„Die so gut wie gar nicht strahlen“ – Erdaushub aus dem AKW Krümmel darf auf Deponie

(Update, Überarbeitet) Vattenfall-AKW Krümmel: „Es geht um 1.500 Kubikmeter Erdaushub und Kies. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um Abfälle, die so gut wie gar nicht strahlen. Die Abfälle sollen auf der Sondermüll-Deponie in Wiershop gelagert werden“ (NDR). Die Abfälle, für die jetzt die Deponie Wiershop grünes Licht gibt, stammen aus dem Erdaushub, der für die laufenden Terror-Schutzmaßnahmen am dortigen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle anfällt. Die Bergedorfer Zeitung ergänzt: 500 bis 1000 Tonnen Schutt und Aushub sollen in den kommenden Monaten auf dem Recycling-Gelände der Firma Buhck eingelagert und verarbeitet werden. Das entspricht beim Ladevolumen eines Muldenkippers von 24 Kubikmetern rund 40 Lkw-Ladungen. Bei dem Material handelt es sich um Abfall aus dem Überwachungsbereich des Kraftwerkes. Dieser ist im Vergleich zum Kontrollbereich beim Betrieb nur minimalen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Im Überwachungsbereich lässt Kraftwerksbetreiber Vattenfall aktuell Leitungen verlegen, das Dach der heißen Werkstatt austauschen und eine neue Wache bauen. Diese entsteht am Zwischenlager mit den Castoren, die hochradioaktive Brennstäbe enthalten.“ Material bzw. Abfälle aus dem Kontrollbereich sind nicht von dieser Maßnahme betroffen!

  • Dieser Text wurde nach Erstveröffentlichung noch mal wesentlich bearbeitet. Danke für die eingegangenen Hinweise, die zu der Überarbeitung führten.

Der NDR erklärt auf seiner Homepage: „Die Nachbargemeinde Wiershop (Kreis Herzogtum Lauenburg) hat nun den Entschluss gefasst, dafür ihre Deponie bereitzustellen. Der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die Entscheidung der Gemeinde als „mutigen Entschluss“. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde sich freiwillig bereit erklärt, Abfälle zu übernehmen, die aus dem Umfeld eines Atomreaktors stammen.“

Bei dem Erdaushub, der hier zur Rede steht, dürfte es sich vor allem um Material handeln, dass nichts mit dem Abfall aus dem Rückbau der Atomanlage zu tun hat und insofern direkt mit der Freigabe-Problematik gar nichts zu tun hat. Der Erdaushub im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Errichtung z.B. einer Schutzmauer am Zwischenlagergebäude, die gegen panzerbrechende Waffen helfen soll, ist vermutlich nicht einmal gering radioaktiv, sondern möglicherweise „nur“ chemisch belastet, weil das AKW Krümmel auf dem ehemaligen Gelände der Dynamit-Nobel errichtet wurde, die hier jahrzehntelang Sprengstoff produzierte. Deswegen spricht Habeck nach dem obigen Zitat auch nur vom „Umfeld eines Atomreaktors“, nicht aber direkt von Abrissmaterial des Reaktors! Abfälle, die am AKW Krümmel auch aus der Sanierung von Gebäuden der eigentlich Atomanlage angefallen sind, sind zwar offenbar Gegenstand der Gespräche, die in der Region geführt werden, aber noch nicht zur Deponierung in Wiershop freigegeben.

Die Bergedorfer Zeitung berichtet mit Darum 29. April: „Mit einer Gegenstimme hat die Gemeindevertretung Wiershop den Weg dafür frei gemacht, eine Vorlage verabschiedet: „Der Firma Buhck wird empfohlen, bis zum genehmigten Rückbau des Kernkraftwerkes Krümmel im Rahmen von Instandsetzungen und Bauveränderungen anfallende, auf Anordnung des Landes Schleswig-Holstein freigemessene Baustoffe und Abfälle anzunehmen und je nach Anforderung zu deponieren, sofern sie nicht aus dem Kontrollbereich stammen.“

