Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Hier sind die beiden Entwürfe der 18. Atomgesetznovelle und des öffentlich-rechtlichen Vertrages jeweils als PDF.

Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren

Die Atomkonzerne sollen für den Atomausstieg noch einmal runde 2,5 Mrd. Euro erhalten. Eine von der Bundesregierung abgestimmte 18. Atomgesetznovelle soll das regeln, verbunden mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Atomkonzernen. Der größte Anteil soll an Vattenfall gehen, die zusätzlich mit einer Klage nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch vor einem fragwürdigen Schiedsgericht in Washington (Energie-Charta) die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt hatte. Vattenfall bekommt damit für marode AKWs in Krümmel und Brunsbüttel Entschädigung, obwohl die Reaktoren seit 2007 bis zur endgültigen Stilllegung im Sommer 2011 aufgrund schwerer Störfälle und Sicherheitsmängel gar keinen Atomstrom mehr produzieren konnten! Die vermeintlichen Entschädigungen zulasten der Steuerzahler:innen hätten aus Sicht der Linksfraktion vermieden werden können, wenn die Bundesregierung bei der Neuordnung der Atommüllentsorgung Ende 2016, bei der die Atomkonzerne von jeglicher weiterer Haftung für die Kosten befreit wurden, im Gegenzug auf einen kompletten Klageverzicht bestanden hätten. Darauf hatten CDU/CSU und SPD sowie auch die Grünen bei der sogenannten Neuordnung der Entsorgung im Bundestag aber verzichtet. Auch mit einer handwerklich schlecht geregelten Uran-Steuer war die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2017 gescheitert, sodass die Atomkonzerne Milliardensummen zurück erhielten.

Weitere Informationen zur den Begünstigungen für die Atomkonzerne:

DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

Siehe zum aktuellen Thema auch:

Kritik am Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes: Dosiswerte reduzieren

Die von den Fraktionen DIE LINKE und Grüne geladenen Sachverständigen Hauke Doerk (Umweltinstitut München) und Heinz Smital (Greenpeace) haben den ersten Entwurf zur Änderung des 2017 eingeführten Strahlenschutzgesetzes in der Anhörung des Umweltausschusses deutlich kritisiert und eine überfällige Reduzierung der Dosiswerte eingefordert. Linke und Grüne haben Entschließungsanträge angekündigt. Bereits am Mittwoch dieser Woche will der Umweltausschuss abschließend den Gesetzentwurf und die Anhörung auswerten und eine Beschlussempfehlung für die am Donnerstag vorgesehene abschließende Abstimmung im Bundestag beschließen.

Die Gesetzesvorlage sowie weitere Informationen zur Anhörung im Umweltausschuss sind hier online. Dort sind auch die Sachverständigen (siehe auch hier, PDF) und Stellungnahmen zu finden.

Beide Sachverständige kritisierten – auf entsprechende Fragen der Abgeordneten Zdebel (Die Linke) und Kotting-Uhl (Die Grünen) – auch die Praxis der Freimessung bzw. Freigabe von Abrissabfällen aus dem Rückbau der Atomanlagen. Außerdem erläuterten Doerk und Smital, aus welchen Gründen eine Reduzierung der Dosiswerte überfällig ist. Stichworte dazu finden sich in den Stellungnahmen und können „nachbetrachtet“ werden, wenn der Bundestag in seiner Mediathek das Video der zweistündigen Anhörung veröffentlicht. Außerdem wird es ein Wortprotokoll der Sitzung geben.

Thema der Gesetzesänderung ist auch die Problematik im Umgang mit Randon. Randon trägt als natürliches radioaktives Gas in hohem Maße zu Lungenkrebserkrankungen bei. Gefordert wurde, den derzeitigen Richtwert von derzeit 300 Becquerel/Kubikmeter auf einen Wert von 100 oder gar 50 zu senken, damit die Zahl der Krebserkrankungen deutlich reduziert werden könne.

Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz

Am 22. März findet die öffentliche Anhörung zur ersten Änderung des Strahlenschutzgesetzes im Umweltausschusses des Deutschen Bundestags statt. Noch in der gleichen Woche will die Große Koalition die angestrebten Korrekturen endgültig beschließen. Hubertus Zdedel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kritisiert, dass weiterhin eine Absenkung der ohnehin schon veralteten Dosiswerte nicht erfolgen soll. Bereits 2017, bei der Einführung des Strahlenschutzgesetzes, hatte DIE LINKE in einem Entschließungsantrag bemängelt, dass das Gesetz veraltet und unzureichend wäre und nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspräche. Daran soll sich nach dem Willen von CDU/CSU und SPD auch künftig nichts ändern.

Siehe zum aktuellen Thema auch:

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