Atomenergie und das strahlende Erbe: Rund 800 Millionen Euro für 2018 im Etat des Bundesumweltministerium

Zu den laufenden Haushaltsberatungen für 2018 hat das Bundesumweltministerium (BMU) jetzt sein „Grünbuch“ vorgelegt. Vom Gesamtetat im Umfang von rund zwei Milliarden Euro entfallen allein für Atomenergie und dessen strahlendes Erbe rund 800 Millionen Euro. Bei den maroden Endlagern Morsleben und ASSE, in denen große Mengen radioaktiver Abfälle aus den Atommeilern eingelagert sind, zahlen die Atomkonzerne keinen Cent dazu. Die Kosten werden komplett vom Steuerzahler finanziert.

Bei den künftigen Kosten für die Atommülllagerung sind die Konzerne nach einer Einmalzahlung von 24 Mrd. Euro an den neuen Entsorgungsfonds von der künftigen Kosten-Haftung inzwischen befreit. Der gesamte Bereich der Atommülllagerung wurde verstaatlicht. Daher ist erstmalig auch die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle im Etat des BMU aufgenommen. Weitere Atom(müll)-Kosten sind beim Forschungs- und beim Finanzministerium angesiedelt.

Die Kosten der Atomenergie im Etat des BMU setzen sich aus mehreren Kapiteln des Haushaltsentwurfs zusammen, die im Grünbuch veröffentlicht sind:

Auszüge aus dem Grünbuch 2018 zu den folgenden Kapitel sind hier zu finden:

Neues Atomgesetz: Ringen um Kosten und Atomausstieg im Bundesrat und Bundestag

Im Bundestag steht die 16. Novelle des Atomgesetzes auf dem Plan. Bis Ende Juni muss ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, mit dem die Atomkonzerne nach dem Ausstiegsbeschluss nach der Fukushima-Katastrophe finanziell entschädigt werden müssen. Die Fraktionen der Grünen und Linken wollen mit dieser Novelle auch die Stilllegung der immer noch vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen erreichen. Doch die CDU/CSU und SPD sorgen dafür, dass dies erst nach der Sommerpause auf die Tagesordnung kommen wird. Der Bundesrat, der am 8. Juni Stellung nehmen muss, begrüßt die Novelle und stimmt ihr im Wesentlichen zu. Allerdings fordern sie – nach dem Sommer – eine weitere Atomgesetzänderung, in der einerseits ein Exportverbot von Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen z.B. für das belgische AKW Tihange geregelt werden soll. Andererseits sollen in Netzausbaugebieten keine Strommengen mehr auf die dortigen AKWs Brokdorf und Emsland übertragen werden. Die AKWs müssten dann früher als gesetzlich vorgeschrieben abgeschaltet werden. Ob es dazu kommt?

  • Der Antrag, über den der Bundesrat in der nächsten Woche befinden wird, ist hier online (siehe Top 15) und hier als PDF. Die Anträge der Linksfraktion und der Grünen zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen sind auf den Seiten der zuständigen Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hier und Sylvia Kotting-Uhl hier zu finden. Der Entwurf für die 16. Atomgesetz-Novelle, der von der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen gemeinsam in den Bundestag eingebracht wird, ist hier als PDF.
  • 9. Juni: Anti-Atom-Demo in Lingen – aus mehreren Städten fahren Sonderbusse (z. B. Aachen, Bonn/Köln, Münster, Wendland/Lüneburg sowie aus den Niederlanden). Alle Demo-Infos auf: www.lingen-demo.de.
  • Am 13. Juni findet im Bundestag eine Anhörung zur 16. Atomgesetznovelle im Umweltausschuss (PDF, dort auch die geladenen Sachverständigen) statt. Die Sitzung ist öffentlich und von 9 – 11 Uhr geplant.

Mit den jetzigen Vorschlägen bleibt es zwar bei den gesetzlich festgelegten Ausstiegsterminen. Aber für die AKW-Betreiber RWE und Vattenfall könnte nach 2022 noch einmal ein hoher dreistelliger Millionenbetrag fließen, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben könnte. Forderungen – wie z.B. vom BUND, den Atomausstieg zu beschleunigen, indem sämtliche Strommengenübertragungen in der jetzt laufenden ATG-Novelle untersagt und damit alle noch am Netz befindlichen AKWs und ihre Super-Gau-Risiken früher abgeschaltet werden, werden weder von der Großen Koalition noch im Bundesrat verfolgt.

Nur für die beiden AKWs Brokdorf und Emsland könnten – sollte es im Herbst dafür eine Mehrheit im Bundestag geben – früher vom Netz, wenn Strommengenübertragungen in Netzausbaugebieten untersagt würden. Allerdings bleibt ein Risiko: Die Betreiber könnten in der Zwischenzeit diese Strommengen komplett übertragen, so dass es am Ende auch in dieser Sache nichts mehr zu regeln gibt.

