Die Welt könnte so schön für Vattenfall sein, gäbe es die wirkliche Welt nicht. Gerade legt der Konzern seine Quartalszahlen vor und freut sich, wieder in der Gewinnzone zu sein. Immerhin 105 Millionen Euro netto von März bis Ende Juni. Und das, obwohl der Konzern über eine eher schwache Nachfrage und gesunkene Strompreise klagt. Erstaunlich, wo doch derzeit alle von steigenden Strompreisen sprechen.
Der Umsatz von Vattenfall ging insgesamt zurück. Dafür verantwortlich ist auch der Verkauf von Aktivitäten in Belgien und Polen. Das ergibt 9,2 Prozent weniger und beläuft sich auf „nur“ noch 36,7 Milliarden Kronen. In Deutschland blieb er mit 23,8 Milliarden Kronen fast unverändert. Auch bei Vattenfall werden massiv Stellen abgebaut, wenn auch nicht ganz so stark wie bei E.on und RWE. Die Gesamtzahl der Beschäftigten ging im zweiten Quartal um 11,8 Prozent auf 33 104 zurück.
Wie schon E.on und RWE hat Vattenfall im Juli Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Damit will der Atomkonzern versuchen, seine angeschlagene Bilanz aus dem letzten Jahr noch mal zu Lasten der SteuerzahlerInnen zu verbessern. Und weil der Konzern von Atomenergie einfach nicht die Finger lassen kann, hat Vattenfall jetzt laut Angaben des Magazin Focus mit einem Antrag bei der schwedischen Atomaufsichtshehörde einen ersten Schritt zur Genehmigung neuer Reaktoren als Ersatz für alte getan. Laut Focus werde es konkrete Investitionsentscheidungen aber frühestens in acht Jahren geben.
Kein Wunder wenn dieser Konzern einfach nicht die Sympathie der Bürger bekommt. In Berlin ist gerade erfolgreich ein Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Energienetze abgeschlossen worden. Ein breites Bürgerbündnis will erreichen, dass das Stromnetz nicht länger von Vattenfall betrieben wird. Statt der geforderten 20.000 Unterschriften konnte das Bündnis insgesamt etwas über 30.000 gültige Stimmen für dieses Ziel den Berliner Behörden übergeben. Der nächste Schritt wird mit der Bundestagswahl im September 2013 vermutlich der Volksentscheid sein. Auch in Hamburg wird es dann zu solch einem Entscheid kommen: Dann können die BürgerInnen in zwei der größten deutschen Städte darüber abstimmen, ob Vattefall weiter die Energienetze betreiben soll – oder ob es die Energiewende unter öffentlicher Kontrolle mit mehr Demokratie und Transparenz gibt.
Nach einem Bericht auf „amerika21.de“ haben mehr als 3.000 Menschen gegen einen geheimen Atomtransport von São Paulo nach Bahia protestiert. Die Lieferung ist offenbar für den Transport nach Europa zu den Anlagen der URENCO – Gruppe bestimmt.
Der Transport kam aus der bislang einzigen Uranmine Caetité und wurde vorübergehend blockiert. Dem Bericht zufolge sperrten die Anwohner die Hauptzufahrtsstraße zu der auch unter dem Namen „Lagoa Real“ berüchtigten Uranmine. Einer Untersuchungen von Greenpeace aus dem Jahre 2008 zufolge, verseucht die Mine das Trinkwasser von 3.000 Menschen bis zu siebenfach über den Grenzwerten mit Uran.
Erst aufgrund dieser massiven Protest erklärten die Behörden, um was für Material es sich bei diesem Transport handelte. Das „Urankonzentrat“ stamme aus dem „Forschungsreaktor Aramar in São Paulo, wo die Marine Brasiliens Zentrifugentechnik entwickelt. Das Uran sollte nun in Caetité „neu verpackt“ und „zur Weiterverarbeitung nach Europa“ versandt werden.“ Laut Informationen von amerika21.de handelt es sich dabei um die britisch-deutsch-niederländische Urenco, die das Material für die spätere Verwendung in Brasiliens Atomanlage Angra aufbereiten soll.
Der Protest der Anwohner ist einer der bislang größten Anti-Atom-Proteste in der Geschichte Brasiliens. Brasilien hatte im Jahre 1987 einen weltweite Schlagzeilen erregenden Nuklearunfall von Goiânia, bei dem radioaktives Cäsium-137 freigesetzt wurde. Damals starben mindestens vier Menschen, und Teile der Stadt sind bis heute radioaktiv belastet. Der Unfall wurde auf der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) mit Stufe 5 eingestuft.
