Grüne Niedersachsen: Keine faulen Kompromisse bei der Atommüll-Kommission und den Kosten des Ausstiegs

Miriam_Staudte-09-201532
Bundes-Grüne sollen gegen faule Kompromisse bei der „Endlager“-Kommission und der Finanzierung des Atomausstiegs abstimmen. Miriam Staudte, Landtagsabgeordnete in Niedersachsen.

Parteitag der niedersächsischen Grünen letztes Wochenende in Gifhorn. Zwei Atomanträge standen zur Abstimmung. Einmal zur „Endlager“-Kommission und ihrem Bericht, der andere Antrag zur „Kommission Finanzierung Kernenergieausstieg“ (KFK) in Sachen Rückstellungen und Finanzierung des Abriss der stillgelegten Atommeiler und der weiteren Finanzierung der radioaktiven Abfälle. „Kein fauler Kompromiss beim Abschlussbericht der Endlagerkommission mit Bündnis 90/Die Grünen!“ heißt es bei dem mehrheitlich angenommen Antrag. Und die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, „Gesetzesänderungen aufgrund des Vorschlags der Finanzkommission nur zuzustimmen“, wenn der Atomausstieg ins Grundgesetz aufgenommen wird, die Uran-Brennelemente-Steuer verlängert wird, alle Klagen der Atomkonzerne zurückgezogen sind, alle politischen und rechtlichen Mittel genutzt werden, die Uranfabriken Gronau und Lingen stillzulegen, Forschung nicht mehr für Atomenergie finanziert wird (Greifswald, ITER) und die Bundesregierung sich auch international massiv für den Atomausstieg einsetzt. „Grüne Niedersachsen: Keine faulen Kompromisse bei der Atommüll-Kommission und den Kosten des Ausstiegs“ weiterlesen

Bohrschlammskandal in NRW ohne Ende

Der Giftmülltourismus von Bohrschlämmen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie Niedersachsens nach NRW nimmt kein Ende. Und jetzt zeigt sich: Umweltminister Remmels Moratoriums-Ankündigung ist wie eine Seifenblase geplatzt.

140401-hubertus-zdebel-553x300Bereits im April 2016 wurde bekannt, dass gefährliche Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie in Hünxe und in Altenberge bei Münster in NRW deponiert wurden. Das ganze Ausmaß des Giftmülltourismus wurde jedoch nicht offengelegt.

Im April kündigte NRW-Umweltminister Remmel aber immerhin auch an, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen. Zweifel an dieser Ankündigung waren damals schon angebracht: Denn statt Klarheit zu schaffen, kündigte die NRW-Landesregierung zeitgleich in einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie weiteren Giftmülltourismus an. Die NRW-Landesregierung stellt darin die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht. Demgegenüber stehen jedoch keine konkreten Zusagen der niedersächsischen Landesregierung für eine zukünftige standortnahe Entsorgung. Das ist eine Bankrotterklärung. Über die Fehler der Vergangenheit wird wie selbstverständlich hinweggegangen. So wurden lediglich aufgrund der Berichterstattung des WDR und in anderen Medien intensivere Kontrollanalysen der Bohrschlämme, die auf die Deponie Hünxe-Schermbeck gelangt sind, vorgenommen. Hier hätte bereits mit der ersten Anlieferung konsequent gehandelt werden müssen. Gleiches gilt für die radiologischen Untersuchungen. Spätestens seit Beginn der Debatte um Fracking ist bekannt, dass Bohrschlämme radioaktiv belastet sein können und ein Untersuchungsbedarf besteht. Aus diesen Defiziten wurden im Bericht jedoch keine Schlussfolgerungen gezogen. Der Bericht machte zudem deutlich, dass der Landesregierung der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen egal war. Obwohl das Kabinett Kraft seit 2010 im Amt ist, gab es immer wieder Transporte von Bohrschlämmen nach NRW. Aktivitäten, dies zu unterbinden, existierten nicht.

Neuester Bericht von Remmel zeigt: Bohrschlamm-Moratorium geplatzt

Inzwischen ist klar: Die Ankündigung Remmels, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Das von ihm angekündigte Moratorium wird es nicht geben, stattdessen soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden.

Das geht aus dem jüngsten Schreiben von Remmel vom 9.5.2016 an den Umweltausschuss des Landtags in NRW hervor, dem eine Gemeinsame Erklärung von Umweltministerium NRW mit den Unternehmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (einem Nachfolger von GDF Suez), Arge K * R BBD Erika und der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH angefügt ist.