Auf diesen Wortlaut hatte sich zuvor die regionale Arbeitsgruppe Geesthacht, Wiershop , Umland verständigt. Zu ihr gehören Vertreter aus den umliegenden Kommunen, von Politik, Verwaltung, Naturschutzverbänden und der Recycling-Firma. Nimmt die Firma Buhck solche Aufträge von Vattenfall an, muss sie laut Beschluss den inneren Zirkel der Arbeitsgruppe – die Lenkungsgruppe – informieren. Unbedingt nötig wäre dieses Vorgehen nicht. Die Firma könnte auch ohne diese Zustimmung den Abfall auf seinem Gelände lagern.“

Was mit den Abfällen, die gering kontaminiert sind und die in den nächsten Jahren beim Rückbau der Atommeiler in großen Mengen anfallen werden, ist also weiterhin noch unklar.

Die Deponiebetreiber haben in Schleswig-Holstein bislang allesamt die Annahme von Abfälle der Atomkraftwerke abgelehnt. Die Firma Buhck gehört dazu und hat immer wieder betont, dass es einen Konsens mit den BürgerInnen und der Gemeinde braucht. In der Bergedorfer Zeitung heißt es daher: „Wir sehen uns in einer Verantwortung für die gesamte Region und wollen diesen Prozess mit größtmöglicher Transparenz durchführen“, sagt Geschäftsführer Thomas Buhck im Gespräch mit unserer Zeitung. 2016 hatte es der Recycling-Chef so formuliert: „Wir werden kein Gramm Abfall aus Krümmel annehmen, solange nicht mit allen Beteiligten vor Ort darüber Einigkeit erzielt ist.“ Und diese Aussage stehe nach wie vor – auch bei dem Schutt, um den es jetzt geht. „Es handelt sich um gewöhnliche Bauabfälle“, betont Buhck, „nur dass sie die Adresse des Kernkraftwerks tragen.“

Zum Umgang mit den Abrissabfällen gibt es in nahezu allen Deponiestandorten in der Republik Proteste von BürgerInnen und Kommunen. Unstrittig ist, dass Abrissabfälle, die keinerlei radioaktive Kontamination aufweisen (was nachzuweisen ist), einfach in den Bereich der Abfallwirtschaft abgegeben werden. Strittig sind diejenigen Abfälle, die im Rahmen der sogenannten Freigabe einfach in den normalen Wertstoffkreislauf „freigegeben“ werden, obwohl ein Teil davon zwar gering, aber eindeutig vom AKW-Betrieb her radioaktiv ist. Und strittig sind die Abfälle – überwiegend Beton und Stahl – die deponiert werden müssen.

Mit Blick auf Schleswig-Holstein und die dortigen Proteste berichtet der NDR weiter: „Nun werden weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein gesucht, die den Bauschutt auf ihren Mülldeponien lagern können und wollen. „Vielleicht kann man die Hoffnung haben, dass auch nächste Schritte gelingen, weil eine ruhige Diskussion den Menschen ermöglicht, ungewöhnliche Schritte zu gehen“, sagte Habeck dem Schleswig-Holstein Magazin. Allerdings gilt das erst einmal nur für Erdaushub, der außerhalb des Kernkraftwerks im Überwachungsbereich angefallen ist.“

Gerrit Pfennig von der Bergedorfer Zeitung ergänzt richtigerweise in seinem Artikel außerdem: „Die Mengen, um die es dann gehen wird, sind
wesentlich größer. Vattenfall schätzt den Schutt auf etwa 540 000 Tonnen – also bis zum Tausendfachen der aktuellen Menge. Wie diese dann gelagert wird, wird weiterhin diskutiert.“ Dabei verweist er auch darauf: „Eine Idee der grünen Vertreterin Bettina Boll sorgt weiterhin für Diskussionsstoff. Ihre Idee: Den Krümmel-Schutt in das benachbarte Pumpspeicherbecken kippen und dann diese „Deponie“ mit einer Betondecke versiegeln.“

Das Thema der fehlenden Deponien für derartige kontaminierte Abfälle beschäftigt die Kieler Landesregierung und den Minister Habeck schon längere Zeit. In einer ersten Initiative hatte Habeck versucht, Entsorger, Umweltverbände und Gemeinden unter eine festgelegte Resolution zu einem Konsens zu bringen. Dieser Versuch scheiterte, weil Habeck sich nicht auf einen Alternativenvergleich zum Umgang mit diesen Abfällen einlassen wollte. Das soll nun in einem zweiten Anlauf versucht werden.