In Brasilien werden enorme noch unerschlossene Uranvorkommen vermutet.
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima sind die deutschen Atomreaktoren einem so genannten Stresstest durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) unterzogen worden. Darin wurden auf Basis der Erkenntnisse über die Abläufe in Japan erweiterte Anforderungen zur Störfallbeherrschung an die Atommeiler formuliert und abgefragt. In diesem Text werden die Ergebnisse für das AKW Brokdorf dargestellt. Die Betreiber der AKW hatten den entsprechenden Fragenkatalog der RSK abzuarbeiten. Auf dieser Basis erfolgte eine Auswertung zu den einzelnen Anforderungen.
Nicht behandelt wird in diesem Text der von der EU vorgenommene Stresstest, den sie hier zum download finden (PDF).
Im folgenden werden die sicherheitsrelevanten Bewertungen für das AKW Brokdorf aus der rsk_sn_sicherheitsueberpruefung_20110516_hp (437. RSK‐Sitzung), Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK‐SÜ) deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima‐I (Japan), Mai 2011) dargestellt.
Außerdem wird über die Bearbeitung der im RSK-Stresstest aufgezeigen Defizite beim AKW Brokdorf durch die zuständige Atomaufsichtsbehörde berichtet. Diese Daten stammen vom August 2011 und ergeben sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen in Schleswig‐Holstein (Kleine Anfrage, PDF).
Grundsätzlich gilt auch für das Atomkraftwerk Brokdorf, dass ein Unfallverlauf mit Kernschmelze und anschließender Freisetzung von Radioaktivität nicht auszuschließen ist.
Ersichtlich wird in den folgenden Auszügen, dass das AKW Brokdorf hinsichtlich unterschiedlicher von der RSK betrachteter Levels/Kriterien diese nicht immer erreicht oder die Einhaltung bislang nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Atomaufsicht in Schleswig Holstein gibt laut den Antworten in der Kleinen Anfrage der Grünen an, dass sie einige dieser Maßnahmen mit der letzten Revision des AKW Brokdorf in 2011 in Angriff genommen hat, Auflagen dazu erteilt hat und der Betreiber einige Maßnahmen in Entwicklung hat. Eine aktuelle Stellungnahme über den heutigen Stand im Juli 2012 liegt bislang nicht vor.
Zu bedenkende Folgerungen / Anforderungen aus dem Unfall in Fukushima ordnet die RSK so genannten „Levels“ zu, um damit denkbaren Aspekte eines Unfallverlaufs zu berücksichtigen. (Damit ist nicht gemeint, dass der Stresstest ausreichend umsichtig und vollständig ist). Die RSK verweist außerdem an vielen Stellen, dass zahlreiche Aspekte in der geringen Zeit, in der die Überprüfung stattfinden musste, nicht untersucht wurden. Z.B. fehlen vollständig Betrachtungen, inwieweit der Absturz von Verkehrsflugzeugen Auswirkungen auf die am AKW Standort befindlichen Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll haben. Dieser Atommüll steht vor Ort in Lagerhallen in Castorbehältern verpackt. Diese Problematik wird derzeit von einem weiteren Stresstest unter der Führung der Entsorgungskommission durchgeführt. Im Rahmen der Terrorbekämpfung erfolgen derzeit weitere – geheimgehaltene – Sicherheitsmaßnahmen an den Zwischenlagern an den AKW-Standorten.
Anhand der unten angeführten Auszügen aus der RSK-Stellungnahme für das AKW Brokdorf und den Antworten in der Kleinen Anfrage ist ersichtlich, dass diverse Sicherheitsfragen noch offen sind:
– Ob das AKW Brokdorf Hochwassersituationen beherrscht, die über das heute unterstellte Extrem‐Maß hinausgehen, ist nicht nachgewiesen. Unterstellt wird ein extremes Hochwasser (alle 10.000 Jahre) von 8,15 M (siehe unten die Details). Bei einem Deichbruch in der Nähe des Reaktors würden die Sicherheitseinrichtungen des AKW dann noch 1,45 Meter über dem kritischen Punkt liegen. Welche Auswirkungen es aber hätte, wenn das Extrem‐Hochwasser z.B. einen Meter höher ausfällt und der Deichbruch direkt vor dem AKW (wo er aber zusätzlich verstärkt ist) stattfindet, ist offen. (siehe dazu auch hier)
– Unklar ist in diesem Zusammenhang aber auch, welche Auswirkungen durch die Klimakatastrophe künftig bei Sturmfluten in der Nähe des AKW Brokdorf eigentlich zu erwarten wären. Aber: Die Aufsichtsbehörde teilt ohne weitere Angaben im Detail zu machen mit: „Auch wurden zusätzliche Maßnahmen seitens der Betreibergesellschaft bereits beantragt, z. B. zum Thema „Hochwasserschutz“. ….. Die beantragten vorsorglichen Schutzmaßnahmen zum Thema „Hochwasser“ werden im üblichen aufsichtlichen Verfahren erst auf Eignung und Rückwirkungsfreiheit geprüft und werden vor der Hochwasserzeit im Herbst eingeführt werden.“ (siehe unten).