Diese nun veröffentlichte Bohrschlamm-Erklärung hat es in sich: Sie dokumentiert eine Unterwerfung unter Konzerninteressen, die bereits durch die Form des Dokuments (gemeinsame Erklärung) deutlich wird. Damit hat Remmel seine Rolle als Kontrollinstanz der Gaskonzerne aufgegeben und ist ihr williger Partner geworden. Dies wird auch inhaltlich deutlich. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Verbringung von gefährlichen Abfällen aus mindestens zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps. Die Transporte nach Hünxe sollen zudem lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Da die Gesamtmenge gleich bleiben wird, wird lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.

Zu den Gesprächen mit Niedersachsen berichtet das NRW-Umweltministerium nichts Neues. Der Politik der niedersächsischen Landesregierung aus SPD und Grünen, ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen, setzt Remmel keinen Widerstand entgegen.

Und als wäre dies nicht genug, versucht das NRW-Umweltministerium in der gemeinsamen Erklärung, den Giftmüllimport als „alltägliches Geschäft“ zu bagatellisieren. Es ist skandalös, dass in dem Papier der Sorge um die „Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW“ Ausdruck gegeben wird, während die Sorge um die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt keinerlei Erwähnung finden.

Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Entsorgung gefährlicher Bohrschlämme geordnet auf Giftmülldeponien erfolgt. Doch allein schon das Beispiel in Altenberge zeigt, dass dies nicht so ist. Wenn eine Haus- und Gewerbemülldeponie der Bohrschlammentsorgung dient, kann von einem umweltverträglichen Umgang mit Abfällen nicht mehr die Rede sein. Die Fakten müssen endlich auf den Tisch. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Kumpanei mit Öl- und Gasförderunternehmen sowie Entsorgern aufzukündigen und einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen. Den Gefahren der Öl- und Gasförderung im Bereich der Entsorgung muss endlich Rechnung getragen werden.

Thema Fracking wird komplett ausgeblendet

Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik hat die NRW-Landesregierung zudem ganz ausgeblendet. Die Landesregierung schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen. Bevor Niedersachsen auf Unterstützung bei der Entsorgung von bisher angefallenen Bohrschlämmen setzen kann, muss die dortige Landesregierung daher einen ausnahmslosen Verzicht auf Fracking erklären.

Dieser Artikel erschien zuerst im Linksletter der LINKEN. NRW

Betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Immer mehr radioaktives und fluorhaltiges Uran lagert in Gronau unter freiem Himmel. Das neue Uranlager soll zwar in diesem Jahr in Betrieb gehen; wann aber radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückkommen, die dort eingelagert werden sollen, ist unklar. Die Bundesregierung bestätigt in einer Auflistung von Ausfuhrgenehmigungen Uranlieferungen aus Gronau für die belgischen Atommeiler, sieht aber keinerlei Möglichkeiten, Atomtransporte mit Uranbrennstoff für den Betrieb der umstrittenen belgischen Atomkraftwerke zu unterbinden. Derweil gehen die Gespräche mit Großbritannien und der Niederlande über den Verkauf und den möglichen Börsengang der URENCO weiter. Eine Befassung des Bundestags – im Gegensatz zu Großbritannien und der Niederlande – ist nach Mitteilung der Bundesregierung nicht vorgesehen. Das sind die wesentlichen Aussagen der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsgageordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau.

Hubertus Zdebel, aus Münster stammender Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion im Bundestag, sagte: „Immer mehr Atommüll und Brennstofflieferungen für marode Atomkraftwerke nicht nur in Belgien machen klar, dass auch für die Uranfabrik der URENCO in Gronau endlich die Stunde des Ausstiegs schlagen muss. Es ist unverantwortlich, den Betreib von Gronau unbefristet zu erlauben, wie es die Bundesregierung tut und wogegen die rot-grüne Landesregierung in NRW auch nicht ernsthaft etwas unternimmt.“

Die Uranfabrik in Gronau ist laut Angaben der Bundesregierung seit 2011 voll ausgelastet. Rund ein Drittel des Weltmarkts beliefert der trinationale Konzern URENCO mit seinen Uranfabriken in Almelo (NL), Capenhurst (GB), den USA und Gronau. Auf Nachfragen teilte die Bundesregierung auch mit, dass der Verkauf der URENCO weiter auf der Tagesordnung steht. Die Niederlande und Großbritannien bereiten demnach Gesetze vor, um die Risiken nach einer Privatisierung der URENCO nicht weiter anwachsen zu lassen. Die Urananreicherung kann grundsätzlich auch für militärische Zwecke zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran missbraucht werden.