Allerdings tagt die dazu gebildete Arbeitsgruppe in einem handverlesenen Kreis von TeilnehmerInnen, bei der für die Anti-Atom-Gruppen lediglich der BUND und der Nabu und noch ein dritter Landesverein zugelassen sind. Die Initiativen, die an ihren Deponien eine Ablagerung ablehen, sind nicht mit am Tisch.

(Gemeindeinformation Mai 2017, PDF) Gemeinde Wiershop befasst sich mit der Entsorgung von Bauabfällen aus dem KKW Krümmel

Von der schleswig-holsteinischen Landesregierung und dem Betreiber Vattenfall angestoßen gibt es derzeit im Lande eine intensive Diskussion, wie und wo die Abfälle aus dem zukünftigen Rückbau kerntechnischer Anlagen entsorgt werden sollen. Diese Suche nach dem besten Vorgehen wird sicherlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen. In einer regionalen Arbeitsgruppe aus Vertretern der umliegenden Gemeinden, Ämter, dem Kreis, der örtlichen Umwelt- und Naturschutzverbände und lokaler Initiativen sowie Fa. Buhck als Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums in Wiershop wird die Entwicklung vor Ort diskutiert und konstruktiv begleitet.

In diesen Gesprächen hat die Fa. Buhck zugesagt, keine Abfälle aus dem KKW Krümmel ohne Abstimmung und ausdrückliche Einwilligung der regionalen Arbeitsgruppe und der Standortgemeinde anzunehmen. Die aufgeführten Gremien haben sich darauf verständigt, dass derzeit keinerlei Abfälle aus dem Reaktorbereich in das Abfallwirtschaftszentrum oder an andere Entsorgungsanlagen verbracht werden sollen, lediglich Umbauabfälle aus den umgebenden Bereichen des Kraftwerksgeländes können nach Überprüfung der Schadlosigkeit dort entsorgt werden. Mit der Entsorgung der Abfälle aus dem Reaktorrückbau, in welcher Form und an welcher Stelle auch immer, wird schwerpunktmäßig erst ab dem Jahre 2020 zu rechnen sein.

Die Gemeindevertretung Wiershop hat sich in ihrer Sitzung am 24.04.2017 konkret mit der Entsorgung von Umbauabfällen aus dem umgebenden Werksgelände des Kernkraftwerks Krümmel befasst. Es geht um Bauschutt, Straßenaufbruch und Boden aus Baumaßnahmen, die bei wichtigen baulichen Sicherungsmaßnahmen anfallen und abgefahren werden müssen, um die Baumaßnahmen fortsetzen zu können.

Rückbauabfälle und Stoffe aus dem Reaktorbereich sind nicht darunter. Vorsorglich führt das Landesumweltministerium eine behördliche Freigabe dieser Abfälle durch, bevor die Entsorgung stattfinden kann. Die Gemeinde Wiershop ist einverstanden mit einer Entsorgung der Bauabfälle, die

sämtlich nicht aus dem nuklearen Kontrollbereich stammen, im Abfallwirtschaftszentrum Wiershop. So wird die Entsorgungssicherheit für das Kraftwerk gewahrt und die sicherheitstechnisch wichtigen Baumaßnahmen auf dem Werksgelände können stattfinden.

Die Gemeinde

Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager Brunsbüttel? BUND hat Einwände

Gegen den Antrag von Vattenfall, eine neue Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel zu bekommen, haben die BUND-Landesverbände in Schleswig-Holstein und Hamburg umfangreiche Einwendungen erhoben. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und die Ablehnung der Revision von Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz durch das Bundesverwaltungsgericht führte Anfang 2015 dazu, dass die Genehmigung für das Zwischenlager aufgehoben wurde und Vattenfall nun in einem zweiten Anlauf versucht, eine Genehmigung zu erhalten.

