Fracking und Landtagsdebatte Niedersachsen: Kein Anlass zur Beruhigung

Fracking: Als permanentes Werfen von Nebelkerzen bezeichnet der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, die Versuche der SPD/CDU-Regierungskoalition in Niedersachsen, sich dem öffentlichen Druck zu entziehen, der durch Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU) hervorgerufen wurde. Althusmann hatte die Zustimmung der Landesregierung zu Probebohrungen im Schiefergestein unter Anwendung der Fracking-Technik ins Gespräch gebracht.

Hubertus Zdebel ordnet den Vorstoß Althusmanns klar ein: „Es handelt sich um ein durchsichtiges Manöver, um das bundesweit verankerte Verbot der Schiefergasförderung bundesweit zu kippen. Wenn Althusmann mit seinem Vorstoß durchkommt, wäre die Gefahr sehr groß, dass eine Große Koalition im Bund das Verbot der Gasförderung im Schiefergestein 2021 gegen den Widerstand der Bevölkerung kippt. Dass sich Ministerpräsident Stephan Weil auch in dieser Landtagsdebatte nicht geäußert hat, bedeutet, dass er sich alle Optionen hinsichtlich von Probebohrungen offen halten will.“

Schablonenhaft wurde in der Debatte der im Koalitionsvertrag festgelegte Schutz des Trinkwassers, der absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben soll, zitiert. Dabei mangelte es an jeder Konkretisierung. Auch das von der Koalition vorgebrachte Verbot der Förderung von Schiefergas ging an der Sache vorbei. Denn bei den Althusmann-Plänen geht es noch nicht um eine kommerzielle Nutzung, sondern um Probebohrungen. Und auch der Hinweis, dass es bisher keine Anträge auf Probebohrungen geben würde, ist irreführend. Denn Althusmann hat mit seiner Initiative die Gaskonzerne geradezu eingeladen, derartige Anträge zu stellen.

Skurril wurde der Auftritt von Althusmann selbst, der auf den ersten Blick den Eindruck erweckte, schwammig zurück zu rudern. Er betonte, dass „mit der Landesregierung unkonventionelles Fracking nicht zu machen sei“ und verkündete den Schulterschluss mit Umweltminister Olaf Lies. Gleichzeitig bekräftigte er aber seine bisherige Linie, Anträge auf Fracking-Probebohrungen nicht konsequent abzulehnen, sondern lediglich zu prüfen. Dazu passt, dass er in der Debatte nicht Stellung zu dem Argument bezog, dass sein Ministerium in der vergangenen Woche erklärt hatte, Althusmann würde in der Frage der Probebohrungen eine neue Position vertreten. Damit hält er das Tor für Fracking-Probebohrungen in Niedersachsen weit offen. Für die betroffene Bevölkerung bedeutet dies, dass es keinen Anlass zur Beruhigung gibt.

Riskante Warteschleife von Armin Laschet und Bundesregierung: Exportverbot für Uranbrennstoff und Stilllegung Uranfabriken Gronau und Lingen

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe in die maroden belgischen Atomreaktoren in Tihange oder Doel – wie es auch die Landesregierung in NRW unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) fordert – kann nur über die Stilllegung der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen bewerkstelligt werden – so jedenfalls das Bundesumweltministerium. Rechts-Gutachten, wie diese Stilllegung und damit das Exportverbot machbar sind, liegen bereits seit Herbst 2017 in der Schublade des Ministeriums. Eine Stilllegung der Uranfabriken will Laschet aber verhindern. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel teilt das Bundesumweltministerium aktuell mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene mit: In den anstehenden Ressortabstimmungen werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Hubertus Zdebel: „Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und die CDU/CSU spielen erkennbar auf Zeit. Sie reden zwar vom Export-Verbot für Uranbrennstoffe in marode belgische Atomkraftwerke, gleichzeitig aber blockieren sie offenbar die notwendigen rechtlichen Schritte, nämlich die Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen. Es ist die Verantwortung von Armin Laschet und der Bundesregierung, wenn weiterhin Atomtransporte mit Uran-Brennstoff aus Deutschland für gefährliche Atommeiler im Ausland ungestört und sogar mit Genehmigung durch die Bundesregierung stattfinden können. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um die deutsche Beteiligung am Betrieb gefährlicher Atommeiler endlich zu beenden. Dass jetzt die notwendigen rechtlichen Schritte in die Warteschleife geschickt werden, ist kein Beitrag zur Atomsicherheit.“

