Atommülllagerung und jede Menge Risiken. BUND stellt Forderungen – NBG stärkt Atommüllkonferenz

Die deutschen Atommeiler sind abgeschaltet und werden zurückgebaut. Sprengungen von Kühltürmen wie zuletzt in Gundremmingen oder davor in Grafenrheinfeld erwecken gern den Eindruck, als sei das radioaktive Atomerbe kein großes Problem. Das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesumweltministerium ist in Wirklichkeit ein Bundes-Atommüll-Ministerium, wenn man sich Aufgaben und Kosten ansieht. Bei der geplanten Endlagerung hakt es an allen Stellen und kommt es zu Verzögerungen, – egal ob es um leicht (LAW) und mittel (MAW) radioaktiven (Asse, Morsleben, Schacht Konrad) oder die hochaktiven Abfälle (Standortsuche) geht.  Die Folge: überall an den AKW-Standortenentstehen neue Zwischenlager für LAW- und MAW-Abfälle. (Und noch immer betreibt Deutschland weltweit Urangeschäft mit weiterhin in Betrieb befindlichen Atomfabriken für AKW-Brennstoffe in Lingen und Gronau.)

Die oberirdische Zwischenlagerung aller radioaktiven Abfälle wird sich deutlich, um Jahrzehnte, verlängern. Auch das ist eine erhebliche „Herausforderung“, denn es braucht nicht nur neue technische Betrachtungen und Genehmigungen. Hinzu kommen z.B. die wachsenden „zivilisatorischen“ Gefahren und Risiken, Stichwort Krieg und Terror, Klima. In zwei laufenden Verfahren zur Beschleunigung bei der HAW-Endlagersuche und zur verlängerten Zwischenlagerung hat jetzt der BUND Stellungnahmen vorgelegt. Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der HAW-Endlagersuche unterstützt ein Papier der Atommüllkonferenz.

Hier die beiden BUND-Stellungnahmen ans BMU und an BASE: 

In Sachen Endlagersuche für hochaktive Atomabfälle wird derzeit intensiv an einer Beschleunigung des Verfahrens gearbeitet, nachdem sich gezeigt hat, dass die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf Basis des Standortauswahlgesetzes die vorgesehenen Fristen nicht einhalten kann und auch die zuständige Aufsichtsbehörde, dass Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE, da nichts ausrichten kann. Daher erarbeitet das Bundesumweltministerium mit den Beteiligten derzeit an einem Entwurf, der Sicherheit, Partizipation, Wissenschaftlichkeit und weitere wichtige Anforderungen gewährleisten soll, gleichzeitig aber eine Beschleunigung der Verfahrensabläufe für die Suche nach einem geeigneten, möglichst sicheren Standort bringen soll.

Schon die damalige Endlagerkommission, die von Bundestag und Bundesrat beauftragt war, das Standortauswahlgesetz zu evaluieren und Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet hatte, hatte eine Balance zwischen den unterschiedlichen Anforderungen erarbeitet. Wichtig dabei war, dass sich Fehler, wie im ehemaligen Verfahren und den vor allem politisch festgelegten ehemaligen Standort im Salzstock Gorleben nicht wiederholen können.

Entscheidend ist daher der §1 des Standortauswahlgesetzes, in dem die Grundsätze des neuen Suchverfahrens festgehalten sind: „(2) Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen dieses Gesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. …. “

Die Verzögerungen bei der Endlagersuche nicht nur in Sachen hochaktiver Abfälle hat logischerweise auch Folgen bei der oberirdischen Zwischenlagerung dieses strahlenden Erbes. Ehemals sollte der hochaktive Atommüll nur 40 Jahre zwischengelagert werden. Nun könnten es ohne weiteres 100 oder mehr Jahre werden. Das stellt Fragen nach der Sicherheit der Behälter, der radioaktiven Inventare, der Gebäude. Und natürlich auch Anforderungen, wie die Standorte jeweils gegen z.B. Flugzeugabstürze, Klimafolgen (Starkregen, Überschwemmungen), Terrorangriffe, Kriegswaffeneinsatz und vieles mehr gesichert werden können.