Bereits Anfang März 2017 endete die Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das neue Genehmigungsverfahren. Mit Einwendungen reagierten neben EinzeleinwenderInnen auch die Landesverbände des BUND in Kiel und Hamburg mit einer umfangreichen Stellungnahme (hier als anonymisierte PDF-Fassung). In dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für ungültig erklärt wurde, hatte das Gericht zahlreiche Nachweismängel und sogar Fehler für wesentliche Sicherheitsfragen festgestellt.

Hintergrund sind dabei vor allem Nachweismängel im Zusammenhang mit möglichen Terroranschlägen per panzerbrechenden Waffen oder per gezieltem Flugzeugabsturz.

Skandalös ist das Verhalten der Kieler Atomaufsichtsbehörde. Obwohl das Urteil die Genehmigung zur Zwischenlagerung für rechtswidrig erklärt hat, kann Vattenfall mit Zustimmung des grünen Ministeriums dennoch weiter Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll einlagern. Dies wird mit einer abenteuerlich zu bezeichnenden Rechtskonstruktion erlaubt: Die Behälter werden in der Castor-Zwischenlagerhalle nunmehr nicht zwischengelagert, sondern „bereitgestellt“ zur späteren Zwischenlagerung. Das grüne Ministerium stützt sich bei dieser Maßnahme auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfang Ewer (hier direkt als PDF). Der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit hat im Auftrag von Greenpeace gegen dieses Vorgehen in einer scharfen Stellungnahme reagiert (hier direkt als PDF).

Wollenteit ist Anwalt von Anke Dreckmann, die mit ihrer Klage für die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel sorgte. Auch das Zwischenlager am AKW Esensham ist bislang nicht abschließend genehmigt. Eine Klage vor dem OVG Lüneburg wartet noch auf ein Urteil.Vermutlich nach der Sommerpause 2017 wird der Erörterungstermin für die neue Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel stattfinden. Zuständig ist das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Nach der Neuregelung der Verantwortung bei der Atommüllentsorgung durch den Deutschen Bundestag wird das Zwischenlager mitsamt dem darin befindlichen Atommüll an den Bund als neuen Eigentümer übergehen und Vattenfall  dann seine Zuständigkeit verlieren. Das wird Anfang 2019 erfolgen, wenn der Bund seine neue Atommüll-Gesellschaft aufgebaut hat.

Die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie die Grünen haben Ende 2016 gegen die Stimmen der LINKEN im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro von den weiteren Kostenrisiken der Atommülllagerung vollständig befreit und deren Haftung beendet. Mit der künftigen staatlichen Verantwortung für den Atommüll, übernehmen die SteuerzahlerInnen die Risiken auch für die Finanzierung der künftigen Kosten.

Strahlenschutz als Gesetz: Jenseits von Forschung und Wissenschaft

Der Strahlenschutz in Deutschland wird künftig per Gesetz und nicht mehr als Verordnung geregelt. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf von CDU und SPD. Entschließungsanträge der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden abgelehnt. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Die Linksfraktion kritisierte, dass die festgelegten Dosiswerte völlig veraltet und viel zu hoch sind. Ebenso lehnte sie den zu hohen Richtwert für Radon ab. Statt den jetzt geltenden 300 Becquerel pro Kubikmeter forderte der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel einen Wert von 100. Auch die Regelungen zur Freigabe von Abrissabfällen aus den Atommeilern kritisierte DIE LINKE. Der Bundestag berichtet unter diesem Link über das Gesetz und die Abstimmung.

Das Strahlenschutzgesetz der Bundesregierung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom vom Februar 2014 in nationales Recht. Zahlreiche Anti-Atom-Gruppen und Verbände hatten den Entwurf massiv als völlig unzureichend kritisiert.

