Fünf Jahre Atomkatastrophe Fukushima – Demonstrationen zwischen Neckarwestheim und Kiel

FukushimaMahntHH2011Am 11. März 2011 begann nach einem Erdbeben und einem Tsunami in Fukushima der mehrfache Super-GAU. Bis heute sind die Reaktoren nicht unter Kontrolle. Radioaktives Wasser versickert im Untergrund und gerät ins Meer. Um die Reaktoren besteht eine Sperrzone und an vielen Orten gibt es auch in größerer Entfernung so genannte Hot-Spots, kleine radioaktive Teilchen, die eine unberechenbare Gefahr darstellen. Von den ehemals rund 200.000 evakuierten Menschen leben nach Angaben der Ärzteorganisation IPPNW noch fast 100.000 in Behelfs-Unterkünften. Und am 26. April jährt sich die Katastrophe von Tschernobyl zum dreißigsten Mal. In Deutschland demonstrieren AtomkraftgegnerInnen in Erinnerung an die anhaltenden Katastrophen und für den sofortigen Atomausstieg. Denn auch in den noch in Betrieb befindlichen Atommeilern in Deutschland ist ein Super-Gau jederzeit möglich.

Fukushima-Tepco-110316_1f_sora_1Gerade hat der BUND aus Anlass des fünften Jahrestags von Fukushima seine Aktion „Atomkraft muss Gesichte werden“ gestartet. Dazu gehört auch ein Video, das hier zu sehen ist (Youtube). Der BUND richtet sich mit einer Online-Aktion auch an die Bundesumweltministerin und fordert den beschleunigten Atomausstieg. Dazu gehört u.a. auch die Forderung, die Brennelemente-Steuer, die Ende des Jahres ausläuft und nach ihrem Wegfall den Atomstrom wieder billiger macht, unbedingt zu verlängern. Außerdem fordert der BUND: „Der Atomausstieg muss im Grundgesetz dauerhaft festgeschrieben werden!“ und „Radioaktivität macht an den Grenzen nicht halt. Setzen Sie sich deshalb auch für ein schnelles Ende der Atomenergie in Europa ein!“ Hier mitmachen und die Petition unterschreiben!

neckar_560Am kommenden Sonntag (6. März) starten die Anti-Atom-Demonstrationen am AKW Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Während einer der beiden dortigen Atomreaktoren nach Fukushima abgeschaltet wurde, soll der Block 2 noch bis Ende 2022 am Netz bleiben. Informationen zu  der Demonstration finden sich hier und beim BUND BaWü hier. Beginn ist 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim am Neckar.

Eine Übersicht der bundesweiten Anti-Atom-Aktivitäten im Zusammenhang mit den Katastrophen von Fukushima und zum 30. Jahrestag von Tschernobyl am 26. April gibt es in dieser (sicher nicht vollständigen) Übersicht des BUND.

1_Demo_12_03_2016Demonstriert wird z.B. am 12. März auch in Kiel. Dazu rufen zahlreiche norddeutsche Anti-Atom-Initiativen auf. Die Demo beginnt um 12 Uhr am Asmus-Bremer-Platz, Kiel. Weitere Informationen zum Programm finden sich hier und hier. Der Aufruf ist auch hier als PDF online.

Die Ärzteorganisation IPPNW hat auf ihrem großen Kongress zu den Jahrestagen von Fukushima und Tschernobyl eine umfangreiche Bilanz über die Folgen der Atomkatastrophen gezogen. Mit zahlreichen internationalen Gästen fand dieser Kongress vom 26. bis 28. Februar in Berlin statt. Hier sind eine Vielzahl der dort gehaltenen Vorträge zum Thema online verfügbar. Ein aktueller Report über die gesundheitlichen Folgen von Tschernobyl und Fukushima ist hier als PDF verfügbar. Ebenso hier.

Vormerken: Zum 30. Tschernobyl-Jahrestag wird u.a. am AKW Brokdorf am 24. April demonstriert. Mit einer Protest- und Kulturmeile wird die Stilllegung des Reaktors gefordert, der noch bis Ende 2021 am Netz bleiben soll. Über die Demo informiert die Seite „AKW Brokdorf abschalten„.