Vor dem Hintergrund der Nootwendigkeit, das Atomgesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg bis Ende Juni 2018 zu novellieren, haben die Fraktionen DIE LINKE und die Grünen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken dem Bundestag vorgelegt. Eine Anhörung zu diesen Anträgen will die Große Koalition aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause durchführen.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung: (Hier geht es zur Drucksache, Frage Nr. 119, PDF)

Berlin, 11. Mai: Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/041 vom 4. Mai 2018 (Ein­ gang im Bundeskanzleramt am 4. Mai 2018) beantworte ich wie folgt:

Frage 5/041

„Welche rechtlichen Prüfungen (Rechtsgutachten oder sonstige Prüfungen) wird die Bundesregierung über die vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad (Vgl. http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/urenco-gutachten/) hinaus bezüglich der im Koalitionsver­trag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Umsetzung/Prüfung des rechtssicheren Verbots von Exporten von Kernbrennstoffen für ausländische Atomkraftwerke wie z. B. Tihange 2 im Zusammenhang mit den Uranfabri­ken Gronau und Lingen nach jetzigem Stand durchführen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Prüfungen durch das Land Nordrhein-Westfalen?“

Antwort

In den anstehenden Ressortabstimmungen zur Umsetzung des im Koaliti­onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zieles wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche weitergehenden Untersuchungen er­forderlich sind. Dabei werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, sie habe im Jahr 2016 Herrn Prof. Wolfgang Ewer mit einem „Rechtsgutachten zu den Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde nach § 19 des Atomgesetzes betreffend Lieferung von angereichertem Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau an Kernkraftwerke im Königreich Belgien“ beauftragt.

Das Gutachten sei am 8. Juni 2016 vorgelegt worden. Im Kern komme der Gutachter zum Ergebnis, dass Entscheidungen über Ein- und Ausfuhren von Kernbrennstoffen nicht Gegenstand der staatlichen Aufsicht sind, die vom Land wahrgenommen werde. Die Genehmigung und die Überwachung von grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen obliegen Bundesbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Ankerzentrum ist das Gegenteil von Integration

Besorgt äußert sich der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu aktuellen Berichten über Pläne, ein sogenanntes Ankerzentrum in Münster anzusiedeln. Demnach stehe Münster neben Gießen und Bamberg ganz oben auf der Wunschliste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Ansiedlung eines Ankerzentrum: „Flucht ist kein Verbrechen! Menschen einzusperren und zu isolieren, weil sie wegen Krieg, Elend und Umweltzerstörung ihre Heimat und ihre Liebsten verlassen mussten, ist das Gegenteil von Integration und widerspricht dem Modell einer weltoffenen Stadt.“

Zdebel weiter: „Ein solches Abschiebelager behindert Begegnungen und einen Austausch zwischen Geflüchteten und Einheimischen. Zudem wird der Zugang zu Rechtsberatung für viele unterbunden.“

Sollte die Bundesregierung derartige Pläne durchsetzen wollen, kündigt Zdebel Proteste an: „Die Münsteraner Zivilgesellschaft hat vielfach bewiesen, dass sie bereit ist, die Willkommenskultur in Münster zu verteidigen. Ich bin sicher, dass dies auch hier der Fall wäre – zumal das Konstrukt Ankerzentrum nach Aussagen von Experten gegen die Menschenrechte verstößt.“

