AKW Obrigheim: Reaktordeckel in die USA

Der Reaktordeckel des stillgelegten und im Rückbau befindlichen AKW Obrigheim ist in vier Teile zerlegt in die USA transportiert worden. Dort wurde er zur „schadlosen Verwertung“ eingeschmolzen. Das teilt die Bundesregierung auf eine Nachfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit (Schriftliche Frage, Antwort am 28. Oktober 2020).

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (BMU) schreibt:

„Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 10/340 vom 22. Oktober 2020 (Eingang im Bundeskanzleramt am 23. Oktober 2020) beantworte ich wie folgt:

Frage 10/340:
„ Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe des Exports von Teilen des Reaktordruckbehälters des stillgelegten AKW Obrigheim in die USA, und was soll nach Kenntnis der Bundesregierung mit den bei weiteren Behandlungsschritten anfallenden radioaktiven Abfällen passieren (bitte erläutern https://rdl.de/beitrag/deckel-des-reaktordruckbeh-lters-des-akw-obrigheim-die-usa-verschoben)?“

Antwort:
Der Deckel des Reaktordruckbehälters des Atomkraftwerks Obrigheim wurde vor Ort in vier Teile zerlegt und im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH durch die GNS Gesellschaft  für Nuklear-Service mbH auf dem Seeweg in die USA zur Firma Energy Solutions, Oak  Ridge, Tennessee, transportiert, um ihn schadlos zu verwerten. Dies erfolgte durch Einschmelzen. Radioaktive Abfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung dabei nicht angefallen. Darüber hinaus ist bekannt, dass die Firma Energy Solutions aus eingeschmolzenem Metall Abschirmmaterialien für die kerntechnische Industrie herstellt (https://www.energysolutions.com/waste-processing/bear-creek-processing-facility/)“

Abgefahren: Hochradioaktiver Atommüll auf der Nordsee – Kurs Nordenham

Die sechs Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der britischen Plutoniumfabrik Sellafield sind per Schiff über die Nordsee auf dem Weg nach Nordenham. Während die Bundeskanzlerin heute im Einvernehmen mit den Landesregierungen eine weitgehende Kontaktsperre wegen der Corona-Krise verhängt hat, sollen ab dem Wochenende fast 11.000 Polizist*innen den hochgefährlichen Atommüll auf seiner Reise in das Zwischenlager nach Biblis gegen Terrorangriffe sichern. Die Landesregierung in Niedersachsen hatte wegen der Corona-Lage eine Absage des Transports gefordert. Bundesinnenminister Seehofer hat das abgelehnt. Nach seinen Angaben sind rund  5.800 Bundespolizist*innen und 5.000 Beamt*innen der Länder an dem Einsatz beteiligt.

Der BUND war zuvor mit einer Klage im Eilverfahren gescheitert, weil angeblich völkerrechtlich wichtige Verträge den Rücktransport des Atommülls vorschreiben. Dass zuvor Atommüll-Rücktransporte aus Frankreich, ebenfalls mit Staatverträgen abgesichert, um runde 20 Jahre verschoben wurden, fällt offenbar nicht sonderlich ins Gewicht. Dabei gibt es mit der französischen Regierung bis dato keine Verständigung, dass die Verschiebung einvermehmlich durchgeführt wird. Doch selbst wenn das in nachbarschaftlich guter Freundschaft wie schon mehrfach zuvor erfolgt: Grund der Verschiebung der Rücktransporte aus Frankreich in das Zwischenlager Ahaus sind möglicherweise wirtschaftliche Interessenskonflikte der an der Herstellung beiteiligten Behälter-Hersteller. Von diesen Problemen hatte die Bundesregierung im Verfahren BUND Hessen gegen Genehmigungsbehörde der Bundesregierung dem Gericht in Kassel offenbar nichts mitgeteilt.

