Bundesregierung ebnet Boden für Fracking im Schiefergestein – Zeitplan für die Bildung der Fracking-Kommission offen legen!

„Hinter dem Rücken der Bevölkerung treibt die Bundesregierung die Bildung der Fracking-Kommission, die die Voraussetzung für vier Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik ist, voran“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Ich will von der Bundesregierung wissen, was bisher zur Bildung dieser Kommission von ihr veranlasst wurde und wie der weitere detaillierte Zeitplan aussieht. Dazu habe ich eine entsprechende Frage an die Bundesregierung gerichtet.“

Zdebel weiter: „Bereits in meiner Haushaltsrede am vergangenen Dienstag im Deutschen Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass geplant ist, die Fracking-Kommission noch dieses Jahr zu bilden.

Die beschönigend im Wasserhaushaltsgesetz als „unabhängige Expertenkommission“ bezeichnete Gruppe soll aus sechs Personen überwiegend frackingfreundlicher Institutionen bestehen. Vertreter der Zivilgesellschaft sind bewusst außen vor gelassen worden. Damit ist die positive Bewertung der Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bereits vorprogrammiert. So soll der Boden für ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein geebnet werden.“

  • Die Frage an die Bundesregierung lautet:

„Was hat die Bundesregierung seit der Beschlussfassung über das Fracking-Gesetzespaket im Jahre 2016 bezüglich der Einsetzung der „unabhängigen Expertenkommission“ gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unternommen und wie sieht der detaillierte Zeitplan für die zukünftigen einzelnen Schritte bis zu deren Einsetzung aus?“

 

Sprengstoff: Naher Osten, Atomenergie, Urananreicherung und die Waffe

Einer der Schlüssel zur Atombombe ist die Urananreicherungstechnologie, wie sie z.B. in Deutschland im westfälischen Gronau bei Münster unter dem Dach der URENCO in Betrieb ist oder im Iran, basierend auf gestohlener URENCO Technology, hoch umstritten ist. Für die Nutzung in Atomkraftwerken zur Stromerzeugung muss das spaltbare Uran 235 auf ca. fünf Prozent angereichert werden. Mit der dabei eingesetzten Technologie von Ultra-Zentrifugen kann aber auch hochangereichertes Uran mit einem spaltbaren Anteil von über 80-90 Prozent hergestellt werden, geeignet für die Atomwaffe. Doch nicht nur der Iran besteht für die vermeintlich „friedliche Nutzung der Kernenergie“ auf diese brisante Technik – und hat nach IAEA-Regeln auch wie jeder andere Staat dazu das Recht, wenn er die Anforderungen des Atomwaffensperrvertrags einhält. Auch Staaten wie Ägypten, Jordanien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien sind derzeit dabei, mit großen Ambitionen in die Atomenergienutzung einzusteigen. Saudi-Arabien strebt dabei auch die Urananreicherung an, jedenfalls dann, wenn der Iran sie nutzen darf. Allgegenwärtig die Gefahr, dass – neben Israel – weitere, neue Atomwaffenstaaten in der Region entstehen.

Wie bedeutsam die Urananreicherung machtpolitisch ist, hat jüngst der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) unterstrichen und damit auch gezeigt, dass Großmacht-Ambitionen hierzulande sich nicht wesentlich von dem Denken anderer Staatmänner unterscheiden: Im Zusammenhang mit den deutschen Uran-Brennstoffexporten für die gefährlichen Atommeiler im belgischen Tihange und Doel wird die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau (und der Uranfabrik in Lingen) gefordert. Auch Laschet macht sich Sorgen um die Sicherheit und das Gefährdungspotential der belgischen Atommeiler, die mit deutscher Brennstoff-Versorgung in Betrieb sind.

Eine Stilllegung der Urananreicherung in Gronau aber lehnt er ab, ein Exportverbot für Gronau in Richtung besonders riskanter Reaktoren wie in Tihange würde ihm reichen. Gegen die Stilllegung ist er mit einem Argument, das viele Staatschefs in aller Welt eint: Machtpolitischer Einfluss Deutschlands auf der internationalen Bühne. Eine Stilllegung der Urananreicherung in Gronau wäre aus seiner Sicht fatal für die außenpolitischen Interessen Deutschlands, die mit dieser Anlage untermauert und gestärkt werden: „Das (die Stilllegung, UmweltfAIRaendern) würde bedeuten, dass Deutschland auch nicht mehr Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde und dann auch nicht an Gesprächen mit dem Iran beteiligt wäre.“ Aus: http://www.wz.de/home/panorama/viel-kritik-an-laschets-belgienreise-1.2632298.