Risiko-Atommeiler Tihange 2 und Doel 3: Bundesregierung – reden statt handeln

Was tut die Bundesregierung, um gegen die atomaren Risiken durch die maroden belgischen AKWs Tihange und Doel vorzugehen? Während jüngst erneut mit Zustimmung der Bundesregierung Atom-Brennstoff aus der bundesdeutschen Uranfabrik in Lingen für den Weiterbetrieb nach Doel 1 und 2  transportiert wurde, teilt sie in ihrer Antwort auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) angesichts neuerlicher Vorwürfe, die belgische Atomaufsicht habe gegen „international anerkannte Bewertungsmaßstäbe“ verstoßen, lediglich mit: Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) ist derzeit damit beschäftigt, ein kürzlich stattgefundenes deutsch-belgisches Expertengespräch auszuwerten.

Zdebel kommentiert: „Die Bundesregierung führt Expertengespräche mit Zuständigen in Belgien und lässt die Ergebnisse von der Reaktorsicherheitskommission auswerten. Zu den immer neuen Berichten über die Mängel bei der belgischen Atomaufsicht und den vielen Störfällen in den belgischen Atommeilern schweigt sie sich aus. Politischer Druck für die Stilllegung der Risiko-Reaktoren Tihange und Doel sieht ganz bestimmt anders aus.“

  • Anti-Atom-Organisationen rufen für den 9. Juni zu einer Demonstration für den Atomausstieg und die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken auf. Alle Info dazu hier.

Über 3.000 Risse im Reaktordruckbehälter von Tihange 2 und mehr als 13.000 Risse in Doel 3. Dazu immer wieder neue Störfälle in den anderen Reaktorblöcken dieser Atommeiler. Vor wenigen Wochen machte eine internationale Vereinigung von unabhängigen Atomexperten (INRAG) bei einer Tagung der Städteregion Aachen auf die Genehmigungsmängel und Risiken bei den belgischen Risikoreaktoren in Tihange und Doel aufmerksam. Die Stellungnahme der Experten, darunter u.a. Wolfgang Renneberg, ehemaliger Chef der deutschen Atomaufsicht, hat es in sich: Internationale Bewertungsmaßstäbe zur Sicherheit wären nicht beachtet worden, ein schwerer Atomunfall „nicht praktisch ausgeschlossen“.

Diese Ergebnisse der Tagung in Aachen nahm Hubertus Zdebel zum Anlass, die Bundesregierung nach den Konsequenzen zu fragen. Die Antwort der Bundesregierung hier als Dokumentation: (Hier geht es zur Drucksache, Frage Nr. 120, PDF)

Berlin, 11. Mai 2018 – Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/042 vom 04. Mai 2018 (Eingang im Bundeskanzleramt am 4. Mai 2018) beantworte ich wie folgt:

Frage 5/042

Wie bewertet die Bundesregierung  die im Rahmen einer Tagung der Städte­region Aachen  von der unabhängigen internationalen Gruppe von Atomeperten INRAG in einer Stellungnahme (https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion/tihange-abschalten/inrag-konferenz/stellungnahme-der-inrag-zu-tihange/) dargestellten Probleme  sowie der in den  Vorträgen (https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion/tihange-abschalten/inrag-konferenz/die-fachvortraege/) vertieften Kritik hinsichtlich des Betriebs des belgischen AKW Tihange 2 mit Bezug drauf, dass laut INRAG der Betrieb des Block 2 international anerkannten Bewertungsmaßstäbenwiderspräche, die Gefahr eines Versa­gens des Reaktordruckbehälters nicht praktisch ausgeschlossen“ sei und der Reaktor mit den jetzt entdeckten Rissen am Reaktordruckbehälter bereits im Jahre 1983 nicht in Betriebhätte gehen dürfen,sofern diese Risse bereits bei der Herstellung vorhanden waren, wie von Betreiber und Aufsichtsbehörde  unterstellt wird „, und in welcher Weise wird die Bundes­regierung diese Ergebnisse im Rahmen der Kontakte mit den zuständigen belgischen Verantwortlichen und insbesondere der gemeinsamen Kommis­sion zum Thema machen?