Der BUND Hessen kritisiert mit einer Klage, dass das Zwischenlager Biblis erhebliche Sicherheitsmängel für die Lagerung des Atommülls aufweist. Wird der Behälter undicht, gibt es keine Reparaturvorrichtung. Absurderweise darf der Atommüll dennoch transportiert und zwischengelagert werden, selbst wenn sich später rausstellt, dass die Befürchtungen des BUND zutreffend sind. In Brunsbüttel hatte ein Gericht dem dortigen Zwischenlager wegen Sicherheitsmängeln die Genehmigung entzogen.  Die Ankunft des bewaffneten Spezialschiffes wird für Samstag vormittag erwartet. Auf „Castor Stoppen“ gibt es alle Infos über geplante Proteste gegen die Atommüllschiebereien. Der CASTOR-Transport erfolgt mit dem Schiff Pacific Grebe. Es hatte den Hafen Barrow-in-Furness (nahe WAA Sellafield) am Dienstag, 27.10.20 gegen 21 Uhr verlassen und ist über die Nordspitze Schottlands unterwegs nach Nordenham.

Besondere Probleme mit dem eingesetzten Castor-Behältern gibt es auch mit dem Deckelverschluss. Beim Beladen der Behälter in Sellafield hat es erhebliche Probleme mit den hochradioaktiven Abfällen gegeben, die in Glas eingeschmolzen sind.

In einer Weise von besonders interessanter Art ist die Erklärung der GNS (siehe gleich unten) mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit (von wem? oder was?): „Gleichzeitig wird die Sicherheit des Transports der radioaktiven Abfälle in keiner Weise beeinträchtigt. Die Gesundheit aller Beteiligten und der Bevölkerung entlang der Transportstrecke haben auch weiterhin höchste Priorität.

Die für die Durchführung der Transporte zuständige Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die auch die Behälter entwickelt und baut, hat auf ihrer Homepage folgende Mitteilung veröffentlicht:

(Dokumentation) Rückführungstransport aus England: Schiffspassage hat begonnen, 28.10.2020

Am gestrigen Abend hat die „Pacific Grebe“, ein Spezialschiff für den Transport radioaktiver Materialien, im englischen Hafen Barrow-in-Furness abgelegt. An Bord befinden sich sechs Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield. Zuvor waren die Behälter vom Typ CASTOR® HAW28M auf der Schiene von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield zum rund 65 km entfernten Hafen gebracht und dort auf das Schiff verladen worden.

Die „Pacific Grebe“ wurde im Jahr 2010 in Dienst gestellt und ist damit das jüngste Schiff der PNTL-Flotte. Erst im August 2020 hat die britische See- und Küstenwache den INF3-Status, die höchste Sicherheitsklasse für den Seetransport hochradioradioaktiver Stoffe, der „Pacific Grebe“ im Rahmen einer umfassenden Inspektion für weitere fünf Jahre verlängert.

Das Schiff wird in den nächsten Tagen in einem deutschen Seehafen festmachen, wo die Behälter für den Weitertransport ins bundeseigene Zwischenlager in Biblis vom Schiff auf Eisenbahnwaggons umgeladen werden.

Der Zug mit den sechs Spezialwaggons wird anschließend direkt bis nach Biblis fahren, wo er über das dem bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gehörende Anschlussgleis bis in unmittelbare Nähe des Zwischenlagergebäudes rangieren kann. Dort werden die Behälter abgeladen und in das Zwischenlagergebäude gebracht, wo sie vorbereitet und eingelagert werden.

Der Rückführungstransport war ursprünglich für das Frühjahr geplant gewesen, musste jedoch aufgrund der beginnenden COVID-19-Lage verschoben werden.

Erneute Messungen an allen Behältern
Im Rahmen der Umladung am Hafen werden von Sachverständigen erneut Messungen an allen sechs beladenen Waggons durchgeführt, um sicherzustellen, dass der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für die Ortsdosisleistung („Strahlung“) während des Bahntransports zuverlässig eingehalten wird. Diese ergänzen die bereits in Sellafield an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen, die die Voraussetzung für Genehmigung und die Durchführung des Transports waren.

