Tschernobyl – Fukushima – Atomausstieg: Zdebel in Mönchengladbach.

Zum siebenten Jahrestag der mehrfachen Atomkatastrophe von Fukushima wird der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf Einladung des Kreisverbandes DIE LINKE in Mönchengladbach auf einer Gedenkveranstaltung am 11. März dabei sein. Bereits am 5. März wird dort eine Aussstellung von .ausgestrahlt eröffnet, die mit beeindruckenden Fotos über die verheerenden Atomunfälle von Tschernobyl, Fukushima und anderen Orten informiert.

  • Die Ausstellung kann ab dem 5. März am Rosa-Luxemburg-Platz (Hauptstraße 2, 41236 Mönchengladbach) am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Donnerstag und Freitag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr besucht werden.
  • Aktuelle Infos über die Veranstaltung von DIE LINKE Mönchengladbach siehe auch hier.

Am Jahrestag der Fukushima-Katastrophe, am Sonntag, dem 11.März, wird Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, ab 11:00 Uhr zu einer Infoveranstaltung (samt einem „2. Frühstück mit Süppchen“) am Start sein. Hubertus Zdebel wird in einem etwa 45-minütigen Vortrag die Zusammenhänge von „Klima und Kapitalinteressen“ beleuchten und dabei den Bogen zu Fukushima und zurück zur Situation in Deutschland spannen. Somit wird es auch um die Urananreicherungs-Fabriken in Gronau und Lingen gehen. Danach gibt es eine lockere Gesprächsrunde, heißt es in der Ankündigung durch den Kreisverband MG.

„Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen“ – Linksfraktion stellt Antrag im Bundestag

DIE LINKE bringt am morgigen Donnerstag einen Antrag (PDF) in den Deutschen Bundestag ein, die Uranfabriken in Gronau (Nordrhein-Westfalen) und Lingen (Niedersachsen) stillzulegen. Darin fordert die Fraktion außerdem ein Exportverbot für Kernbrennstoffe.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Ziel unseres Antrags ist es, dass die bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich einbezogen werden. Beide produzieren Uranbrennstoff und sorgen dafür, dass weltweit AKWs weiterlaufen und somit neben Atomstrom auch Super-GAU-Risiken und hochradioaktiven Atommüll erzeugen. Deshalb wollen wir außerdem, dass die Exporte von Uranbrennstoffen endlich verboten werden. Es darf keine deutsche Beteiligung an der Atomenergienutzung mehr geben. Die deutschen Uranfabriken beliefern ja sogar die maroden Meiler in Tihange und Doel sowie französische Uralt-AKWs. Dass eine Stilllegung dieser Uranfabriken möglich ist, haben schließlich erst jüngst Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums gezeigt. Das muss nun auch endlich umgesetzt werden.

Unser Antrag sieht vor, das Atomgesetz um entsprechende Regelungen zu ergänzen. Bis Ende Juni 2018 muss es ohnehin novelliert werden, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg entsprechend umzusetzen.“

 

RENEGADE – Atom-Luft-Alarm: Mindestens sechs AKWs in NDS und SH betroffen

Nach und nach wird bekannt, dass die Folgen des jüngsten Atom-Luft-Alarm (RENEGADE) in den deutschen Atomkraftwerken am Montag letzter Woche größer als bislang bekannt waren. Verliert ein Flugzeug über dem deutschen Luftraum den Funkkontakt steigen Kampfflugzeuge der Bundeswehr auf, um zu prüfen, ob es sich um einen terroristischen Hintergrund handeln könnte. In so einem Fall, wird in den Atomkraftwerken nicht für den Betrieb erforderliches Personal aus der Anlage evakuiert. Zunächst hatte der NDR von Teilevakuierungen in den niedersächsischen AKWs Grohnde, Unterweser und Lingen berichtet hatte. Später wurde bekannt, dass auch das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein von einer Teilevakuierung des Betriebs-Personals betroffen war. Bettina Boll vom BUND in Geesthacht und dortige Ratsfrau berichtete jetzt, dass auch im (abgeschalteten) Vattenfall-AKW Krümmel Teile der Belegschaft in einem speziellen Schutzraum des Atommeilers zu einer „Versammlung“ beordert wurden. Der Vorfall dauerte rund eine halbe Stunde, bis es offiziell Entwarnung für die AKW-Betreiber gab. Auch das AKW Brunsbüttel war betroffen, wie Schleswig-Holsteins Noch-Energieminister Robert Habeck gegenüber LNonline bzw. dpa bestätigte. Auch Focus berichtete letzten Donnerstag dazu.

