Kostenlos: Neuer Infoflyer über Fracking-Gefahren

Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben den kostenlosen Infoflyer über die Gefahren des Frackings aktualisiert. Damit unterstreichen sie erneut die Forderung nach einem umfassenden und umgehenden Verbot dieser riskanten Fördertechnologie. Der Infoflyer ist hier als PDF zum ausdrucken und weiterverbreiten.

Sie können den Infoflyer auch per E-mail als gedrucktes Exemplar kostenlos bestellen unter hubertus.zdebel@bundestag.de (Bitte nicht die Postanschrift vergessen!)

Immer mehr, immer länger, immer riskanter: Atommüll fürs Zwischenlager Ahaus

Weil die staatlichen Planungen bei der Atommülllagerung allesamt aus dem Ruder laufen, wird auch das „Zwischenlager“ im nordrhein-westfälischen Ahaus immer mehr zum längerfristigen Atommüllzentrum. Eigentlich sollten die in Ahaus zwischengelagerten leicht- und mittelradioaktiven Abfälle bis Ende 2020 auf dem Weg in ein „Endlager Schacht Konrad“ sein. Weil sich aber beim Ausbau des Schacht Konrad immer wieder alles verzögert, soll dieser Strahlenmüll nun möglicherweise bis zum Jahr 2057 in Ahaus bleiben. Dagegen gibt es am 20. Januar Protest in Ahaus. Und noch 2019 soll weitere hochradioaktiver und sogar atomwaffenfähiger Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching bei München per Straßentransport nach Ahaus rollen.

  • Protest in Ahaus: Jetzt am Sonntag, den 20. Januar 2019 um 14 Uhr findet eine erste Protestaktion statt. Treffpunkt ist am „Mahner“ im Zentrum der Stadt. Zum Jahrestag der Katastrophe von Fukushima wird es am 9. März eine überregionale Demonstration geben.

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Kein Wunder, dass die Bürger*innen rund um Ahaus empört sind, wenn immer mehr Atommüll in das Zwischenlager kommt und Fristen zum versprochenen Abtransport nicht eingehalten werden. Das passiert jetzt nicht nur mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen. Auch bei dem hochradioaktiven Atommüll ist klar, dass der sich nicht im Jahr 2036 auflösen wird, dem Termin also, zu dem die Genehmigung für die ZWISCHEN-Lagerung ausläuft. Denn ein vermeintliches Endlager wird es laut Behörden frühestens Anfang 2050 geben, nach Einschätzung von Experten wird ein solches Lager erst ab ca. 2080 zur Verfügung stehen.“

Zu dem jetzt schon vorhandenen hochradioaktiven Atommüll in Ahaus soll weiterer strahlender Abfall hinzukommen: in diesem Jahr aus dem Forschungsreaktor Garching, in den nächsten Jahren vermutlich über 150 Castoren aus Jülich und außerdem weiterer Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus dem Ausland.

Die Atomtransporte von Garching nach Ahaus hängen derzeit noch von der Zulassung eines neuen Behälters für das hochradioaktive Material ab. Auf eine Anfrage (Drs 19-3442) des Bundestagsabgeordneten Zdebel im Juli 2018  hieß es noch (PDF), die Genehmigung für den Behälter vom Typ Castor-MTR3 werde Ende des Jahres erwartet. Nun heißt es auf der Homepage des Herstellers GNS, die Zulassung werde Anfang 2019 stattfinden. Danach müsste dann noch die Einlagerung dieser brisanten Abfälle in das Zwischenlager Ahaus und der Straßentransport per MTR3 genehmigt werden. Technische Angaben zum Castor-MTR3 sind hier in einem Produktinfo der GNS (PDF) zu sehen.

Für den Straßentransport werden derzeit außerdem neue gepanzerte Transportfahrzeuge gebaut. Erhöhte Terror-Risiken haben dazu geführt, dass diese Nachrüstungen an den Fahrzeugen notwendig geworden sind. Auch an den Zwischenlagern selbst erfolgen derzeit entsprechende Nachrüstungen. Ob diese Maßnahmen aber ausreichend sicher sind, kann nicht beurteilt werden, weil die Behörden alles geheim halten.

22. März 2019 – Bundestagsfraktion DIE LINKE: Fachgespräch Endlagerung – GORLEBEN ODER ANDERSWO?

22. März 2019: Öffentliches Fachgespräch – Gorleben oder anderswo?

Das Suchverfahren zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle

Noch immer ist die dauerhafte unterirdische Lagerung hoch radioaktiver Atomabfälle (Endlagerung) in Deutschland nicht geklärt. Mit dem Inkrafttreten des von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossenen Standortauswahlgesetzes auf Basis der Empfehlungen der »Endlager-Kommission« hat im Sommer 2017 das Verfahren begonnen, um im gesamten Bundesgebiet nach einem geeigneten Ort für die Lagerung dieser brisanten Abfälle zu suchen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte das Standortauswahlgesetz abgelehnt, weil von einem wirklichen Neustart der Endlagersuche nicht die Rede sein kann. Zu viele Fragen bleiben unbeantwortet, Gorleben ist als ungeeigneter Standort weiterhin Teil des Suchverfahrens und die Beteiligung der Öffentlichkeit bleibt eine große Schwachstelle. Die Sicherheit beim Umgang mit dem Atommüll wird auch in Zukunft stark von Kostenfragen belastet sein. Das Risiko, Billiglösungen zu bevorzugen, bleibt bestehen.