Daher fordert Hubertus Zdebel: „Die URENCO und ihre Uranfabriken dürfen nicht verkauft werden, sie müssen abgeschaltet werden. Als Signal für Abrüstung ebenso wie für den weltweiten Atomausstieg.“

Bei der letzten Abfrage in 2014 (Drucksache 18/1726) lagerten in Gronau 12.443 t Tails (abgereichertes Uran) sowie 6.666 t Feed (Natururan als Uranhexafluorid) im Freilager. Das war damals schon der historische Höchststand. Jetzt sind es mit 18.531 t Tails und 8.300 t Feed noch einmal deutlich mehr und damit neuer Rekord.

 

Dokumentation: Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröder u. a. der Fraktion DIE LINKE

betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Frage Nr. 1
Welche aktuellen Informationen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Uranoxid-Dauerlagers in Gronau besitzt die Bundesregierung?

Antwort:
Nach Angaben der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) ist nach Auskunft der URENCO Deutschland GmbH (UD) die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers im Jahr 2016 vorgesehen. Unabhängig davon ist nach Aussage der UD der Termin für die erste Anlieferung von gefüllten Uranoxid-Behältern derzeit nicht absehbar.

Frage Nr. 2
Wie viel Uran lagert nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form [Uranhexafluorid als Feed (zur Anreicherung), Product (angereichertes Uran) und Tail (abgereicherter Uranmüll)] derzeit im Freilager auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau?

Antwort:
Zum 13. Mai 2016 betrug der Bestand im Feedlager: 8.300 t (Tonnen) Uranhexafluorid (UF6) und im Tailslager: 18.531 t UF6. Darüber hinaus befanden sich zu diesem Zeitpunkt 489 t UF6 im Productlager, welches jedoch nicht als Freilager konzipiert ist.

Frage Nr. 3
Wie viel abgereichertes Uranhexafluorid aus Gronau lagert derzeit in Frankreich?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt der Bestand derzeit 53 t UF6.

Frage Nr. 4
Wie viel von diesem abgereicherten Uranhexafluorid wurde in Frankreich
bereits in Uranoxid umgewandelt?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Frankreich bislang insgesamt 12.689t UF6 aus Gronau zu 10.117 t Uranoxid dekonvertiert.

Frage Nr. 5
Welche weiteren Lagerorte für abgereichertes Uran aus Gronau gibt es derzeit und wieviel Uran lagert dort ggf. in welcher Form?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine weiteren Orte, an denen abgereichertes Uran für UD gelagert wird.

Frage Nr. 6
Gibt es, angesichts der auf zehn Betriebsjahre beschränkten Aufnahmekapazität der neuen Uranoxid-Lagerhalle, bereits (Vor-)Anfragen seitens der URENCO zum Bau einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es keine Anfragen der UD zu einem Bau
einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau.

Frage Nr. 7
Gibt es zwischen NRW oder der Bundesregierung Gespräche, die Urantails künftig nicht mehr als Wertstoff, sondern als Atommüll zu behandeln oder haben die Bundesregierung bzw. das Land NRW vor, Gespräche mit diesem Ziel mit der URENCO zu führen?

Antwort:
Zwischen dem MWEIMH und der Bundesregierung finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu verschiedenen Themen statt. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen abgereichertes Uranoxid radioaktiven Abfall darstellt, war bislang kein Schwerpunkt eines solchen Gesprächs. Im Übrigen wird zur Einordnung auf das Nationale Entsorgungsprogramm verwiesen.

Frage Nr. 8
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Uranoxid-Lagerhalle in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) vorgenommen oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Die Errichtung und der Betrieb des Uranoxid-Lagers wurde mit Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde als Teil der Urananreicherungsanlage nach § 7 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Die angefragten Sachverhalte wurden im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens zum Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 abgehandelt. Im Übrigen werden Sicherungsmaßnahmen aus Gründen der Geheimhaltung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aufgrund des Reaktorunglücks in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) inklusive des Uranoxidlagers um zwei Jahre vorgezogen. Als Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass auch unter Berücksichtigung des seit der letzten Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2003 fortgeschriebenen Standes von Wissenschaft und Technik keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes erkennbar sind. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der UAG angezeigt, von denen eine Vielzahl in der Anlage bereits umgesetzt sind.