RSK STRESSTEST – AUSZÜGE zum AKW BROKDORF
6.2.2 Hochwasser Bewertungskriterien Hochwasser
Basislevel
Die Sicherheit der Anlage ist für ein Bemessungshochwasser (10.000 jährliches Hochwasser) nachgewiesen.
Level 1
Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Bemessungshochwasser (10.000 jährliches Hochwasser) derart ausgewiesen, dass für Flussstandorte bei einem um den Faktor 1,5 höheren Abfluss und für Tide‐Standorte bei einem um einen Meter höherem Hochwasser gegenüber dem Bemessungshochwasser sowie bei unterstelltem Versagen von Staustufen soweit deren Ausfälle aufgrund gemeinsamer Ursache begründbar sind, Deichen o. ä. und dem daraus resultierenden Pegel der Erhalt der vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt ist. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.
Level 2
Zusätzlich zu Level 1 werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Bemessungshochwasser (10.000 jährliches Hochwasser) derart ausgewiesen, dass für Flussstandorte bei einem um den Faktor 2,0 höheren Abfluss und für Tide‐Standorte bei einem um zwei Meter höherem Hochwasser gegenüber dem Bemessungshochwasser und dem daraus resultierenden Pegel der Erhalt der vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt ist. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.
Level 3
Aufgrund der Topographie und der Anlagenauslegung unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien des Level 2 ist ein Ausfall von vitalen Funktionen praktisch ausgeschlossen. Temporäre Maßnahmen werden dabei nicht berücksichtigt.
Ausführungen vor diesem Hintergrund zum AKW Brokdorf
Für das 10.000jährliche Hochwasser wurde ein Wasserstand von 8,15 mNN inklusive 1 m Wellenauflauf ermittelt. Die Deichhöhe vor dem Kraftwerksgelände beträgt 8,40 mNN. Der Deich vor dem Kraftwerk ist wehrhafter als in den angrenzenden Bereichen. Das Kraftwerksgelände liegt auf 1,50 mNN, der Schutzzustand sicherheitstechnisch relevanter Gebäude bei 4,30 mNN. Bei einem angenommenen Deichbruch in Kraftwerksnähe mit einer Länge von 1000 m ergäbe sich ein Wasserstand von 2,85 mNN unter den Bedingungen des Bemessungshochwassers. Die Auslegungsreserve beträgt damit 1,45 m bzgl. des Wasserstandes auf dem Anlagengelände.
Es wurden keine Aussagen zur Erhaltung der vitalen Funktionen bei um einen Meter höherem Hochwasser im Vergleich zum Bemessungshochwasser und zur Auswirkung eines Deichbruchs vor dem Kraftwerksgelände vorgelegt. Die mögliche Erfüllung des Levels 1 hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.
Mit den Aussagen in den vorliegenden Unterlagen werden die Bewertungskriterien der Level 2 und 3 nicht erfüllt.
6.3.1 „station blackout“ (SBO)
Basislevel
Zur Vermeidung von SBO sind vorhanden
a. Netzanbindung,
b. Reservenetzanbindung,
c. Versorgung über den eigenen Generator,
d. eine Notstromerzeugungsanlage, die die Anforderungen der KTA 3701 und 3702 erfüllt,
e. eine weitere unabhängige, kurzfristig verfügbare Drehstromversorgung (z.B. gesicherter Netzanschluss) oder eine Blockstützung.
Zusätzlich wird ein SBO von kleiner gleich zwei Stunden beherrscht.
