Atommülllager Schacht Konrad? Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen. Ein Kleine Anfrage im Bundestag

Wie geht es weiter mit der umstrittenen Genehmigung für den Bau eines Atommüllendlagers für leicht- und mittel radioaktive Abfälle aus der Nutzung der Atomenergie im Schacht Konrad in Salzgitter? Immer wieder neue Probleme. Immer wieder verschiebt sich die Inbetriebnahme. Aus Sicherheitsgründen und weil es immer neue Komplikationen gibt. Immense Kosten sind die Folgen. Für das Projekt „Endlager Schacht Konrad“ und für die AKW-Standorte, deren Rückbau immer neue Atommüll-ZWISCHEN-Lager erfordert. In vielen Punkten fummelt die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an den völlig veralteten Vorgaben herum, um mit neuen oder vermeintlichen Realitäten die Wirklichkeit mit der Genehmigungslage übereinander zu bringen. Ob das vernünftig ist? Lässt sich bezweifeln. Aber: Würde die BGE eine Situation herbeiführen, die die bisherigen Vorgaben (juristisch: Planfeststellungsbeschluss) zu einer rechtlichen Neufassung zwingen, wäre das Projekt Schacht Konrad erledigt. Da sind sich alle einig. Mit heutigen Anforderungen wäre Konrad nicht mehr genehmigungsfähig und das Atommülldesaster perfekt. Denn vermutlich würde z.B. ein einfaches wissenschaftlich vernünftiges Standortauswahlverfahren dazu führen, dass der Schacht Konrad nicht geeignet wäre.  Wie länge noch hält das Atomrecht der 1980er Jahre, auf dem ganz Konzept Konrad steht? Der Abgeordnete Cem Ince und die Linksfraktion im Bundestag brechen diese Problematik auf die fachliche Ebene und fragen die Bundesregierung und das Umweltministerium: Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad, Drucksache 21/2798 (PDF).

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