Darüber hinaus hat die von der Entsorgungskommission im Jahre 2013 veröffentlichte Sicherheitsüberprüfung (Stresstest) ergeben, dass die UAG in Gronau deutliche Reserven gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse aufweist und dass aufgrund der unterstellten auslegungsüberschreitenden Lastfälle kein Versagen von Komponenten oder Maßnahmen zu befürchten ist, das zu einem sprunghaften Anstieg der radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage führen kann.

Frage Nr. 9
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Uran-Freilager in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) veranlasst oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage Nr. 10
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den
letzten drei Jahren Gespräche über die sichere Lagerung bzw. Entsorgung der
Urantails in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 11
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Gespräche über die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 12
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht nur aus der Brennelementefabrik Lingen, sondern auch aus der Urananreicherungsanlage Gronau Uranbrennstoff den umstrittenen Reaktoren in Belgien zum Einsatz kommt?

Antwort:
Der Betrieb der Urananreicherungsanlage der UD in Gronau sowie der Anlage zur Produktion von Brennelementen durch die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen wurden atomrechtlich genehmigt. Die Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion in Belgien fällt in die Zuständigkeit der belgischen Regierung und des Parlaments. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage Nr. 13
In welcher Weise überprüft die Bundesregierung den Endverbleib des angereicherten Urans, bevor sie Ausfuhr- und Transportgenehmigungen erteilen lässt?

Antwort:
Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden alle Anträge auf Ausfuhr-Genehmigung entsprechend den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geprüft und im Zweifelsfall dem zuständigen Ministerium vorgelegt. Im Rahmen der Erteilung der Beförderungsgenehmigung nach § 4 AtG werden die zugehörigen Genehmigungsvoraussetzungen geprüft.

Sowohl die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG als auch die Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen.

Frage Nr. 14
Wurden seit 2011 Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau versagt? Wenn ja, wie viele und warum konkret?

Antwort:
Es wurden keine Ausfuhrgenehmigungen versagt.

Frage Nr. 15
Welche Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau wurden seit 2011 erteilt (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Ausfuhrgenehmigung, Zeitpunkt der Genehmigung, Genehmigungsinhalt, Genehmigungsumfang sowie jeweilige Endkunden und mögliche Zwischenkunden – z. B. zur Brennelementherstellung – von URENCO)?

Antwort:
Siehe Anlage. (PDF)

Frage Nr. 16
Hat die Bundesregierung geprüft oder wird sie prüfen, ob aufgrund der bestehenden Zweifel an der Sicherheit der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 die Möglichkeit besteht, die Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran von URENCO Gronau an die Betreiber der genannten AKWs zu untersagen? Wenn nein, warum wurde dies bislang nicht geprüft?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

Frage Nr. 17
Inwieweit könnten aus Sicht der Bundesregierung Haftungsansprüche an die Bundesrepublik für den Fall entstehen, dass es mit aus Deutschland geliefertem Uran in belgischen Atomkraftwerken zu einem schweren Störfall mit Radioaktivitätsfreisetzung kommt? Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung derartige Haftungsansprüche ausschließen?

Antwort:
Belgien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser Übereinkommen). Im Anwendungsbereich des Pariser Übereinkommens ist im nuklearen Schadensfall die Haftung für Drittschäden auf den Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks kanalisiert. Das bedeutet, dass ausschließlich der Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks für entstehende Personen- und Sachschäden haftet.

Frage Nr. 18
Wie hoch war seit 2010 jeweils die Auslastung der Urananreicherungsanlage
Gronau (bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiligem Auslastungsgrad)?

Antwort:
Die Anreicherungsanlage in Gronau ist durch Anreicherung von Natururan und durch
Wiederanreicherung von abgereichertem Uran zu 100 Prozent ausgelastet.

Frage Nr. 19
Wie viel angereichertes Uran liefert die Urananreicherungsanlage Gronau derzeit jährlich zur Brennelementefabrik Lingen (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 sowie nach aktuellen und bereits beantragten Transportgenehmigungen)?