Postulat
Ausfall der Einrichtungen a. bis e. > zwei Stunden
Level 1
Eine Stromversorgung der sicherheitstechnisch notwendigen Einrichtungen (keine Notfalleinrichtungen) für den Erhalt der vitalen Funktionen kann über eine zusätzliche diversitäre und redundant (mindestens n+1) aufgebaute Notstromanlage sichergestellt werden Alternativ: Bei postuliertem Ausfall der Einrichtungen des Basislevels können bis zu einer Zeit von mindestens 10 Stunden über entsprechende vorhandene Batteriekapazitäten sowie mit verfahrenstechnischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nachwärmeabfuhr, die auf das entsprechende Stromversorgungsangebot abgestimmt sind (z. B. dampfgetriebene Einspeisepumpen, Feuerlöschpumpen), die erforderlichen Sicherheitsfunktionen für die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden. Es sind Notfallmaßnahmen vorhanden, mit deren Hilfe in dieser Zeit eine ausreichende Stromversorgung aufgebaut werden kann.
Level 2
Es gibt zusätzlich zum Basislevel noch eine weitere diversitäre Notstromverbraucher‐Versorgung, die die Anforderungen an Sicherheitssysteme mit mindestens n+1 erfüllt und auch gegen seltene EVA (FLAB etc.) geschützt ist, z.B. D2‐Netz, Notstandssystem
Level 3
Es gibt zusätzlich zu Level 2 Batteriekapazitäten für mindestens 10 Stunden sowie verfahrenstechnische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nachwärmeabfuhr, die auf das entsprechende Stromversorgungsangebot abgestimmt sind (z. B. dampfgetriebene Einspeisepumpen, Feuerlöschpumpen), mit denen die erforderlichen Sicherheitsfunktionen für die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden. Es sind Notfallmaßnahmen mit deren Hilfe in dieser Zeit eine ausreichende Stromversorgung aufgebaut werden kann.
Dazu KBR
Level 1
Es ist eine zusätzliche diversitäre Notstromanlage mit 4 D2‐Notspeisedieseln vorhanden, diversitär nach Typ und Kühlung (aus Notspeisebecken). Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.
Level 2
Die zusätzliche diversitäre Notstromanlage mit 4 D2‐Notspeisedieseln ist gegen seltene EVA (FLAB etc.) geschützt. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.
Level 3
Der Betreiber geht von Entladezeiten der Batterien weit über 3 Stunden aus. Verfahrenstechnische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nachwärmeabfuhr sowie Notfallmaßnahmen zur Wiederherstellung der Stromversorgung sind nach Betreiberangaben vorhanden.
Die mögliche Erfüllung des Levels hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.
6.3.3 Ausfall Nebenkühlwasser
Basislevel
Es sind n+2 Nebenkühlwasserstränge vorhanden, wobei auch bei EVA eine ausreichende Nachwärmeabfuhr sichergestellt ist.
Postulat
Bei vorhandenem GVA‐Potenzial wird der Ausfall der redundanten Nebenkühlwasserversorgung unterstellt.
Level 1
Beherrschung mithilfe von Notfallmaßnahmen.
Level 2
Es sind zusätzlich diversitäre (andere Wärmesenke, aktive Komponenten) und redundante (n+1) Nebenkühlwasserstränge vorhanden.
Level 3
Zusätzlich zu Level 2 sind die diversitären Nebenkühlwasserstränge komplett unabhängig von der normalen Kühlwasserversorgung aufgebaut.
Dazu KBR
Level 1
Es sind Notfallmaßnahmen bei einem postulierten Ausfall der redundanten Kühlwasserversorgung vorhanden. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.
Level 2
Zur Bespeisung der DE (Dampferzeuger, Einfügung) existiert ein viersträngiges Notspeisesystem. Die Wärmeabfuhr erfolgt durch Abblasen über Dach. 2 x 100 % Notnebenkühlwasserpumpen, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe kann bei Ausfall der gesicherten Neben‐und Notnebenkühlwasserpumpen über Reservewasserpumpen erfolgen. Eine diversitäre Wärmesenke existiert nicht.
Die vorliegenden Nachweise/Unterlagen zeigen auf, dass die Bewertungskriterien nicht erfüllt werden.
Level 3
Da Level 2 mit den vorliegenden Nachweisen nicht als erfüllt angesehen wird, ist Level 3 ebenfalls nicht erfüllt.
6.2 Naturbedingte Einwirkungen von außen
6.2.1 Erdbeben
Bewertungskriterien Erdbeben
Basislevel
Die Sicherheit der Anlage ist für ein Erdbeben mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a nachgewiesen.