Auch vor diesem Hintergrund ist es sich kein Zufall, dass beim Atomausstieg nach Fukushima die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen nicht einbezogen wurden. Ihr Betrieb ist bis heute völlig unbefristet und beide Anlagen versorgen zahlreiche Atommeiler in aller Welt mit Uran-Brennstoff.

Die Äußerungen von Laschet zeigen, dass die Fähigkeit zur Urananreicherung weit mehr ist, als eine Anlage zur Herstellung von Brennstoff für vermeintlich zivile Atommeiler. Es ist die permanente Drohung, auch atomwaffenfähiges Uran herstellen zu können und damit in den Dunstkreis eines Atomwaffenstaates zu gehören. Bereits 2007 hatte der damalige Außenminister Franz-Walter Steinmeier (SPD) zutreffend festgestellt: “Die Urananreicherung ist ein klassischer Weg, um nuklearen Brennstoff herzustellen. Diese aufwändige Technologie ist aber auch der Schlüssel zu Atomwaffen. Man muss also Wege finden, wie jeder Staat Kernenergie uneingeschränkt friedlich nutzen kann, ohne dass damit der Griff nach der Bombe möglich wird. Der Atomwaffensperrvertrag geht auf dieses Problem bislang nicht ein.” (Siehe hier: Auswärtiges Amt). Allerdings sprach Steinmeier damals nicht von der URENCO und der deutschen Anlage in Gronau. Er bezog sich auf die international wachsenden atomaren Begehrlichkeiten des Irans und Nordkoreas und die Mängel des Atomwaffensperrvertrages. Steinmeier damals weiter: “Die Anreicherung von Uran beherrschen im industriellen Maßstab nur wenige Staaten. Es ist nachvollziehbar, dass immer mehr Länder sich aus der Lieferabhängigkeit von angereichertem Brennstoff befreien und selbst Uran anreichern wollen. Damit steigt aber auch die Gefahr des Missbrauchs.”

Aktuell ist vor allem aus Saudi-Arabien immer wieder zu hören, dass es auch die Urananreicherung als Bestandteil seines Atomprogramms sieht. Saudi-Arabien setzt derzeit auf eine Zusammenarbeit mit den USA, will zunächst zwei Reaktoren errichten, mittelfristig insgesamt 16 AKWs in Betrieb nehmen. Bereits beim Abschluss des Atom-Deals mit dem Iran hatte Saudi-Arabien betont, dass es ebenfalls die Verfügung über diese Technologie anstrebe und von den USA entsprechende Unterstützung erwarte. Bislang lehnt die USA was wohl ab. Über die Pläne und Absichten Saudi-Arabiens beim Einstieg in die Atomenergie und damit verbundenen Interessen einer Atombewaffnung ist auch hier in englischer Sprache eine Menge zu lesen.

  • Könnte Deutschland Atomwaffe?
  • Allerdings muss man hinzufügen: Die USA selbst besitzen derzeit keine eigene Urananreicherungstechnologie mehr und sind für ihr ziviles Nuklear-Programm vor allen auf Lieferungen aus Russland, von den deutsch-niederländisch-englischen URENCO-Anlagen in Deutschland und in den USA sowie französischen Georges-Besse-II in Frankreich abhängig. Vor dem Hintergrund, dass zwei der drei derzeitigen Eigentümer der URENCO, Großbritannien und Deutschland (E.on und RWE) ihre Anteile verkaufen wollen, gibt es derzeit Hinweise, dass ein japanisch-us-amerikanisches Konsortium die URENCO aufkaufen könnte und den USA damit wieder eine Uran-Anreicherungstechnik zur Verfügung stünde. Siehe dazu den Bericht des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel: Kaufen Japan und US-Unternehmen Urananreicherer URENCO?

Aber Saudi-Arabien ist nicht allein auf die USA angewiesen. Süd-Korea, Japan, Russland und möglicherweise sogar China verfügen über eigene Kapazitäten, um ein Atomprogramm ohne die USA bewerkstelligen zu können.

