Kleine Anfrage: URENCO-Verkauf nach wie vor nicht vom Tisch – Einbeziehung der Urananreicherung in den Atomausstieg

„Der Börsengang des Urananreicherungsunternehmens URENCO, den Großbritannien, die Niederlande sowie E:ON und RWE ins Spiel gebracht hatten, wird zwar nicht weiter verfolgt. Damit ist aber der Verkauf der URENCO nicht vom Tisch; entsprechende Modelle jenseits eines Börsengangs wurden schon geprüft“, kritisiert der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion. „Mit einem Verkauf würden die Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik erhöht. Stattdessen fordern wir die Einbeziehung der Urananreicherung in den Atomausstieg und die Stilllegung der URENCO-Uranfabrik im westfälischen Gronau.“

  • Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel sind hier als PDF.

Zdebel weiter: „Schon seit mehreren Jahren laufen Gespräche und Verhandlungen der drei Almelo-Vertragsstaaten Großbritannien, Niederlande und Deutschland über einen Verkauf der URENCO. Nach Darstellung der Bundesregierung ging es dabei von Anfang an insbesondere um die Schaffung eines Rechtsrahmens, der gewährleistet, dass nach Verkauf der bisher staatlichen Mehrheit von Großbritannien und den Niederlanden die hoheitlichen nichtverbreitungspolitischen SANP-Rechte (SANP = Security and Non-Proliferation) weiterhin in vollem Umfang und zukunftsfest gegenüber Investoren und Käufern durchgesetzt werden können. Für einen Börsengang konnte – so die Bundesregierung – zwischen den Regierungen jedoch keine tragfähige und für alle drei Staaten akzeptable rechtliche (SANP-)Struktur gefunden werden.

Ferner teilt die Bundesregierung mit, dass nach ihrer Kenntnis die Niederlande einen Rechtsrahmen schaffen möchten, welcher einen Anteilsverkauf ermöglicht. Soweit der Bundesregierung dies bekannt sei, hätten die Niederlande noch keine abschließende Entscheidung über einen Verkauf ihrer Anteile getroffen.

Beunruhigend ist, dass bei den Gesprächen insbesondere mögliche zukünftige Gesellschaftsstrukturen daraufhin geprüft wurden, inwiefern sie auch nach einem Anteilsverkauf die Wahrung und Durchsetzung der SANP-Rechte gewährleisten. Über die Ergebnisse der Prüfung schweigt sich die Bundesregierung aus.

Zur URENCO gehört auch die Urananreicherungsanlage (UAA) im westfälischen Gronau. Diese Uranfabrik, die vom Atomausstieg ausgenommen ist, beliefert weiter Atomkraftwerke in der ganzen Welt mit radioaktivem Brennstoff und sorgt so weltweit für Atomgefahren. Die Urananreicherungs-Technik der Gaszentrifugen, die dort zum Einsatz kommt, könnte jederzeit auch atomwaffenfähiges Uran herstellen. Die Urananreicherung der URENCO in Gronau ist somit der Schlüssel zur Atombombe. Daher muss die UAA in Gronau aus umwelt- und friedenspolitischer Sicht stillgelegt werden.“

Große Koalition schenkt Atomkonzernen fünf Mrd. Euro!

Zdebel (DIE LINKE): Die Brennelementesteuer muss bleiben! „Die Vorstandsetagen der Atomkonzerne haben wieder einmal Grund zur Freude. Die Brennelementesteuer, mit der der Brennstoff der Atomkraftwerke, also Uran oder Plutonium, besteuert wird, soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD morgen auslaufen. Einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, diese bis zum endgültigen Abschalten der Atommeiler zu verlängern, wurde abgelehnt. Auf die Gesamtzeit bis 2022 gerechnet bedeutet das ein sattes Steuergeschenk in Höhe von rund 5 Milliarden Euro für die Atomkonzerne“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg. „Ferner bringt der Verzicht eine Verbilligung des Atomstroms mit sich. Das ist ein völlig falsches Signal für den Atomausstieg und die Energiewende.“

Zdebel weiter:

„Die Atomkonzerne kommen in diesen Tagen aus der Feierlaune nicht heraus. Zunächst beschließt der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen, sie gegen eine Einmalzahlung von sehr übersichtlichen Beträgen von den künftigen finanziellen Risiken bei der Atommülllagerung zu befreien. Nun folgt eine Steuererleichterung von weiteren rund fünf Milliarden Euro. Das vielgepriesene Unternehmerrisiko gilt bei der Atomenergie offenbar nur, wenn es den Konzernen sichere Gewinne bringt. Für die Verluste und die finanziellen Risiken für den Atommüll sollen am Ende wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger einstehen.

