Kernfusion: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor und nennt es Bürokratieabbau und Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Mit Tempo geht die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Kernfusion in Deutschland an. Kaum ist der Referentenwurf durch ein Stellungnahme-Verfahren, kommt auch schon der „Gesetzentwurf der Bundesregierung“. Als Bürokratieabbau ordnet die Bundesregierung ein, dass sie kein Atomrecht für die Kernfusion für erforderlich hält, sondern Änderungen im Bereich des Strahlenschutzes. Ob wenigstens die ausreichen, muss noch geprüft werden. Angesichts der enormen Risiken der Fusionstechnologie im Grenzbereich zu Atomwaffen braucht es eine umfassendere Regelung auch im Atomrecht. Kernfusion in auch Sache des Atomwaffensperrvertrages – oder wo ist das international geregelt?

Die Debatte läuft schon, nun hat das Kabinett zugestimmt: Kernfusion-Strahlenschutzgesetzentwurf. Zum Referentenentwurf hat es Stellungnahmen gegeben. Beides ist auf einer Seite des BMU zu finden. Dort finden sich zahlreiche Stellungnahmen von Wissenschafts- und Facheinrichtungen aus beruflich interessierten bzw. betroffenen Stellen. Auch zahlreiche Bundesländern haben zum Referentenentwurf dort Stellungnahmen eingebracht. Außerdem haben der BUND mit dieser Stellungnahme (PDF) , .ausgestrahlt hier und der Verein Zukunft ohne Kernenergie hier Kritiken vorgetragen.  Weitere Stellungnahmen sind auf einer EU-Seite zu dem Thema hier online. Dort findet sich u.a. auch eine Stellungnahme von Greenpeace.

Siehe auch:

Unterstütze umweltFAIRaendern.de - Abonniere den kostenlosen Newsletter.

 

×