Über eine Anhörung im März im Umweltausschuss des Bundestages (hier die Drucksachen und Statements) wird auf der Homepage des Bundestages berichtet. Dort hatte auf Einladung der Linksfraktion Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann für den BUND und auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW (siehe Statement hier, PDF) den Gesetzentwurf deutlich kritisiert. Die Umsetzung des Gesetzes basiere auf einer Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP von 2007, die laut Hoffmann schon damals einige Mängel zeigte. Jüngere Studien, die vor allem im Bereich niedriger Strahlung und ihrer Gesundheitsauswirkungen wichtige neue Ergebnisse aufzeigen, wären überhaupt nicht berücksichtigt. Berichtet wird auf der Bundestagsseite: „Kritisch äußerte sich Dr. Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher“, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.“

Zuvor hatte sich Hoffmann zur Freigabe von gering strahlenden Abfällen aus der Stilllegung der Atomkraftwerke geäußert. Diese dürften angesichts der großen Mengen nicht einfach unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden, sondern müssten auf besonders gesicherten Deponien langfristig kontrolliert gelagert werden. Dies wäre auch unter Kostengesichtspunkten kein großes Problem.

Mit einer unkontrollierten Freigabe dieser Abfälle, z.B. von Beton im Straßenbau oder vom Stahl in Brillen, würde die vorhandene Hintergrundstrahlung weiter erhöht. Hoffmann verwies darauf, dass schon heute ein Anstieg bei der radioaktiven Hintergrundstrahlung vorläge und dies Probleme bereite. Als Beispiel nannte er den Neubau einer Personen-Kontroll-Schleuse, mit der die radioaktive Belastung überprüft werden sollte. Dafür musste Stahl von einem versenkten Kriegsschiff geborgen werden, weil schon heute normaler Stahl eine zu hohe Radioaktivität hätte und den Alarm in einer solchen Schleuse immer auslösen würde.

IPPNW: Uran-Brennstoff-Lieferungen von Gronau und Lingen nach Tihange können gestoppt werden

Mit einer neuerlichen Stellungnahme untermauert die internationale Ärzteorganisation IPPNW ihre Forderung, die Exporte von Uranbrennstoffen aus den deutschen Fabriken in Gronau und Lingen u.a. an so marode belgische Atomreaktoren wie in Tihange und Doel per Atomgesetz zu stoppen. Da nach Einschätzung auch des Bundesumweltministeriums der Betrieb dieser AKWs nicht ausreichend sicher ist, müsse das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechend den Ausfuhrbestimmungen im §3 des Atomgesetzes die Genehmigung untersagen. Auf einer Pressekonferenz am letzten Donnerstag erläuterten Angelika Claußen von der IPPNW und die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm die neue Rechtsstudie (PDF, siehe auch hier).

Das Bundesumweltministerium bestreitet die von der IPPNW und der Anwältin Ziehm aufgezeigte Möglichkeit, ein solches Exportverbot für Kernbrennstofflieferungen ins Ausland zu verfügen. Neben der eigenen Rechtsauffassung hat sich das BMUB ein entsprechendes Gutachten von Prof. Dr. Wolgang Ewer aus Kiel erstellen lassen (hier als PDF). Im Dezember legte er dieses Gutachten vor. Darin stellt er im Unterschied zu Ziehm z.B. fest: Der § 3 Abs.3 Nr.2 des Atomgesetzes würde vor allem die Sicherheit der Bundesrepublik als Staat schützen, nicht aber die Bevölkerung.

Nicht nur Cornelia Ziehm, auch der ehemalige Abteilungsleiter in der Atomaufsicht des Bundesumweltministeriums, Prof. Wolfgang Renneberg, ist der Auffassung, dass ein Exportverbot möglich ist (PDF, siehe auch hier). Zu der Studie von Ewer sagt er: „Aber auch aus rechtlicher und technischer Expertensicht geht die Bewertung des Gutachtens an der Wirklichkeit vorbei.“ Weiter stellt Renneberg fest: „Die innere und äußere Sicherheit betreffe dabei nicht Leib und Leben der Bevölkerung, sondern schütze nur den Staat, seine Funktion und seinen Bestand. Aber selbst nach dieser engen Definition kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Genehmigung nicht zu erteilen ist. Denn selbstverständlich ist der Bestand des Staates betroffen, wenn ein Teil seines Gebietes droht, unbewohnbar zu werden und selbstverständlich ist die Funktion des Staates, seine Bürger zu schützen, betroffen, wenn er sich im Falle eines atomaren Super-Gaus außerhalb seines Herrschaftsgebietes nicht vor die Bürger stellen kann, um sie zu schützen und er ihnen nicht mehr ein ungefährdetes Leben innerhalb eines Teils seines eigenen Herrschaftsgebiets ermöglichen kann.“

