Die Kosten der Atomenergie im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland 2022

Der Bundestag berät den Haushalt 2022. Darin sind auch die Kosten der Atomenergie und des radioaktiven Abfalls, der quer verteilt in der Bundesrepublik in vielen oberirdischen Zwischenlagern und unter wachsenden Terrorrisiken aufbewahrt wird, weil immer noch unterirdische Endlager nicht zur Verfügung stehen oder weil die Versuchsprojekte in Morsleben und Asse II gescheitert sind. Milliarden-Beträge werden dafür und für den Rückbau ehemaliger staatlicher Atom-Förderungsanlagen Jahr für Jahr eingesetzt. Das Bundesumweltministerium war bereits in den letzten Jahren mit Kosten von rund 50 Prozent Anteil am Gesamt-Volumen im Grunde ein Atommüll-Ministerium. Doch auch das Bundesfinanzministerium unter FDP-Lindner muss teures Geld für das DDR-Erbe der Atomenergie – Stichwort Greifswald – aufwenden und sogar noch neue Atommülllager bauen. Und beim Bundesforschungsministerium sind die Kosten für die staatlichen Stilllegungs- und Rückbauprojekte bereitgestellt. Außerdem sind zahlreiche Bundesländer an den Kosten für diese Projekte beteiligt – NRW in Jülich und Karlsruhe, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg … Wie hoch die Kosten für den militärischen Schutz bzw. die sogenannte Sicherung der Atomanlagen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in Deutschland sind und wo die im Haushalt zu finden sind, ist eine Frage, die weiter zu prüfen wäre.

Die Kosten der Atomenergienutzung sind in 2017 vom Bundestag neu geordnet worden. Damit die Atomkonzerne Marke Eon, Vattenfall, RWE und EnBW nicht an den Kosten der Atommülllagerung „zusammenbrechen“, hatten CDU/CSU und SPD und auch die Grünen den Konzernen die dauerhaften und kaum kalkulierbaren Kostenrisiken gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen. Dafür, so der Deal, würden die Konzerne von jeder weiteren Verantwortung im Falle weiterer Kostensteigerungen bei der Atommüllentsorung entbunden. Alle Konzerne zahlten darauf hin freudig in den neuen öffentlichen-rechtlichen Fonds ein und holten sich im Grunde sogar noch einen Teil der 24 Mrd. Euro durch Schadensersatzklagen zurück.

Nach der Neuordnung sind die Atomkonzerne finanziell noch für den Rückbau der Atommeiler zuständig und müssen den dabei anfallenden Atommüll „endlagergerecht“ übergeben. Dafür dürfen die Konzerne weiterhin die unsichere Regelung über betriebliche Rückstellungen nutzen. Statt auch diese Kosten in einen unabhängigen Fonds zu überführen, können die Atomkonzerne hier weiterhin in eigener Regie walten.

Für Kosten in der ASSE und in Morsleben sind die Atomkonzerne und der 2017 gegründete Entsorgungsfonds nicht zuständig. ASSE war als staatliches Atommüll-Forschungsprojekt deklariert worden, um die Kosten der in den 1960/70er Jahren im Aufbau befindlichen Atomenergie schönzurechnen. Morsleben hatte man von der DDR übernommen und damit noch mal eben die Atommüll-Notstand der westdeutschen AKWs überwunden, bevor es als deutsch-deutsches Atommüllerbe in staatlicher Verantwortung geschlossen wurde. Bis heute werden diese beiden komplett gescheiterten Atommüll-Endlagerprojekte mit Milliarden-Beträgen der Steuerzahler*innen finanziert. Ähnlich sieht es auch bei Stilllegung und Rückbau des ehemaligen DDR-AKW in Greifswald – sowie der Atomforschungsanlage Rossendorf – aus, die allerdings beim Bundesfinanzministererium eingegliedert sind (siehe unten).

Ein Teil der Kosten der Atommüllentsorgung wird seit der Neuordnung 2017 durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds KENFO geregelt. Der Fonds hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die rund 24 Mrd. von den Atomkonzernen eingezahlten Euros sich über die nächsten Jahrzehnte durch eine möglichst hohe Verzinzung des Kapitals refinanzieren lassen. Die Homepage des KENFO ist hier. Im Kuratorim des Fonds sind neben den Bundesministerien auch die Fraktionen Deutschen Bundestags vertreten.

Im Haushalt-Gesetzentwurf 2022 für das Bundesumweltministerium – zu dem in dieser Legislatur nun der Verbraucherschutz hinzukommt und dadurch direkte Vergleiche mit den letzten Jahren nicht mehr im Gesamt-Rahmen möglich sind – gehören diverse „Kapitel“ in den Zusammenhang der Atomenergie-Nutzung.

Der Gesamt-Entwurf für das BMU – auch Grün-Buch genannt, ist hier als PDF.

Die einzelnen Kapitel, die sich mit Atomfragen befassen sind:

Dem BMU zugeordnet sind auch die im Rahmen der Neuordnung der Atomenergie und der Endlagersuche gegründen staatlichen Gesellschaften mit begrenzter Haftung  Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Weitere Kosten fallen in Verbindung mit der Atomenergie außerdem bei der „Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe“ (BGR) oder im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle bei den Geologischen Diensten der Länder an.

Beim Bundesforschungsministerium findet sich die Übersicht aller staatlichen Stilllegungs- und Rückbauprojekte, die in Deutschland zum Auf- und Ausbau der nicht nur kommerziellen Nutzung von Atomkraftwerken, sondern auch z.B. für die Wiederaufarbeitung und Plutoniumherstellung oder dem Umgang mit atomwaffenfähig angereichertem Uran in Hochtemperatur-Reaktoren gebaut worden sind. Seit Jahren moniert der Bundesrechnungshof in geheimen Berichten gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages, dass die Kosten explodieren, die Projektverwaltung gravierende Mängel habe und vor allem alle Projekte enorm viel mehr Zeit erfordern, als ehemals geplant oder besser behauptet und sich die Kosten dadurch zusätzlich zu immer neuen technischen Problemen noch mal extrem verteuern. (Die Süddeutsche hatte dazu mal berichtet.)

Hier geht es um die Titelgruppe „Tgr. 80 Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen„. Dort finden sich Angaben zur Stilllegung der Wiederaufarbeitung Karlruhe, des THTR 300, der Rückbauprojekte der JEN in Jülich, den Forschungsreaktoren in Karlsruhe, der Stilllegung von Heißen Zellen und auch z.B. die Kosten die über 150 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich, für die sogar Planungen für einen Export in die USA weiterhin mit Steuergeldern finanziert wird. Auf Seite 3155 der Drucksache 20/1000 (PDF) finden sich ensprechende – wenig aussagekräftige – Angaben zu den einzelnen Sachständen, die jährliche Kosten von rund 300 Millionen Euro und derzeit geschätzte Gesamtkosten von fast 9 Mrd. Euro mit sich bringen und zu denen noch jeweils die Kosten für die beteiligten Bundesländer addiert werden müssten.

Im Finanzministerium finden sich die Atomanlagen der ehemaligen DDR bzw. dem heutigen Ostdeutschland: Die „Zuwendungen an die EWN sind der Titelgruppe 02 veranschlagt, heißt es in der Drucksache zum Bundeshaushalt unter „Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt“. „Die Zuwendungen an die EWN sind in der Titelgruppe 02 veranschlagt. Die EWN hat aufgrund von Bestimmungen des Atomgesetzes (AtG) den Nach- und Restbetrieb ihrer Kernkraftwerke sicher zu stellen. Dabei sind die Stilllegungs- und Abbaukonzepte der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg umzusetzen, sowie der Betrieb des Zwischenlagers Nord.“ (Seite 1027 der Drucksache 20/1000 (PDF) bzw. Seite 17 im Etat.)

Auch die Wismut AG – die ehemaligen Uran-Bergwerke, in den vor allem für die damalige Sowjetunion Uran gefördert worden ist, sind in diesem Etat zu finden. Angaben finden sich z.B. auf Seite 1175 der Drucksache in der Titelgruppe 01. Insgesamt werden für die Wismut-Sanierung dort Kosten von 8,9 Mrd. Euro zu lassen der Steuerzahler*innen genannt.

