Atommüll-Zwischenlager: Etwas Sicherheit wird nachgerüstet

Das Betriebsgelände des Brennelement Zwischenlager Ahaus am 27.04.2007
Brennelement Zwischenlager Ahaus für hochradioaktiven Atommüll (04.2007). Nun soll Sicherheit nachgerüstet werden. Foto GNS

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle: „Sicherheit hat einen Namen: CASTOR®„, schreibt die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) auf ihrer Homepage.  Doch das ist Schnee von gestern. Waren sie einst offiziell Garant gegen so ziemlich jede „Einwirkung von außen“, reichen sie heute angesichts neuer Terrorszenarien, den Fähigkeiten moderner Waffen, aber auch dem (gezielten) Absturz von schweren Großraumflugzeugen wie dem A380 nicht mehr aus, um die Sicherheit der Menschen vor den radioaktiven Folgen im Falle eines Angriffs oder Unfalls zu gewährleisten. Seit 2011 gehen Bundes- und Landesbehörden von neuen Gefährdungssituationen aus. Im Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen werden daher jetzt Abflusskanäle für Kerosin und neue Schutzmauern nachgerüstet, um die gröbsten Sicherheitsmängel aufzufangen. Auch an den anderen Zwischenlagern wird Sicherheit nachgerüstet.

Das Bundesamt für Strahlenschutz weist aus seiner Homepage unter dem Reiter „Aufbewahrungsgenehmigungen“ auf die vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung für die Sicherheits-Nachrüstungen hin. Dort nennt man das aber lieber „Optimierungen“, weil das offenbar irgendwie freundlicher klingt. Zu lesen ist dort: „7. Änderungsgenehmigung:  Das BfS erteilte die 7. Änderungsgenehmigung am 8. Februar 2016. Mit ihr wird der GNS und der BZA die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt Ahaus erforderlich.“

Das klingt irgendwie unspektakulär. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich nichts anderes als im Rahmen von Geheimschutzmaßnahmen geplanter Anti-Terror-Schutz. Und die vermeintlichen Optimierungen sind nichts anderes als erhebliche Nachrüstungen, die durchaus ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichtkeits-Beteiligung nach Atomrecht erfordert hätten. Denn immerhin geht es darum, Maßnahmen zur Abwehr von Risiken umzusetzen, deren Eintritt höhere Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage hätten.

Nachgerüstet werden am Zwischenlager in Ahaus einerseits Schutzwände um die Lagerhalle herum. Diese sind erforderlich, weil der Einsatz moderner panzerbrechender Waffen nicht nur die bisherigen Wände einfach durchschlagen würde, sondern dahinter befindliche Castor-Behälter gleich mit. Um das zu verhindern, werden nun neue gegen Panzerfaust-Beschuss besser gesicherte Schutzwände vor den Gebäudewänden errichtet.

Damit aber nicht genug: Nachgerüstet werden auch Kerosinabläufe. Neben der Einschlagskraft eines großen Flugzeugs Marke A380 ist vor allem die enorme Menge Treibstoff in diesen Maschinen entscheidend für den möglichen Unfallverlauf. Schäden an den Castoren nach einem Flugzeug-Einschlag, plus ein lang andauerndes Feuer durch das Kerosin, könnten schnell zur Nuklear-Katastrophe werden. Die Castoren müssen lediglich bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius eine halbe Stunde lang halten. Danach könnten die Dichtungen versagen. Deshalb muss das nach einem Einschlag eindringende Kerosin möglichst schnell von den Castoren weg geleitet werden.

Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Quartal dieses Jahres begonnen werden. „Bis dahin müsse noch die umfangreiche Ausschreibung abgewickelt werden. Die Pläne für den Bau der Schutzmauer rund um das BZA hatte die Betreibergesellschaft GNS 2012 vorgestellt. Durch das zusätzliche Bauwerk soll das Zwischenlager besser vor terroristischen Angriffen geschützt werden“, heißt es in der Münsterland-Zeitung. Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.

Doch es bleibt die Frage: Reichen die Maßnahmen aus? Eine Bewertung dieser für die Bevölkerung entscheidenden Frage ist nicht möglich, denn sämtliche Details der vorgenommenen Nachrüstungen werden im Geheimen geplant und durchgeführt.