Mit Blick auf die Debatte um die vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen und deren Uran-Brennstoff-Lieferung für marode AKWs wie Tihange und Doel in Belgien ist im Bundesrats-Antrag lediglich das Exportverbot gefordert – die Stilllegung der Uranfabriken ist kein Thema. Hier aber hat sich schon vor einiger Zeit die SPD bzw. das Bundesumweltministerium festgelegt: Ein solches Exportverbot sei rechtlich nicht umsetzbar, hat es sich durch Gutachter attestieren lassen. Wolle man Exporte untersagen, dann müsse man die Uranfabriken stilllegen, so das BMU. Wie das geht, hat das Ministerium ebenfalls gutachterlich darstellen lassen.

Problem: Die CDU und allen voran NRWs Ministerpräsident Armin Laschet wollen diese Stilllegung nicht, sondern fordern lediglich das Exportverbot. Ansonsten hat die CDU aber kein Problem, wenn deutsche Uranfabriken weltweit AKWs weiter beliefern. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist entsprechend lediglich vorgesehen zu prüfen, wie ein rechtssicheres Exportverbot geregelt werden kann. Setzt sich in dieser auch rechtspolitischen Debatte die CDU durch, könnte es zu einem Exportverbot kommen, der weitere unbefristete Betrieb der Uranfabriken und die deutsche Beteiligung im weltweiten Uranhandel aber bliebe gesichert. Genau das hatte Armin Laschet jüngst mit Blick auf die außenpolitischen Machtinteressen Deutschlands als wichtig bezeichnet. „Das (die Stilllegung, UmweltfAIRaendern) würde bedeuten, dass Deutschland auch nicht mehr Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde und dann auch nicht an Gesprächen mit dem Iran beteiligt wäre.“

Siehe dazu ausführlicher: Sprengstoff: Naher Osten, Atomenergie, Urananreicherung und die Waffe

Die Kosten der Atomenergie im Bundeshaushalt 2018: Rund 1, 2 Milliarden Euro

Mindestens rund 1,2 Milliarden Euro sind im Bundeshalt 2018 für die Atomenergie und deren direkte Folgen eingeplant. Tendenz: weiter steigend. Rund 800 Millionen Euro davon sind beim Bundesumweltministerium vorgesehen, 135 Mio. Euro beim Finanzministerium und 274 Mio. Euro beim Forschungsministerium. Und: Noch für einige Jahrzehnte werden die jährlichen Kosten auf diesem Niveau bleiben. Nur ein Teil davon wird von den Atomkonzernen finanziert. Erhebliche Kosten tragen die SteuerzahlerInnen.

Diese Summe ergibt sich, wenn man die Haushaltsansätze für 2018 in den drei zuständigen Bundesministerien betrachtet.

Über 800 Millionen Euro sind in 2018 für Atomenergie und Atommüll allein beim BMU eingeplant, dessen Gesamtetat nur noch knapp zwei Milliarden Euro umfasst. Hierbei fallen Kosten für die End- und Zwischenlagerung von Atomabfällen an, sowie Kosten für die zuständigen Bundesämter BfE und BfS und den Bereich der „nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes“.

Hinzukommen weitere Atommüll-Kosten beim Finanzministerium für die Entsorgungswerke Nord, die für die Stilllegung der ehemaligen DDR-AKWs in Greifswald und Rheinsberg zuständig sind. Außerdem betreiben die staatlichen EWN in Lubmin das Zwischenlager Nord (ZLN), in dem alle Arten von Atommüll aufbewahrt werden. In 2018 sind dafür 135 Mio. Euro vorgesehen.

Ein weiterer Atom-Posten mit 20 Projekten im Zusammenhang mit staatlichen Atomforschungsanlagen ist beim Bundesforschungsministerium untergebracht. Deren immer weiter anwachsenden Kosten werden in Haushaltsjahr mit 274 Mio. Euro geplant.

In der Summe kosten die Atom-Projekte in 2018 also rund 1,2 Mrd. Euro, deren Finanzierung nur zum Teil durch die Atomkonzerne bzw. den neuen Entsorgungsfonds abgedeckt sind. Bei den staatlichen Atomforschungsanlagen, aber auch bei den Atommülllagern Morsleben und ASSE, wo erhebliche Mengen radioaktiver Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke lagern, sind die Atomkonzerne mit keinem Cent beteiligt.

