommülllager zu hochradioaktiven Angriffszielen und nehmen große Teile eines ganzen Kontinents, wenn nicht der Welt als nukleare Geisel. Es braucht keine Atomwaffen, für eine nuklearen Krieg. Zu jeder Atomanlage gehört immer und überall der Anti-Terror-Schutz. Sicherheitsdienste, politisch Verantwortliche, die Atomverwaltung der Bundesregierung und zahlreiche Fachleute und Ingenieure und sicher auch militärische Einrichtungen müssen tagtäglich zusammenarbeiten, um Angriffe auf Atomanlagen abzuwehren.

Im behördendeutsch wird das geregelt in Richtlinien für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Erfasst werden sowohl die hochradioaktiven Bereiche, als auch diejenigen, die mit leicht- und mittelaktiven Abfällen zu tun haben.

Der TÜV-Norddeutschland ist eine der Organisationen, die im technischen Handlungsfeld diesen Anti-Terror-Schutz „anleitet“. Seit vielen Jahr und wieder im Oktober 2022 wird in Hamburg eine so harmlos als „Symposium Anlagensicherung“ bezeichnete Tagung stattfinden.

Da kommt aber nicht jeder rein: „Für die Teilnahme an diesem Symposium ist der Umgang mit Informationen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit der Anmeldung nach zuweisen. (Anlage 04 VS-NfD-Merkblatt) Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Anlage 4 des Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) Link: https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbuch/anlagen/“

Bereits die Ereignisse um die Terror-Anschläge von 09/11 in den USA in Jahre 2001 haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, welche Dimension Terroranschläge inzwischen annehmen können. In der Folge gab es auch eine Debatte um die Sicherung der Atomanlagen. Auch ein Grund: Die Terror-Kommandos von 09/11 hatten in der Planung der Angriffsziele zunächst auch ein Atomkraftwerk im Visir. Seitdem ist auch in der Bundesrepublik einiges zum dem Theme nuklearer Terrorschutz geschehen. Unter strikter Geheimhaltung und mit entsprechenden Atomgesetzänderungen wurden im Angesicht offenbar verschärfter Sicherheitslagen die nuklearen Vorschriften und Regelungen zur Terror-Abwehr erhöht. Vor allem bei den Anlagen, die mit hochradioaktivem Material zu tun arbeiten, wurden und werden aufgrund der Entwicklungen seit 09/11 die Schutzmaßnahmen erhöht. Ob diese Nachrüstungen ausreichend im Bereich Terror-Schutz sind, ist aufgrund der Geheimhaltung nicht nachvollziehbar. Selbst Gerichte wurden aufgrund von Atomgesetz-Änderungen von einer Überprüfung dieser geheimen Schutzmaßnahmen ausgeschlossen. Nur staatliche Einrichtungen ohne jede gerichtliche Überprüfbarkeit entscheiden damit über die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung – die demokratische Kontrolle und Mitbestimmung ist hier fast vollständig abgeschafft. Über die 17. Atomgesetznovelle, die diese Dinge rechtlich neu regelt, hatte umweltFAIRaendern ausführlich berichtet.

Der Krieg in der Ukraine unterstreicht diese grundsätzliche Problematik beim Betrieb von Atomanlagen um ein vielfaches: Ein Krieg, der Zusammenbruch gesellschaftlich friedlicher Verhältnisse ist der Super-GAU der Atomenergienutzung sozusagen von Außen. Inzwischen ist die dritte hochradioaktive Atomanlage in der Ukraine von den Kriegshandlungen bedroht. Koventionelle Waffen sind jederzeit in der Lage, eine nukleare Katastrophe auszulösen, deren radioaktiven Folgen – je nach Wetterlage – große Teile von Europa und die Menschen treffen kann.

Das Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle in Lubmin/Greifswald – Nähe Nordstream 1 und 2 – hält den Anforderungen an den Terrorschutz nicht stand. Nur temporäre Maßnahmen sorgen dafür, dass Terrorangriffe abgewehrt werden können. Was das genau sein soll, erklärt die Bundesregierung bzw. die verantwortlichen Stellen nicht. Klar. Geheim. Klar? Daher soll ein Neubau mit verbessertem Terrorschutz her. Das Genehmigungsverfahren läuft seit vielen Jahren. Der BUND hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Frühjahr begann, eine Einwendung vorgelegt. Das Erörterungsverfahren für das weitere Genehmigungsverfahren in Sachen Anti-Terrorschutz könnte noch im Herbst erfolgen, so hatte die Behörde mal angekündigt.

  • Zum Thema Lubmin auf umweltFAIRaendern.
Dokumentation von der Seite des TÜV NORD:

Seminar-Nr.: 30407201

Symposium Anlagensicherung

  • Nutzen

    Mit dem Symposium Anlagensicherung trägt TÜV NORD zur Weiterentwicklung des hohen Niveaus der Anlagensicherung der kerntechnischen Einrichtungen in Deutschland bei. Ausgehend von den erfolgreichen Veranstaltungen in den letzten Jahren haben wir das Themenspektrum erweitert. Aufgrund des großen Interesses an der Veranstaltung sind wir erneut an einem Veranstaltungsort im Herzen Hamburgs. Für das Symposium 2022 haben wir wieder praxisrelevante Themen für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich während unseres zweitägigen Symposiums vom 11. – 12. Oktober 2022 über aktuelle Entwicklungen zu informieren, sich mit Branchenkollegen, Behördenvertretern sowie den TÜV NORD-Sachverständigen auszutauschen, bestehende Kontakte zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen. Freuen Sie sich auch auf eine tolle Abendveranstaltung. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.