Die örtliche BI in Ahaus hat ihre Zweifel und bezeichnet die Maßnahmen als „eine halbe Sache“. In der Münsterland-Zeitung heißt es: „Für Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus bleibt die Mauer nur eine halbe Sache. „Um es freundlich auszudrücken“, sagt Ruwe. Die GNS rechne mit gezielten Flugzeugabstürzen. „Um sich davor zu schützen, reicht so eine Mauer aber nicht aus. Schutz gegen Flugzeugabstürze kann es nur durch unterirdische Anlagen geben“, so Ruwe weiter. Der Bau der Mauer sei nur ein Behelf, der auch etwa gegen panzerbrechende Waffen kaum ausreiche. „Aber auch das ist seit Jahren bekannt“, erklärt Ruwe.“

Auch die BI Lüchow Dannenberg meldet sich zu Wort. Auch dort befindet sich ein überirdisches Zwischenlager mit über 100 hochradioaktiven Castoren. In einer Pressemeldung vom 9.2.16 stellt die BI fest: „In Ahaus geht es los, doch was ist mit Gorleben?“

Atomanlagen und „terroristisch motivierte Taten“: Erhöhte Schutzmaßnahmen gegen „bestimmte Angriffsszenarien“

AKW-Brokdorf-Nov2015
AKW Brokdorf mit Anti-Terror-Maßnahme auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel.

Informationen gefährden den Sicherungszweck, sagen die Behörden. Immer mehr Fragen der Sicherung von Atomanlagen zum Schutz der Bevölkerung spielen sich im Geheimen ab und entziehen sich damit jeder öffentlichen Kontrolle. Seit 2011 erfolgen an den Atomanlagen Nachrüstungen gegen „terroristisch motivierte Taten“. Beim Castor-Atommülllager in Lubmin scheiterten geplante Nachrüstungen vorerst. Am AKW Brokdorf sind auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Gestänge montiert worden, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Die Behörden mochten selbst den Richtern keinen Einblick in ihre Maßnahmen geben. Zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) haben Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner von der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung befragt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Atomanlagen als Terror-Ziele. Das ist eine beklemmende Vorstellung und zeigt auf ganz andere Weise, welch unverantwortlicher Wahnsinn die Atomenergienutzung war und ist. Vor allem die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler sollte angesichts ihres enormen Gefährdungspotentials möglichst sofort abgeschaltet werden. Es ist ein Dilemma, aber es kann nicht sein, dass Bürger und Gerichte immer mehr ausgeschlossen werden, die Sicherheit der Atomanlagen überprüfen zu können.“

  • Die Antwort der Bundesregierung ist hier als PDF online.
  • Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel führte, sprach Richter Dierk Habermann mit Blick auf die Geheimhaltung bei Sicherheitsmaßnahmen von einem „Dilemma“ für den Senat. Siehe dazu die SHZ. Ausführlich hat sich das ZDF-Magazin Frontal21 mit diesem Thema beschäftigt. Das Manuscript des Beitrags
    „Angriffsziel Atomkraftwerk – Gefahren nach dem Ausstieg“ aus der Sendung vom 11. März 2014 hier hier online nachzulesen (PDF). Darin kommt Richter Habermann ebenso zu wort wie die Sachverständige Oda Becker, deren Vortrag vor Gericht wesentlich zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel sorgte. Ihre Stellungnahme ist hier als PDF nachlesbar.

Insgesamt bestätigt die Bundesregierung auf Nachfrage von Zdebel und Kassner: „Nachrüstmaßnahmen wurden für alle deutschen Zwischenlager erforderlich und 2011 auch an allen Standorten beantragt. Für die standortnahen Zwischenlager Gundremmingen, Biblis und Lingen wurden die Genehmigungen bereits erteilt; die Erteilung der übrigen Nachrüstungsgenehmigungen mit Ausnahme des Zwischenlagers Nord, des AVR-Behälterlagers Jülich sowie des Zwischenlagers Brunsbüttel erfolgt nach derzeitiger Planung spätestens im Jahr 2016.“

Die geplanten baulichen Nachrüstungen für das Castor-Zwischenlager der EnergieWerke Nord (EWN) bei Lubmin hätten sich „letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ herausgestellt, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der Betreiber prüfe derzeit „Optionen, die dazu geeignet sind, die ausreichenden temporären Maßnahmen durch bauliche und sonstige technische Maßnahmen zu ersetzen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ob es dabei auch zu einem Neubau der Castor-Zwischenlagerhalle kommt, wie der NDR jüngst berichtet hat, bleibt offen.