Level 1
Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Erdbeben, Basis: Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a, derart ausgewiesen, dass auch bei einer um eine Intensitätsstufe erhöhten Intensität die vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt sind. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.
Level 2
Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Erdbeben, Basis: Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a, derart ausgewiesen, dass auch bei einer um zwei Intensitätsstufen erhöhten Intensität die vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt sind. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.
Level 3
Erdbeben mit einer Intensität größer Level 2 sind am Standort der Anlage praktisch auszuschließen. Alternativ: Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Erdbeben, Basis: Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a, derart ausgewiesen, dass bei einer um zwei Intensitätsstufen erhöhten Intensität die vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt sind. Dies wird durch vorhandene Sicherheitssysteme gewährleistet.
Dazu KBR
Es liegen folgende Angaben zur Auslegung vor: Standortintensität: V bis VI, Überschreitenswahrscheinlichkeit 7,3 x 10‐6/a Bemessungsintensität: VI, Maximale horizontale Beschleunigung: 0,50 m/s² (resultierende) Starkbebendauer: 4 s 50%Fraktil‐Spektrum Boden: Klei, Torf, Sand
Bezüglich der Auslegungsreserven wurden vom Betreiber folgende Aussagen getroffen: Es wurde gutachterlich bestätigt, dass bei den von einer Leistungserhöhung betroffenen Anlagenteilen ausreichende Reserven vorhanden sind, um auch ein Erdbeben der Intensität VII (mit der maximalen Horizontalbeschleunigung von 1,1 m/s²) zu beherrschen. Es konnte gezeigt werden, dass die seismische Auslegung der Anlage weiterhin gewährleistet ist. Die Erfüllung der Bewertungskriterien des Level 1 ist gutachterlich bestätigt.
Zu den Level 2 und 3 liegen keine Aussagen vor.
6.6 Zivilisatorisch bedingte Ereignisse
6.6.1 Flugzeugabsturz
Mechanischer Schutzgrad 1
Erhalt der vitalen Funktionen beim Absturz eines Militärflugzeugs vom Typ Starfighter.
Thermischer Schutzgrad 1
Erhalt der vitalen Funktionen bei unterstellten Freisetzungen und Brand von Treibstoffen beim Absturz eines Militärflugzeugs mindestens vom Typ Starfighter.
Mechanischer Schutzgrad 2
Erhalt der vitalen Funktionen bei der Last‐Zeit‐Funktion gemäß RSK‐Leitlinien sowie einer Last‐Zeit‐Funktion eines mittleren Verkehrsflugzeuges.
Thermischer Schutzgrad 2
Erhalt der vitalen Funktionen bei unterstellten Freisetzungen und Brand von Treibstoffen beim Absturz eines mittleren Verkehrsflugzeuges.
Mechanischer Schutzgrad 3
Auslegung mit der Last‐Zeit‐Funktion gemäß RSK‐Leitlinien sowie Erhalt der vitalen Funktionen bei einer Last‐Zeit‐Funktion eines großen Verkehrsflugzeuges.
Thermischer Schutzgrad 3
Erhalt der vitalen Funktionen bei unterstellten Freisetzungen und Brand von Treibstoffen beim Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges.
RSK insgesamt: Für alle DWR Vorkonvoi‐und Konvoianlagen sowie die SWR Anlagen KKK und KRB B/C liegen Nachweise vor, dass die Anforderungen aus den Lastannahmen gemäß RSK‐LL (Phantom) erfüllt werden (Schutzgrad 2). Zu dem Absturz von zivilen Flugzeugen sind für die mögliche Beherrschung sowohl für den Schutzgrad 2 als auch 3 weitere Nachweise zur Bestätigung erforderlich. Für die Anlagen KKU, KKI 1 und GKN 1 sind die Kriterien des Schutzgrades 1 nachweislich erfüllt. Für die Erfüllung des Schutzgrades 2 sind weitere Nachweise erforderlich, der Schutzgrad 3 kann auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht erreicht werden.
Bewertung zu Brokdorf
Mechanischer Schutzgrad 1
Abgedeckt durch die Auslegung entsprechend RSK‐LL Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.
Thermischer Schutzgrad 1
Treibstoffbrände wurden für ein Flugzeug mit 5,7 Mg Treibstoff berücksichtigt. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.