EURATOM: Weitere Finanzmittel in öffentlich nicht bekannter Höhe werden von der Bundesrepublik im Rahmen der Finanzierung der Europäischen Union auch für EURATOM bereitgestellt. Die Organisation der EU ist seit den 1950er Jahren dem Ausbau und der Förderung der Atomenergie verpflichtet und sorgt – wie auch die Internationale Atomenergie Organisation – dafür, dass eine interessengeleitete Atomenergiepolitik immer noch mit großer Wirkmacht in Europa und darüber hinaus vorhanden ist. Bemühungen, wenigstens den Fördercharakter von EURATOM zu streichen, sind bis heute kaum vorangekommen. Zwar läuft derzeit eine Art Überprüfung von Euratom bei der EU-Kommission. Aber Änderungen im Sinne einer Streichung des Fördercharakters sind derzeit kaum zu erwarten.

Weitere Atomenergiekosten entstehen in Zusammenhang mit der „nuklearen Teilhabe“ bei der Militärpolitik, z.B. für die Bereitstellung vom Kampfflugzeugen, die Atomwaffen der USA im Rahmen des Nato-Vertrages ins Ziel fliegen sollen. Die bislang dafür vorhandenen Tornado-Flugzeuge sollen künftig offenbar durch US-Kampfjets ausgetauscht werden. Die Atomwaffen sind am Luftwaffenstandort in Büchel stationiert.

Update: Die Betriebsergebnisse der letzten drei Atommeiler, die noch bis Ende 2022 am Netz sind, müssten hier noch mal ergänzt werden. Der Betrieb dieser AKWs ist inzwischen von vielen Kostenfaktoren befreit. Zu beachten ist, dass es Steuern auf Uran, wie sie selbst für Erneuerbare erhoben wurden, nicht gab bzw. nicht wirksam wurden. Auch eine wirksame Versicherung von Schäden von Nuklearanlagen – sonst ein Must-Have bei allen Industrieanlagen und Lebenswirklichkeiten der westlichen Welt – hat es nie gegeben. Auch sonst hatten Atomkonzerne enormen Steuervorteile gegenüber anderen Wirtschaftsunternehmen. Die Verbindung zwischen Staat und Stromwirtschaft war immer intensiv. Das machte Atomstrom für die Unternehmen attraktiv und für die Bürger:innen schien das günstig.

Nun aber on Top noch oben drauf: Sicherheitprüfungen und teure Nachrüstungen oder Updates wurden zuletzt schlicht unterlassen, weil sie bei nur noch wenig Laufzeit wirtschaftlich einfach zu „aufwendig“ gewesen wären. Ist ja lange genug gut gegangen, oder? Dennoch haben die Meiler Strom erzeugt, der im Vergleich zur Kohle weniger CO2-Emissionen zur Folge hatte – je nachdem, welche Techniken zur Herstellung der Kraftwerke und der Brennstoffe berücksichtigt werden. Die Methode der Urananreicherung hat erhebliche Kosten-Relevanz bei der Herstellung der Brennstoffe. Bedeutsamer aber ist der Hohe Kapitalbedarf beim Bau solcher Anlagen. Allemal, wenn die gestiegenen Anforderungen an die Qualität der eingesetzten Technologien gegenüber den industriellen Fähigkeiten deutlich hinterher gehen. Die französische Atomwirtschaft – also der Staat – weiß davon ein Lied zu singen. Aber unter allen Umständen will Frankreich Atomwaffenstatt bleiben. Dafür ist das Land bereit, einen hohen Preis zu zahlen. Und setzt damit Maßstäbe, an denen sich andere in Europa orientieren. Mitreden können die, die über das Atom-Knowhow verfügen. Der Haushalt des BMU und anderer stellt sicher, dass Deutschland dieses Knowhow behält.

Die Waffen nieder! Gegen Krieg und Militarisierung! Unsere Zeitenwende muss sozial-ökologisch sein!

Neben der guten Anti-Kriegs-Arbeit und Forderungen z.B. der Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) hat nun auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie Position bezogen. Sofortiger Rückzug der russischen Truppen aus der Ukraine, keine Waffenlieferungen und auch keine weitere Aufrüstung mit 100-Euro-Milliarden-Paketen gehören zu den Eckpunkten eines Textes, den das Komitee jetzt auf seiner Homepage veröffentlicht hat. umweltFAIRaendern teilt viele der in dem Papier vorgetragenen Punkte …

Als Komitee für Grundrechte und Demokratie, das seit mehr als 40 Jahren in Deutschland friedenspolitisch aktiv ist, möchten wir unser Entsetzen über den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine durch die Russische Föderation unter Präsident Wladimir Putin ausdrücken.

Das furchtbare Leid, das dieser Krieg über die Menschen in der Ukraine bringt, ist durch nichts zu rechtfertigen und zu relativieren. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukrainer*innen und fordern den sofortigen Stopp der militärischen Angriffe, einen Waffenstillstand und Abzug der russischen Truppen.

Auch Gegner*innen des Kriegskurses in Russland werden mit erschreckender Repression überzogen. Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges spüren Menschen weltweit, so brechen Getreideexporte aus der Ukraine und Russland weg und steigenden Nahrungsmittelpreise treffen gerade Menschen im Globalen Süden hart. Der russische Einmarsch stellt die imperialistische Aggression einer Staatsführung dar, die in einer von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Krisen sowie geostrategischen Konflikten zerrütteten Welt ihre Machtambitionen verfolgt. Er steht im Kontext eines fossilen Kapitalismus, in dem politisch und wirtschaftlich herrschende Kräfte um Einflusssphären und Rohstoffzugänge, um Marktanteile und Machterhalt ringen – und denen die Menschen, die dabei unter die Räder kommen, herzlich egal sind.

Dieser Krieg ist ein neuer, schrecklicher Teil einer Serie menschengemachter Katastrophen, die auch durch die Verwerfungen eines zunehmend instabilen und autoritären Kapitalismus hervorgebracht werden: Börsencrashs und Rezessionen, Klimakatastrophe, bewaffnete Konflikte und Corona-Pandemie, der Aufstieg faschistischer Kräfte und der Abbau demokratischer Rechte – um nur einige der sichtbarsten Symptome zu nennen. Der Krieg Russlands fügt sich in diese globale Ordnung ein und ist zugleich ihr Resultat.

…. hier weiter Lesen:

Komitee für Grundrechte und Demokratie: Gegen Krieg und Militarisierung! Unsere Zeitenwende muss sozial-ökologisch sein!

 

 

 

…. Und auch die Politik der Bundesregierung seit Kriegsbeginn stellt keinen Bruch mit dieser Weltordnung dar. Im Falle eines russischen Sieges und der Regierungsneubildung unter Einfluss Russlands, die daraus wahrscheinlich resultieren würde, drohen sich die Bedingungen für soziale Bewegungen, Arbeiter*innen und emanzipatorische Kräfte in der Ukraine massiv zu verschlechtern. Viele Analyst*innen sagen, dass die russische Regierung den Krieg u.a. deshalb begann, um demokratische Bewegungen in der Ukraine, in Russland und in weiteren Ländern der Region zu bekämpfen.

Keine 100 Milliarden für eine Aufrüstung der Bundeswehr!

Drei Tage nach Kriegsausbruch verkündete Kanzler Olaf Scholz im Bundestag massive Mehrausgaben für das deutsche Militär. Die Bundeswehr soll mit einem schuldenfinanzierten Sondervermögen von 100 Milliarden Euro aufgerüstet werden. Zu den wichtigsten Projekten gehört der Kauf neuester Kampfflugzeuge und Panzer. Hierfür wollen Ampel-Koalition und CDU/CSU das Grundgesetz ändern. Zusätzlich soll der Rüstungsetat künftig über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, eine Steigerung um 40 Prozent, von 47 Milliarden (2020) auf 70 Milliarden Euro jährlich.

Perspektivisch will die Bundesregierung im Rahmen der »nuklearen Teilhabe« der NATO F-35-Tarnkappenjets anschaffen, um die US-Atomwaffen neuen Typs effizienter abwerfen zu können. Auch über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wird diskutiert. In militaristischer Rhetorik wird die Aufrüstung Deutschlands als unausweichliche und einzig denkbare Reaktion auf den russischen Angriff präsentiert. Damit werden innerhalb weniger Tage – mitten im Kriegsgeschehen – schwerwiegende und weitreichende Entscheidungen getroffen. All diese Vorhaben kritisieren wir auf das Schärfste.