BUND: Atomausstieg beschleunigen – Kein Strom mehr für Isar 2 und andere AKWs

Ohne Strommengen-Übertragungen aus anderen bereits stillgelegten Atomkraftwerken müsste auch das bayerische AKW Isar 2 früher vom Netz, als nach dem Atomgesetz vorgesehen. Ohne solche Übertragungen wäre bereits im Frühjahr 2020 und nicht erst Ende 2022 Schluss. Auch AKWs wie Brokdorf oder Emsland sind betroffen. Nachdem der BUND auf diese Möglichkeit eines früheren Abschaltens der riskanten Atommeiler aufmerksam gemacht hatte, reagierten Medien (Süddeutsche, BR) nun auf eine Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zum Entwurf einer Novelle der Bundesregierung zum Atomgesetz. Der soll nach dem Willen der Bundesregierung lediglich bis Ende Juni 2018 regeln, wie die Atomkonzerne für den Atomausstieg entschädigt werden können. Die darin enthaltenen Regelungen, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig werden, könnten es für die Konzerne interessant machen, AKWs früher abzuschalten. Mitte Juni wird dazu eine Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages stattfinden. Der BUND fordert nun, Strommengen-Übertragungen in der anstehenden Novellierung des Atomgesetzes zu untersagen. Der BUND Naturschutz in Bayern verlangt, das AKW Isar 2 schneller stillzulegen.

Bereits vor wenigen Wochen hatte der BUND mit einer Studie noch einmal nachdrücklich auf die Sicherheitsprobleme in den noch verbliebenen am Netz befindlichen deutschen Atommeilern hingewiesen. Im Zusammenhang mit der bis Ende Juni 2018 anstehenden Novelle des Atomgesetzes, in dem die Bundesregierung ausschließlich die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zu seinem Urteil zur Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg regeln will, sollen nach Ansicht des BUND nicht nur die Uranfabriken in Gronau und Lingen stillgelegt werden, sondern auch Strommengen-Übertragungen untersagt werden. Das hätte eine Beschleunigung des Atomausstiegs zu Folge und würde nicht nur die Risiken von Unfällen mindern, sondern auch der Energiewende auf die Sprünge helfen, so der BUND. Hier die Forderungen des BUND zur 16. Atomgesetz-Novelle (PDF). Während eines parlamentarischen Frühstücks hat der BUND das in der letzten Wochen einigen Bundestagsabgeordneten näher erläutert.

Die Süddeutsche berichtet nun über die Reaktion der Bayerischen Staatsregierung auf die Vorlage des Entwurfs zur Änderung des Atomgesetzes der Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU, mit der Entschädigungsregelungen eingeführt werden sollen. Diese könnte vor allem für RWE und Vattenfall noch einmal zu einer Entschädigung führen, die im höheren dreistelligen Millionenbereich liegen dürfte. Die Variante, mit der die Bundesregierung das jetzt regeln will, führt bei der bayerischen Regierung zu der Sorge, dass die AKW-Betreiber sich eventuell lieber entschädigen lassen, als Strommengen hinzukaufen.

In der SZ heißt es dazu: „Die sorgt sich nun wieder um das Atomkraftwerk Isar – diesmal aber darum, dass Block 2 nicht lang genug laufen könnte. Seinerzeit hatte die schwarz-gelbe Koalition ihm eine Laufzeit bis Ende 2022 zugestanden. Isar 2 zählt damit zu den drei Atomkraftwerken, die als letzte abgeschaltet werden. Es sei „zentral, dass das KKW Isar 2 nicht vorzeitig vom Netz gehen muss“, heißt es in einer Stellungnahme Bayerns zu dem Gesetzentwurf; sie liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Bayern brauche das Kernkraftwerk bis zuletzt, um die Versorgung mit Strom zu sichern. „Insofern ist es für Bayern wichtig, dass möglichst hohe Reststrommengen anderer KKW auf Isar 2 übertragen werden.“

Bereits vor mehreren Monaten hatten auch andere Organisationen und Anti-Atom-Gruppen auf diese Problematik der Strommengen-Übertragungen hingewiesen und dabei vor allem die AKWs Brokdorf und Emsland im Blick, denn diese liegen zusätzlich noch in Netzausbaugebieten, in denen ihr Atomstrom die Erneuerbaren ausbremst. Das Münchener Umwelt-Institut und ausgestrahlt sprachen von „StromNetzVerstopfern“. Im Februar hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dazu die Bundesregierung befragt, ob Maßnahmen vorgesehen sind, die ein früheres Abschalten ermöglichen. Das Fazit von Zdebel auf die Antworten der Bundesregierung: „Den Atomausstieg zu beschleunigen ist nicht nur wegen der Gefahren der AKWs sinnvoll. Nach dem bisherigen Plan sollen je drei AKWs erst Ende 2021 und Ende 2022 abgeschaltet werden. Gegen Super-Gau-Risiken und für den Ausbau der Erneuerbaren Energie ist ein beschleunigter Atomausstieg von großem Vorteil. Doch wie üblich, macht die Bundesregierung von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch. Zum Schaden und Risiko der Bürgerinnen und Bürger.“