Mechanischer Schutzgrad 2
Auslegung gemäß RSK‐LL. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien hinsichtlich Auslegung gemäß RSK‐LL sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt. Keine Auslegung gegen ein mittleres Verkehrsflugzeug. Ergebnis generischer Nachuntersuchungen der GRS aus 2002 ist, dass die Struktur des Reaktorgebäudes bei einem Absturz eines mittleren Verkehrsflugzeuges erhalten bleibt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die vitalen Funktionen nicht erhalten bleiben.
Die mögliche Erfüllung dieses Schutzgrades hinsichtlich des Verkehrsflugzeugs hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.
Thermischer Schutzgrad 2
Treibstoffbrände wurden für ein Flugzeug mit 5,7 Mg Treibstoff berücksichtigt.
Die mögliche Erfüllung des Schutzgrades bzgl. eines mittleren Verkehrsflugzeugs hängt von der Vorlage zusätzlicher anlagenspezifischer Nachweise und deren Bestätigung ab.
Mechanischer Schutzgrad 3
Keine Auslegung gegen ein großes Verkehrsflugzeug. Ergebnis generischer Nachuntersuchungen der GRS aus 2002 ist, dass die Struktur des Reaktorgebäudes bei einem Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges erhalten bleibt.
Die mögliche Erfüllung dieses Schutzgrades hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.
Thermischer Schutzgrad 3
Aussagen des Betreibers über die Beherrschung eines Treibstoffbrands auf dem Kraftwerksgelände nach Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs liegen nicht vor. Die mögliche Erfüllung dieses Schutzgrades hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.
Sonstiges: RSK und Notfallmaßnahmen:
Die Reaktor‐Sicherheitskommission stellt fest, dass die aufgrund der Fragenliste gelieferten Antworten gegenwärtig nicht ausreichen, um entsprechend den definierten Kriterien eine durchgehende Zuordnung der anlagenspezifischen NFM zu den verschiedenen Leveln durchzuführen. Die RSK hat deshalb mit Bezug auf die Ereignisse in Fukushima nach Auswertung der vorliegenden Antworten und sonstiger Informationen generische Schwerpunkte für weitere Betrachtungen abgeleitet.
Abarbeitung der festgellten Mängel beim AKW Brokdorf durch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, August 2011
17. Wahlperiode 2011‐08‐02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Voß und Detlef Matthiesen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration …….
FRAGE 4. Ist es richtig, dass die Reaktorsicherheitskommission nach der Reaktorkata‐strophe in Fukushima weitergehende Sicherheitsmaßnahmen auch für das Atomkraftwerk Brokdorf vorgeschlagen bzw. empfohlen hat? Wenn ja, wie wurden diese vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen am Atomkraftwerk Brokdorf bisher umgesetzt?
Antwort: Ja, die RSK hat auf der Grundlage von neu definierten, wissenschaftlich nicht abgesicherten Robustheitskriterien(/‐leveln) generische Empfehlungen zum auslegungsüberschreitenden Bereich und zum Notfallschutz abgegeben, die auch für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung sein können. Aus aktuellem Anlass (Fukushima, Sicherheitsüberprüfung der RSK) war eine entsprechende Weiterentwicklung des Notfallschutzkonzeptes in diesem Jahr ein zusätzlicher Arbeitsschwerpunkt der Aufsichts‐und Genehmigungsbehörde. Daher wurden zusätzliche Prüfungen der Notfalleinrichtungen des Kernkraftwerks veranlasst.
Die Betreibergesellschaft hat sich intensiv mit den RSK‐Empfehlungen im Einzelnen befasst. Erste gezogene Konsequenzen zur Optimierung des Notfallschutzes wurden von der Reaktorsicherheitsbehörde geprüft, befürwortet und zugelassen. Es wurde darüber hinaus auch eine nachträgliche Auflage erlassen, um die Weiterentwicklung des Notfallschutzkonzeptes zu forcieren.
Frage 5. Welche vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? Welche wurden nicht umgesetzt? Warum wurden sie nicht umgesetzt? Gibt es einen Zeitplan, bis wann alle von der Reaktorsicherheitskommission vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden sollen?