Die Entscheidungen der Ampel-Koalition von Kanzler Scholz stellen allerdings keineswegs einen »Kurswechsel« dar. Auch zuvor rüstete Deutschland die Bundeswehr auf und trieb die militärische Integration der EU voran. Auch zuvor verkaufte Deutschland Waffen in Krisenregionen und an repressive Staaten. Auch zuvor wurde Repression nach innen (neue Polizei- und Überwachungsgesetze) und nach außen (restriktive Grenzregime) verschärft.

Stattdessen handelt es sich bei den jüngsten Entscheidungen um eine ›Kursanpassung‹, wenn auch um eine signifikante. Die Bundesregierung hat entschieden, bei Militärausgaben die finanzielle Handbremse zu lösen – eine Handbremse, die den Rüstungsetat zuvor weniger aus friedenspolitischer Vernunft unter zwei Prozent des BIP gehalten hatte, sondern wegen des machtvollen Dogmas neoliberaler ›Haushaltskonsolidierung‹.

Die Bundesregierung meint begriffen zu haben, dass der beste Kurs, um die »Sicherheit Deutschlands« im 21. Jahrhundert zu garantieren, mehr Militär, mehr Waffen, mehr Konfrontation sind – auch wenn hierfür vom Austeritätskurs partiell abgewichen werden muss. Die »Verteidigung Deutschlands und der NATO-Länder« lasse keine andere Wahl. Die Bundesregierung nutzt die berechtigte Empörung und Sorge wegen des Ukraine-Kriegs, um von Militarist*innen seit Jahrzehnten geforderte Schritte im Hau-Ruck-Verfahren durchzusetzen. Seit Jahren liegen Pläne für die gewünschten Waffensysteme und ihre Finanzierung fertig in den Schubladen von Think Tanks, Rüstungs-Lobbyist*innen und vielen Politiker*innen.

Anstatt eine verantwortliche und vernunftgeleitete Politik zu betreiben, die dem Zeitalter der Klimakatastrophe des Anthropozäns und einer sich selbst zerstörenden kapitalistischen Zivilisation demokratisch, sozial und ökologisch tatsächlich angemessen wäre, fallen Bundesregierung und große Teile der Öffentlichkeit – fast erleichtert – in überholte, aber vertraute Denkweisen der Blockkonfrontation und des Militarismus zurück.

Schockiert sind wir mithin nicht allein von den deutschen Entscheidungen für mehr Militarisierung, sondern von der breiten öffentlichen Zustimmung, die diese Kursanpassung erfährt, sowie von kriegerischer und militaristischer Rhetorik in vielen (sozialen) Medien. So unterstützten in einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrends vom 3. März 2022 fast 70 Prozent die Erhöhung des Verteidigungsetats auf zwei Prozent.

Gegen diese Tendenzen ist eine antimilitaristische und friedenspolitische Kritik auf der Höhe der Zeit bitter notwendig. Der angekündigten Aufrüstung erteilen wir somit eine klare Absage:

  • Eine massive Erhöhung des Bundeswehretats hat keine effektiven Auswirkungen auf das aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine. Neue Waffen werden erst in Jahren verfügbar sein, heizen aber schon jetzt militärische Eskalationsspiralen an. Aufrüstungs- und Abschreckungspolitiken können niemals Mittel für nachhaltigen Frieden und menschliche Sicherheit sein.

  • Der Entscheidungsprozess zur massiven Erhöhung des Rüstungsetats ist übereilt und undemokratisch. Es gab dazu weder parlamentarische noch außerparlamentarische Debatten. Weitreichende Folgen dieses Rüstungswahns sind abzusehen: Wenn mehr Geld für Waffen ausgegeben wird, wenn mehr Schulden für Rüstung gemacht werden, so sind Positionen absehbar, die für Bildung, Gesundheit, Soziales und Klimapolitik nun ›leider wirklich keine Spielräume‹ mehr sehen. Die BRD hat bereits jetzt den höchsten Verteidigungsetat aller EU-Länder. Die Ambitionen Deutschlands, sich in der globalen Weltordnung durch dieses staatliche Rüstungsprogramm ökonomisch und politisch zu positionieren, sind ebenso deutlich wie gefährlich.

Stattdessen fordern wir Maßnahmen, die Frieden und Gerechtigkeit fördern: Angesichts rechter und autoritärer Tendenzen in Gesellschaft Sicherheitsbehörden und Militär müssen demokratie- und friedensfördernde Programme sowie zivilgesellschaftliche Initiativen in Deutschland endlich dauerhaft gestärkt werden. Dem nationalistischen Taumel gilt es sich entgegenzustellen. Organisationen, die langjährige Erfahrung mit ziviler Konfliktbearbeitung haben, müssen finanziell gestärkt werden, in Deutschland und weltweit, um der Aufrüstungsspirale konstruktive Alternativen entgegenzusetzen.

Ein antimilitaristisches Nein zu Waffenlieferungen

Neben Sondervermögen und Etaterhöhung für das deutsche Militär passt die Bundesregierung ihren Kurs in einem weiteren Aspekt an. Anders als zuvor liefert sie nun Waffen in die Ukraine, direkt in ein Kriegsgebiet. Neben Handwaffen geht es um Panzerabwehrwaffen und Boden-Luft-Raketen. Unterstützten Anfang Februar 2022 in einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrends nur 20 Prozent der Befragten einen solchen Schritt, sprang die Zustimmung in Folge des Kriegsausbruches bis Anfang März auf über 60 Prozent.

Auch viele linke und kritische Stimmen, viele Genoss*innen von uns, können und wollen sich der vorgetragenen Logik nicht entziehen. Sie unterstützen Waffenlieferungen offen oder schweigen zu dieser Frage betreten. Wir können das Hadern linker und friedenspolitischer Kräfte gegenüber Waffenlieferungen in die Ukraine verstehen. Einigen von uns geht es genauso. Wir sind skeptisch gegenüber Stimmen von beiden Seiten der Debatte, die dies für ein simples, einfach zu entscheidendes Problem halten.

Sich mit den sozialen Bewegungen sowie demokratischen und linken Kräften in der Ukraine und Russland solidarisch zu erklären, heißt ernst zu nehmen, was emanzipatorische Akteur*innen aus der Region sagen. Und tatsächlich kritisieren ukrainische und russische Linke die westliche Linke massiv für ihre Fixierung auf die NATO und die Unfähigkeit zu erkennen, dass auch ein Akteur wie die russische Regierung ›eigenständig imperialistische‹ Politik verfolgen kann.

Zudem unterstützen und fordern viele Linke und Antiautoritäre aus der Ukraine Waffenlieferungen aus dem Westen. Dem muss sich eine antimilitaristische Linke und die Friedensbewegung in Deutschland unserer Ansicht nach aber nicht notwendigerweise und bruchlos anschließen. Doch es gilt für uns, auch diese Stimmen nicht einfach zu übergehen.

Sie nennen verschiedene ›linke‹ Argumente für Waffenlieferungen: Der Angriff auf die Ukraine sei die imperialistische Aggression eines autoritären Staates gegen einen ökonomisch wie militärisch sehr viel schwächeren Staat, in dem erkämpfte Freiheiten extrem eingeschränkt zu werden drohen. Diese hätte ohne die Hilfe von außen keine militärische Chance, der Aggression und den Konsequenzen ihres möglichen Erfolges zu widerstehen. Man dürfe die Menschen in der Ukraine schlicht nicht im Stich lassen – erst recht nicht, wenn sie selbst entscheiden, sich dem Aggressor auch militärisch entgegen stellen zu wollen. Eine Verteidigung gegen den russischen Angriff, und damit auch ihre militärische Unterstützung, könne als Kampf um die künftigen Bedingungen politischer und sozialer Emanzipationsbestrebungen in der Ukraine, Russland und in anderen Ländern der russischen Einflusszone begriffen werden.

Einerseits schließen wir uns diesen Argumenten an. Bei genauer Betrachtung sind die obigen Ausführungen jedoch weniger Argumente für Waffenlieferungen, sondern für die grundsätzliche Unterstützung der Selbstbestimmungsrechte der Menschen in der Ukraine und für einen erhofften Rückzug Russlands.