Nach anderthalb Jahren Standortauswahlverfahren wollen wir eine erste Bilanz ziehen und uns gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Expert*innen, Umweltaktivist*innen und Ihnen über die Herausforderungen in der Endlagersuche der kommenden Jahre austauschen.

Wo bieten sich Ansatzpunkte, wirkungsvoll für bessere Bürger*innenrechte und für eine demokratische und transparente Endlagersuche zu intervenieren? Was können gemeinsame Ziele und Schwerpunkte für parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen sein?

Jetzt anmelden:

  • 22. März 2019: Öffentliches Fachgespräch – Gorleben oder anderswo? Das Suchverfahren zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus (Eingang West), Raum E.700, Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin,  13 bis 17 Uhr.
  • Eine Anmeldung ist namentlich mit Angabe des Geburtsdatums aufgrund der Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Bundestages bis zum 18. März 2019 über unsere Homepage https://www.linksfraktion.de/termine/detail/gorleben-oder-anderswo/ oder per E-Mail an veranstaltung@linksfraktion.de mit dem Betreff »Endlager« erforderlich. Für den Einlass ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild notwendig!

PROGRAMM

13.00 Uhr Begrüßung

Gesine Lötzsch, MdB, Stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

13.10 Uhr Einleitung

Hubertus Zdebel, MdB, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

13.20 Uhr Atommülllagerung: Mehr als die Suche nach einem Standort –Schluss mit der Flickschusterei in der Atommüllpolitik

Ursula Schönberger, Politologin, atompolitische Expertin und Projektleiterin des kritischen Fachportals Atommüllreport.de

13.40 Uhr Das Standortauswahlverfahren, die Akteure und Mängel aus Sicht des BUND

Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND, Leiter Atompolitik

14.00 Uhr Die Standortauswahl – Die Praxis nach der Theorie

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

14.30 Uhr Diskussion

Moderation: Victor Perli, MdB, Mitglied im Haushaltsausschuss

15.00 Uhr Pause

15.30 Uhr Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen im Partizipationsformat des Standortauswahlgesetzes

Wolf-Rüdiger Marunde; Zeichner, Illustrator und Cartoonist mit einer Sicht aus dem Gorleben-Widerstand, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg

15.45 Uhr Das neue Suchverfahren aus der Perspektive von Bürgerinitiativen an den AKW-Standorten

Edo Günther; BUND Naturschutz Bayern, Vorsitzender Kreisgruppe Schweinfurt

16.00 Uhr Was brauchen die Betroffenen, um zustimmen zu können?

Jochen Stay; Sprecher von .ausgestrahlt

16.15 Uhr Diskussion

Moderation: Sylvia Gabelmann, MdB; Mitglied im Ausschuss für Gesundheit

16.45 Uhr Fazit; Hubertus Zdebel

Ende ca. 17 Uhr

Hochradioaktive Zwischenlagerung unterversichert: 350 Mio. Euro wenn´s kracht

Wie schon der Betrieb der Atommeiler bleiben auch die Risiken der Atommülllagerung ein unverantwortliches Versicherungsrisiko. Während die Haftungssumme bei vielen KFZ-Versicherern heute bis zu 100 Millionen Euro beträgt, liegt diese im Katastrophenfall bei den elf zum Jahreswechsel verstaatlichten Atom-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen bei jeweils maximal nur 350 Millionen Euro. Statt den üblichen Versicherungen übernimmt im Atombereich der Staat den Nachweis der Deckungsvorsorge. Das teilte die Bundesregierung jetzt auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit. Das Bundesamt für Zwischenlagerung hatte entsprechend EU-Regelungen im Oktober eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt (hier als PDF).