Antwort: Es wurden teilweise Maßnahmen aus der Übertragbarkeitsprüfung des Ereignisses in Japan abgeleitet, die der weiteren Erhöhung der Robustheit der Anlage gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse dienen. Beispielsweise wurden Infrastrukturmaßnahmen für den Notfallschutz ergänzt, die die Autarkie der Anlage in Extremsituationen weiter verbessern. Auch wurden zusätzliche Maßnahmen seitens der Betreibergesellschaft bereits beantragt, z. B. zum Thema „Hochwasserschutz“. Vor dem Hintergrund der durch die RSK gewonnenen vorläufigen Erkenntnisse und der Feststellung, dass nicht alle Aspekte des Unfallablaufs in Fukushima geklärt sind, wurden einzelne Themen einer vorläufigen anlagenspezifischen Bewertung unterzogen. So hat auch die RSK einzelne Themen in ihr Bearbeitungsprogramm aufgenommen und will ggf. Präzisierungen/Empfehlungen zur Überprüfung/Ausführung von Maßnahmen für die Anlagen erarbeiten.
Ja, es gibt einen Zeitplan für den Bewertungsprozess, der nachfolgend grob skizziert wird: Die beantragten vorsorglichen Schutzmaßnahmen zum Thema „Hochwasser“ werden im üblichen aufsichtlichen Verfahren erst auf Eignung und Rückwirkungsfreiheit geprüft und werden vor der Hochwasserzeit im Herbst eingeführt werden. Entsprechend einer Auflage aus der Betriebsgenehmigung zur Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik werden zum Jahresanfang 2012 die Empfehlungen und Stellungnahmen der RSK bewertet und ggf. Maßnahmen abgeleitet. Diese Bewertungen und ggf. abgeleiteten Maßnahmen werden gutachtlich geprüft und abschließend von der Reaktorsicherheitsbehörde beurteilt. Darüber hinaus hat die Betreibergesellschaft die Notfallmaßnahmen gemäß einer nachträglich erlassenen Auflage ergänzend bis zum 2. Quartal 2012 zu analysieren und ‐soweit erforderlich ‐zusätzliche Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Vor der Uranfabrik in Gronau sind weiterhin AktivistInnen von ROBIN WOOD, contratom und den Münsterländer-Anti-Atom-Initiativen am Start: Nachdem gestern durch Aktionen im und über den Gleisen ein Atommüllzug zur Rückfahrt gebracht wurde, sind jetzt die Eingangstore der Uranfabrik verschlossen.
Weniger Probleme als mit den AtomkraftgegnerInnen haben die Betreiber der Uranfabrik in Gronau – darunter die Atomkonzerne E.on und RWE – mit der rot-grünen Landesregierung in Düsseldorf. Als der Koaltiontsvertrag zwischen den Grünen und der SPD vor wenigen Wochen unterschrieben wurde, konnte sich die Chefetage der Uranfabrik in Gronau entspannt zurücklehnen und hat sich vermutlich ein Gläschen Sekt gegönnt.
Denn wenn es um Atomausstieg im eigenen Bundesland geht, dann zeigt Rotgrün in NRW auf andere. Die eigene Atomaufsichtsbehörde darf ihren Dornröschenschlaf halten und von Gronau aus können weiterhin Atomkraftwerke in aller Welt mit dem nötigen Uranbrennstoff versorgt werden. Super-Gau? Findet woanders statt.
Gerade mal drei Sätze haben die neuen und alten Koalitionäre in NRW in ihrem immerhin 189 Seiten starken Vertrag zum Thema Uranfabrik zustande bekommen. Mit keiner Silbe wird in dem rot-grünen Koalitionsvertrag die eigene Handlungskompetenz auch nur erwähnt: „Zum Atomausstieg gehört jedoch auch ein vollständiger und endgültiger Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette. Darum werden wir darauf drängen, dass die Bundesregierung den von NRW initiierten Bundesratsbeschluss vom Juni 2011 zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs umsetzt. Wir wollen die Urananreicherung in Gronau rechtssicher beenden.“ (Koalitionsvertrag NRW 2012-2017, Seite 55)
Die rot-grünen Koalitionäre verstecken sich in Sachen „Brennstoffkette“ hinter der Bundesregierung und versuchen damit von ihrer eigenen Handlungskompetenz abzulenken. Immerhin ist das Land NRW für die Uranfabrik in Gronau Atomaufsichtsbehörde und damit für die Sicherheit dieser Anlage zuständig.
Und manchmal erinnert sich Rotgrün in NRW auch daran: Im Sommer 2011 kündigte die rot-grüne Landesregierung an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Atomaufsichtsbehörde die Uranfabrik in Gronau einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, in der auch die Erkenntnisse aus dem Unfallablauf von Fukushima berücksichtigt werden sollen. Aber: Das ist nun über ein Jahr her und noch immer gibt es keinerlei Ergebnisse!
