Stromkonzerne in der Haftungspflicht belassen – Fachgespräch der Links-Fraktion

Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE zur „Sicherung der Finanzierung von Nachsorgepflichten im Atom- und Kohlebereich“ heute im Bundestag. Wie verhindern wir, dass die Ewigkeitskosten bei der Atomenergie und die Nachfolgekosten bei der Braunkohle am Ende bei den BürgerInnen hängen bleiben? Im Atomteil diskutierten gemeinsam mit rund 30 TeilnehmerInnen die Linken-MdB Eva Bulling-Schröter und Hubertus Zdebel mit Hartmut Gassner (Anwalt und Mitglied der „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“, KFK) und Jochen Stay, .ausgestrahlt. Mit Blick auf die Folgekosten der Braunkohle sorgten im zweiten Teil Stefanie Langkamp (Klima-Allianz), Tobias Münchmeyer (Greenpeace) und Daniela Setton (IASS Potsdam) für fachlichen Input und wichtige Anregungen.

Zdebel: „Spannende Diskussionen. Wir werden mit der Fraktion DIE LINKE weiter versuchen, gegen die große Koalition durchzusetzen, dass die Atomkonzerne in vollem Umfang in der Haftung bleiben und zum Schluss für die anfallenden Kosten geradestehen!“

Zdebel verwies auch darauf, dass seine Fraktion einen Antrag zu Fortsetzung der Brennelemente-Steuer für den Betrieb der AKWs in den Bundestag eingebracht hat. Damit würden rund 5 Mrd. Euro gesichert, die für die Kosten der Atommülllagerung dringend nötig sind.

Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.

Herunterladen des Antrags mit der DrsNr. 18/09791 als PDF

Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.

 

Abgeheftet: Die Dokumente der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

20160705-Abschluss-Endlager-Kommission-Protest-235Fast zwei Jahre hat die hoch umstrittene Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe im Auftrag von Bundestag und Bundesrat über das Verfahren und die Kriterien zur Suche nach einem dauerhaften, möglichst sicheren Atommülllager gearbeitet. Auf der Homepage der Kommission sind die Tagesordnungen, Drucksachen und Protokolle sowie Videos und MP3-Mitschnitte der Sitzungen online. In der „Schmuckausgabe“ des Abschlussberichts ist eine DVD beigefügt, auf der die Textdokumente als PDF-Dateien enthalten sind. umweltFAIRaendern stellt diese Daten hier zum download als ZIP-Dateien gebündelt zur Verfügung. Die Daten liegen als durchsuchbare PDF bereit und sind untergliedert in die Kommissions-Sitzungen und die der AGs, Drucksachen und Materialien.

Siehe auch: „Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Der Abschlussbericht der Kommission samt Anlagen und Sondervoten ist hier als Drucksache online: 18/9100

„Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll: 111 Öffentlichkeitsbeteiligte – Textvorschläge vom BMUB bis Ende des Jahres zur Gesetzesnovelle

Vertreter des Bundesumweltministeriums in der Atommüll-Kommission
Flasbarth, Cloosters, Hart (linke Bildseite): Vertreter des Bundesumweltministeriums während einer Sitzung der Atommüll-Kommission

„Wann konkret und in welcher Form die Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) gesetzlich umgesetzt werden, bleibt vorerst unklar.“ Das ist tatsächlich die Zusammenfassung aus der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags (28.9.), die weit entfernt von einer Sternstunde des Parlamentarismus blieb. Geladen war die Kommission, es sollte ein Fazit aus der Online-Öffentlichkeitsbeteiligung gezogen werden (an der lediglich 111 aktive Nutzer beteiligt waren) und erwartet wurde vom Bundesumweltministerium ein Fahrplan zur gesetzlichen Umsetzung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission, die im Juli ihren Abschlussbericht nach zwei Jahren Tätigkeit vorgelegt hatte. Im Bericht auf der Homepage des Bundestages wird ergänzt: „Das Bundesumweltministerium (BMUB) will aber noch in diesem Jahr zumindest Textvorschläge vorlegen. Deutet sich hier die Bruchladung der Arbeit der Kommission nun im Bundestag an? Eine gemeinsame Initiative von Bundestag und Bundesrat soll das verhindern.