Antwort

Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der International Nuclear Risk As­sessrnent Group-Tagung (INRAG), die durch die Städteregion Aachen am April 2018 organisiert wurde, bekannt.

Das Bundesumweltministerium hat bereits im Jahre 2015 sein unabhängiges Beratungsgremium, die Reaktor-Sicherheitskornmission  (RSK) gebeten, zu den Entscheidungsgrundlagen der zuständigen atornrechtlichen Aufsichtsbe­hörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC) in Bezug auf die Integrität der beiden Reaktordruckbehälter der AKW Doel-3 und Tihange-2 Stellung zu nehmen. Die RSK kam im April 2016 zum vorläufi­gen Schluss, dass es keine konkreten Hinweise gibt, dass die Sicherheitsab­stände aufgezehrt sind. Es kann aber auch nicht bestätigt werden, dass diese sicher eingehalten werden. Das Bundesumweltministerium hat sich diesem Ergebnis der RSK angeschlossen und dieses als Grundlage für die weiteren bilateralen Gespräche mit der FANC herangezogen. Zu den von der RSK als offen angesehenen Fragen verweist das Bundesumweltministerium  auf sei­nen Bericht vorn 25. April 2016 an den Umweltausschuss (Ausschussdruck­sache 18(16)374).

Seit dem Jahr 2016 besteht zwischen dem Bundesumweltministerium und der FANC ein intensiver fachlicher Austausch. Kürzlich hat ein Deutsch­ Belgisches Expertengespräch stattgefunden, in welchem die aus Sicht der RSK noch bestehenden Sicherheitsfragen zu den befundbehafteten Reakto­ren Tihange-2 und Doel-3 erörtert wurden. Derzeit werden die Ergebnisse dieses Gespräches von der RSK ausgewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Rita  Schwarzelühr-Sutter

 

Haushaltsberatungen im Bundestag: Umweltschutz als nachgeordneter Reparturbetrieb

Der Haushalt 2018 steht auf der Tagesordnung des Bundestages. Und damit auch ein deutlich reduziertes Umweltministerium. Klimapolitisch wichtige Aufgaben sind dem Ministerium entzogen. Erst die Erneuerbaren Energien, jetzt auch das Bau-Ressort. Dominant bleibt in der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD, dass vor allem Konzerninteressen die Politik der Bundesregierung bestimmen. Zdebel warnte vor den Gefahren, dass das umweltschädliche Fracking Schritt für Schritt möglich gemacht wird und vor den Problemen bei der Atommülllagerung. Die Risiken der Finanzierung der Atommüllkosten haben CDU/CSU, SPD und Grüne jüngst den Atomkonzernen dauerhaft zum Schaden der BürgerInnen abgenommen.

  • Der Bundestag berichtet hier.

Die Rede von Hubertus Zdebel als Video und darunter im Wortlaut:

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir haben beim Umweltetat ein strukturelles Problem. Das wurde in den letzten Jahren immer deutlicher. Erst wurde dem Umweltministerium im Zuge der Regierungsbildung 2013 der Bereich Energiepolitik abgenommen und jetzt auch noch das Ressort Bauen und Wohnen. Damit sind wichtige Bausteine des Klimaschutzes nicht mehr im direkten Zugriff des Umweltministeriums. Das Umweltministerium ist damit zumindest in wichtigen Teilbereichen zu einem nachgeordneten Reparaturbetrieb degradiert worden, der hier und da flicken kann, was eine auf Konzerninteressen ausgerichtete Wirtschaftspolitik an Schäden hinterlässt. Das ist die Wahrheit. Das ist das, was wir leider erleben.