Dokumentation: Pressemitteilung des BUND Naturschutz (BN)

Nürnberg, 17. Mai 2018, PM 057-18/LFG

BUND NATURSCHUTZ FORDERT: ATOMKRAFTWERK ISAR 2 BEI LANDSHUT SOFORT ABSCHALTEN!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Dezember 2016 über den im Sommer 2011 beschlossenen Atomausstieg den Atomkonzernen in geringem Umfang Entschädigungsansprüche zugebilligt. Bis Ende Juni 2018 hat die Bundesregierung die Aufgabe, hierzu eine Regelung zu finden. Der BUND Naturschutz fordert in der hierzu geplanten Änderungen des Atomgesetzes den Atomausstieg massiv zu beschleunigen – aus Sicherheitsgründen und um die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen.

„Der BUND Naturschutz kritisiert massiv, dass Ministerpräsident Markus Söder und der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Franz Josef Pschierer den schnellen Atomausstieg und die Energiewende  in Bayern blockieren“, so Richard Mergner, Landvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

In der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung vom 11.Mai an die Bundesregierung, die dem BUND Naturschutz vorliegt, wird gefordert, „dass möglichst hohe Reststrommengen anderer KKW auf Isar 2 übertragen werden.“

„Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, ihre Stellungnahme zurückzuziehen!“ stellt Mergner fest.

“Das brandgefährliche an dieser Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung ist – sie lässt offen, ob das nicht auch einen Einstieg in eine Laufzeitverlängerung über das Abschaltdatum 31.12.2022 hinaus für Isar 2 bedeuten könnte. Das ist völlig unverantwortlich“, kritisiert Kathy Mühlebach-Sturm, Mitglied des Landesvorstandes und Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

„Wir haben heute eine für den Markt der Energiewende gefährliche Situation von Stromüberschüssen aus Atomkraft- und Kohlekraftwerken. Dieser Überschuss behindert und unterdrückt Gaskraftwerke, Kraftwärmekopplungsanlagen und Blockheizkraftwerke am Markt, und hindert diese, die Stromversorgung zu stabilisieren. Die Atomkraftwerke Gundremmingen C und Isar 2 blockieren die Energiewende!“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern e.V. und Sprecher des Bundes-Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz des BUND e.V.

„Die Stadt Landshut und das Atomkraftwerk Isar 2 liegen in der Einflugschneise des Großflughafens München „Franz-Josef-Strauß“. Bei einem Absturz eines größeren Flugzeugs auf das Atomkraftwerk würden gigantische Mengen an Radioaktivität freigesetzt. Der Landkreis Landshut würde unbewohnbar, Niederbayern müsste evakuiert werden. Die Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung mit einer Forderung, das Atomkraftwerk Isar möglichst lange laufen zu lassen, ist unerträglich“, stellt Kathy Mühlebach-Sturm fest.

„Die Bayerische Staatsregierung blockiert die Energiewende in Bayern und behindert den Ausbau der Windenergie in Bayern mit einer planerisch unsäglichen 10-H-Regelung. Die Bayerische Staatsregierung behindert die dezentrale Energiewende in Bayern mit ihrer Forderung nach neuen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) – einer Infrastruktur des alten Stromsystems mit Kohle- und Atomkraftwerken (AKW). Und die Bayerische Staatsregierung übt nun Druck aus auf uns – HGÜs gegen AKW-Laufzeiten – das ist keine Bürgernähe – das ist inakzeptabel!“ kritisiert Edo Günther.

„Wir haben die Situation gründlich analysiert – es gelten neben den Abschaltterminen auch die Strommengenbegrenzungen. Demnach müssen die Atomkraftwerke Gundremmingen C und Isar 2 bereits im Jahr 2020 abgeschaltet werden – und nicht erst 2021 oder 2022!“ fordert Günther. 

Weitere Information: Die Forderungen des BUND zur 16. Atomgesetznovelle finden Sie im Anhang.

Für Rückfragen: Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz, BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

Nix MOX – Altes Waffen-Plutonium der USA soll in „Endlager“

Fast acht Milliarden Dollar haben die USA bereits in den Bau einer Plutonium-MOX-Anlage versenkt, mit der altes bzw. überschüssiges Waffen-Plutonium zu Brennelementen für Atomreaktoren verarbeitet werden sollte. Die Kosten explodierten in den letzten Jahren und werden derzeit auf über 50 Mrd Dollar geschätzt. Sinn der Übung? Das in den MOX-Brennelementen verbaute Plutonium wäre nach dem Reaktoreinsatz fest mit einer hochradioaktiven Matrix verbunden und könnte nur unter großem technischen Aufwand für terroristische oder Waffen-Zwecke genutzt werden. Immer mehr wird aber klar, dass auch die Regierung Trump wie schon zuvor Obama, diesen Weg beendet. Stattdessen soll das Plutonium nun in der Savannah River Site in South Carolina für Kosten von rund 20 Milliarden Dollar mit hochradioaktivem Atommüll verschmolzen und in New Mexico’s Waste Isolation Pilot Plant (WIPP) vergraben werden.