Darf Vattenfall mit Kohle-Moorburg Elbe aufheizen? BUND-Klage wird neu verhandelt

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg gehen in eine neue Runde. Der BUND Hamburg will erreichen, dass Vattenfall zur Kühlung für das Klimamonster nicht per Durchlaufkühlung die Elbe aufheizt und die ohnehin schon hohen Belastungen verschlimmert – sondern möglichst dauerhaft einen Kühlturm einsetzt, der die Wasserentnahme aus der Elbe drastisch reduziert. Für Vattenfall ist diese Art Umweltschutz allerdings teurer. Deshalb lehnt der Konzern die Forderung ab und hat – mit der grünen Umweltbehörde an der Seite – die Revision auf den Weg gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision angenommen und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht zurücküberwiesen. Darüber berichten z.B. die Welt und der NDR. Vattenfalls klimaschädliche Kohle-Politik ist auch Anlass für die Volksinitiative Tschüss Kohle und Auseinandersetzungen um die vollständige Rekommunalisierung der Fernwärme in der Hansestadt.

Die vorerst gute Nachricht laut NDR: „Der Kühlturm muss in Betrieb bleiben“ heißt es dort und „Damit bleibt es vorerst beim Stand aus dem vorigen Jahr: Das Kraftwerk wird statt mit Elbwasser in einem kostspieligeren Verfahren über einen Kühlturm gekühlt. 2017 hatte die Hamburger Umweltbehörde die sogenannte Durchlaufkühlung untersagt, nachdem in einem anderen Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks die Umweltfolgen nicht ausreichend geprüft wurden.“

Nicht nur der BUND Hamburg hat sich per Klage gegen die Elb-Wasserkühlung in Moorburg ausgesprochen. Auch die EU-Kommission hatte gegen die Genehmigung bedenken und vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich die Bundesrepublik Deutschland entsprechend verklagt.

Der NDR berichtet: „Das Verfahren sei aus ökologischer Sicht „extrem kritisch“, sagte der BUND-Vorsitzende Manfred Braasch. Fischeier und -larven und kleine Fische würden von der Anlage angesaugt und kämen dabei um. Zudem veränderten sich die Sauerstoffwerte im Wasser, und die Temperatur steige an. Der BUND hat gegen die „wasserrechtliche Erlaubnis“ geklagt. 2013 bekamen die Umweltschützer vor dem OVG zunächst Recht. Hamburg und der Kraftwerksbetreiber Vattenfall legten jedoch Revision ein, über die nun in Leipzig verhandelt wurde.“

Das Bundesverwaltungsgericht verwies in seiner heutigen Entscheidung, dass es vorhergehende OVG-Urteil wäre aufgehoben und müssen neu verhandelt werden, da sich in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie weiterentwickelt habe. In einer Presseerklärung erläuterte das Gericht seine heutige Entscheidung, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert.

Bundesverwaltungsgericht PressemitteilungNr. 35/2018 vom 29.05.2018

Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg muss sich erneut mit der Klage gegen das Kohlekraftwerk Moorburg befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt. Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße in dieser Hinsicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot. Die geltend gemachten naturschutzrechtlichen Einwendungen rechtfertigten demgegenüber nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren hat wegen zweier Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zunächst geruht. Mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) hat der EuGH über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden, und im Urteil vom 26. April 2017 (Rs. C-142/16) hat er festgestellt, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde.

Aufgrund der ersten Entscheidung des EuGH und der nachfolgenden weiteren Klärung der wasserrechtlichen Maßstäbe durch den Senat im Urteil vom 9. Februar 2017 (BVerwG 7 A 2.15; „Elbvertiefung“) steht fest, dass das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in seinen entscheidungstragenden Ausführungen zum Verschlechterungsverbot gegen Bundesrecht verstößt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht feststellen können, dass das Urteil aus anderen Gründen, insbesondere wegen der im Urteil des EuGH vom 26. April 2017 aufgezeigten Verstöße gegen die Bestimmungen des europäischen Naturschutzrechts, im Ergebnis richtig ist. Das Urteil des EuGH entfaltet zwar Bindungswirkung. Eine Heilung der darin aufgeführten Rechtsfehler ist jedoch nicht ausgeschlossen, so dass insoweit nicht die Aufhebung, sondern die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Erlaubnis in Betracht kommt. Hierzu bedarf es tatsächlicher Feststellungen durch das Oberverwaltungsgericht.

Urteil vom 29. Mai 2018 – BVerwG 7 C 18.17 –

Vorinstanz: OVG Hamburg, 5 E 11/08 – Urteil vom 18. Januar 2013 –

Außerdem ist beim Bundesverfassungsgericht zu dem Verfahren zu lesen:

BVerwG 7 C 18.1729. Mai 2018, 09:30 Uhr

Kohlekraftwerk Moorburg

Das beigeladene Energieversorgungsunternehmen betreibt das in Hamburg an der Süderelbe gelegene Kohlekraftwerk Moorburg. Die hierfür von der Beklagten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig. Daneben wurde der Beigeladenen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus der Elbe zum Zweck der Durchlaufkühlung erteilt; in einem Änderungsbescheid wurde diese Erlaubnis für die Betriebsart der Kreislaufkühlung ergänzt.