Ob die aktuell geplanten Waffenlieferungen in dem extremen Ungleichgewicht tatsächlich im militärischen Kräfteverhältnis einen Unterschied machen, ist zu bezweifeln. Eine logische Konsequenz wäre dann eine massive Mobilisierung von Waffen, um das Ungleichgewicht auszugleichen oder einen militärischen Sieg Russlands möglichst lange hinauszuzögern. Eine solidarische Unterstützung muss jedoch nicht militärisch sein, sondern kann zivile humanitäre und finanzielle Hilfestellungen umfassen.

Ein weiteres Argument ist, dass auch in anderen Situationen zumindest einige linke Kräfte keine Probleme mit Waffenlieferungen gehabt haben, etwa während der Kampagne »Waffen für El Salvador« in den 1980ern Jahren oder, in jüngerer Zeit, bei der Ausrüstung der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten (YPG/YPJ) in Rojava. Ausschlaggebender Unterschied ist jedoch, dass es sich in der aktuellen Situation um Waffenlieferungen von einer Regierung an eine andere handelt und nicht um emanzipatorische Freiheitskämpfer*innen ohne nationalstaatliche Interessen.

Gleichzeitig sprechen friedenspolitische und antimilitaristische Argumente gegen Waffenlieferungen, was die Mehrheit von uns zu einer Ablehnung von Waffenlieferungen in die Ukraine führt:

  • Eine Verlängerung der kriegerischen Auseinandersetzungen und mehr Waffen im Konfliktgebiet führen nicht notwendig zu einem Einlenken Russlands, sondern befeuern möglicherweise die kriegerische Eskalationsspirale und schließen mögliche Dialogräume. Letztlich ist für uns schwer abzusehen, was Putin an den Verhandlungstisch bringen wird und was ihn zu einer weiteren Eskalation treibt, es kursieren dazu unterschiedlichste Analysen.

  • Die zugesagten Waffenlieferungen ändern nichts an der militärischen Überlegenheit der Russischen Föderation in diesem Krieg, die sogar über Atomwaffen verfügt. Ein Sieg Russlands wird zwar hinausgezögert, aber damit wird der Krieg voraussichtlich verlängert und führt letztendlich zu mehr Zerstörung, Tod und Leid.

  • Durch Waffenlieferungen werden weitere Waffen in den regionalen und internationalen Kriegskreislauf eingespeist. Ein Unterschied zwischen Verteidigungs- und Angriffswaffen existiert dabei nicht, das heißt, Waffen dienen niemals allein zur Selbstverteidigung, sondern können immer auch zum Angriff genutzt werden.

  • Der Verbleib der Waffen ist nicht zu kontrollieren. Waffen könnten zum Beispiel an nationalistische und extrem rechte Kräfte gelangen, aus Russland, der Ukraine oder anderen Ländern, aus denen Rechte und Neonazis zum Kämpfen in die Ukraine reisen.

  • Waffen töten Menschen – egal welcher Nationalität.

Anstatt Aufrüstung und andere militärische Mittel zu wählen, sollten wirtschaftliche und zivile Wege, wie etwa Sanktionen gegen russische Kapitalist*innen ausgeschöpft werden. Allerdings treffen viele der verhängten Sanktionen eher die breite Bevölkerung als die herrschenden Kreise, was möglicherweise sogar zu stärkerer Unterstützung der betroffenen Menschen in Russland für Präsident Putin führen könnte. Bestehende Auslandsvermögen russischen Ursprungs werden bisher nicht angetastet, sind sie doch oft massiv mit globalen und westlichen Ökonomien verquickt, allen voran mit dem Finanz-, Immobilien- und Luxussektor.

Zugleich wäre ein Vorgehen gegen russische Vermögen erstens zielgerichtet und zweitens erfolgversprechend, weil dieser Personenkreis weit eher als die unterdrückte Bevölkerung einen Weg finden könnte, sich bei ihrem Präsidenten Gehör zu verschaffen, zumal sie kaum Vorteile vom Krieg haben dürften. Der französische Ökonom Thomas Piketty schlägt eine saftige Besteuerung hoher Privatvermögen russischer Staatsangehöriger im Ausland vor (ab einer Million Euro, 10-20 Prozent pro Jahr). Piketty kalkuliert, dass die rund 20.000 betroffenen Angehörigen der russischen Elite hochmotiviert wären, die russische Regierung von ihrem Kriegskurs abzubringen.

Ein derzeit an mehreren Orten Deutschlands zu beobachtender pauschaler Ausschluss russischer Personen aus dem Kunst- und Kulturbetrieb sowie diversen Gewerben ist dagegen unsolidarisch und rassistisch und trifft oft gerade jene, die sich seit Jahren gegen die Regierung Putin engagieren und die wir als unsere Verbündeten begreifen sollten.

Offene Fluchtwege und solidarische Aufnahme in Deutschland für alle

Wir freuen uns über die riesige Hilfsbereitschaft, die Flüchtende aus der Ukraine aktuell erfahren, ebenso wie über die verringerten bürokratischen Hürden, die ihnen ein Ankommen etwas erleichtern. Gleichzeitig schauen wir als langjährig solidarisch Aktive auch mit schwerem Herzen auf den selektiven Charakter dieser neuen Großzügigkeit.

Vielfach wird in den vergangenen Wochen berichtet, dass Menschen aus afrikanischen Ländern, aus Syrien, Afghanistan und weiteren Ländern nicht aus der Ukraine ausreisen dürfen bzw. ihnen die Einreise nach Polen verweigert oder erschwert wird. Auch Menschen ohne Ausweisdokumente dürfen nicht aus der Ukraine ausreisen. Hiervon sind auch 40.000 in der Ukraine lebende Roma stark betroffen, die auf ihrer Flucht massiven Antiziganismus durch Helfer*innen in den Nachbarländern der Ukraine, aber auch in Deutschland erfahren.

Wir haben nicht vergessen, dass die polnische Regierung zeitgleich Grenzzäune baut, dass die EU vielerorts Geflüchtete in elenden Lagern gefangen hält, illegale Pushbacks durchführt und Menschen an ihren Grenzen erfrieren und ertrinken lässt. Und auch an deutschen Grenzen häufen sich die Berichte über racial profiling in Zügen und Privatfahrzeugen gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine. Wir fordern offene Fluchtwege für alle.

  • Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine darf nicht nur Bürger*innen der Ukraine umfassen und nicht nach rassistischen Kriterien wie Aussehen, Sprache oder Pass gefällt werden.

  • Wir fordern offene Grenzen und solidarisieren uns mit allen, die sich der Kriegslogik entziehen, ob aus Russland, der Ukraine, Belarus oder anderen Ländern. Ukrainischen Männern und trans Frauen, die nicht zum Kriegsdienst eingezogen werden wollen, muss das Verlassen der Ukraine ermöglicht und Asyl in Deutschland gewährt werden. Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

  • Es braucht legale Fluchtmöglichkeiten für die tausenden Exilant*innen und Deserteure aus Russland, Belarus und anderen ehemaligen Sowjetrepubliken.

  • Die solidarische Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland darf nicht zu einer weiteren Benachteiligung anderer Geflüchteten-Gruppen führen, die aus vorgeschobenen ›Kapazitätsgründen‹ weniger in Deutschland erwünscht sind. Die geltende Einteilung in ›echte‹ und ›falsche‹ Geflüchtete darf nicht erweitert, sondern muss beendet werden.

Unsere Zeitenwende: Wirkliche Sicherheit braucht eine sozial-ökologische Transformation und radikale Demokratie!

Olaf Scholz‘ Begriff einer »Zeitenwende« ist irreführend, denn die kriegerische Eskalation ist eine logische Konsequenz der sich zuspitzenden Zustände. Die ökonomische und ökologische Vielfachkrise des globalen Kapitalismus führt zu Ressourcenkonflikten und Fluchtbewegungen, zu erbitterten Kämpfen um wirtschaftliche Macht und imperiale Einflusssphären. Die sozialen Verwerfungen weltweit und der Aufstieg faschistischer Kräfte werden sich weiter verstärken, sollte nicht endlich umfassend und systematisch umgesteuert werden.

Der jüngste Bericht des Weltklimarats (IPCC) von Februar 2022 warnt, dass »ein kurzes und sich schnell schließendes Zeitfenster verbleibt, um eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle zu sichern«. Der Bericht prophezeit, dass die Welt bis 2040 kränker, hungriger, ärmer und gefährlicher werden wird und ruft zu schnellem, entscheidenden Handeln auf.