Antwort:
Die Massenangaben zur Lieferung von angereichertem Uran von der Firma URENCO in Gronau zur Brennelementefabrik Lingen in den Jahren 2011 bis 18. Mai 2016* sind in folgender Tabelle aufgeführt. Die Daten beruhen auf den Angaben der zu den Beförderungsgenehmigungen gehörigen Transportmeldungen.KA-Tabelle-01

Frage Nr. 20
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil von URENCO Ltd. auf dem Weltmarkt für angereichertes Uran jeweils seit 2010 bis heute?

Antwort:
Der Weltmarktanteil von URENCO beträgt seit 2010 zwischen 30 und 33 Prozent.

Frage Nr. 21
Was ist der aktuelle Stand bei den Vorbereitungen zum Verkauf von URENCO-Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Frage Nr. 22
Welche Informationen hat die Bundesregierung über ein von der niederländischen Regierung geplantes Gesetz zum Verkauf der URENCO-Anteil und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung dem dortigen Parlament zugeleitet?

Frage Nr. 23
Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt?

Frage Nr. 24
Wird die Bundesregierung aus Anlass des geplanten Verkaufs der URENCO-Anteile auch in Deutschland ein derartiges Gesetz wie in den Niederlanden vorgesehen dem Bundestag vorlegen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und welche wesentlichen Inhalte wird dieses Gesetz haben?

Antwort:
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Großbritannien und die Niederlande streben eine rechtliche Umstrukturierung von URENCO an, um damit den Verkauf ihrer staatlichen Anteile zu ermöglichen. Bei einer etwaigen Umstrukturierung ist für die Bundesregierung allein maßgeblich, dass die bestehenden nichtverbreitungspolitischen Rechte gegenüber dem Unternehmen in vollem Umfang und zukunftsfest abgesichert werden. Die Niederlande haben zur Absicherung ihrer Rechte im Falle eines etwaigen Verkaufs ihres bisherigen staatlichen Anteils ein Gesetz entworfen. Das niederländische Parlament muss sich mit dem Gesetz noch förmlich befassen. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der derzeitigen Eigentümerstruktur keine Notwendigkeit für ein Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland.

Frage Nr. 25
Wann haben seit Anfang 2015 konkrete Gespräche zum möglichen Verkauf von URENCO-Anteilen seitens der Almelo-Vertragsstaaten sowie zwischen der Bundesregierung und den einzelnen URENCO-Anteilseignern stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum und jeweiligem Teilnehmerkreis)?

Antwort:
Förmliche Gespräche auf Ebene der Abteilungsleiter zwischen der Bundesregierung (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie den Partnern Großbritannien (Shareholder-Executive) und den Niederlanden (Wirtschaftsministerium) haben zuletzt am 12. Oktober 2015 in Den Haag und dem 15. Januar 2016 in Berlin stattgefunden. Ergänzend wurde das Thema bei den routinemäßigen Regierungskonsultationen auf Arbeitsebene im Rahmen des Almelo-Vertrags angesprochen. Zuletzt traf sich der trilaterale Regierungsausschuss (Joint-Committee) am 13. April 2016 in London. Soweit die Bunderegierung unterrichtet ist, werden die deutschen Anteilseigner E.ON und RWE bei den Treffen der Gesellschafter seitens Großbritannien und den Niederlanden über den Prozess auf dem Laufenden gehalten.

Frage Nr. 26
Ist ein möglicher Börsengang für URENCO-Anteile aus Sicht der Bundesregierung noch immer im Gespräch?

Antwort:
Großbritannien und die Niederlande prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Optionen.

Frage Nr. 27
In welcher Weise gibt es zwischen der Bundesregierung und den Konzernen RWE und E.ON aktuell Kontakte, um über die Zukunft der jeweiligen URENCO-Beteiligungen (inkl. des bei der Urananreicherung anfallenden Atommülls) zu sprechen? Welche Ergebnisse gibt es dabei bislang?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage Nr. 28
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, im Rahmen einer Stiftung oder einer anderen öffentlicher Trägerschaft von den Privatkonzernen RWE und E.ON letztlich die Verantwortung für das „deutsche“ Anteilsdrittel bei URENCO zu übernehmen?

Antwort:
Eine Übernahme der Verantwortung für die Geschäftsanteile der E.ON und RWE bei
URENCO seitens der Bundesregierung ist nicht geplant.