So oder so: Am Freitag lehnte der Bundestag das Ansinnen eines solchen Exportverbots für Brennelemente aus Gronau und Lingen zunächst ab und überwies einen entsprechenden Antrag der Grünen (Drucksache 18/11743) in den Umweltausschuss. Dort befindet sich bereits ein Antrag der Linken (Drucksache Nr. 18/11596) zum gleichen Thema. SPD- und CDU/CSU-Fraktion im Bundestag schlossen sich der Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums an. Auf der Bundestags-Homepage wird über den Streit um Export von Atom-Brennelementen berichtet und die Debatte ist dort als Video anzusehen.

Kurios immerhin: Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU in NRW, sowie die Piraten, die Linke, die FDP und die Grünen fordern allesamt von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen eben ein solches Exportverbot.

Strahlenschutzgesetz verabschiedet: Veraltet und unzureichend

Der Strahlenschutz in Deutschland wird künftig per Gesetz und nicht mehr als Verordnung geregelt. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf von CDU und SPD. Entschließungsanträge von Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden abgelehnt. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Die Linksfraktion kritisierte, dass die festgelegten Dosiswerte völlig veraltet und viel zu hoch sind. Ebenso lehnte sie den zu hohen Richtwert für Radon ab. Statt den jetzt geltenden 300 Becquerel pro Kubikmeter forderte Zdebel ein Wert von 100. Auch die Regelungen zur Freigabe von Abrissabfällen aus den Atommeiler kritisieren Zdebel und die LINKE. Die Rede (zu Protokoll) von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Eine Debatte zur Beschlussfassung des Strahlenschutzgesetzes fand nicht statt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu dem Vorgang zu lesen:

„Eine umfassende Neuordnung des Strahlenschutzrechts sieht ein Gesetz der Bundesregierung (18/11241, 18/11622, 18/11822 Nr. 6) vor, das der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Dazu lagen dem Plenum ferner eine Stellungnahme des Bundesrates mit Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11622) sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/12151) vor. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Früherkennung von Krankheiten

Das Gesetz zielt laut Bundesregierung darauf ab, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlich zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen. Anlass für die Gesetzesinitiative sei die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013. „Wesentliche und grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes“ sollen damit auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Erleichtert werden soll durch das Gesetz der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon.

Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen

So ist vorgesehen, einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen festzulegen. Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Änderungen sind dem Gesetz zufolge auch im Bereich des radiologischen Notfallschutzes vorgesehen. Die zuständigen Behörden und Organisationen in Bund und Ländern sollen Schutzmaßnahmen zukünftig enger aufeinander abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Ein neu einzurichtendes radiologisches Lagezentrum unter Leitung des Bundesumweltministeriums soll im überregionalen Notfall eine Lagebewertung vornehmen.

Entschließungsanträge der Linken abgelehnt

Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/12162) ab, in dem die Bundesreigerung unter anderem aufgefordert worden war, die vorgesehenen Dosiswerte für die Bevölkerung und die beruflich einer Strahlung Ausgesetzten um den Faktor zehn zu reduzieren. Darüber hinaus sollte ein Grenzwert für Radon in Wohnräumen und Arbeitsstätten unter hundert Becquerel pro Kubikmeter eingeführt werden.

Gegen das Votum der Opposition scheiterte Die Linke mit einem zweiten Entschließungsantrag (18/12163), in dem die Regierung aufgerufen wurde, den Strahlenschutz für beruflich der Strahlung ausgesetzte Personen und für die Bevölkerung zu verbessern. Auch für den Rückbau von Atomkraftwerken sollte der Strahlenschutz verbessert werden. (sas/27.04.2017)“

Die zu Protokoll gegebene Rede des MdB Hubertus Zdebel zum TOP  24, Kurzbezeichnung Ionisierende Strahlung

Frau/ Herr Präsident/in, Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie sind die Menschen vor den gesundheitlich schädlichen Wirkungen radioaktiver Strahlung zu schützen?