Während bei der Endlagersuche für HAW-Abfälle hohe gesetzliche Anforderungen in Sachen Partizipation geschaffen wurden, fehlen vergleichbare Maßstäbe bei der Zwischenlagerung. Das zeigt sich auch grad bei den anlaufenden Vorbereitungen für die erforderlichen Neugenehmigungen der HAW-Zwischenlager in Gorleben und in Ahaus, bei denen Mitte der 2030er die bisherigen Genehmigungen ungültig werden und nach Stand von Wissenschaft und Technik neu erteilt werden müssen. Die BI in Lüchow Dannenberg hat dies zuletzt mehrfach kritisiert.

Vor diesem Hintergrund hat die Atommüllkonferenz (AMK) der Anti-Atom-Initiativen zuletzt das sogenannten „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung massiv kritisiert. Darin berichtet die Bundesregierung an die EU, wie sie den Umgang mit allen Arten von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten zu gestalten gedenkt. Aus Sicht der AMK hat der vorliegende Bericht mit der Realität wenig bis gar nicht zu tun.

Auch das Nationale Begleitgremium NBG, welches die Endlagersuche für HAW-Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes überwacht, hat erhebliche Kritik formuliert und hat z.B. die Forderungen der Atommüllkonferenz in Sachen Zwischenlagerung von HAW-Abfällen als berechtigt eingeordnet.

Auch auf die angestrebte Beschleunigung der Endlagersuche und die für Anfang 2026 geplante Novellierung durch den Bundestag hat das NBG natürlich auf dem Schirm. In der Diskussion – so z.B. bei der letzten Sitzung, der 100ten – war z.B. darauf verwiesen worden, dass die partizipativen Elemente nicht weiter verwässert werden dürften. Das beträfe z.B. auch die Klagerechte für Bürger*innen und Verbände, mit denen behördlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar bleiben müssen. Ein Thema, das BUND, Grüne und Linksfraktion bereits 2016/2017 bei den Beratungen in der Endlagerkommission immer wieder aufgerufen hatten.

Atommüllkonferenz kritisiert BASE und fordert echte Beteiligung und Zwischenlagerkonzept

An vielen Orten liegt Atommüll rum – zwischengelagert für Jahrzehnte, weil sich die geplante oder angestrebte Endlagerung immer wieder und immer weiter verzögert. Allein das bringt neue Risiken mit sich. Gleichzeitig wachsen angesichts der Weltlage militärische und Terrorrisiken. Gründe genug, über den möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zwischen Regierungen, Behörden, Parlamenten und Gesellschaft intensiv zu diskutieren. Am letzten Wochenende trafen sich Anti-Atom-Organisationen zum Ratschlag in Göttingen. Ergebnis: „Atommüllkonferenz kritisiert BASE und fordert echte Beteiligung und Zwischenlagerkonzept“. (Foto: Castor Behälter am AKW Brokdorf)

Dokumentation der genannten PM, demnächst wohl hier online.

Am letzten Samstag befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Atommüllkonferenz in Göttingen unter anderem mit der verlängerten Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle, dem Beteiligungsverfahren in Gorleben sowie dem Informations- und Dialogkonzept des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Sie erklären dazu:

Die Atommüllkonferenz (AMK) hält das Informations- und Dialogkonzept des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für absolut unzureichend und stellt fest, dass es den Forderungen der AMK an Öffentlichkeitsbeteiligung in keiner Weise gerecht wird. Beteiligung und selbst echter Dialog sind nicht erwünscht. Das zeigt sich klar bei den laufenden Beteiligungsverfahren für das um 100 + X Jahre zu verlängernde Zwischenlager in Gorleben sowie für das Nationale Entsorgungsprogramm, die zentrale Forderungen des AMK-Forderungskatalogs für zukunftsgerichtete Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager ignorieren.

Die AMK fordert vom BASE und dem Bundesumweltministerium eine ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung bei der anstehenden Neugenehmigungen der Zwischenlager und der Erstellung eines übergreifenden Zwischenlagerkonzepts. Ein solches Konzept muss sich den wachsenden Herausforderungen an die Sicherheit stellen und darf diese nicht länger ignorieren.