Den deutschen Kohleausstieg zu verschieben, weiter auf den ebenso klimaschädlichen fossilen Energieträger Gas zu setzen oder gar den beschlossenen Atomausstieg infrage zu stellen, sind deshalb genau die falschen Schlüsse aus der sich zuspitzenden Situation. Das Festhalten an Atomkraft, Kohleabbau und Gasimporten heizt nicht nur den Klimawandel weiter an, es führt auch zu Abhängigkeiten von Rohstofflieferanten und Lieferketten und damit zu Erpressbarkeit in militärischen Konflikten.

Dies zeigt, dass kein Weg daran vorbeiführt, Verbräuche zu senken und so schnell wie möglich komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Die geplante Aufrüstung, ebenso wie der Ausbau fossiler Infrastruktur wären Schritte weg von der notwendigen sozial-ökologischen Transformation. Dies macht weitere Kriege und den globalen Kollaps wahrscheinlicher. Die Pläne der Bundesregierung gutzuheißen bedeutet in letzter Konsequenz, den Klimakollaps und die sich daraus ergebenden Kriege zu akzeptieren. Dem stellen wir uns entgegen.

Wir sagen: Unsere Zeitenwende muss sozial-ökologisch und antimilitaristisch sein. Eine Zeitenwende, die darauf zielt, die globalen Krisen auf der Basis von Menschenrechten, Diplomatie und radikaler Demokratie zu lösen – durch Bedingungen also, die durch eine tiefgehende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erst möglich würden.

Atomforschungsreaktor Garching – Weiterbetrieb mit russischem atomwaffenfähigem Uran

Noch immer ist der Atomforschungsreaktor in München Garching nach Störfällen und technischen Mängeln abgeschaltet. Jetzt deckten BUND Bayern, Umweltinstitut München und die Grünen im LT Bayern auf: Betreiber, Bundesforschungsministerium und die bayerische Landesregierung haben noch vor der letzten Bundestagswahl eine bislang geheime Vereinbarung geschlossen, die entgegen klaren Anforderungen zur überfälligen Abrüstung eine im Grunde unbegrenzte Dauerlizenz für den Betrieb mit extrem hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran erlaubt. Auch vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und den Angriffen auf Atomanlagen eine brisante Sache. Bedenklich aber auch, wie sich Betreiber, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und Teile der Bundesregierung verabreden. Der BUND in Bayern hat Klage gegen den Betrieb von Garching erhoben, weil seit vielen Jahren Genehmigungsauflagen vom Betreiber und Genehmigungsbehörde ignoriert werden. Aus dem Forschungsreaktor Garching sollen demnächst Atomtransporte mit hochradioaktivem Atomwaffen-Müll in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden.

Die Grünen im Landtag Bayern besuchen am 1. April das Zwischenlager Ahaus. Die dortige BI Ahaus hat eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Mit zwei Fragen an die Regierung in Bayern hatten grüne Abgeordnete jüngst mehr zum kritischen Brennstoff in Garching wissen wollen. Die Antworten folgen gleich hier unten und dann die Dokumentation der heutige Presserklärungen zu dem brisanten Abkommen. Darin wird eine mögliche Reduzierung der Uran-Anreicherung auf unter 50 Prozent in Aussicht gestellt. Noch 2022 werden dazu Ergebnisse erwartet, 2023 sollen dann eventuell Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Passiert das nicht, kann der Reaktor aber auch mit den heutigen Atomwaffenfähigen-URAN-BEs weiterbetrieben werden. Für ca. 10 Jahre dürfte der vorhandene Brennstoff vor allem aus Russland noch ausreichen.

DOKUMENTATION

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST

Anfrage der Abgeordneten Claudia Köhler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
zum Plenum vom 15. März 2022

___________________________________________________________________

Herstellung Brennelemente FRMII Kooperation mit Russland

Im Zusammenhang mit der Herstellung der Brennelemente für den Garchinger

Forschungsreaktor FRM II auf Basis hoch angereichten Urans aus Russland frage
ich die Staatsregierung, welche vertraglichen Verpflichtungen die TU München in die-
sem Zusammenhang mit russischen Stellen eingegangen ist, wie lange die TU Mün-
chen die Kooperation mit Russland bei der Belieferung mit hoch angereichertem
Uran aufrecht erhalten will und wie die Bayerische Staatsregierung die Kooperation
zwischen Russland und der TU München angesichts der aktuellen Situation beur-
teilt?“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Nach Auskunft der Technischen Universität München (TUM) bezogen sich die ver-
traglichen Verpflichtungen der TUM gegenüber Russland auf eine einzige Lieferung
von hochangereichertem Uran. Diese ist vollständig abgeschlossen. Es gibt diesbe-
züglich keine weitere Kooperation und auch keine weiteren Verhandlungen.

München, den 17. März 2022

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST

Anfrage des Abgeordneten Dr. Markus Büchler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
zum Plenum vom 15. März 2022

___________________________________________________________________

Uran und Brennelement für FRM II Garching

Ich frage die Staatsregierung:

Im Zusammenhang mit der Versorgung des Garchinger Forschungsreaktors FRM II
mit hoch angereichertem Uran aus Russland und der Herstellung der Brennelemente
in Frankreich, welche Menge an für den FRM II bestimmten hoch angereichertem
Uran lagert aktuell in Frankreich, wie viele Brennelemente für den FRM II können da-
mit noch hergestellt werden und sind noch weitere Lieferungen aus Russland nach
Frankreich vereinbart?“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Nach Auskunft der Technischen Universität München lagert aktuell in Frankreich
noch Uran für die Herstellung von 30 Brennelementen. Es sind keine weiteren Liefe-
rungen aus Russland nach Frankreich vereinbart.

München, den 17. März 2022

Dokumentation: Rückschlag für Einschränkung von atomwaffenfähigem Material
Grüne, Umweltinstitut und BN: Geheime CSU/CDU-Vereinbarung erlaubt Weiterbetrieb des Forschungsreaktors Garching mit hochangereichertem Uran

Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching auf nicht-atomwaffenfähiges Uran verzögert sich immer weiter – auch mit Hilfe von CSU und CDU. Das zeigt eine Vereinbarung (Anhang) von Dezember 2020, die das Umweltinstitut München jetzt veröffentlicht hat. Das damals CDU-geführte Bundesforschungsministerium und das bayerische CSU-Wissenschaftsministerium erteilen der TU darin einen Freifahrtschein für den Weiterbetrieb mit hochangereichertem Uran (HEU), ohne einen verbindlichen Umrüstungstermin festzulegen.

Nach Ansicht von Rosi Steinberger, grüne Abgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, ist das ein herber Rückschlag für den weltweiten Versuch, die Verbreitung von atomwaffenfähigem Material einzuschränken. „Während andere Hochflussreaktoren in Europa und weltweit schon voll in der Umsetzung der Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran sind, versucht diese Vereinbarung alles auf die lange Bank zu schieben. Diese Vereinbarung kennzeichnet sich vor allem durch eine maximale Unverbindlichkeit und eine grenzenlose Zeitperspektive für die Umrüstung“, so Rosi Steinberger.