Am gleichen Termin, So. 24. April, findet in Salzgitter am Schacht KONRAD – in der Region Weltatomerbe Braunschweiger Land – die „Frühstücksmeile“ unter dem Motto „WIDERSETZT EUCH – an die Frühstückstische“ statt; mehr dazu: www.fruehstuecksmeile.de

 

Belgische Riss-Reaktoren: Protest hilft – Umweltministerin sieht offene sicherheitstechnische Fragen

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Am Rande der Umweltausschusssitzung über die Risiken der belgischen AKWs in Doel und Tihange: MdB Hubertus Zdebel im Gespräch mit Vertretern des Bundesumweltministeriums.

Wie geht es weiter mit den Riss-Reaktoren Doel und Tihange, deren Weiterbetrieb die belgische Atomaufsicht im Dezember genehmigt und massive Proteste vor allem in der Grenzregion in NRW ausgelöst hat. Der anhaltende Druck von Initiativen und Kommunen, aber auch die Nachfragen der Opposition und des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, zeigen nun langsam Wirkung. Auf Antrag von Zdebel und der Fraktion DIE LINKE berichteten Vertreter des Umweltministeriums am letzten Mittwoch im Umweltausschuss des Bundestages über den Stand der Dinge. Demnach hat Umweltministerin Barbara Hendricks jetzt 15 ungeklärte Fragen zu den Mängeln an den Reaktordruckbehältern der beiden AKWs an die belgische Atomaufsicht übermittelt.

„Da ist sicher noch Luft nach oben“, kommentierte Hubertus Zdebel nach der Sitzung des Umweltausschusses. „Aber der Druck aus der Region, die immer neuen Pannen in den Reaktoren in Doel und Tihange und das intensive Nachfassen der Opposition im Bundestag haben offenbar langsam Erfolg. Es ist ein guter Schritt, jetzt weitere Klärungen einzufordern. Die belgische Regierung wäre aber eindeutig besser beraten, die beiden Meiler stillzulegen, bis alle Fragen geklärt sind. Das Risiko eines Störfalls ist einfach zu groß.“

In einer Erklärung der Ministerin stellt diese jetzt fest, dass die tausenden Risse in den Druckbehältern der beiden AKW-Blöcke eine „signifikante Abweichung von der geforderten Fertigungsqualität dar(stellen). Aus deutscher Sicht ist fraglich, inwieweit das mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke vereinbar ist.“

Zdebel hatte zuvor im Umweltausschuss die bisherige Informationspolitik des Umweltministeriums kritisiert. Äußerungen der Ministerin gegenüber den Medien hätten den Eindruck erzeugt, als wären intensive bilaterale Gespräche über die Risiken und Probleme mit den beiden belgischen Reaktoren mit der dortigen Regierung im Gange. Das aber war gar nicht der Fall, wie eine Sprecherin der belgischen Atomaufsicht erklärte. Der Vertreter des Umweltminsteriums räumte im Ausschuss ein Missverständnis ein. Gleichzeitig kündigte er an, dass nun aber Gespräche geführt werden sollen. Hintergrund sind die 15 Fragen, auf deren Beantwortung das BMUB drängen wird.

Einen detaillierten Bericht über die Fachgespräche, die am Montag und Dienstag dieser Woche auf Einladung der belgischen Atomaufausicht mit insgesamt 15 Behörden aus anderen EU-Staaten und 60 Teilnehmern stattfanden, sagten  die Vertreter des Umweltministeriums für die nächste Sitzung des Umweltausschusses zu. Die Frage von Hubertus Zdebel, ob auch die vom BMUB bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) und dem Ausschuss Druckführende Komponenten und Werkstoffe bei der Reaktorsicherheitskommission (RSK) beauftragten Gutachten zur Sicherheitslage in Doel 3 und Tihange 2 vollständig veröffentlicht würden, wird in den nächsten Tagen geklärt, so der Ministeriums-Vertreter.

Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

Grüne und Atomaufsicht: Anti-Atom-Initiativen kritisieren Alibi-Veranstaltungen und fehlende Daten

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AKW Grafenrheinfeld: Demnächst endgültig abgeschaltet – Atommüll für die Ewigkeit.

Immer mehr Anti-Atom-Initiativen sind genervt von den Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer bei den laufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung der Atommeiler. Oftmals sind es grüne Umwelt- oder Energieminister, denen die Initiativen vorwerfen, wichtige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, um Sicherheitsfragen ausreichend prüfen zu können. Grüne stellen inzwischen in den Atomländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und in Schleswig-Holstein die jeweils zuständigen MinisterInnen. Über fehlende Transparenz und mangelnde Unterlagen beschweren sich Anti-Atom-Initiativen in Obrigheim, in Neckarwestheim (beide BaWü), am AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und rund um die beiden Biblis-Reaktoren (Hessen). Auch in Grafenrheinfeld (im nicht-grünen Bayern) ist man mit dem Prüfungsumfang nicht einverstanden.