Diese Messungen hatten ergeben, dass der gesetzliche Grenzwert von 100 μSv/h („Mikrosievert pro Stunde“) für die Ortsdosisleistung (ODL) in 2 Metern Abstand von der Außenfläche des Transportfahrzeugs weit unterschritten wird: Der höchste in diesem Abstand gemessene Wert liegt bei 26 μSv/h, der Mittelwert der Dosisleistung aller Behälter in 2 Metern Abstand von der Fahrzeugaußenfläche liegt für die aktuelle Rückführungskampagne bei ca. 21 μSv/h – also weniger als ein Viertel des höchstens erlaubten Wertes.

COVID-19-Schutzkonzept
Um den Rückführungstransport auch unter den Bedingungen von COVID 19 durchführen zu können, haben die beteiligten Unternehmen und Institutionen umfassende Vorsorgekonzepte und Hygieneregeln für alle Phasen des Transports erarbeitet. Diese sind vergleichbar mit den vielfältigen Maßnahmen, die inzwischen in vielen anderen Bereichen von Industrie und Logistik tagtäglich wirkungsvoll zum Einsatz kommen. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Transports der radioaktiven Abfälle in keiner Weise beeinträchtigt. Die Gesundheit aller Beteiligten und der Bevölkerung entlang der Transportstrecke haben auch weiterhin höchste Priorität.

Hochradioaktiver Atommüll: BUND scheitert mit Eil-Klage für mehr Sicherheit – Verwaltungsgerichtshof bestätigt Sofortvollzug

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfaren der Klage des BUND nicht stattgegeben, die Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus der Plutoniumfabrik Sellafield im Zwischenlager Biblis zu unterbinden. Der BUND zeigt sich in einer Pressemitteilung enttäuscht von dem Urteil. Schon beim Verladen der brisanten Atommüllfracht habe es Probleme gegeben. Außerdem bestünden erhebliche Sicherheitsmängel im Zwischenlager. Allerdings hat das Gericht nicht in der Hauptsache entschieden. Laut dpa teile der Verwaltungsgerichtshof „die Einschätzung der Bundesrepublik, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zeitnahen Abnahme der wiederaufbereiteten Kernbrennstoffe bestehe, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Der Beschluss ist rechtskräftig (Aktenzeichen: 6 B 2381/20.T).“ Angesichts der Coronoa-Pandemie könnte der für Ende Oktober/Anfang November geplante See- und Bahntransport der sechs Castoren von Sellafield nach Biblis aber dennoch abgesagt werden, weil rund 6.000 Polizist*innen zum Schutz der Transporte eingesetzt werden müssten. Der Niedersächsische Innenminister hat deshalb dem Bundesinnenminister eine Verschiebung empfohlen.

Zum Urteil heißt es bei dpa weiter: „Aus Sicht des Gerichtshofs überwiegt aber das öffentliche Interesse, die Änderung sofort wirksam werden zu lassen. Die Frage, ob diese sachlich rechtmäßig sei, müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.“ Mit Blick auf die Corona-Krise ist dort auch zu lesen:

„Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung ergänzte am Mittwoch, es gebe ein «großes Fragezeichen», ob der Transport angesichts der Corona-Ausbreitung jetzt stattfinden müsse. «Man kann nur hoffen, dass da vielleicht in Berlin noch Einsicht einkehrt.» Atomkraftgegner und Umweltschützer gehen davon aus, dass der Atommüll über den niedersächsischen Hafen Nordenham ins Land kommt und von dort nach Biblis gebracht wird.“

Dokumentation PM des BUND Hessen:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis ab

BUND Hessen ist enttäuscht, weil wesentliche Ziele zur Vorsorge gegen Schäden durch radioaktive Strahlung nicht erfüllt sind.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Klage des hessischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Eilverfahren gegen den Sofortvollzug zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager der „BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung“ am AKW Biblis abgelehnt.

Gleichzeitig hat das Gericht aber die Rechtmäßigkeit der BASE-Genehmigung ausdrücklich nicht bestätigt und damit die Kritikpunkte des BUND als relevant anerkannt.