Mit der Vereinbarung versuchen die Söder-Regierung und die frühere Bundesregierung erneut die atomrechtlichen Bestimmungen zu unterlaufen. „Die neue Vereinbarung wurde ab 2016 offenbar satte vier Jahre verhandelt. Das Ergebnis ist ungeheuerlich: Der Wortlaut rechtfertigt es praktisch, die Umrüstung von hochangereichertem Uran auf niedrigere Anreicherung auf ewig hinauszuzögern“, so Hauke Doerk, Atomreferent beim Umweltinstitut München e.V.. „Geradezu typisch ist, dass die Bayerische Staatsregierung es nicht für nötig gehalten hat, die Öffentlichkeit zu informieren. Es ist tatsächlich peinlich, ein so schwaches Dokument vorzulegen, nachdem die zuletzt gesetzte Frist zur Umrüstung bis 2018 schon mehr als zwei Jahre abgelaufen war.“

Auch aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. ist diese Vereinbarung ein weiterer Versuch der TU München die Umrüstung weiter hinauszuzögern. „Dabei ist die Sache glasklar: Die atomrechtliche Genehmigung hat der TU einen Betrieb mit hochangereichertem Uran nur bis 2010 erlaubt. Seither versucht die TU München durch atomrechtlich unbedeutende Vereinbarungen die Umrüstung zu verzögern. Es erweckt den Eindruck, die beteiligten Ministerien und die TU würden gemeinsame Sache machen und keiner von beiden hat ernsthaft Interesse, die atomrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Und dabei wäre eine Umrüstung von hochangereichertem Uran auf niedrigere Anreicherung so einfach zu bewerkstelligen. Das einzufordern, erwarten wir uns eigentlich von einem Ministerium“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. „Das Vorgehen der TU München und der beteiligten Ministerien bestärkt uns nur darin, die laufende Klage gegen den illegalen Betrieb des Reaktors weiter mit Nachdruck zu verfolgen.“

 

BUND erhebt Einwendungen: Hochradioaktive nukleare Terrorgefahren führen zu Neubau eines Atommülllagers in Lubmin

Weil das bisherige Atommülllager nicht entsprechend den Anforderungen für den nuklearen Terrorschutz nachgerüstet werden kann, muss in Lubmin jetzt eine neue Zwischenlagerhalle für hochradioaktiven Abfall gebaut werden. Vor dem Hintergrund der Kriegshandlungen in der Ukraine und den Angriffen gegen dortige Atomanlagen sind die Risiken der Atomenergie auch als militärische Angriffsziele noch einmal deutlicher in den Focus geraten. Gegenüber bestehenden Atommüllhallen mit hochradioaktivem Atommüll sollen in Lubmin die Stahlbeton-Wände noch einmal deutlich verstärkt werden. Der BUND will im Rahmen des jetzt angelaufenen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Sicherheitsprobleme und -risiken der Atommüll-Lagerung diskutieren. Seit Jahren fordert der Umweltverband eine offene gesellschaftliche Debatte über die ungelösten Atommüllrisiken. Deswegen bietet der BUND Mecklenburg-Vorpommern nun mit einer Sammeleinwendung die Möglichkeit, sich einzumischen und über die Sicherheitsanforderungen bei der Genehmigung eines neuen Atommüll-Zwischenlagers mit Betreibern und Behörden zu streiten. Bundesweit können Einwendungen erhoben werden.

Drei bauliche Sicherheitsklassen gibt es derzeit: In Gorleben und Ahaus sind die Stahlbetonwände nur knappe 20 cm Stark. Etwas dickere Wände gibt es bei den süddeutschen Zwischenlagern und noch mal mehr in Norddeutschland. Doch ausgerecht im Norden haben oberste deutsche Gerichte für das Zwischenlager in Brunsbüttel die Genehmigung aufgehoben, weil erhebliche Fehler und Mängel begangen wurde. Behörde bestreiten das bis heute – nur der Geheimschutz wäre verantwortlich. Real gäbe es keine Sicherheitsdefizite. Seit dem Ukraine-Krieg räumen IAEO und Behörden in Deutschland aber ein, dass gegen gezielte militärische Angriffe eine Atomanlage nicht gesichtert ist.

Nun sollen in Lubmin neue Maßstäbe umgesetzt werden. Aber wird das ausreichen? Denn klar ist auch: Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle ist nicht nur immer neuen Terrorgefahren ausgesetzt. Weil es ein Endlager immer noch nicht gibt, wird der Atommüll viel länger in den Hallen und in den Castor-Behälter bleiben müssen, als bisher vorausgesagt. Das wiederum stellt erhebliche Fragen an die Sicherheit – nicht nur der Lagerhallen, sondern auch an die Behälter und die Abfälle in ihrem inneren. Bis hin zu der Frage, ob in den Behältern möglicherweise die hochradiaktiven Abfälle erneut kritisch werden und explodieren könnten.

DOKUMENTATION : Sicherere Atommüll-Zwischenlagerung jetzt!

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) lehnt die Nutzung der Atomkraft ab. Verseuchte Gebiete beim Uranabbau, Strahlenemissionen beim AKW-Betrieb, die Risiken eines Unfalls oder Terroranschlags und nicht zuletzt die ungelöste Frage nach dem Verbleib der über Jahrtausende strahlenden Abfälle – all dies macht Atomkraft untragbar. Wir wollten zu keiner Zeit den Atommüll – dennoch ist er nun da und steht in über 1100 Behältern deutschlandweit an unsicheren Zwischenlagern. Der BUND setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Hinterlassenschaften der Atomindustrie ein. Wir fordern den bestmöglichen Schutz bei der Lagerung der radioaktiven Abfälle.

Zwischenlager sind aktuell ungenügend gesichert

In Mecklenburg-Vorpommern lagern am stillgelegten Atomkraftwerk Greifswald, das sich auf dem Gebiet des Seebades Lubmin befindet, 585 Tonnen hochradioaktiver Atommüll in Castorbehältern. Die eingelagerten Abfälle stammen sowohl aus dem ehemaligen Kraftwerk als auch aus weiteren deutschen Anlagen. Das bestehende Zwischenlager kann nicht entsprechend der aktuellen Sicherheitsanforderungen nachgerüstet werden, insbesondere gegen Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) wie etwa Terrorangriffe. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt deutlich, welche Gefahren von Atomanlagen auch durch Angriffe von außen ausgehen. Durch Geschosse, die Atomkraftwerke oder Atommüll-Zwischenlager treffen könnten, droht eine nukleare Katastrophe. Zwischenlager müssen daher maximal gesichert und gegen Bedrohungen gerüstet werden.

Planungen für neues Zwischenlager in Lubmin nicht ausreichend

Am Standort des ehemaligen AKW Greifswald soll nun ein neues Zwischenlager entstehen – das sogenannte Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL). Die aktuellen Pläne weisen aus Sicht des BUND jedoch große Mängel auf und bedürfen erheblicher Nachbesserung. Auch ist heute schon absehbar, dass ein sogenanntes Endlager für den Atommüll erst sehr viel später in Betrieb gehen wird, als geplant. Deshalb ist die Zwischenlagerung, auch in Lubmin, hochwahrscheinlich bis zum Ende des Jahrhunderts notwendig. Die aktuellen Sicherheitsanalysen und -einrichtungen sind jedoch nicht auf diesen langen Zeitraum ausgelegt. In den Planungen fehlt außerdem eine Reparatureinheit, eine sogenannte „heiße Zelle“, um defekte Castoren zu öffnen.

Sicherere Zwischenlager überall!

Der BUND ist sich bewusst, dass eine Zwischenlagerung des Atommülls notwendig ist. Das neue Zwischenlager Lubmin kann zum Vergleichsfall für andere Zwischenlagerplanungen in Deutschland werden und muss daher einen neuen Standard für einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen setzen. Wir fordern für Mensch und Umwelt an jedem Zwischenlagerstandort die bestmögliche Sicherheit und allumfassenden Schutz. Damit muss in Lubmin begonnen werden.

Sammeleinwendung gegen den geplanten Neubau des Zwischenlagers ESTRAL in Lubmin

Um an der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beim Neubau des Zwischenlagers teilzunehmen, müssen Sie im Rahmen der laufenden Auslegungsfrist der Antragsunterlagen eine Einwendung erheben. Dies ist auch über die vorliegende Sammeleinwendung möglich. Erst durch Ihre Einwendung haben Sie die Möglichkeit mit dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde zu diskutieren und sich für verbesserte Sicherheit einzusetzen. Von dieser Möglichkeit sollten Sie auch dann Gebrauch machen, wenn Sie an einem anderen Zwischenlager-Standort wohnen und dieses mit dem neuen Lager in Lubmin vergleichend diskutieren wollen.