  • Der Antwort der Bundesregierung ist diese Aufgestellung zu Frage 15 als Anlage (PDF) beigefügt.

Digitale Mahnung: Unser Hamburg – Unser Netz – wieder online!

logo_rgb_balkenSelbst Naomi Klein schrieb in ihrem Klima-Buch „DIE ENTSCHEIDUNG – Kapitalismus vs. Klima“ über den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ und Vattenfall ärgert sich noch heute, dass das Stromnetz als lukrativer Geschäftsbereich vollständig zur Rekommunalisierung an die Stadt abgegeben werden musste und demnächst die Fernwärme folgen wird. Und auch E.on wird demnächst sein Gasnetz an die Stadt übergeben müssen. Ein wichtiger Baustein der Energiewende – die Netze – sind in Hamburg (demnächst) wieder vollständig in öffentlicher Hand. Aber: Zwischenzeitlich allerdings war die Homepage der erfolgreichen Volksentscheids-Kampagne von Viren befallen aus dem Netz verschwunden. umweltFAIRaendern hat jetzt dafür gesorgt, dass die Seite der Volksentscheidsinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ als digitales Erbe und als Mahnung wieder online verfügbar ist. Geholfen hat dabei vor allem: LicetBovi – individuelle Lösungen im Web und in der wirklichen Welt

Hamburgs Kaufleute und die Befreiung vom Faschismus: Die Todesmärsche der „KZ-Elendsgestalten“

Handelskammer-Hamburg-002Als einziges der Konzentrationslager fand die britische Armee bei der Übernahme Hamburgs am 3. Mai 1945 das KZ Neuengamme von Häftlingen geräumt vor, heißt es im Geleit zu dem im Januar 2015 von Detlef Garbe veröffentlichten Buch „Neuengamme im System der Konzentrationslager„. Die Gauwirtschaftskammer hatte auf deren Fortschaffung gedrängt, um „Repressalien der Siegermächte, sollten diese bei der Einnahme der Stadt auf halb verhungerte Häftlinge und Opfer von Gräueltaten stoßen“, zu vermeiden (S. 117), schreibt der Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Gauwirtschaftskammer? So hieß damals die Handelskammer.

  • Mit der Veröffentlichung eines Buches im Auftrag der Handelskammer Hamburg hatte Uwe Bahnsen im letzten Jahr eine leider nur kurze Debatte über die Beschönigung der Rolle der Wirtschaftsvertretung im Nationalsozialismus ausgelöst. Dabei hatte nicht nur die Veröffentlichung des Buches „Hanseaten unter dem Hakenkreuz – Die Handelskammer und die Kaufmannschaft im Dritten Reich“ für Kritik gesorgt. Wenige Monate nach dem Erscheinen des Buches sorgten die Reformer des Bündnisses „Die Kammer sind wir“ dafür, dass der Werkvertrag zwischen der Kammer und Bahnsen veröffentlicht werden musste. Dort war direkt nachzulesen, dass Bahnsen bei „voller Wahrung der historischen Tatsachen die konstruktive Rolle der Kaufmannschaft und der Kammer bei den besonderen Herausforderungen in Hamburg während der NS-Zeit (zu) verdeutlichen“ sollte. Kein Wunder, dass es dafür den Vorwurf der Beschönigung gab: Geschönte Geschichte – Die Hamburger Handelskammer im Nationalsozialismus

Hamburg – bereits weitgehend durch die alliierten Luftangriffe zerstört – wurde am 3. Mai 1945 entgegen dem „Führer-Befehl“ an die vorrückenden britischen Truppen – wie es heißt – „kampflos übergeben“. Der Krieg war verloren, vermieden werden sollte ein Straßenkampf, der sinnloserweise weitere (deutsche) Opfer und Zerstörung gefordert hätte.