(Beifall bei der LINKEN)

Das machen auch Ihre Personalentscheidungen für die Kohlekommission deutlich. Man muss sich nur anschauen, wer den Vorsitz übernehmen soll. Das zeigt sehr deutlich, dass die GroKo vorhat, die Konzerne zu schützen und nicht das Klima.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir Linke bleiben dabei: Klimaschutz muss mit einem Investitionsprogramm für die sozialverträgliche Abschaltung der 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 beginnen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Vor dieser Aufgabe stehen wir. Das müssen wir leisten, um die Klimaziele erreichen zu können.

Ein weiteres Thema im Haushaltsentwurf ist das Fracking. Fracking ist nach wie vor eine unbeherrschbare Risikotechnik. Trotzdem haben Union und SPD mit ihrem Fracking-Erlaubnis-Paket vom Juni 2016 den Weg für Fracking in Tight-Gas-Reservoirs, vor allen Dingen in Niedersachsen, freigemacht und damit die Gaskonzerne reich beschenkt.

(Carsten Träger (SPD): Wo wird denn gefrackt?)

Auch das Fracking im Schiefergestein ist nicht so tot, wie Sie es immer behaupten. Das wissen wir spätestens seit den Äußerungen von Niedersachsens CDU-Wirtschaftsminister Althusmann in der vergangenen Woche, der ebendort Probebohrungen zu Testzwecken ins Spiel gebracht hat. Das ist sehr ernst zu nehmen; denn in diesem Jahr wird die aus unserer Sicht einseitig besetzte, frackingfreundliche Expertenkommission eingesetzt, die vier wissenschaftliche Bohrungen begleiten soll. 2021 soll das Frackingverbot für Schiefergestein neu verhandelt werden. Es steht zur Disposition und droht zu fallen. Wir Linken fordern Sie deswegen erneut auf, endlich ein Frackingverbot ohne Ausnahmen zu verabschieden. Das wäre im Interesse der Umwelt und der Gesundheit der Menschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein völliges Desaster ist auch weiterhin der ganze Bereich Atompolitik – zum Schaden der Bürger und der Umwelt. Noch immer sind sieben AKWs in Betrieb und erzeugen weiterhin Atommüll. 50 Jahre nach dem Beginn des Atomprogramms gibt es immer noch kein Endlager für diesen Müll. Das strahlende Atomerbe wird von einer Zwischenlösung zur nächsten verschoben. Klar ist, dass die Kosten für die langfristige Atommülllagerung weiter steigen werden. Das zeigen Beispiele wie die Asse. Umso mehr haben die Atomkonzerne Ende 2016 gefeiert, das Union, SPD und Grüne sie gegen die Stimmen meiner Fraktion für eine verhältnismäßig kleine Einmalzahlung von rund 24 Milliarden Euro endgültig von der Haftung für die finanziellen Risiken der Atommülllagerung befreit haben. Jetzt entspricht ein Großteil der Mittel an Steigerungen im Umweltetat genau den Mitteln, die in diesen Fonds eingezahlt worden sind. Es ist nur schwierig, das en detail nachzuvollziehen, weil bisher die Erläuterungen fehlen.

Wir sehen aber immerhin, dass es im Bereich hochradioaktiver Atommüll Änderungen beim Suchverfahren gibt. Trotz immer neuer Verzögerungen und Kostensteigerungen hält die Bundesregierung weiterhin an Schacht Konrad fest. Wir sind der Meinung, Sie sollten endlich damit aufhören, diesen Unsinn weiterzutreiben. Starten Sie endlich ein vernünftiges Suchverfahren, gerade auch was den leicht- und mittelradioaktiven Atommüll angeht!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss. Erneut wollen Sie von der GroKo veraltete Industriezweige mit Milliardensubventionen päppeln, statt konsequent in erneuerbare Energien zu investieren und alternative Wirtschaftsformen zu fördern. Wir Linken werden Ihnen diese Politik im Interesse der Konzerne nicht durchgehen lassen und fordern stattdessen einen Kurswechsel hin zu einem sozial-ökologischen Umbau.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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