Darüber berichtet unter anderem Reuters. Die Auseinandersetzungen zum weiteren Umgang mit dem Waffen-Plutonium dauern bereits Jahre an. Ehemals sollte die Plutonium-MOX-Fabrik das „Surplus“-Plutonium aus den Abrüstungsverhandlungen der USA mit Russland verarbeiten.

Die in einer solchen Anlage hergestellten MOX-Brennelemente, einem Gemisch aus Uran und Plutonium, sollten anschließend in den US-Reaktoren zum Einsatz kommen. Doch auf Seite der US-Stromkonzerne gab es wenig Interesse an diesen speziellen Brennelementen, denn mit ihrem Einsatz sind nicht nur technisch höhere Anforderungen im Reaktoreinsatz verbunden, sondern weil Plutonium grundsätzlich für Atomwaffen eingesetzt werden kann, auch umfangreiche Kontrollen (Safeguards) im Rahmen der internationalen Atomenergie-Organisation IAEA.

  • Das „Endlager“ WIPP in New Mexico ist in den USA umstritten, weil es in den letzten Jahren immer wieder massive Sicherheitsprobleme und Unfälle gegeben hat: Atommüll: Brennender Salzstock und verstrahlte Arbeiter
  • Kritisch über die Plutonium-Pläne in den USA und über den militär-industriellen Komplex in der Savannah River Site berichtet regelmäßig SRS-Watch.
  • Alles zum Thema Plutonium auf umweltFAIRaendern.

Atommüll-Endlager-Suche: Bundesamt mit aktualisiertem Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der neuen Suche nach einem dauerhaften Atommülllager für hochradioaktive Abfälle? Als das zuständige Bundesamt für Entsorgungssicherheit (BfE) Anfang des Jahres ein erstes Papier dazu vorlegte, gab es jede Menge Kritik von vielen Seiten. Auch umweltFAIRaendern berichtete dazu. Inzwischen hat das BfE eine Überarbeitung vorgenommen und diese bereits Mitte April als Positionspapier veröffentlicht. Das neue Suchverfahren, in dem auch Gorleben weiterhin als möglicher Standort eine Rolle spielt, ist inzwischen angelaufen. Im ersten Schritt werden nicht geeignete Gebiete ausgeschlossen und danach die oberirdisch zu erkundenden Regionen ausgewählt, in denen möglicherweise der hochradioaktive Atommüll für eine Million Jahre vergraben werden soll. Dabei soll die Öffentlichkeit – anders als bislang – intensiv beteiligt werden.

Auf der Seite des Bundesamts heißt es zur Überarbeitung: „Nach erstem Austausch und Diskussion mit beteiligten Akteuren der Endlagersuche hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sein Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeitet.“ Anspruch des BfE ist: „Ein gemeinsames Verständnis über die unterschiedlichen Aufgaben und Rollen der Akteure im Beteiligungsverfahren ist eine Grundvoraussetzung, um das Ziel, das Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu finden, zu erreichen. Das Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Standortauswahl konkretisiert dieses Verständnis aus der Perspektive des BfE.“

Immer wieder schön: Atommüll – eine Lagersuche – Welke und Hassknecht

Über den Verlauf der Debatte zum ersten Entwurf teilt das Amt mit: „Im Januar 2018 hatte das BfE einen Entwurf des Positionspapiers vorgestellt und mit rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der Hauptakteure im Standortauswahlverfahren diskutiert. Dazu gehören das Nationale Begleitgremium (NBG), die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), die für die Suche und die Erkundungen zuständig ist, sowie das BfE. Darüber hinaus hat das BfE den Entwurf auch im Rahmen des Bürger/innen-Dialog des NBG im Februar 2018 präsentiert und zur Diskussion gestellt. Anregungen und Kritik aus diesen Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern, dem NBG und der BGE sind in das heute veröffentlichte Positionspapier mit eingeflossen. Es ist eine Einladung zum kontinuierlichen Dialog und zur konstruktiven, am gemeinsamen Ziel orientierten Zusammenarbeit auf der Grundlage von klar definierten Rollen und verbindlichen Regeln.“

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