Der BUND ist dennoch enttäuscht, dass das Gericht den Argumenten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) weitgehend gefolgt ist.

„Wir sind weiterhin der Auffassung, dass bei der Castor-Einlagerung wesentliche Ziele des Atomrechts zur Vorsorge gegen erhebliche Schäden durch radioaktive Strahlung nicht erfüllt sind“, stellt Atomexperte Dr. Werner Neumann vom BUND Landesvorstand fest.

„Zahlreiche Argumente unserer drei Widerspruchsschreiben wurden vom BASE nicht akzeptiert. So wäre ein Neuantrag auf Einlagerung mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen, da die bisherige Genehmigung sich auf andere Behältertypen bezogen hatte.“

Ein großes Problem sieht der BUND darin, dass es keine Reparaturmöglichkeit mit einer sogenannten „Heissen Zelle“ gibt, wenn der Primärdeckel der Behälter undicht wird. Betreiber und Aufsichtsbehörde, beide unter Aufsicht des Bundesumweltministeriums, würden klare Anforderungen der Entsorgungskommission ignorieren.

Werner Neumann: „Statt jetzt Sicherheit herzustellen, sollen Maßnahmen nach Ansicht des BASE erst erfolgen, wenn die Probleme aufgetreten sind.“

Ignoriert wurde nach Angabe des BUND zudem, dass es bereits bei der Einlagerung der hochradioaktiven Glaskokillen in die Castor-Behälter zu technischen Problemen gekommen ist, weil z.B. ein Primärdeckel schief aufgesetzt wurde.

Werner Neumann: „Bemerkenswert ist, dass das Gericht nach eigener Aussage nicht beurteilen konnte, ob „die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge“ durch die BASE-Entscheidung gewährleistet ist, zumal das BASE dem Gericht die nötigen Unterlagen offenbar nur „unvollständig, in Form einer loser Blattsammlung, mit teilweise geschwärztem Inhalt“ vorgelegt hatte. Eine Klärung des Sachverhalts bleibt somit dem Hauptverfahren vorbehalten.“

Der BUND wird weiter auf die Sicherheitsmängel der Atommülllagerung im Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis hinweisen.

„Dass der Staat auf möglichst hohe Sicherheitsvorkehrungen bei der CASTOR-Lagerung verzichtet, ist das falsche Signal zu einer Zeit, in der die Suche nach einem Endlager beginnen soll“, so Neumann abschließend.

Dokumentation:

Mit soeben den Beteiligten zugestelltem Beschluss vom heutigen Tag hat der für das Atomrecht zuständige 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die Genehmigung zur Aufbewahrung weiterer Castor-Behälter in Biblis nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Der Antragsteller – ein anerkannter Umweltverein – wandte sich gegen die sofortige Vollziehung einer atomrechtlichen Änderungsgenehmigung.

Nr. 38/2020

Die Bundesrepublik Deutschland erteilte am 22. September 2003 eine Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager (SZL) Biblis, die in der Folgezeit mehrfach geändert worden ist. Im SZL Biblis werden die bestrahlten Brennelemente aus dem Betrieb des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Biblis (KWB) nach dem Prinzip der trockenen Zwischenlagerung in metallischen, dicht verschlossenen Behältern aufbewahrt. Die Grundgenehmigung vom 22. September 2003 erlaubt eine Aufbewahrung von maximal 40 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beladung in Transport- und Lager-Behältern der Bauart CASTOR®V/19 (5,94 m hoch, 2,44 m Außendurchmesser, ca. 108 t Leergewicht) mit bis zu 1.400 mg Schwermetall, einer Gesamtaktivität von bis zu 8,5 • 1019Bq und einer Gesamtwärmeleistung von bis zu 5,3 MW. Durch die folgenden acht Änderungsgenehmigungen wurden u.a. die zugelassenen Aufbewahr- und Lagerbehältnisse sowie das zugelassene Inventar ausgeweitet. Mittlerweile ist im SZL Biblis die Aufbewahrung von Uran-Brennelementen, Uran-Hochabbrandbrennelementen, Mischoxid-Brennelementen der Typen 16×16-20 und 16×16-20-4 sowie von Uran-Brennelementen mit integriertem Steuerelement in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR®V/19 gestattet. Außerdem können bei der gemischten Lagerung in Halle 2 konditionierte radioaktive Abfälle in Form von z.B. Filterkerzen, Corebauteilen und Verdampferkonzentraten in maximal 252 MOSAIK-II- Behältern gelagert werden. Die Aufbewahrung und Lagerung von Kernbrennstoffen in Form von verfestigten hochradioaktiven Abfällen (HAW-Glaskokillen) war bis dato nicht gestattet. Auch eine andere Aufbewahrung und Lagerung von bestrahlten Brennelementen als in CASTOR®V/19-Behältern war nicht gestattet.