Gegen das beantragte Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) in Lubmin habe ich folgende Einwendungen:

 

    1. Die Dauer der erforderlichen Aufbewahrungszeit der zu lagernden Behälter sollte sich an konservativen Schätzungen zur Inbetriebnahme des Endlagers orientieren und nicht an unrealistischen Angaben aus dem Standortauswahlgesetz. Die Dauer der Zwischenlagerung ist von großer Bedeutung: Sie bestimmt den Umfang der von der Behörde geforderten Sicherheitsanalysen und Einrichtungen für ESTRAL.
    2. Es ist es dringend erforderlich, das Alterungsmanagement auch auf das Innere der Behälter auszudehnen.
    3.  Aufgrund der zu erwartenden notwendigen langen Lagerzeiten sollte im ESTRAL eine „Heiße Zelle“ vorhanden sein, in der ein Austausch von Primärdeckeldichtungen sowie die Überprüfungen von Inventar und Einbauten im Behälterinnenraum möglich sind.  Die im ESTRAL aufzubewahrenden Behälter sind alle mit sehr speziellen Abfällen befüllt, auch daher ist eine stichprobenartige Überprüfung erforderlich.
    4. Im Lagergebäude sollte eine kontinuierliche Überwachung der Raumluft oder der Abluft installiert werden.
    5. Da bei der bisherigen Herstellung der CASTOR-Behälter Qualitätsmängel aufgetreten sind, muss dieses in den Sicherheitsanalysen als auch in der Betriebsüberwachung angemessen berücksichtigt werden.
    6. Der Nachweis, ob das Doppeldeckel-Dichtsystem nach einer langfristigen Zwischenlagerung einen sicheren Abtransport gewährleisten kann, muss deutlich vor Ablauf der Zwischenlagerzeit geführt werden.
    7. Es muss beschrieben werden, wie die Sicherstellung der Unterkritikalität bis zum tatsächlichen Ende der Aufbewahrung im ESTRAL gewährleistet werden soll.
    8. Für die Bewertung aller Ereignisse in der Störfallanalyse wird nicht die real zu erwartende Aufbewahrungszeit, sondern nur eine Aufbewahrungszeit von 40 Jahren berücksichtigt.
    9. Es sollte in dem UVP-Verfahren auch potenzielle Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Verkehrsflugzeugs untersucht werden.
    10. Auch wenn die Mauerstärke einen besseren Schutz gewährleistet als an anderen Standorten, sollte dargelegt werden, dass dieser Schutz sicherheitstechnisch ausreichend ist. Es ist davon auszugehen, dass ein „erfolgreicher“ Beschuss mit einer panzerbrechenden Waffe auf die Behälter möglich ist und erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Umgebung des ESTRAL haben wird.

Bitte unterschreiben Sie leserlich. Sie können zusätzlich persönliche Einwendungen schreiben. Die Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter: https://www.base.bund.de/DE/themen/ne/zwischenlager/standorte/zln.html. Sie liegen bis zum 11. April 2022 aus.

Die Liste bis zum 07.04.2022 bitte unterschrieben zurückschicken an Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 152, 19053 Schwerin oder direkt an die Genehmigungsbehörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wegelystraße 8, 10623 Berlin.

Was, wenn der Ukraine-Krieg atomar eskaliert?

Was, wenn der Krieg in der Ukraine eskaliert? Was, wenn Atomkraftwerke zur Zielscheibe werden? Was, wenn es im Zuge des russischen Krieges gegen die Ukraine zum direkten Einsatz von Atomwaffen käme? Karl-W. Koch wohnt direkt neben dem deutschen Atomwaffen-Stützpunkt in der Eifel und ist Mitglied der Grünen. Der Partei, die grad wieder in der Regierung zurück ist und schlagartig von allen friedensbewegten Wurzeln der eigenen Gründungsgeschichte abgetrennt dem Irrsinn von Heldentum und Waffengewalt zu unterliegen scheint. In einem Artikel warnt der Grüne Friedensaktivist, nicht aus den Augen zu verlieren, was droht, wenn die NATO in den Konflikt direkt rein gerät oder “reingestolpert” oder sogar von Russland angegriffen wird. ATOMWAFFEN-Einsätze mitten in Europa. Der Alptraum, seit den Atombomben auf Japan im Jahr 1945 – die eigentlich für Deutschland bestimmt waren. Wie weit würde ein Putin gehen? Der Text ist bei Grüne.Linke online und auch bei Telepolis veröffentlicht. Mit dem Einverständnis des Autoren dokumentiert umweltFAIRaendern diesen Artikel. In jedem Fall wichtig: Die Arbeit und Positionen der Internationalen Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – IPPNW.

„Was, wenn der Ukraine-Krieg atomar eskaliert?“ Dokumentation eines Artikels von Karl-W. Koch, Grüne.LINKE.

Beachte: Das Papier als PDF zum Download: HIER

Mit dem Krieg in der Ukraine ist eine Konfrontation zwischen den Nuklearmächten Russland und Nato denkbar geworden. Zehn Fragen und Antworten zu den möglichen Folgen

Die Russland-Expertin und ehemalige US-Sicherheitsberaterin Fiona Hill sagte kürzlich in einem Interview über den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russischen Nuklearwaffen: „Die Sache mit Putin ist, wenn er ein Instrument hat, will er es auch einsetzen.“ (Bezahlschranke)

Von unseren verantwortlichen Politiker:innen und von den Militär-Zuständigen ist ein Zu-Ende-Denken der nächsten politischen und militärischen Schritte eigentlich als selbstverständlich zu erwarten. Verfolgt man die Äußerungen, Statements und Diskussionen in der Öffentlichkeit, kommen berechtigte Zweifel auf, ob diese Selbstverständlichkeit tatsächlich gegeben ist. Betrachten wir die folgenden zehn Fragen:

Kann der Ukrainekrieg atomar eskalieren?

Selbstverständlich! Eine der beiden beteiligten Kriegsparteien ist eine Atommacht. An deren Spitze steht – offenkundig mit uneingeschränkten Machtbefugnissen – ein unberechenbarer und rücksichtsloser Machtpolitiker. Im Fall einer drohenden militärischen Niederlage wird diesen nichts und niemand abhalten, zur Wendung des Kriegsverlaufes auch zu „stärkeren“ Waffen zu greifen.

Kann die NATO „unfreiwillig“ in den Krieg hineingezogen werden?

Selbstverständlich! Anlässe für einen Gegner, der vielleicht nur einen Vorwand sucht, weiter zu eskalieren, liefert die Nato bereits heute. So sind die Lieferungen von Waffen (Flugzeugabwehr, Panzerfäuste, …) eindeutig ein „feindseliger“ Akt. Würden diese ausgeweitet, wie etwa diskutiert auf Kampfflugzeuge, steigt die Gefahr. Auch könnten Angriffe des russischen Militärs auf die Waffentransporte bereits in Polen erfolgen, was einen Nato-Fall nach Art. 5 auslösen würde.

Kann es eine NATO-Entscheidung geben, aktiv in den Krieg einzugreifen?

Selbstverständlich! Die Diskussionen laufen bereits auf Hochtouren. Die Einrichtung einer Flugverbotszone über der Ukraine würde zwangsläufig einen Eingriff der NATO nach sich ziehen und damit diese zum Kriegsteilnehmer machen. Soll die Flugverbotszone wirksam sein, müssen russische Flugzeuge dort verhindert werden. Nur auf „Anweisungen“ werden diese den Luftraum nicht verlassen, sie müssen also abgeschossen werden, faktisch wäre spätestens das der Kriegseintritt der Nato.

Weiterhin kann bei zunehmender Verschärfung der russischen Bombardierungen ein Moment erreicht werden, wo das Entsetzen auf Seiten der Bevölkerung der Nato-Länder so groß wird, dass diese ihre Regierungen zum Kriegseintritt drängen. Das ist insbesondere zu erwarten, wenn die russischen Truppen ABC-Waffen einsetzen, also Atomwaffen (s. 1.), biologische – meines Erachtens eher unwahrscheinlich – oder chemische Kampfstoffe.

Selbst unterhalb dieser Ebene wäre ein Eingreifen denkbar, wenn etwa durch den Beschuss von Atomanlagen eine große radioaktive Verseuchung ausgelöst würde. Der gezielte Beschuss eines Zwischenlagers würde dazu schon ausreichen. Angriffe auf Atomanlagen gab es bereits.

Wäre ein atomarer Schlagabtausch begrenzbar?

Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht! Die Ursache liegt in der Logik der atomaren Kriegsführung: Auf jeden Einsatz von Atomwaffen wird ein Gegenschlag geführt, das Prinzip der Abschreckung. Die Abläufe sind aufgrund der äußerst kurzen Reaktionszeiten so eingespielt, automatisiert und festgelegt, dass praktisch kein Handlungs- oder Entscheidungsspielraum für die Verantwortlichen gegeben ist.

Das Prinzip der atomaren Kriegsführung ist die „Enthauptung“ des Gegners, waffentechnisch wie personell. Das heißt, die eignen Atomraketen müssen sofort abgefeuert werden, wenn ein Angriff droht, da sonst die Gefahr besteht, dass der Befehlshaber und/oder die eigne Abschussmöglichkeit vernichtet sind, bevor die Entscheidung gefallen wäre.