(Dieser Artikel wurde mit neuen Quellen nach der Erstveröffentlichung überarbeitet)

Weiter heißt es im Bericht auf der Homepage des Bundestags zur Sitzung: „Eine gesetzliche Umsetzung könne dann noch „deutlich“ vor der Sommerpause im kommenden Jahr erfolgen, sagte ein Vertreter des Ministeriums während eines öffentlichen Fachgespräches des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) mit den ehemaligen Mitgliedern der Endlagerkommission. Noch nicht geklärt sei, ob die Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf einbringe oder das den Bundestagsfraktionen überlasse. Die Endlagerkommission hatte Ende Juni nach mehr als zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht (18/9100) vorgelegt. Darin werden unter anderem Empfehlungen zu wissenschaftlich-technischen Kriterien sowie zur Gestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Suchverfahrens formuliert.“

Ein Schelm, wer angesichts derartiger Aussagen böses denkt: Für viele gilt, dass eine Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen schnell erfolgen muss, wenn diese nicht im Wahlkampf 2017 untergehen soll. Im September nächsten Jahres wird gewählt und bereits Anfang 2017 könnte eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes bereits am beginnenden Wahlkampf scheitern. Auch wenn die erwähnten Textvorschläge faktisch vermutlich Vorschläge für ein Artikelgesetz sein dürften. Etwas früher als Ende des Jahres sollten die schon auf dem Tisch liegen, wenn es nicht auf eine fulminante Beerdigung hinauslaufen soll. Bei aller Kritik an den Kommissions-Ergebnissen: Gegenüber dem jetzigen Zustand des Standortauswahlgesetzes und anderer betroffener Regelungen wären einige der Empfehlungen allemal etwas ambitionierter.

Passend dazu: Das Nationale Begleit-Gremium, eine Art gesellschaftliches Wächterorgan, wird vermutlich erst im November seine Arbeit aufnehmen können, weil erst dann die „Zufalls-Bürger“, die Mitglied in diesem Gremium sein werden, ermittelt sind. Arbeitsfähig wäre man dann vermutlich im Dezember, irgendwie kurz vor Weihnachten.

Ebenso vage wie zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist das BMUB heute in der Sitzung zum Thema: „Veränderungssperre für den Standort Gorleben“. Auf der BT-Homepage heißt es weiter: „Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie die Veränderungssperre für den Standort Gorleben weiter geregelt wird. Sie läuft Ende März 2017 ab. Es sei eine gesetzliche Regelung geplant, die sich nicht nur auf Gorleben beziehe, sondern auch auf weitere mögliche Standorte für ein Endlager, sagte der BMUB-Vertreter.

Dazu müsse wirtsgesteinspezifisch ausgearbeitet werden, welche Vorhaben negative Auswirkungen auf einen möglichen Standort haben könnten. In welchem Gesetz diese Regelung umgesetzt und ob dieses Gesetzgebungsverfahren individuell oder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen angegangen wird, ist laut BMUB-Vertreter ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.“ Allerdings soll sichergestellt werden, dass eine spätere gesetzliche Regelung rückwirkend gelten soll.

Na dann. Wohl ahnend, dass es in der Bundesregierung haken könnte, wollen nun Bundestag und Bundesrat enger zusammen arbeiten und gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen. Zwei Niedersachsen machten dazu im Umweltausschuss Vorschläge: „Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission, forderte eine enge Einbeziehung des Bundesrates bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Dies gelte insbesondere, wenn der Entwurf von den Fraktionen eingebracht werde, da dieser dann nicht vor der parlamentarischen Behandlung dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wird. Auch Dr. Matthias Miersch (SPD) sprach sich für „neue Formen der Zusammenarbeit“ aus, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass alte Frontstellungen wieder aufbrächen.“

Energate“ greift dies auf uns spricht sogar von einer Beschleunigung: „Es zeichne sich ab, dass die Novelle dadurch beschleunigt wird, dass nicht die Bundesregierung einen Entwurf dazu vorlegt, sondern die Fraktionen des Bundestages, erklärte der Umweltminister von Niedersachsen Stefan Wenzel (Grüne). Das werde das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. Außerdem plädierte er dafür, die Bundesländer bereits bei der Erstellung des Entwurfs einzubeziehen. So könne vermieden werden, dass die ganze Diskussion im Bundesrat nochmals geführt werde.“ Auch Probleme werden dort genannt. „Indes wurden auch Bedenken laut: Der Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betonte, dass es noch Unklarheiten gebe. So lasse der Bericht der Kommission offen, welcher Atommüll eigentlich eingelagert werden soll. Er plädiert für den Mut, ein zweites Suchverfahren für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aufzusetzen. Das hätten die Atomkonzerne bislang blockiert. Nachdem die Finanzierungspflichten der Konzerne geklärt seien, stehe diese Frage wieder an.“