Es ist bestenfalls äußerst diplomatisch und zurückhaltend, wenn Detlef Garbe in seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung (PDF) diese Maßnahme so darstellt: „In diesen Tagen wurde in den Medien vielfach, so durch die NDR-Dokumentation „Hamburg 1945 – Wie die Stadt gerettet wurde“, an das verantwortungsvolle und zweifellos angesichts der gegenläufigen Hitler-Weisung auch mutige Rettungshandeln einzelner Entscheidungsträger erinnert, so des Hamburger Kampfkommandanten, Generalmajor Alwin Woltz, und des Phönix-Generaldirektors Albert Schäfer. Doch am 3. Mai 1945, dem Tag der kampflosen Übergabe der bereits in großen Teilen zerstörten Stadt in aussichtsloser Situation an die britischen Truppen, wurde nicht allen Menschen in der Stadt die Freiheit geschenkt. Im KZ Neuengamme konnte niemand mehr befreit werden.“

  • Es fällt schwer, denjenigen, die an den Verbrechen im Nationalsozialismus umfangreich beteiligt waren, dafür „Anerkennung“ zu zollen, dass sie dem Führer-Wahnsinn eines Kampfes bis zum Ende in dieser Konsequenz nicht mehr folgten. Es mag aber vor allem eine Entscheidung gewesen sein, die in Aussicht stehende Niederlage und die kommende Nachkriegszeit möglichst unbeschadet überstehen zu können. Aber richtig ist: An vielen anderen Orten in Deutschland waren die Entscheidungsträger des Nationalsozialismus nicht einmal zu dieser Maßnahme in der Lage, was vielen noch das Leben kostete.

„Das 1938 in den Hamburger Landgebieten errichtete KZ Neuengamme entwickelte sich im Zweiten Weltkrieg mit 86 Außenlagern und mehr als 100 000 Häftlingen zum größten Konzentrationslager in Nordwestdeutschland“, erinnert Garbe. Die Konzentrationslager waren nicht nur Vernichtungslager für Juden, politische Gefangene und andere von den Nazis verfolgte. In allen größeren (Hamburger) Unternehmen und vielen Betrieben waren in der Kriegszeit KZ-Häftlinge als ZwangsarbeiterInnen im Einsatz. Mit Kriegsbeginn auch immer mehr Kriegsgefangene.

  • Alles zu Zwangsarbeit bei HEW (Vattenfall in Hamburg) auf umweltFAIRaendern.de
  • Wikipedia schreibt über die Handelskammer und die Gauwirtschaftskammer: „1933 trat das Gesetz betr. Vorläufige Neubildung der Handelskammer in Kraft und das Plenum wurde neu konstituiert. 1934 wurde die nun sogenannte Industrie- und Handelskammer Hamburg Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Teile Nord-Hannovers). Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz erweiterte sich auch die Zuständigkeit der Hamburger Kammer 1937 um Altona, Harburg, Wandsbek und Wilhelmsburg. 1943 wurde die „Gauwirtschaftskammer Hamburg“ eingerichtet, die auch die Handwerkskammer und die Wirtschaftskammer Nordmark einschloss. Nach Kriegsende erfolgte 1945 die Rückbenennung in Handelskammer Hamburg.“

Die Räumung des KZ Neuengamme begann kurz vor dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus und der vorrückenden Truppen der Alliierten. Garbe berichtet in dem bereits erwähnten Buch: „Nachdem Himmler Anfang April der Bitte Bernadottes zugestimmt hatte, kranke und entkräftete Dänen und Norweger aus Neuengamme nach Schweden evakuieren zu dürfen, erfolgten mehrfach kleinere Transporte mit Kranken über Dänemark nach Schweden.“ (S. 116) Garbe beschreibt die Aktion „Weiße Busse“ bzw. die „Aktion Bernadotte“ (Folke Berandotte war Schwede und seit 1943 Vizepräsident des Schwedischen Roten Kreuzes, Wikipedia).

Weiter heißt es dann zur Räumung des Hauptlagers Neuengamme: „Am 20. April begann auch die vollständige Räumung des Hauptlagers, die Hamburgs Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Karl Kaufmann in Kooperation mit dem Höheren SS- und Polizeiführer Nordsee Georg Henning Graf von Bassewitz-Behr, der die Befehlsgewalt über das KZ Neuengamme im Fall alliierter Feindannäherung ausübte, organisierte. Kaufmann hatte sich Mitte April unter dem Einfluss enger Weggefährten sowie des  Rüstungsministers Albert Speer, des Kampfkommandanten von Hamburg, Generalmajor Alwin Wolz, und maßgeblicher Vertreter der Wirtschaft, die eine weitere Zerstörung der nach den Bombenangriffen des Jahres 1943 bereits schwer geschädigten Stadt, Fabrikationsanlagen und Werften bei einer militärischen Verteidigung Hamburgs fürchteten, dazu durchgerungen, die Stadt kampflos an die britische Armee zu übergeben.“