Es ist ernüchternd und bezeichnend zugleich, dass die SPD-Fraktion, die sich in der Vergangenheit immer für eine Verlängerung der Brennelementesteuer ausgesprochen hatte, das mitmacht.

Bereits in diesem Jahr haben die Atomkonzerne deutlich weniger Steuern gezahlt als vorgesehen. Eigentlich waren für das Jahr 2016 aus der Brennelementesteuer Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro eingeplant; aber die Atomkonzerne haben bereits in diesem Jahr trickreich die Schlupflöcher genutzt, immer in der Erwartung, dass die Steuer 2016 ausläuft. Soweit bekannt, haben wohl alle AKW-Betreiber im laufenden Jahr den Einsatz neuer Brennelemente unterlassen und auf das Frühjahr 2017 verschoben, um so die Steuerzahlungen für das Jahr 2016 vermeiden zu können, und damit über 700 Millionen Euro eingespart.

Gründe, warum die Erhebung dieser sinnvollen Steuer auf 2016 befristet wurde, wurden nie genannt. Selbst die CDU/CSU-Fraktion sprach bei deren Einführung im Jahre 2010 davon, dass diese Steuer ‚aus ökologischen und ökonomischen Gründen … richtig und zielführend‘ sei. Daran hat sich absolut nichts geändert, und genau deswegen muss die Erhebung der Brennelementesteuer auch verlängert werden.“

 

Atommüllendlager-Suche: Gesetz muss dringend nachgebessert werden

„Der Gesetzentwurf  missachtet grundlegende Vorschläge der Endlagerkommission. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes für die Suche nach einem Atommüllendlager. Zdebel weiter:

„Es ist bezeichnend, dass das generelle Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgeklammert wurde. Dabei hatte sich die Endlagerkommission im Rahmen ihres Berichts für ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgesprochen und der Bundesregierung, empfohlen, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten.

Auch die Regelungen zu einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren sind derzeit noch völlig unzureichend. Es bleibt ein schweres Manko, dass die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Arbeit der Endlagersuchkommission ausgeklammert wurden.

DIE LINKE wird bei der anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden.“

BUND und LINKE kritisieren Bundesregierung: Export-Verbot fehlt – Endlager-Suche unzureichend umgesetzt

Den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager“-Kommssion kritisiert der BUND (siehe unten) und auch die LINKE (siehe unten). Unter anderem, weil die Bundesregierung aufgrund von Streitigkeiten mit dem Forschungsministerium, aber auch wegen Bedenken bei einigen Bundesländern die geplanten Regelungen zum Export-Verbot für Atommüll gestrichen hat und auch andere Punkte nicht umsetzt. Bei dem Export-Verbot geht es vor allem um die 152 Castor-Behälter aus Jülich, die der Betreiber in die USA abschieben will. Aber auch die Brennelemente des Forschungsreaktors in Garching könnten ein Grund sein, dass das Export-Verbot aus dem ersten Entwurf des BMUB jetzt gestrichen wurde. Allerdings: Die Einbringung der gesetzlichen Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen soll nicht von der Bundesregierung, sondern vom den Bundestags-Abgeordneten erfolgen. Ende Januar soll die erfolgen, für den 13. Februar ist eine Anhörung im Umweltausschuss geplant. Bereits am 11. Februar ist eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Nationale Begleitgremium geplant.

Auch die BI Lüchow Dannenberg hat reagiert und diese PM veröffentlicht.

Update: Interessant ist auch, was die Süddeutsche mit Blick auf die CSU-Minister schreibt: „Gewaltige Streitpunkte gibt es immer noch, im Kabinett wanderten sie am Mittwoch in eine Protokollerklärung. In dem kurzen Papier stellen die drei CSU-geführten Ministerien klar, dass sich die Qualität eines Endlagers allein am sogenannten „einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ entscheide, also an der Geologie. Andere Schutzvorkehrungen, etwa spezielle Schutzwände im Innern, dürften keine Rolle bei der Bewertung spielen. Sie ließen keine „gleichwertige und gleich robuste Sicherheitsaussage“ zu, heißt es in der Erklärung der bayerischen Minister. Von Belang wäre diese Einschränkung vor allem für Endlager in Granit, die solche zusätzlichen Schutzvorkehrungen verlangen. Zufall oder nicht: Solcher Granit findet sich vor allem in Bayern.“