Nach dem Willen der Bundesregierung und dem hier nun vorgelegten Strahlenschutzgesetz können wir sagen: Unzureichend. Denn der Gesetzentwurf ist nach Stand von Wissenschaft und Forschung von vorgestern.

Von vorgestern war im Grunde auch schon die Richtlinie der EU, als sie 2014 verabschiedet wurde. Als Basis für die Festsetzung der Dosiswerte für die radioaktive Strahlen wird auf eine veraltete Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP zurückgegriffen, die aus dem Jahr 2007 stammt. Schon damals gab es massive Kritik, dass diese Stellungnahme wichtige Forschungsergebnisse ignorierte.

Vor diesem Hintergrund ist es im Grunde beschämend, wenn das Bundesumweltministerium auch noch erklärt, es wolle mit diesem Gesetzentwurf lediglich eine 1 zu 1 Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie umsetzen. Also genauer: Das BMUB erklärt, dass es sehenden Auges eine veralteten Stand von Wissenschaft und Forschung zur Grundlage dieses Gesetzes macht und die Regierungsfraktionen stimmen dem im Kern auch noch zu.

Studien über die Schädlichkeit auch geringer Strahlenbelastungen kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die IRCP nicht ausreichend konservativ vorgeht. Es geht um die biologische Wirksamkeit der Strahlung. Die Kinderkrebsstudie KiKK hat aufgezeigt, dass die Gesundheitsrisiken steigen, je näher Kinder an einem Atomkraftwerk wohnen. Auch für Beschäftigte in Atomanlagen in England, Frankreich und den USA  hat sich gezeigt: Die Risiken einer Erkrankung auch bei geringen, dafür lang anhaltenden Strahlenwerten sind höher als erwartet.

Die Konsequenz daraus muss sein: Die Dosiswerte, wie hier jetzt wieder festgezurrt werden sollen, müssten insgesamt um den Faktor 10 reduziert werden. Genau diese Konsequenz aber ziehen Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Damit setzen sie die Bevölkerung und den Beschäftigten, die mit Radioaktivität zu tun haben, einem höheren Gesundheitsrisiko aus. Das halten wir nicht für verantwortbar!

Ähnlich ist es auch beim Schutz gegen das natürlich vorkommende Radon, das für einen hohen Anteil von Lungenkrebs verantwortlich ist. Das Bundesamt für  Strahlenschutz hält einen Richtwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Luft für notwendig. Aber der Wert wird im Gesetzentwurf nicht übernommen. Dort wird ein Richtwert von 300 reingeschrieben.  Das ist nicht verantwortbar, wenn man sieht, wie viele Lungenkrebserkrankungen damit schlicht hingenommen werden.

Auch beim Umgang mit den Abfällen, die beim Abriss der Atommeiler jetzt in großen Menschen entstehen, sehen wir nicht, dass die mangelhafte Praxis verbessert werden soll, auch wenn eine entsprechende Verordnung noch aussteht. Unstrittig ist: Abriss-Abfälle, die tatsächlich frei von Radioaktivität sind, können in den Bereich der normalen Abfallwirtschaft. Das aber muss mit Messungen zweifelsfrei belegt werden. Bei den Abfällen aber, die gering kontaminiert sind, dürfen nicht länger freigemessen und z.B. im Straßenbau oder beim Stahlrecycling landen. Wir brauchen eine kontrollierte Lagerung und Überwachung dieser Abfälle auf verbesserten Deponien.

Ein letztes Wort noch zu den Notfallplanungen: Die Bundesregierung versucht in dem Gesetzentwurf, mit allen Mitteln so zu tun, als könnten staatliche und andere Stellen im Falle einer Nuklearkatastrophe die Menschen schützen. Das ist natürlich Unsinn. Neue Untersuchungen mit Blick auf Fukushima zeigen, dass die Gebiete, in denen Schutzmaßnahmen erfolgen müssten, viel größer sind als bislang unterstellt.

Der Staat muss nach Grundgesetz die Gesundheit der Menschen schützen. Bei der Atomenergie aber kann das nur heißen: Schalten sie jetzt alle noch laufenden AKWs ab, bevor es zu spät ist.

 

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