  • (75 Vgl. Karl Heinz Roth, Ökonomie und politische Macht: Die „Firma Hamburg“ 1930–1945, in: Angelika Ebbinghaus/Karsten Linne (Hrsg.), Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“, Hamburg 1997, S. 15–176, hier S. 132 ff. Zur Rolle Kaufmanns vgl. Manfred Asendorf, 1945. Hamburg besiegt und befreit, Hamburg 1995; Frank Bajohr, Hamburgs „Führer“. Zur Person und Tätigkeit des Hamburger NSDA P-Gauleiters Karl Kaufmann (1900–1969), in: ders./Joachim Szodrzynski (Hrsg.), Hamburg in der NS-Zeit. Ergebnisse neuerer Forschungen, Hamburg 1995, S. 59–91.)

Garbe geht dann auf die Rolle der damaligen Handelskammer genauer ein und schreibt: „Die am 13. April 1945 von der Gauwirtschaftskammer vertraulich verbreiteten „Richtlinien für die Betriebe bei einer Evakuierung im Falle unmittelbarer Feindbedrohung“ bestimmten: „KZ-Häftlinge (männliche und weibliche) werden spätestens bei ‚Alarm Küste‘ abtransportiert. Die Herausführung zu einem früheren Zeitpunkt wird seitens der Gauwirtschaftskammer angestrebt.“ (76) Die Wirtschaftsvertreter teilten die Sorge der Stadtverwaltung vor Plünderungen, die nach dem Ende der Kampfhandlungen durch befreite Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge befürchtet wurden. Zudem befürchteten sie Repressalien der Siegermächte, sollten diese bei der Einnahme der Stadt auf halb verhungerte Häftlinge und Opfer von Gräueltaten stoßen. Daher sollten die „KZ-Elendsgestalten“ und möglichst auch die ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter noch vor der Übergabe an die britische Armee aus der Stadt gebracht werden.“ (S. 117)

In seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung erwähnt Gabe außerdem: „Auch die Häftlinge aus den KZ-Außenlagern in den großen Hamburger Industriebetrieben wie Blohm&Voss und Deutsche Werft waren noch kurz vor dem Einmarsch der Briten aus der Stadt entfernt worden. Die Häftlinge, auf deren Fortschaffung die Gauwirtschaftskammer gedrängt hatte, kamen auf Todesmärsche und in die Auffanglager Bergen-Belsen, Sandbostel und Wöbbelin, die letzten 10000 auf die vom Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann akquirierte „Cap Arcona“ und weitere Schiffe. Durch einen tragischen Irrtum wurden diese am 3. Mai 1945 von britischen Jagdbombern angegriffen. Fast 7000 Häftlinge fanden den Tod. Dies geschah fast zeitgleich mit dem Einrücken der Briten in Hamburg.“

Gegen die jüngeren Bemühungen, die Geschichte der Wirtschaft und der Handelskammer schön zu schreiben, zieht Garbe zum Schluss seiner Rede dann doch ein deutliches Fazit und erinnert dabei auch an die bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichtslücken und Einseitigkeiten:

„So ist der 3. Mai zugleich sowohl ein Tag der Freude über die Befreiung Hamburgs als auch ein Tag der Trauer. Denn es dürfen die vielen Tausend Häftlinge des KZ Neuengamme nicht vergessen werden, die 1945 bei der Übergabe Hamburgs nicht mit gerettet wurden, sondern durch die SS auf den Todesmärschen, in den Sterbelagern oder bei der Schiffsbombardierung ums Leben kamen.

Das 1947 im Senatsauftrag veröffentlichte Buch des damaligen Archivdirektors Kurt Detlev Möller „Das letzte Kapitel“, in dem Hamburgs Gauleiter Kaufmann unter Ausblendung zentraler Aspekte seines verbrecherischen Tuns zum Retter Hamburgs stilisiert wurde, erschütterte seinerzeit das politische Hamburg und führte zu lebhaften Bürgerschaftsdebatten über die sogenannte Kaufmann-Legende. An einseitigen, allzu kurz gegriffenen Darstellungen der Hanseaten unter dem Hakenkreuz und anderer vermeintlicher Retter Hamburgs, die schließlich zuvor lange das Unheil mitverantworteten, sollte auch 68 Jahre später dem heutigen politischen Hamburg nicht gelegen sein.“

×