Bis dahin sorgen nach Aussage der Bundesregierung weiterhin lediglich „temporäre Maßnahmen“ für ausreichenden Schutz. Über die Gründe will die Bundesregierung den beiden Abgeordneten Hubertus Zdebel und Kerstin Kassner keine Details mitteilen, „um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen“.

Doch auch bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken werden derartige Maßnahmen umgesetzt. Sichtbar ist das am AKW Brokdorf, wo auf allen Dächern rund um die Reaktorkuppel „Gestänge“ montiert wurden. Es ist offensichtlich, dass damit das Landen von Hubschraubern verhindert werden soll, damit kein Terrorkommando von dort aus z.B. mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Reaktorkuppel schießen kann. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, über diese Maßnahme nähere Angaben zu machen, um „Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden“.

Ähnliche Maßnahmen sind der Antwort der Bundesregierung zufolge auch an anderen noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken umgesetzt oder werden noch umgesetzt: „Zusätzlich zu den vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind ergänzende Sicherungseinrichtungen auf den Dachflächen der Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb notwendig. Die technische Ausführung dieser Maßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Kernkraftwerk und kann daher unterschiedlich ausfallen. Die Anträge zur Ergänzung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind entweder bereits abgearbeitet bzw. wurden oder werden in Kürze gestellt. Weitere Details der Maßnahme können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“

Im Januar wurde nach einem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Auch hier spielte die Geheimhaltung der Behörden eine Rolle. Der Grund: „Die zuständige Behörde sah sich aus Geheimschutzgründen, die durch das Bundesverwaltungsgericht nach gerichtlicher Überprüfung bestätigt wurden, gehindert, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem erkennenden Gericht offen zu legen, da hierdurch gerade der Sicherungszweck gefährdet worden wäre“, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Zdebel und Kassner.

Hintergrund: Atomanlagen und „Schutz gegen terroristisch motivierte Taten“

An allen bundesdeutschen Atomanlagen werden aufgrund von „Gefährdungslagen“ seit 2011 Sicherungsmaßnahmen zum „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) vorgenommen. „Als solche werden derzeit insbesondere auch terroristisch motivierte Taten in Betracht gezogen“, heißt es auf der Homepage des Bundesumweltminsterums.

Auch wenn das Ministerium betont, dass die Nachrüstungen „nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für kerntechnische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen. Seit Mitte 2011 hat sich mit Blick auf die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll zu „bestimmten Angriffsszenarien im Nahbereich der Transport- und Lagerbehälter, die zu Schutzzielverletzungen führen können“ … „die Bewertung und Erkenntnislage derart verändert, dass die Sicherungsmaßnahmen optimiert werden müssen. Dazu werden bauliche Maßnahmen und – bis zu deren Umsetzung – temporäre Maßnahmen durchgeführt.“

Als „temporäre Maßnahmen“ werden vor allem personelle und administrative Regelungen bezeichnet. Also z.B. verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal rund um die Anlagen. Angestrebt werden aber bauliche Maßnahmen, die mehr Schutz gegen nicht weiter bezeichnete Angriffsszenarien bieten sollen. An einigen Castor-Zwischenlagern sollen bzw. werden z.B. Schutzmauern zusätzlich errichtet. Auch von „Härtungen“ wird dabei gesprochen. Selbst zu der Frage, was man sich darunter vorstellen soll, verweigert die Bundesregierung eine Antwort: „Dies ist von den jeweiligen standortspezifischen Umständen, insbesondere von der Bausubstanz der Halle abhängig. Details können in dieser Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht genannt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden.“

Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

„VS-vertraulich“ – Atommeiler und Anti-Terror-Schutz – Rechte Dritter bleiben auf der Strecke

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Nicht nur am AKW Brokdorf sind jüngst auf den Dächern der Werksgebäude rund um die Reaktorkuppel Nachrüstungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes erfolgt. Dazu sind mit bizarren Konstruktionen Gestänge installiert worden, die offensichtlich die Landung von Hubschraubern verhindern sollen.  Welche Gefahr droht von solchen Angriffen, gegen die offenbar Schutzmaßnahmen dieser Art erforderlich sind? Die Behörden schweigen: „VS-vertraulich“ heißt es.

AtomkraftgegnerInnen aus der Region Unterelbe hatte diese Baumaßnahmen zum Anlass genommen, den zuständigen Energieminister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nach dem Sinn zu fragen.

Sie wollten wissen: „Auf welcher Basis werden die Maßnahmen auf den AKW-Dächern (siehe Presse vom 10.3.) durchgeführt? Gegen was richten sie sich? Gibt es einen Zustimmungsbescheid der Behörde? Kann man daraus ableiten, dass es neue Erkenntnisse über Waffentypen gibt, die die Betriebsgenehmigung des AKW angreifbar machen?“

In einer Mail teilt der Minister den Initiativen nun mit: „Die Maßnahmen auf den Dächern der Gebäude im Kernkraftwerk Brokdorf sind dem Bereich der Sicherung gegen Einwirkungen Dritter zuzuordnen und werden auf der Grundlage von Änderungsanträgen durchgeführt. Der Zustimmungsbescheid ist auf Grund von Merkmalen des Geheimschutzes in „VS-vertraulich“ eingestuft und darf nur von entsprechend berechtigten und sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden. Einzelne Merkmale zu Tatmitteln und Sicherungsmaßnahmen dürfen ebenfalls aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Insofern ist uns eine detaillierte Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen in der Öffentlichkeit nicht möglich.“

Angriff mit panzerbrechenden Waffen?

Die Fragen über den Sinn der Maßnahmen sind ebenso brisant wie die Antworten: Was genau soll mit den Dachkonstruktionen verhindert werden? Das Landen von Hubschraubern wäre plausibel – aber selbst das darf die Behörde schon nicht mehr mitteilen. Was aber könnte ein Terror-Kommando vom Dach eines Nebengebäudes tun, dass unbedingt zu verhindern ist? Ein Szenario könnte sein, dass ein solches Kommando mit modernen panzerbrechenden Waffen aus nächster Nähe auf die Reaktorkuppel schießen könnte.

Greenpeace hat im Jahr 2010 eine Kurzstudie veröffentlicht, in der ein solcher Beschuss bei älteren Atomreaktoren betrachtet wird. „Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke“ (PDF, außerdem zur Sicherheit der Atommeiler siehe hier). Gegenüber den dort betrachteten Reaktoren ist das AKW Brokdorf grundsätzlich besser geschützt, weil es zur sogenannten Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren zählt!

Mit Blick auf die älteren Reaktoren kommt die für Greenpeace tätige Gutachterin Oda Becker, die auch im Verfahren gegen das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel als Sachverständige zu diesem Thema beteiligt war, zu der Aussage: „Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensystem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“

Gegenüber der Baulinie 2 verfügt das AKW Brokdorf über größere Sicherheitsreservern. Was aber, wenn der Beschuss nicht aus „mehreren hundert Metern“ erfolgt, wie es die Gutachterin oben unterstellt, sondern der Beschuss aus direkter Nähe erfolgt?