Dokumentation: Bundesregierung setzt Beschlüsse der Endlager-Kommission unzureichend um

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes zur Atommüll-Endlagersuche sagte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger:

„Das Gesetz in seiner jetzigen Form ignoriert wichtige Vorschläge der Atommüll-Kommission. Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzubauen. Es fehlt ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll. Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürgerbeteiligung. Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Deshalb müssen eine Mindestzahl untertägiger Erkundungen festgelegt und die untertägige Erkundung verschiedener Endlager-Medien wie Granit, Ton und Salz verbindlich festgeschrieben werden. Der geologisch ungeeignete Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden. Dringend im Gesetz zu verankern ist auch eine frühe Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Regionen, und zwar schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte.“

Zu einer ersten BUND-Bewertung des Gesetzentwurfs: www.bund.net/bewertung-standAG

BUND-Kritik am Suchverfahren für einen bestmöglichen Standort für ein Atommülllager: www.atommuell-lager-suche.de

Dokumentation: Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: Atommüllendlager: Gesetz muss dringend nachgebessert werden
„Der Gesetzentwurf  missachtet grundlegende Vorschläge der Endlagerkommission. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes für die Suche nach einem Atommüllendlager. Zdebel weiter:

„Es ist bezeichnend, dass das generelle Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgeklammert wurde. Dabei hatte sich die Endlagerkommission im Rahmen ihres Berichts für ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgesprochen und der Bundesregierung, empfohlen, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten.

Auch die Regelungen zu einer besseren Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren sind derzeit noch völlig unzureichend. Es bleibt ein schweres Manko, dass die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Arbeit der Endlagersuchkommission ausgeklammert wurden.

DIE LINKE wird bei der anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Der geologisch ungeeignete und politisch verbrannte Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden.“

Atommüll: Nationales Begleitgremium hört an und ist online

Das Nationale Begleitgremium für die Atommüll-Lager-Suche ist ab jetzt online erreichbar und kündigt gleich eine erste Anhörung an. Am 11. Februar soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, zum Entwurf für die Novellierung des Standortauswahlgesetzes Stellung zu nehmen. Dazu hat das NBG auch gleich als erste Institution den vorliegenden Entwurf zur Novellierung dieses Gesetzes veröffentlicht. Bundestag und Bundesrat müssen in den nächsten Monaten den Bericht der so genannten „Endlager“-Kommission auswerten und in das StandAG einarbeiten. Mit dem StandAG soll ein vermeintlich ergebnisoffenes neue Suchverfahren samt Alternativenvergleich gestartet werden, um einen Lagerort für „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle zu finden. Bislang ist Gorleben der einzig benannte Standort, gilt aber vor allem als politisch nicht durchsetzbar.

Der Bundestag wird sich Ende Januar in erster Lesung mit der Novellierung des StandAG befassen und im Umweltausschuss am 13. Februar eine Anhörung durchführen. Noch im Februar, so der Plan, solle das Gesetz dann fertig sein. Darin enthalten auch eine neue Regelung, mit der anders als bisher nicht mehr nur Gorleben mit einer so genannten Veränderungssperre belegt wird, sondern auch alle anderen potentiellen Standorte, die künftig für die „Endlagerung“ von Atommüll in Frage kommen.

Zwei Tage vor der Anhörung im Parlament mit ausgewählten Sachverständigen, öffnet nun das neue NBG für eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Beteiligung. Auf der niegelnagelneuen Homepage verkündet das Nationale Begleitgremium: „Das Nationale Begleitgremium bereitet eine Bürger/innen-Anhörung zur bevorstehenden Änderung des Gesetzes zur Auswahl eines Endlagerstandortes vor. Das Gremium, das die Standortsuche unabhängig und gemeinwohlorientiert begleitet, hat auf seiner Homepage den Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zur Diskussion gestellt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, dem Gremium per E-Mail ihre Meinung zu dem Gesetzesvorschlag mitzuteilen. Bei einer Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar 2017 in Berlin können alle Interessierten öffentlich zur geplanten Gesetzesanhörung Stellung nehmen. In der Anhörung können schriftliche Stellungnahmen berücksichtigt werden, die das Gremium bis zum 20. Januar erreicht haben. Die Mailadresse des Gremiums lautet: geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de.“

Informationen zum Ablauf der Gesetzesänderung bietet das NBG hier:

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