US-Atommüllexport im Nachbarschafts-Dialog Jülich

Sonntagsspaziergang JülichNicht mehr ganz aktuell, aber dennoch der Beachtung wert. Im Jülicher Nachbarschaftsdialog war im April auf Nachfragen der immer noch als Option für die Räumung des dortigen Castor-Lagers gehandelte Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA Thema. AntiAtom Euskirchen hat jetzt das Protokoll des Dialog-Treffens veröffentlicht. Das Thema US-Exporte aus Jülich beschäftigt in den nächsten Wochen auch den Bundestag. Nachdem die so genannte „Endlager“-Kommission die Empfehlung ausgesprochen hat, jegliche Exporte von hochradioaktivem Atommüll gesetzlich zu untersagen, hat jetzt die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Dokumentation:  . . . Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, Fragen an Hr. Printz zu richten. Die Teilnehmenden, insbesondere Frau Boslar, nutzten die Gelegenheit, um sich über den aktuellen Stand rund um den weiteren Umgang mit den AVR-Brennelementen und die hierfür in Frage kommenden Optionen zu informieren.

1. Frage Frau Boslar: Das Department of Energy (DOE) würde erst mit dem Einsatz einer Prototypanlage zur Wiederaufbereitung einer Kugelwiederaufbereitung eine Entscheidung über eine Kugelannahme in die USA treffen. Gemäß der mittlerweile vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde das Planen, Bauen und der Betrieb einer Prototypanlage mindestens 5 Jahre umfassen. Wie realistisch wird mit diesem Hintergrund ein Export in die USA eingeschätzt?

Die JEN führt aus: • Das „Department of Energy“ ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Kugeln aus Deutschland anzunehmen.

• Eine wesentliche Voraussetzung ist die Erreichung des „Technical Readiness Levels“ (TRL) 6 (Technologiereifegrad) für den Behandlungsprozess. Dafür setzen die US-amerikanischen Partner einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Ein von den Amerikanern entwickeltes Auflösungsverfahren von Graphit, um die Kugeln nach der Annahme weiterverarbeiten zu können, wurde mittlerweile bis zu einem Technischen Reifegrad 4 erarbeitet. Die Angabe von fünf Jahren ist der JEN nicht bekannt und kann demnach nicht bestätigt werden.
• Grundvoraussetzung zur Annahme der Kugeln ist auch der positive Abschluss der UVP, das Verfahren ist formal noch nicht abgeschlossen. Das DOE geht davon aus, dass das Verfahren formell im Juni seinen Abschluss findet.
• Momentan wertet das DOE die 70 Einwendungen zum UVP-Gutachten aus, die aber keine gänzlich neuen Aspekte beinhalten.

2. Frage Frau Boslar: Sind die 70 Einwendungen lediglich von amerikanischer Seite oder auch von deutscher Seite?

Die JEN führt aus: • Es sind neben den amerikanischen Einwendungen auch Einwendungen aus Deutschland eingegangen.

3. Frage Frau Boslar: Die Endlagerkommission des Bundestages hält in dem Entwurf ihres Endberichtes den Export der AVR-Castoren für unverantwortlich. Wie beziehen die JEN und das Forschungszentrum dazu Stellung?

Die JEN führt aus: • Die JEN kann ihr Handeln nicht auf Empfehlungen ausrichten, sondern muss auf Grundlage der gültigen Gesetze und zugehörigen Vorschriften handeln. Um der Räumungsanordnung nach § 19 Abs. 3 ATG zu entsprechen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche die JEN ausführlich überprüft: Die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung nach Ahaus sowie ein möglicher Neubau am Standort Jülich.

4. Frage Frau Boslar: Die US-Sicherheitsbehörde „National Security Agency“ (NSA) hält den Atommüll aus Sicht der Atomwaffenverbreitung für recht harmlos und sieht aus diesem Grund nicht die Notwendigkeit, die Brennelemente in die USA zu verbringen. Werden das Forschungszentrum und die JEN ihre früheren anderslautenden Aussagen, in denen evtl. Terroristen angelockt wurden, korrigieren?

Die JEN führt aus: • Im Rahmen des Programms der „Nuclear Non-Proliferation“, auf Deutsch „Nukleare Nichtverbreitung“, ist es vorgesehen, weltweit hochangereicherte Kernbrennstoffe in das Land zurückzuholen, aus dem die Stoffe ursprünglich stammen. Welche Punkte für einen Terroristen interessant sein könnten, kann die JEN nicht beurteilen.

5. Frage Frau Boslar: Aus den AVR-Brennelementen in den 152 Castoren wurden 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom für das Netz erzeugt. Dies deckt bei weitem nicht den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland. Warum haben die in Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktoren so große Mengen an Atommüll produziert? Im Verhältnis besteht ein 50ig-faches Atommüll-Volumen gegenüber Leichtwasserreaktoren.