Atomtransporte aus Russland zur Uranfabrik nach Lingen – Neue Genehmigung seit August 2025 gültig bis Juli 2027

Atomtransporte mit wiederaufgearbeitem Uran, sogenannten WAU-Pellets, sind im September trotz des Kriegs in der Ukraine per LKW von Russland in die Uranfabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) Lingen gelangt. Eine entsprechende neue Genehmigung für diese Atomtransporte hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung  (BASE) erteilt. Von den zahlreichen EU-Sanktionen gegen Russland sind die Atomgeschäfte bislang komplett ausgenommen. Hinter den Urantransporten nach Lingen steckt der russische Atomkonzern Rosatom. In Zusammenarbeit mit Rosatom will der Betreiber der ANF Lingen, der französische Konzern Framatome, die Atomgeschäfte noch ausbauen. Künftig sollen sogenannte VVER-Brennelemente gemeinsam mit Rosatom für den Einsatz in den osteuropäischen Atomkraftwerken fertigen. Eine Genehmigung durch das zuständige Umweltministerium in Niedersachsen steht noch aus.

Diese Genehmigung wird derzeit vor allem auch unter dem Blickwinkel der Sicherheit und Sabotagemöglichkeiten geprüft. Darüber schweigen sich die Behörde derzeit allesamt aus. Zuletzt hatten im Bundestag aber die Nachrichtendienste erhebliche Warnungen über russische Aktivitäten vorgetragen.

Allerdings: Frankreich als Eigentümer von Framatome und der Anlage in Lingen hat deutlich gemacht, dass die Atomgeschäfte mit Russland weiterhin überaus wichtig sind.  Das weiß auch die Bundesregierung, die laut dem o.g. Feature starkes Interesse an dem laufenden Genehmigungsverfahren in Niedersachsen hat.

Dort ist zu lesen: Genehmigungsnummer 7896, Antragsteller: Orano NCS, 15.05.2025 – WAU-Pellets, 32 Straßentransporte, von MSZ Machinery – Manufacturing Plant JSC – Elektrostal/ROS zum Empfänger ANF Lingen, gültig ab 25.08.2025, gültig bis 31.07.2027. Transporttermine bisher: 05.09.2025, 06.09.2025

Statistikfehler: Bundesamt bestätigt Genehmigung und Atomtransport von Lingen nach Oskarshamn

Atomkraftgegnern von SAND in Hamburg war bei den Abfragen von Daten über Atomtransporte durch den Linken Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch aufgefallen, dass die Hamburger Umweltbehörde einen Atomtransport von frischen Uranbrennelementen der LKW von der ANF Lingen nach Oskarshamn in Schweden anführte. In der Liste des für die Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte durch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) war dieser Transport vom 3. März 2025 jedoch nicht angegeben und eine entsprechende Genehmigung war nicht verzeichnet. Auch Nachfrage bestätigte BASE nun einen Fehler in der online verfügbaren Liste, erklärte aber wie zuvor der Hamburger Senat, dass ein solcher Atomtransport durchgeführt worden ist. Allerdings: Auch beim für den Export von Kernbrennstoffen zuständigen Bundes-Ausfuhramt BAFA  bzw. einer beim BMU geführten Liste (siehe dazu hier (Daten ab 2019 bis ohne das jeweils aktuelle Jahr bzw. für das jeweils aktuelle Jahr hier) fehlt eine solche Genehmigung bzw. die zusätzliche Erwähnung von Oskarshamn. (FOTO ca. 1990, Behälter auf dem Gelände der ANF Lingen)

Auf Nachfragen von umweltFAIRaendern teilte die Pressestelle bei BASE mit, dass die Beförderungsgenehmigung 7873 zwei Bestimmungsorte hätte enthalten müssen. Es war jedoch bislang nur Östhammar (AKW Forsmark) genannt worden. Es fehlte tatsächlich aber der Hinweis auf Oskarshamn. „Wir haben unserer Webseite entsprechend aktualisiert, sodass beide Bestimmungsorte jetzt in unserer Online-Liste angegeben sind,“ sagt die Pressestelle.

Laut Angaben von BASE habe das Amt von diesem Defizit erst durch die Nachfrage von umweltFAIRaendern.de erfahren.

Eine zwischenzeitlich erfolgte Nachfrage per Kleiner Anfrage durch Stephan Jersch beim Hamburger Senat löste eine solche Klärung der Behörden auf dem Dienstweg offenbar nicht aus. Der Hamburger Senat bestätigte seine Angaben auf Nachfrage, dass am 3. März ein Transport nach Oskarsham stattgefunden habe und bezog sich als Beleg auf die sogenannte 48-Stunden-Meldung, die vor der Durchführung eines solchen Transports an die zuständigen Lagezentren der Länder übermittelt werden muss, damit im Notfall bekannt ist, dass möglicherweise radioaktive Stoffe in einem Unfall verwickelt sein könnten. Eine Rückkopplung mit BASE erfolgte offenbar aber nicht.