Nicht einmal die zentralen Fragestellungen, die die Behörde prüfen will, noch ein Konzept, wie denn im Einzelnen die Uranfabrik überprüft werden soll, liegen der Öffentlichkeit vor!
Vielleicht sollten sich die NRW-Grünen mal mit ihrem Parteikollegen und früheren Umweltminister in Hessen Joschka Fischer beraten? Fischer hatte damals in Hessen vorgeführt, wie eine sicherheitsorientierte Atomaufsicht funktionieren kann. Aus einer rot-grünen Landesregierung heraus hatte er mit seinem Stab in den 90er Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Plutoniumfabriken in Hanau in die Zange genommen und den Betreiber Siemens schließlich zur Aufgabe gezwungen. Die bestehende Anlage zur Herstellung von Plutoniumbrennelementen wurde schließlich stillgelegt, der Neubau einer Plutoniumfabrik, in die Siemens bereits über eine Milliarde DM investiert hatte, aufgegeben. Eine vorhandene Fabrik für die Herstellung von Uranbrennelementen gab Siemens dann in der Folge auch noch auf.
Auch wenn eine Landesbehörde nicht die fehlenden bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Abschaltung einzelner Anlagen ersetzen kann: Mit dem nötigen politischen Willen und einer konsequent sicherheitsorientierten Atomaufsichtsbehörde lässt sich schon einiges bewegen. Doch davon ist das rot-grüne NRW weit entfernt.
Atomausstieg kommt von unten – Online bei ROBIN WOOD für die Abschaltung der Uranfabrik Gronau demonstrieren: Informationen und Unterschreiben.
Noch bis Ende 2021 soll das Atomkraftwerk Brokdorf nach dem derzeit gültigen Atomgesetz in Betrieb bleiben. Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein hat sich jedoch das Ziel gesetzt, den Atomausstieg zu beschleunigen: „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“ (Koalitionsvertrag SH)
Dabei sollte auch der Katastrophenschutz eine Rolle spielen, denn auch im AKW Brokdorf ist eine atomare Katastrophe nicht auszuschließen. Und da mangelt es erheblich, wie die Grünen noch Ende der letzten Legislaturperiode in der Opposition feststellten. Bis heute sind die Konsequenzen aus dem Unfallverlauf von Fukushima nicht in die Katastrophenschutzpläne eingearbeitet. Auch an anderen Atomkraftwerken wird derzeit über den mangelhaften Katastrophenschutz gestritten.
Ende 2011 hatte die Grüne-Landtagsfraktion eine Große Anfrage zum Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein gestellt. In seiner Rede vor dem Landtag stellte der damalige und heutige Grüne Landtagtagsabgeordnete Bernd Voss erheblichen Handlungsbedarf fest: „Die Reaktorkatastrophe in Japan hat gezeigt, dass eine Verkettung mehrerer Ereignisse wie dort Erdbeben und Hochwasserwelle eine Atomkatastrophe erheblich wahrscheinlicher macht, und zugleich die Reaktionsmöglichkeiten erschwert und sich Schäden potenzieren können. Aus den Antworten geht nicht hervor, dass es eine szenarienabhängige Planung gibt, es gibt keine Planung für komplexe Katastrophen und keine abgestimmte Planung für die Risikopotenziale der verschiedenen Anlagen.“
Daraus müssen für den Katastrophenschutz konsequenzen gezogen werden, forderte Voss im November 2011 „Wer, wie die Landesregierung, von einer veränderten Sachlage bei der Bewertung der Atompolitik ausgeht, muss auch beim Katastrophenschutz konsequent sein. Die Risiken von Groß-Schadenslagen – das hat Japan gezeigt – können kumulativ eintreten, und sie sprengen alle unsere bisherigen Übungs- und Einsatzszenarien. Die Landesregierung muss Konsequenzen in der Katastrophenschutzplanung ziehen. Die Antworten der Großen Anfrage lassen nur den Schluss zu, dass hier intensiv nachgearbeitet werden muss.“
Dieses Nacharbeiten müssen die Grünen in Schleswig-Holstein nun selbst in Angriff nehmen, denn seit Ende Mai stellen sie gemeinsam mit der SPD und dem SSW die Landesregierung und sind per Minister Robert Habeck für das Ressort zuständig.
Weitere Informationen:
Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein Große Anfrage Bernd Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Detlef Matthiessen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12.04.2011 Drucksache 17/1451