Genaues lässt sich ohne detailliertere Informationen nicht sagen. Die Vermutung aber liegt Nahe: Die Baumaßnahmen auf den Dächern der Atommeiler könnte darauf hinweisen, dass die Behörden davon ausgehen, dass ein Beschuss mit modernen Panzer-Waffen auch bei der Baulinie 3 das Risiko eines Kernschmelzunfalls bergen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative “Brokdorf-akut“ und ehemaliger Brokdorf-Kläger ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Eine gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung der Abwehr-Maßnahmen, die per Zustimmungsbescheid durch das Energieministerium in Kiel genehmigt wurden, sind ihm aber verwehrt. Denn eine Einsicht der Genehmigung ist wegen des Geheimschutzes nicht möglich. So bleiben Bürgerrechte ebenso auf der Strecke wie das Recht, eine Entscheidung einer Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dilemma Sicherheit und Geheimschutz

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Geheime Verschlusssache: Was sollen die Gestänge auf dem Dach neben der Reaktorkuppel des AKW Brokdorf? Foto: Dirk Seifert

Immer mehr wird in den letzten Jahren die Sicherheit von Atomkraftwerken und Anlagen unter dieser Klausel „Verschlusssache-Vertraulich“ gestellt. So berechtigt das mit Blick auf Terrorangriffe zunächst erscheinen mag: Faktisch entzieht sich damit ein wachsender Teil von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einer unabhängigen Überprüfung.

Wie problematisch das ist, zeigte sich jüngst im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel, bei dem selbst das Gericht nur Teile von geheimen Gutachten hätte einsehen können. Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma, sagte der Richter am OVG damals: Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache.

 

Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht?

Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert

Kommt der Atomausstieg per Gerichtsbeschluss? Klagen gegen den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke könnten derzeit gute Chancen auf Erfolg haben. Der Grund: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Atommülllager am AKW Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung aufgehoben wurde, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder falsch erbracht worden waren. Zuvor hatte in einem Revisionsverfahren das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache in seinem Urteil weitreichende Klagerechte (PDF) für betroffene AnwohnerInnen eingeräumt: „Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint.“ (Seite 24, RN 33 des Urteils  BVerwG 7 C 39.07, hier zum download als PDF von diesem Server). Das eröffnet große Möglichkeiten und Chancen, um Atomreaktoren per Gerichtsbeschluss abschalten zu lassen.

Allerdings: Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit versuchen Vattenfall als Betreiber des AKW Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz das Urteil mit einer Klage auf Zulassung einer Revision zu Fall zu bringen. Aber klar ist auch: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte für AnwohnerInnen immer mehr verbessert.

Im Verfahren gegen die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel wurde im Sommer 2013 vom Gericht festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsnachweis zum Schutz gegen Terrorangriffe nicht erbracht wurde. Das gilt umso mehr bei den Atomkraftwerken. Weder gegen einen gelenkten Flugzeugabsturz z.B. des Typs A380, noch gegen den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen, sind die Atommeiler ausgelegt. Weil das so ist, werden von Betreibern und Atomaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche (geheime) Maßnahmen zur Terror-Abwehr durchgeführt . Derzeit z.B. werden alle Dachflächen der Atommeiler mit Gerüsten ausgestattet, die die Ladung eines Hubschraubers samt mit Panzerfäusten bewaffneten Terror-Kommandos verhindern sollen. Maßnahmen also, die möglicherweise behindern, aber letztlich einen Beschuss nicht verhindern können.

All dies sind Maßnahmen der Schadensvorsorge und daher laut BVervG für Drittbetroffene beklagbar! Und das mit guten Chancen, denn all die Maßnahmen, die derzeit zur Gefahrenabwehr von Behörden angeordnet werden, können das zentrale Problem nicht beseitigen: Gegen einen Beschuss mit modernen Panzer-Waffen oder einem gelenkten Absturz ist kein Atomreaktor gefeit.

Das öffentlich-rechtliche TV-Magazin „Frontal 21“ hatte dazu vor wenigen Tagen einen ausführlichen und gut recherchierten Beitrag gesendet. Darin nahm auch ein renomierter Verfassungsschützer Stellung. Frontal 21 fasst zusammen: ”Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.” Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.” Auch ein Rüstungsexperte kommt zu Wort. Der verdeutlicht, welche hohe Durchschlagskraft moderne Panzer-Waffen heute haben und wie leicht sie zu beschaffen sind.

Eine Frage drängt sich auf: Warum eigentlich handeln die Atomaufsichtsbehörden nicht und schalten die Atommeiler wegen dieser gravierenden Sicherheitsmängel nicht ab?

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