Am 19. Dezember 2019 erließ die Bundesrepublik die „9. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Biblis der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH“, mit der der Beigeladenen – einer bundeseigenen Gesellschaft – die Aufbewahrung von verfestigten Kernbrennstoffen in Form von je 28 HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kraftwerken bei der Sellafield Limited (GB) in Seascale in bis zu 7 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR®HAW28M (6,12 m hoch, 2,84 m Außendurchmesser, ca. 100 t Leergewicht) im Lagerbereich 1 des SZL Biblis auf den Stellplätzen Nr. 57 bis Nr. 63 gestattet wurde. Bei den Sellafield-Glaskokillen handelt es sich um hochaktive Borsilikatglaskokillen mit einem Konzentrat aus Aktiniden- und Spaltproduktrestmengen aus der Zerkleinerung und Auflösung der LWR-Brennelemente.

Der 6. Senat hat den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt. Zur Begründung führte der Senat aus, der Eilantrag sei unbegründet. Das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an der sofortigen Vollziehung der 9. Änderungsgenehmigung überwiege das Interesse des Antragstellers an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.

Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage leide die 9. Änderungsgenehmigung an keinem durchgreifenden formellen Fehler, der den Antragsteller in sog. drittschützenden Rechtspositionen verletze.

Entgegen der Auffassung des Antragstellers sei die 9. Änderungsgenehmigung insbesondere nicht bereits deshalb formell rechtswidrig, weil eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt nicht bzw. mit nur unzureichender Prüfungsdichte durchgeführt worden oder eine zwingend notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung unterblieben sei.

Die Bundesrepublik sei zutreffend davon ausgegangen, dass die mit der 9. Änderungsgenehmigung genehmigten Transporte und Lagerungen keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen waren, sondern dass lediglich eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war.

Die 9. Änderungsgenehmigung betreffe kein Neuvorhaben i.S.d. Umweltverträglichkeitsrechts.
Die Frage, ob die 9. Änderungsgenehmigung in materieller Hinsicht rechtmäßig ist, hat der Senat im Eilverfahren nicht beantwortet, sondern dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Zudem seien deutlich überwiegende Interessen des Antragstellers gegenüber dem öffentlichen Interesse nicht zu erkennen. Der Senat teile dabei die Einschätzung der Bundesrepublik, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zeitnahen Abnahme der wiederaufbereiteten Kernbrennstoffe bestehe.

Dieser Beschluss ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: 6 B 2381/20.T
Ein Beschlussabdruck im Volltext (anonymisiert) kann angefordert werden unter: entscheidungen@vgh-kassel.justiz.hessen.de

Stoppt der Virus erneut hochradioaktiven Atommüll nach Biblis?