Mangelnde Informationen durch Betreiber und Behörden

Im schon länger laufenden Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim zog die örtliche Initiative gegen das grün geführte Ministerium von Franz Untersteller (Grüne) vor Gericht. Jetzt hat die „AG AtomErbe Neckarwestheim“ wegen „absolut mangelhafter Unterlagen“ ihre Teilnahme am Erörterungstermin am morgigen Dienstag abgesagt. Der BUND in Baden-Württemberg wird zwar teilnehmen, teilt aber die Kritik der Initiativen. Erst vor wenigen Wochen haben die Initiativen und Verbände den Erörterungstermin in Biblis abgebrochen, weil wichtige Unterlagen einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.

AKW Brunsbüttel: „Inhaltlich dünne“ Unterlagen – Billiger Rückbau

Auch der für den 6. Juli geplante Erörterungstermin für den Rückbau des Vattenfall-AKW in Brunsbüttel steht in der Kritik. Der NDR berichtete bereits im April über die Kritik des BUND im nördlichsten Bundesland, wo der grüne Robert Habeck das Atomministerium leitet: „Inhaltlich dünn seien die Antragsunterlagen, findet die BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. Der eigentliche Antrag ist zehn Seiten lang, insgesamt drei Aktenordner mit Unterlagen liegen öffentlich aus. Eine Billigvariante für den Rückbau habe der Konzern vorgelegt, so der BUND. Den Schutz von Mensch und Umwelt nehme Vattenfall nicht ernst genug. Zum Beispiel sei völlig unklar, wie viel Radioaktivität während des Rückbaus in die Elbe gelange. Bevölkerung und landwirtschaftliche Flächen würden den Plänen zufolge unnötig belastet. Kritik, die der BUND auch bei einem Erörterungstermin im Juli vortragen will.“

Das Kieler Atomministerium ist inzwischen aufgefordert worden, weitere Unterlagen auf den Tisch zu legen, deren Prüfung zu ermöglichen und den Erörterungstermin bis dahin zu verschieben. Ohne Ergebnis, das Ministerium lehnte ab.

Doch nicht nur die fehlenden oder „dünnen“ Unterlagen stehen in der Kritik der Initiativen. Sie bemängeln auch, dass beim Rückbau der Atommeiler viele Probleme mit den radioaktiven und kontaminierten Materialien zu wenig beachtet werden. In der SHZ  äußert sich Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf-akut zu einem der vielen Probleme mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel. Ihm sind vorgesehene Grenzwerte zu hoch: „Nicht mit den derzeitigen Grenzwerten, bestätigt Karsten Hinrichsen diese Befürchtung. „Der Stahl wird eingeschmolzen und kommt als Bratpfannen oder Zahnspangen zu uns zurück.“ Daher müsse das Restrisiko so gering wie möglich ausfallen. Auch beim Bauschutt, der etwa als Unterbau von Straßen Verwendung finden könnte, sorgt sich Brokdorf-akut um die Reststrahlung. „Es kann ja sein, dass der Schutt aus drei Kernkraftwerken auf die gleiche Deponie kommt“, beschreibt Hinrichsen ein Szenario. „Dann sind es in der Summe nicht mehr zehn Mikrosievert pro Tonne, sondern 30.“ Zehn Mikrosievert entsprechen einem Prozent der natürlichen Strahlung.“

Brunsbüttel: Atommüll-Chaos

Doch es gibt noch viel gravierendere Probleme in Brunsbüttel. Völlig unklar ist, wohin die hochradioaktiven Brennelemente sollen, die derzeit noch im Reaktor sind. Das benachbarte Zwischenlager hat seit dem Januar keine Betriebsgenehmigung mehr, weil das Oberverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei den Sicherheitnachweisen festgestellt hat. Ein erforderliches neues Genehmigungsverfahren und evt. Nachrüstungen dürften mindestens drei bis fünf Jahre brauchen.

Simulation von Bürgerbeteiligung“ in Neckarwestheim

Auch in Neckarwestheim steht der grüne Minister in der Kritik. Von der AtomErbe-Ini ist zu hören: „„Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens. „Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“

Mangelnde Beteiligung – Der Atommüll bleibt

Ein erhebliches Problem ist auch: Während der Rückbau der Atommeiler etwa 15 Jahre andauern wird, kommt die Öffentlichkeit nur einmal zum Zuge. Lediglich zu Beginn der Genehmigungsverfahren können die BürgerInnen ihre Kritik und Einwendungen einbringen. Ist die Genehmigung dann erstmal erteilt, werden alle einzelnen Phasen des umfangreichen und komplexen Rückbaus nur noch zwischen Betreiber und Behörde geregelt.