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Niemals wäre auch nur ein einziges kommerzielles Atomkraftwerk gebaut und Atommüll im Industriemaßstab erzeugt worden, wenn staatliche Interessen nicht auf allen Ebenen mit Vergünstigungen und Förderungen zu Lasten der Steuerzahler*innen die Unternehmen von sämtlichen Risiken befreit hätten. Dazu gehört das Versicherungsrisiko bei nuklearen Unfällen ebenso wie die Übernahme der Verantwortung für die dauerhafte Lagerung der Atomabfälle oder auch die enormen Kosten für die Atomforschung.“

Dokumentation:

Schriftliche Frage 12/364 vom 20. Dezember 2018 des MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„Aufgrund welcher wesentlicher Schadensszenarien bzw. Analysen ist bei
der Ausschreibung des Auftrags „Nuklearhaftpflichtversicherung für 11
Standort-Zwischenlager der BGZ ab 1.1.2019 vom 13.10.2018 die jeweilige
Schadenssumme auf 350 Millionen Euro je Standortzwischenlager festgelegt
worden, und wie hoch ist die jährliche Bruttojahresprämie für die Versicherung
der Standortzwischenlager (Vgl. http://ted.europa.eu/, Deutschland-Essen:
Versicherungen 2018/S 198-448911)?“

Antwort vom 8.1.2019 von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages:

„Nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) ergeben sich die Regeldeckungssummen für
den Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen aus
den Anlagen 1 und 2 zur AtDeckV, und zwar jeweils nach der genehmigten
Art, Masse, Aktivität oder Beschaffenheit der radioaktiven Stoffe. Die Höhe
der Deckungsvorsorge für die elf Standortzwischenlager wurde von der zuständigen
Genehmigungsbehörde – Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
(BfE) – auf 350 Millionen Euro und damit auf den nach § 8 Absatz 7 AtDeckV zulässigen Höchstbetrag festgesetzt. Das zitierte Vergabeverfahren wurde nicht weitergeführt, da der notwendige Nachweis der Deckungsvorsorge durch entsprechende Garantieerklärungen des Bundes erfolgt. Prämien fallen nicht an.“

Bundesregierung: Eiertanz um Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen

Der Eiertanz von CDU und SPD im Zusammenhang mit den vom Atomausstieg bislang nicht betroffenen bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen hält an. Als Ergebnis eines behördenübergreifenden Ressortsgesprächs kurz vor Weihnachten teilt jetzt die Bundesregierung auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) lediglich mit, es würden weiterhin rechtliche und sachliche Fragen „vertieft geprüft werden“.

Deutscher Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen versorgt ohne jede Befristung ausländische Atomreaktoren, darunter auch extrem gefährliche Reaktoren wie Tihange oder Fessenheim in unmittelbarer Grenznähe. Zuletzt sorgte CDU-Ministerpräsident Armin Laschet (NRW) im Bundesrat dafür, dass ein Antrag für ein Exportverbot von Uranbrennstoff keine Mehrheit bekam.

Hubertus Zdebel: „Es wird immer deutlicher: An die Stilllegung der bundesdeutschen Uranfabriken will so richtig offenbar weder die SPD und schon gar nicht die CDU/CSU ran. Hinter fadenscheinigen Prüfaufträgen verstecken sich die Regierungsparteien bzw. beteiligten Behörden, um immer neue Warteschleifen zu initiieren. So können die Uranfabriken der URENCO in Gronau und von Framatome in Lingen weiterhin mit dem weltweiten Atomgeschäft und dem Risiko großer Atomkatastrophen fette Gewinne machen. Vor allem die Urananreicherung in Gronau – die technisch auch in der Lage wäre, atomwaffenfähiges Uran herzustellen – ist außenpolitisch für die Bundesrepublik ein wichtiges Machtargument.“

Dokumentation: Arbeitsnummer Schriftliche Frage 12/363 vom 20. Dezember 2018 des MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

„ Welche Konsequenzen sind bei der Sitzung von Vertretern aus sechs Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt am 18. Dezember 2018 bezüglich des weiteren Betriebs der  nuklearen Brennelementefabrik in Lingen, vor dem Hintergrund des dortigen Brandes am 6.12.2018, gezogen worden, und welche Verständigungen gab es bei der oben angesprochenen Sitzung bezüglich der weiteren Umsetzung des beschlossenen Atomausstiegs bis Ende 2022 hinsichtlich der bisher vom Atomausstieg ausgenommenen Urananreicherungsanlage in Gronau und Brennelementefabrik in Lingen
(Vgl. https://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/1605 609/forderung-nachstilllegung-
der -brennelementefabrik-in-lingen)?

Antwort vom 8.1.2019 von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages:

Der von Ihnen angesprochene Brand in der Anlage zur Fertigung von Brennelementen in Lingen war nicht Gegenstand des Ressortgesprächs. Im Übrigen wirft die Umsetzung des Ziels des Koalitionsvertrages, zu prüfen, auf welchem Weg rechtssicher erreicht werden kann, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, nicht zum Einsatz kommen, weiterhin rechtliche und sachliche Fragen auf, die vertieft geprüft werden müssen.“

Weitere Informationen zum Thema :

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Stilllegung der Uranfabriken aus dem Februar 2018:

Laut Bundesumweltministerium ist eine Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen möglich. Das hat sie per Rechtsgutachten dargelegt. Doch die CDU/CSU will bestenfalls ein Exportverbot von Brennstoff für einzelne Reaktoren, deren Sicherheit aus bundesdeutscher Sicht zweifelhaft ist:

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