Dank der neuesten Hyperschalltechnik hat sich diese Reaktionszeit nochmal deutlich verkürzt, die ehemaligen 20 bis 30 Minuten sind schon lange überholt. Auch sind atomar bewaffnete U-Boote kurz vor den Küsten stationiert, was ebenfalls kürzeste Angriffszeiten erwarten lässt.

Wäre ein Atomkrieg nach dem ersten Schlagabtausch beendbar?

Hier gilt das eben Gesagte: Vermutlich nicht! Wer einen Atomkrieg beginnt, geht davon aus, dass er ihn auch gewinnt, sonst beginnt er ihn nicht. Auch lassen die zeitlichen Abfolgen keine Zeit zur Besinnung oder gar zur Verhandlung. Wird ein Atomkrieg begonnen, ist er vermutlich erst dann zu Ende, wenn alle gebrauchsfertigen Waffen verschossen sind oder deren Abschussbasis zerstört wäre.

Eine Ausschaltung der gegenseitigen Befehlsstruktur bringt dagegen wenig, weil das „eingepreist“ ist: Die Abläufe sind automatisiert, dass sie nach dem grundsätzlichen ersten Feuerbefehl keine neuen Zwischenbefehle benötigen. Beide Staaten haben mit beweglichen und versteckbaren Atomwaffen (landgestützt-transportabel, Bomber – die im Krisenfall dauerhaft in der Luft sind oder auf U-Booten) die sichere Möglichkeit eines Vergeltungsschlages.

Die einzige makabre, aber unrealistische Chance wäre, wenn eine Seite eine einzige oder ein paar wenige Atomwaffen einsetzt und damit die Gegenseite so beeindruckt, dass diese kapituliert.

Welche Rollen spielt die „Nukleare Teilhabe“ Deutschlands im aktuellen Krieg?

Genau dafür gedacht! Die aktuelle Situation ist eines der wenigen ernsthaft angedachten Einsatzszenarien für die Bomben aus Büchel: Sie sind geplant für den Einsatz in großen Schlachten bei einem Angriff Russlands. Dort sollen die Bomben auf große Gefechtseinheiten des Gegners eingesetzt werden. Aber schon allein der über 60 Kilometer lange Konvoi in Richtung Kiew in der zweiten Kriegswoche zeigt, wie wenig das funktionieren würde. Direkt zerstört würde dann ein Bruchteil dieses Konvois (und weite Teile der Umgebung, rechts und links mehrere Kilometer breit).

Droht ein Erstschlag gegen Büchel?

Selbstverständlich! Denn das eben Gesagte führt umgekehrt zu dem gern verdrängten Problem: Büchel ist (wie z.B. auch Ramstein und Spangdahlem als militärische Drehkreuze der USA) ein eindeutiges Ziel für Russland, falls sich Putin zu einem präventiven Erstschlag entscheidet. Die Bevölkerung dieser Regionen sollte darüber informiert werden, es müssen die entsprechenden Notfallpläne veröffentlicht werden, falls diese überhaupt vorliegen.

Welche Folgen hätte ein atomarer Schlagabtausch in der Ukraine?

Vernichtende Folgen! Die direkten Folgen wären eine massive Zerstörung des betroffenen Gebietes. Die aktuell zur Anwendung kommenden Atomwaffen haben meistens eine deutlich stärkere Sprengkraft als die in Hiroshima eingesetzte Bombe.

Diese wird meistens in Vergleichen als Referenzgröße herangezogen. Die B61-Bomben in Büchel haben etwa die 10-fache Sprengkraft der Hiroshimabombe und werden aktuell eher als „kleine“ Atomwaffen gewertet. Zum Feuersturm und den Druckwellen kommt die radioaktive Verstrahlung der betroffenen Gebiete.

Neben der direkten Auswirkung ist die indirekte Wirkung zu beachten, eine drastische Änderung des lokalen, aber auch des weltweiten Klimas, der sog. nuklearer Winter:

Studien haben errechnet, dass der Einsatz von 50 bis 100 Atomwaffen zu einem nuklearen Winter führen, bei dem Staub, Ruß und Flächenbrände auf der betroffenen Erdhälfte (Nord/Süd) zu einer Verdunklung und damit Abkühlung der Erdatmosphäre über Jahre führen würden.

Die Hungersnöte durch Ernteausfälle wären noch drastischer als die direkten Folgen der Atombomben. Dazu kommen hohe Werte von UV-Strahlung durch den Abbau der Ozonschicht. Eine deutliche Abkühlung der Erdatmosphäre über Jahrzehnte wäre eine weitere Folge. Unvorstellbar wäre die Auswirkung eines großen Atomkrieges mit 20 – 30 % des vorhandenen Potenzials. Direkt einsetzbar sind jeweils ca. 1600 Atombomben beider Seiten. In einem großen Atomkrieg ist daher mit dem Einsatz von mindestens 500 bis 1000 Atomwaffen zu rechnen.

Ist ein Atomkrieg zu gewinnen?

Jein! Diese Frage ist nur zu beantworten, wenn klar ist, wer gegen wen diesen Krieg führen würde. Im Fall USA gegen Russland gehen alle Fachleute davon aus, dass dieser Krieg für keine Seite gewinnbar wäre. Die Zerstörungen auf beiden Seiten und die Folge des Nuklearen Winters wären so zerstörerisch, dass auch das „siegreiche“ Land (und vermutlich der Rest der Menschheit) um Jahrhunderte in die Vergangenheit zurückgebombt wäre.

Zusammenbruch der meisten, wenn nicht aller Zivilisationen, weltweite Hungersnöte, verseuchtes Trinkwasser, nicht behandelbare Krankheiten und Hunderten von Millionen toter und verletzter Menschen wären das Ende von zumindest weiten Teilen der heutigen Welt. Dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob die USA Russland zwölfmal oder Russland die USA achtmal vernichtet hat.

Auch bei zwei „kleineren“ Atommächten, etwa Indien gegen Pakistan, wäre vermutlich – falls kein Überraschungsschlag gelingt – ein solcher Krieg nicht zu gewinnen. Gelingt es der anderen Seite noch den Gegenschlag durchzuführen, sind jeweils 10, 20 oder mehr Großstädte vernichtet. Bezüglich der weiteren Folgen wie u.a. des Nuklearen Winter gilt das unter dem achten Punkt Gesagte.

Ein begrenzter Atomkrieg einer Atommacht gegen einen Nicht-Atom-Staat ist militärisch gewinnbar. Die Infra- und Militärstruktur des gegnerischen Staates ist mit einer überschaubaren Menge an Atomwaffen weitgehend vernichtbar.

Gibt es eine Exitstrategie?

Nein! In der Logik der Nuklearen Abschreckung ist kein Platz zum Überlegen und Abwägen weiterer Folgen. Hat sich eine Seite zum Einsatz entschlossen, ist keine Unterbrechung mehr denkbar. Auf eine Aktion (Atomwaffeneinsatz) MUSS umgehend – schon vor den Einschlägen – die Reaktion erfolgen, sonst droht die Vernichtung der Zweitschlagmöglichkeit und/oder der Befehlsinfrastruktur.

Ohne Gegenschlag hätte der Angreifer gewonnen. Ist die Zweitschlagkapazität nicht gegeben oder ausschaltbar, wird der Gegner zum Erstschlag ermuntert, der Krieg wäre gewinnbar. Erst- und Zweitschlag müssen jeweils die weitgehende Vernichtung der gegnerischen Kapazitäten sicherstellen. Im Ernstfall würde das vermutlich innerhalb weniger Stunden ablaufen, es gibt also keine Möglichkeit für einen „Exit“.

Einzig der gezielte Einsatz weniger Atomwaffen – womöglich mit entsprechendem Hinweis an den Gegner – böte eine Exitchance. Schon diese Variante ist unwahrscheinlich, ob der Gegner dann darauf wie gewünscht innehaltend reagiert oder stattdessen den großen Erst(?)-Schlag ausführt völlig offen, mit dem entsprechenden Risiko für den ersten Angreifer.

Fazit: Jede:r, der/die einer weiteren Eskalation des Ukrainekrieges das Wort redet, sollte sich über die Folgen des Einsatzes von Atomwaffen informiert haben.

×