Die JEN führt aus: • Beide Reaktortypen lassen sich nicht miteinander vergleichen.
• Der AVR sollte zeigen, dass das Prinzip des Kugelhaufenreaktors funktioniert und Strom erzeugt werden kann, war jedoch nicht darauf ausgelegt, mit dem produzierten Strom auch eine nennenswerte Kostendeckung zu erzielen.
• In der Anlage wurden auch verschiedene Brennelement-Typen untersucht, von denen einige nur mäßige bzw. unzureichende Betriebseigenschaften aufwiesen. Die mangelhafte Rückhalteeigenschaft einzelner BE-Typen hat auch dazu geführt, dass der Primärkreis hoch kontaminiert wurde. Neben der geringen Leistungsdichte des Reaktortyps wirken sich diese Kontaminationen auch auf die anfallende Abfallmenge aus.

6. Frage Frau Boslar: Die AVR-Brennelemente bestehen überwiegend aus Graphit, die ebenfalls in Tschernobyl Verwendung fanden und bei einem Unfall vor 30 Jahren brannten. Ein Endlager in Deutschland wird keine brennbaren Elemente wie die AVR-Kugeln in der Form annehmen. Was wurde unternommen, um die Brennelemente in einen dauerhaften stabilen Zustand zu verbringen, damit sie überhaupt endlagerfähig werden? Bringen diese Brennelemente ein viel größeres Problem der Endlagerung mit sich, als die normalen Elemente? Ist dies vielleicht der Hauptgrund dafür, sie in die USA schaffen zu wollen?

Die JEN führt aus: • Graphit ist nicht gleich Graphit.
• Der hier verwendete Graphit ist herstellungsbedingt praktisch nicht brennbar bzw. nur schwer entflammbar.
• Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die graphitischen Kugeln zu oxidieren. Um dies aber in nennenswertem Umfang zu erreichen, müsste die Oxidation mit reinem Sauerstoff erfolgen, der in der Natur nicht vorkommt.
• Das Verbrennen der Kugeln in der normalen Atmosphäre ist praktisch auszuschließen.

7. Frage Frau Boslar: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wartet seit zwei Jahren auf einen Antrag zu Errichtung eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Wie die Atomaufsicht in Düsseldorf bestätigte, bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse für einen Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die unzureichende Auslegung des aktuellen Lagers zur Erdbebensicherung ließe sich durch den Neubau eines Zwischenlagers leicht beseitigen. Wieso verzögert Jülich die einzig sinnvolle langfristige Lösung eines sicheren Neubaus in Jülich? Das Zwischenlager in Ahaus besitzt nur eine Genehmigung bis 2036, somit handelt es sich bei dieser Variante um keine langfristige Variante.

Die JEN führt aus: • Grundsätzlich werden Zwischenlager für Kernbrennstoffe für 40 Jahre genehmigt. In Jülich besteht der Nachteil, dass die Genehmigung seitens der Genehmigungsbehörde lediglich für 20 Jahre erteilt worden ist.
• Es ist zu bezweifeln, dass das BFS auf einen Antrag wartet, zumindest nicht von der JEN. Allerdings gibt es einen entsprechenden Antrag für eine befristete Genehmigung für das bestehende Lager, der bekanntlich noch nicht abschließend beschieden werden konnte..
• Seit dem 2. Juli 2014 besteht die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass bestehende Lager unverzüglich zu räumen.
• Ein Neubau am Standort würde selbst unter optimistischen Annahmen nach heutigem Stand mindestens achteinhalb Jahre beanspruchen. Dies steht im Widerspruch zu einer unverzüglichen Räumung des Lagers.

8. Frage Frau Boslar: In Ahaus gibt es keine „Heiße Zelle“, demnach können die Castoren nicht geöffnet werden, falls dies erforderlich wäre. Müssten die Castoren in diesem Fall wieder zurück nach Jülich transportiert werden?

Die JEN führt aus: • Im Reparaturfall gibt es die Möglichkeit, die Dichtigkeit der Behälter wiederherzustellen, indem ein sogenannter Fügedeckel aufgeschweißt wird. Dieses Verfahren wurde im laufenden Genehmigungsverfahren qualifiziert.

9. Frage Frau Boslar: Ist ein Antrag auf Transportgenehmigung nach Ahaus gestellt?

Die JEN führt aus: • Der Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus wurde bereits vor langem beantragt. Die Entscheidung steht aus. . . .

 

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