Auf die Klage eines Umweltverbands hat das Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als dem Betreiber die Durchlaufkühlung erlaubt worden war. Die Gewässerbenutzung verstoße insoweit gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, weil diese Art der Kühlwassernutzung eine Sauerstoffmangelsituation in der Elbe entstehen lasse. Die geltend gemachten habitatrechtlichen Einwendungen rechtfertigten hingegen nicht die Aufhebung der Erlaubnis. Bezogen auf die oberhalb der Staustufe Geesthacht gelegenen Schutzgebiete liege ein Verstoß gegen die maßgeblichen Schutzvorschriften nicht vor. Durch den Bau und den Betrieb einer zweiten Fischaufstiegsanlage an der Staustufe würden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermieden.

Die Beklagte und die Beigeladene haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsverfahren wegen zweier beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig gemachter Verfahren zunächst ausgesetzt. Nachdem der EuGH im Urteil vom 1. Juli 2015 (Rs. C-461/13) über Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRL – entschieden und im Urteil vom 27. April 2017 (Rs. C-142/16) festgestellt hat, dass bei der Genehmigung der Errichtung des Kraftwerks gegen Vorschriften der FFH-Richtlinie verstoßen wurde, ist nunmehr über die Revisionen zu entscheiden.

Protest: Zdebel über Bayer, Monsanto und Kapitalismus stoppen

Mehr als 200 AktivistInnen protestierten am letzten Donnerstag in Bonn anlässlich der Aktionärsversammlung des Chemie-Giganten Bayer und der geplanten Fusion mit Monsanto. Mit dabei auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und Mitglieder der LINKE.NRW. Auf der Hauptversammlung nahmen kritische Aktionäre die umweltschädliche und unsoziale Geschäftspolitik von Bayer aufs Korn. In seiner Rede vor der Konferenzhalle brachte Zdebel die Forderungen auf den Punkt: Stoppt Bayer und Monsanto! –  Stoppt den Kapitalismus!

„Liebe Freundinnen und Freunde,

Herzlichen Dank für die Einladung, heute hier in Bonn reden zu dürfen.

ich denke, wir sind uns alle einig darin, dass die Monsanto-Übernahme durch den Bayer-Konzern eine Katastrophe für Mensch und Natur ist. Der neue Superkonzern wird die weitgehende globale Kontrolle über lebenswichtige Saatgüter erlangen und die totale Durchkapitalisierung des globalen Agrarsektors auf eine neue Stufe heben. Mit der Fusion von DowChemical und DuPont und der Übernahme Syngentas durch den chinesischen Staatskonzern Chem-China haben bereits im letzten Jahr sehr bedenkliche Konzentrationsprozesse in der Agrarindustrie stattgefunden. 

Auf die kapitalfreundlichen Wettbewerbsbehörden ist leider kein Verlass. Sie dienen der Legitimation dieser Entwicklungen. Für viele Kleinbauern des globalen Südens bedeutet die Absegnung des Bayer-Monsanto Deals den Verlust der ökonomischen Existenz, sie bedeutet Hunger und Tod. Hier sind nicht nur die Konzerne, sondern auch die herrschende Politik verantwortlich! Eine Verhinderung der Übernahme hätte deutlich positive Auswirkungen auf die Lebensbedingungen vieler Millionen Menschen. 

Ich stimme den vorherigen Rednerinnen und Rednern weitgehend zu und möchte die Kritik an BAYSANTO nicht nochmal im Detail wiederholen. 

Stattdessen möchte ich den Akzent darauf legen, dass Bayer und Monsanto die Spitze des Eisbergs darstellen und als Teile für etwas Ganzes stehen, nämlich für die kapitalistische Produktionsweise. 

In ihr geht es nicht um die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, sondern um die Profite. Profite für die Aktionäre, die heute hier in Bonn auf der Bayer Hauptversammlung zusammengekommen sind. 

In der globalen Weltmarktkonkurrenz sind die Unternehmen gezwungen maximale Profite zu erzielen, wenn sie am Markt bestehen wollen. Die Konkurrenz bringt notwendig Gewinner und Verlierer hervor. Unser Ziel kann also nicht nur eine Welt ohne Konzerne sein, sondern muss auf die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und auf kooperative Wirtschaftsformen drängen! 

Stoppt Bayer und Monsanto! ergänze ich daher um Stoppt die Ausbeutung von Mensch und Natur! Stoppt den Kapitalismus!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.“

(Rede bei der Protestkundgebung gegen die Bayer-Hauptversammlung in Bonn, 25.05.2018, Es gilt das gesprochene Wort)

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