    Inhalt

    Programmablauf 11.10.2022

    12.30 Uhr Imbiss & Registration im Foyer

    TÜV NORD Akademie

    13.30 Uhr Begrüßung und Einleitung in das Thema

    Dr. Jörg Aign, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    Block 1:

    „Neues vom SEWD-Regelwerk“

    Moderation: Holger Lucassen, MELUND

    13.45 Uhr Die neue Regelung der nuklearen Sicherung

    Dr. Edgar Mergel, BMU

    14.15 Uhr Die Atomgesetznovelle zur Anlagensicherung – Aktueller Überblick und Rechtsfragen

    Prof. Dr. Tobias Leidinger, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    14.45 Uhr Radikalisierung im digitalem Zeitalter

    Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Uni Greifswald

    15.15 Uhr Gefahrenlagen sicher managen – Anonyme Drohbriefe und Erpresserschreiben

    Leo Martin und Patrick Rottler, Institut für forensische Textanalyse

    15.45 Uhr Kaffeepause im Foyer

    Block 2:

    „IT-Security“

    Moderation: Holger Lucassen, MELUND

    16.15 Uhr WLN 2021/01 „IT-Angriffe auf kritische Infrastrukturen im Zusammenhang mit der Schadsoftware Triton/TriSIS“

    Dr. Claudia Quester, GRS

    16.45 Uhr Von der zentralen Netzleittechnik bis zur Schaltanlage: Ein ganzheitliches System zur Angriffserkennung in Zeiten zunehmender Digitalisierung

    Richard Stüber, Rhebo GmbH

    17.15 Uhr Passwörter, Zwei-Faktor-Authentisierung und Biometrie: Sicherheit vs. Komfort!

    Prof. Dr. Rainer W. Gerling

    17.45 Uhr – 18.00 Uhr Diskussionsrunde und Zusammenfassung des Tages

    19.00 Uhr – 22.30 Uhr Abendveranstaltung

    Programmablauf 12.10.2022

    Block 3:

    „Schutzkonzepte“

    Moderation: Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    9.00 Uhr SEWD-RL sonstige radioaktive Stoffe in kerntechnischen Anlagen – SisoraK

    Benjamin Brück, BMU

    9.30 Uhr Auswirkungen der SEWD-Richtlinie SisoraK auf Kernkraftwerke im Rückbau

    Dr. Heinrich Harke, PreussenElektra GmbH

    10.00 Uhr Übersicht über das Anlagensicherungskonzept des Zwischenlagers für sonstige radioaktive Stoffe am Standort Philippsburg

    Dr. Thomas Keuter, BGZ

    10.30 Uhr Security Performance Measurement

    Dr. Jürgen W. O. Harrer

    11.00 Uhr Kaffeepause im Foyer

    Block 4:

    „Innovative Schutzmaßnahmen“

    Moderation: Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    11.30 Uhr Flexible Sensorlösungen für smarte Objektsicherung

    Mathias Bischoff, SICK Vertriebs-GmbH

    12.00 Uhr KI in der Bildauswertung

    angefragt

    12.30 Uhr Drohnen als Herausforderung für den Perimeterschutz und die Informationssicherheit

    Kurt Bratz und Kristin Klinner, Bosch Sicherheitssysteme GmbH,

    13.00 Uhr Abschlussdiskussion und Schlussrede

    Dr. Thomas Riekert, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG

    13.15 Uhr Gemeinsames Mittagessen im Foyer

    Ca. 14.15 Uhr Ende der Veranstaltung

  • Zielgruppe

    Das Symposium richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die als verantwortliches Personal für die Sicherung kerntechnischer und strahlenschutzrelevanter Anlagen tätig sind sowie an Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Sachverständige, Hersteller von Sicherungstechnik und interessierte Personen aus diesem Kreis. Die Inhalte der Vorträge und Diskussionen auf dem Symposium Anlagensicherung unterliegen dem Geheimschutz. Für die Teilnahme an diesem Symposium ist der Umgang mit Informationen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit der Anmeldung nach zuweisen. (Anlage 04 VS-NfD-Merkblatt) Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (Anlage 4 des Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie) Link: https://bmwi-sicherheitsforum.de/handbuch/anlagen/
  • Abschluss

    Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
  • Hinweise

    Behördenvertreter erhalten einen Rabatt von 50 % auf die Teilnahmegebühr. Auf Grund der derzeitigen COVID-19 Pandemie behalten wir uns vor, eine zusätzliche Hygienepauschale von 50,00 € netto zu erheben, sofern die Veranstaltung nur unter eingeschränkten Bedingungen stattfinden kann. Die Hygienepauschale wird auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Teilnahmegebühr

    Präsenz-Veranstaltung

    797,30 € (inkl. USt)
    670,00 € (zzgl. USt)

    Preis pro Person
    inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
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