Wann rollen die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Bericht von NRW-Ministerin an den Landtag

Der BUND in NRW hat gegen eine Genehmigung für hoch radioaktive Atomtransporte mit waffenfähig angereichertem Uran aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage eingereicht. Weil die Behörde den Sofort-Vollzug erteilt hat, zielt die Klage im Eilverfahren zunächst darauf, zu verhindern, dass die Atomtransporte durchgeführt werden, bevor eine gründliche Sicherheits-Prüfung durch die Gerichte stattgefunden hat. Erwartet wird, dass kein Transport vor der Eil-Entscheidung stattfinden wird, die in den nächsten Wochen erwartet wird. Bevor es dann aber zu Transporten von Jülich nach Ahaus kommen wird, wird die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eine Dialogveranstaltung in Ahaus durchführen. Ein Termin dafür ist noch nicht benannt. (Foto: JEN)

Auf diese Veranstaltung hatte auch die für Atomfragen in NRW zuständige grüne Ministerin Mona Neubaur noch mal in einem Bericht für den Landtag hingewiesen: „Gleichwohl ist gemäß der Pressemitteilung vom 25. August 2025 der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus vorgesehen, vor Beginn der ersten Transporte zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einzuladen. Ein genauer Termin steht aktuell noch aus.“ (Seite 4, diese PDF) Die für die Atomanlagen in NRW zuständige Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bezieht sich auf diese Aussage der BGZ: „Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen.“

In diesem Bericht aus dem Hause Neubaur auch diese Erklärung des Scheiterns: „Ein Zwischenlagerneubau allein auf Kosten des Landes ist nicht finanzierbar. Zudem würde dies die Beteiligungsverhältnisse von Bund und Land an der JEN nicht sachgerecht abbilden. Für einen Neubau wäre zudem ein Genehmigungsverfahren notwendig, welches durch die JEN bis zum heutigen Tag ebenfalls nicht eingeleitet wurde.“ Allerdings wirft dieses Statement Fragen auf:

1. Wieso hat Neubaur öffentlich immer wieder betont, dass sie auch nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im November 2022, der ihr offenbar bekannt war, noch an einer Neubau-Option festhielt, obwohl diese für das Land NRW, wie es jetzt heißt, „nicht finanzierbar“ war. Zu keinem Zeitpunkt nach diesem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Ministerin sich derart klar geäußert. Weder hat es offenbar in dieser Sache weitere Gespräche mit dem Bund gegeben, noch informierte die Ministerin die Öffentlichkeit.

2. Was von Neubaur auch nicht gesagt wird: Es waren bei dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Bundestag z.B. auch das Bundesumweltministerium unter der Grünen Steffi Lemke beteiligt sowie Abgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion. Diese hatten sich übergreifend mit den damaligen Ampelfraktionen SPD und FDP auf einen Beschlussvorschlag verständigt: Auch als Reaktion auf den Bundesrechnungshof, der die jahrelangen Stillstände und hin und her Schiebereien der Behörden kritisiert hatte.

Mit den Grünen Stimmen entschied die Ampel im Haushaltsausschuss im November 2022 einen Zwischenlager-Neubau in Jülich nicht mitfinanzieren zu wollen, und beschloss, dass der Bund als Miteigentümer weiterhin 70 Prozent der Kosten übernimmt (und NRW dann nur 30 Prozent), wenn der Atommüll aus Jülich als vorzugswürdige Variante nach Ahaus transportiert wird.

Die Aussagen von Neubaur in dem Bericht für den Landtag NRW vom 5. September 2025 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 10. September 2025 sind daher durchaus brisant. Denn sie machen eigentlich klar: Die Grünen im Bundestag und BMU sorgten mit ihren Entscheidungen dafür, dass der Abtransport des Atommülls aus Jülich entgegen den Zielen der schwarz-grünen Landesregierung in NRW durchgesetzt werden konnte. Die Grünen in NRW, in der Landesregierung, im Parlament, in der Partei und insbesondere im Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur schwiegen dazu!

Der Bericht der Ministerin ist im Landtag bzw. im zuständigen Ausschuss bislang nicht diskutiert worden. Derzeit ist im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW eine Befassung am 29. Oktober geplant.

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