Kommen die hochradioaktiven Castoren aus Sellafield ins Zwischenlager Biblis? Oder kommen sie nicht? Der BUND Hessen wartet auf ein Eil-Urteil des hessischen Verwaltungsgerichts. Der Umweltverband hält die Sicherheit im Zwischenlager Biblis für nicht ausreichend. Nicht wegen solcher Mängel, sondern wegen der Corona-Risiken hat Niedersachsens Innenminister sich jetzt – nach Forderungen der Polizeigewerkschaften – gegenüber dem Bundesinnneminister für eine erneute Verschiebung der Castor-Transporte ausgesprochen. Bereits im April war ein erster Transportversuch durch den Virus gestoppt worden. Ende Oktober soll der brisante Atommüll aus Sellafield in Großbritannien per Schiff über die Nordsee nach Nordenham. Dort sollen die über 100 Tonnen schweren Castor-Behälter per Kran auf Spezialwaggons verladen und Anfang November dann auf der Schiene ins hessische Biblis zur langfristigen Zwischenlagerung transportiert werden.

Rund 6.000 Polizist*innen kommen dabei zum Einsatz. Diese hohe Zahl hängt nicht vor allem mit den angekündigten Demonstrationen und eventuellen Blockadeaktionen von Atomkraftgegner*innen zusammen. Aufgrund der internationalen „Gefährdungslage“ und der begrenzten Schutzwirkung des Castor-Behälters mit seiner hochradioaktiven Fracht müssen Polizei und Sicherheitskräfte terroristische Angriffe ausschließen. Dazu muss der Weg der Castoren umfassend gesichert und kontrolliert werden. Auf dem Seeweg werden vermutlich zwei Schiffe eingesetzt, damit für Angreifer unklar bleibt, auf welchem der Spezialschiffe sich der Atommüll befindet. An Bord befinden sich bewaffnete Einheiten und die Schiffe sind ebenfalls bewaffnet.

Der NDR berichtet: „In einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bat Pistorius darum, „dass der Transport und die damit einhergehenden Einsatzmaßnahmen erneut verschoben werden“, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet. Das niedersächsische Innenministerium bestätigte das Schreiben am Dienstag. Er habe den Polizeieinsatz zur Sicherung des Transports mit seinen Behörden „intensiv erörtert“ und sei zu einer „Neubewertung“ gekommen, schrieb Pistorius. Wegen der Corona-Pandemie sei der Transport derzeit „nicht vertretbar“. Auch Seehofer möge die Lage in seinem Ministerium erneut erörtern und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen, so Pistorius.“

Moratorium gefordert: Linke macht Uran-Exporte-Verbot zum Thema im Umweltausschuss

Nach dem per Eilbeschluss gerichtlich angeordneten Export-Verbot für Uran-Brennstoffe in marode Atommeiler im benachbarten Ausland fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung und das Umweltministerium auf, endlich die lange überfälligen gesetzlichen Grundlagen für ein solches Uran-Export-Verbot zu schaffen. Bis dahin müsse ein Moratorium weitere Uran-Exporte stoppen. Zdebel und die LINKE fordern zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht, in dem das Bundesumweltministerium und auch das Wirtschaftsministerium Farbe bekennen sollen und das im Koalitionsvertrag versprochene Uran-Export-Verbot endlich umsetzen:

„Die Bundesregierung muss auf das vorläufige Urteil zum Export-Stopp jetzt mit einem Moratorium für alle Uran-Exporte in marode Atommeiler Belgien, Frankreich, der Schweiz und ggfls. auch anderen Anrainerstaaten reagieren. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien verabredet, Uran-Exporte in marode grenznahe Atommeiler rechtssicher zu unterbinden. Jetzt muss das Verbot endlich kommen. Die Bundesrepublik muss dafür sorgen, dass es für gefährliche Atommeiler keine Unterstützung mit Atom-Brennstoffen aus den bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr gibt. Mit einem Uran-Export-Stopp ist es aber nicht getan. Die Uranfabriken müssen endlich in den Atomausstieg einbezogen und stillgelegt werden.“

Der Umweltausschuss des Bundestages findet in der nächsten Woche statt und tagt nicht-öffentlich. Zdebel und die LINKE hatte wiederholt mit Anträgen versucht, eine Stilllegung der Uranfabriken zu erreichen und sind mit dem Anliegen an den Regierungsfraktionen sowie der FDP und AfD gescheitert.

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