Angesichts der Aufgabe und der Dauer der Stilllegung sicherlich kein angemessener Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der BürgerInnen, deren Sorge, dass die AKW-Betreiber nicht zuletzt wegen ihrer massiven wirtschaftlichen Probleme auf einen Billig-Abriss drängen, nicht eben unbegründet sind.

Der Atommüll bleibt

Fast an jedem AKW-Standort nehmen die Atommüllprobleme zu – und nicht ab. Weil der für die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle vorgesehene Schacht Konrad noch bis mindestens Mitte des nächsten Jahrzehnts nicht zur Verfügung steht, müssen neue Zwischenlager für diese Atomabfälle vor Ort errichtet werden. Der Müll wird quasi nur umgepackt.

Die hochradioaktiven Abfälle sind bis Mitte der 2040er Jahre in Castoren verpackt in den Standort-Zwischenlagern. Eine Atommüll-Kommission ist tapfer dabei, einen Standort zu ermitteln, wo dieser brisante Atommüll zentral und möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden kann. Aber kaum jemand geht davon aus, dass es ein solches Lager innerhalb der jetzigen Fristen geben wird, die in den entsprechenden Gesetzen derzeit genannt werden. Im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ räumt denn auch das Bundesumweltministerium inzwischen eher kleinlaut ein, dass das eine oder andere Castor-Zwischenlager länger als die einst versprochenen und genehmigten 40 Jahre in Betrieb bleiben werde, mit der bangen Frage, was dann mit den Behältern sein wird und wie es im inneren aussehen wird.

Nicht zuletzt deshalb bekommt die Forderung immer mehr Aufmerksamkeit, endlich mit die Nachrüstung sogenannter „Heißer Zellen“ zu beginnen, damit undichte Castor-Behälter an den Standort-Zwischenlagern repariert werden können, wenn die Reaktoren möglicherweise längst nicht mehr vorhanden sind und das vermeintliche „Dauer-Lager“ sich ein wenig verspätet.

Tschernobyl: Finanzierung der neuen Schutzhülle vorerst finanziert – Unsicherheit bleibt

Auf der letzten internationalen Geberkonferenz für den Bau der neuen Schutzhülle über dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl konnte der größte Teil der bislang bestehenden Finanzlücke weitgehend geschlossen werden. 530 der noch fehlenden 615 Millionen Euro sind in London zusammen gekommen. Das berichteten diverse Zeitungen, u.a. hier die FAZ. Nach mehreren Kostensteigerungen und jahrelangen Bauverzögerungen belaufen sich die Gesamtkosten derzeit auf 2,15 Mrd. Euro. Die Inbetriebnahme der neuen Schutzhülle ist für Ende 2017 oder Anfang 2018 vorgesehen.

Diese enorme Summe wird benötigt, damit die in aller Eile nach der Atomkatastrophe im April 1986 errichtete erste Schutzhülle und Teile des Reaktors „überdacht“ und die Umwelt vor der Strahlung besser geschützt werden können. Die alten Bauwerke sind marode und könnten einstürzen.

Enorme Probleme bleiben…

Mit der Inbetriebnahme der neuen Schutzhülle sind die Folgen der Atomkatastrophe aber auch fast 30 Jahre später nicht gelöst. Wie der Rückbau des zerstörten Reaktors und die sichere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle von Tschernobyl erfolgen soll, ist bis heute ungelöst. Das gilt nicht nur für den zerstörten Block 4. Auch wie es mit den anderen anderen drei abgeschalteten Reaktoren und den dort befindlichen hochradioaktiven Brennelementen weiter geht, ist vollkommen unklar. Für die damit verbundenen enormen Kosten, die weit über die für den Bau der neuen Schutzhülle hinaus gehen, ist das internationale Gebergremium nicht zuständig. Diese Aufgabe soll die nicht nur wirtschaftlich schwer angeschlagene Ukraine aus eigener Kraft lösen.

Einen aktuellen Report zum 29. Jahrestag der Atomkatastrophe, verfasst von der Atomexpertin Oda Becker, hat Greenpeace hier als PDF veröffentlicht.

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