Über die RENEGADE-Vorfälle und deren Folgen in den Atomkraftwerken gibt es bundesweit keine zentrale Information. Bislang werden diese Vorfälle eher durch Beobachtungen von Menschen in der jeweiligen Umgebung der Atomanlagen bekannt. Betroffen von Maßnahmen wie der Teilevakuierung von Personal sind ausschließlich die Atomkraftwerke, nicht aber die Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll an den AKW-Standorten oder die zentralen Zwischenlager in Gorleben oder Ahaus. Die Teilevakuierung erfolgt, um mögliche Innentäter aus den Sicherheitsbereichen zu entfernen, die vor Ort ein Terrorkommando in den Flugzeugen möglicherweise unterstützen könnten.

Die LNonline berichtet dazu mit Bezug auf dpa, dass alle drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein evakuiert worden sind und schreibt weiter: „“Wäre das Flugzeug entführt worden, hätten die Abfangjäger es abgedrängt, sagte Habeck. Zeitgleich seien die Akws evakuiert worden. „Die nächste Stufe, das wäre das Herunterfahren der Kraftwerke gewesen, hätte rechtzeitig erfolgen können, war aber nicht mehr nötig, weil sich die Sachlage abgeklärt hatte“, sagte Habeck. „Insofern zeigt das Ganze, dass die Sicherheitsmaßnahmen greifen, aber auch, dass Flugzeuge in der Zeit, in der wir leben, eine Bedrohung darstellen können und eine absolute Sicherheit nicht garantiert werden kann.““ Der NDR hatte zunächst lediglich von Evakuierungen in den drei niedersächsischen AKWs berichtet. Bekannt wurde der Vorfall durch eine Meldung von DeWeZet zur Evakuierung im AKW Grohnde.

Zu diesem RENEGADE-Vorfall siehe auf umweltFAIRaendern:

Außerdem:

 

Linksfraktion Antrag im Bundestag: Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Uranexporte verbieten

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE beantragen im Deutschen Bundestag, die Uranfabriken in Gronau (Nordrhein-Westfalen) und Lingen (Niedersachsen) stillzulegen. Darüber hinaus fordern sie ein Exportverbot für Kernbrennstoffe. Der Antrag, der am kommenden Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird, soll zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen werden (siehe dazu hier auf der Seite des Bundestages).

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Ziel des Antrags ist es, die bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich einzubeziehen. Beide Anlagen sorgen mit ihrer Produktion von Uranbrennstoff dafür, dass weltweit AKWs weiterhin Atomstrom, Super-GAU-Risiken und hochradioaktiven Atommüll erzeugen. Eine weitere deutsche Beteiligung an der Atomenergienutzung darf es nicht mehr geben. Außerdem soll erreicht werden, dass Exporte von Uranbrennstoffen aus diesen beiden Anlagen in besonders riskante Atommeiler verboten werden können. Die Uranfabriken beliefern u.a. die maroden Meiler in Tihange und Doel oder auch französische Uralt-AKWs.“

Dokumentation: Der Antrag „Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe“ (Antrag) im Wortlaut:

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cézanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Niema
Movassat, Alexander Neu, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler, Andreas Wagner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach der mehrfachen Atomkatastrophe von Fukushima hat der Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergienutzung beschlossen und einen Fahrplan zur schrittweisen Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen bundesdeutschen Atomkraftwerke bis zum Ende des Jahres 2022 im Atomgesetz festgeschrieben. In den noch am Netz befindlichen Atomkraftwerken (AKWs) besteht weiterhin die Gefahr eines katastrophalen Störfalls bis hin zur Kernschmelze. Nur die sofortige Abschaltung kann dieses Risiko entscheidend reduzieren.

Bislang vom Atomausstieg ausgenommen sind die Uranfabriken zur Brennstoffversorgung von Atommeilern in Gronau und Lingen. Die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau sowie die Brennelementefabrik der EDF/Framatome (ehem. AREVA) in Lingen versorgen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Atomkraftwerke mit dem für den Betrieb erforderlichen Brennstoff. Dadurch tragen beide Uranfabriken dazu bei, dass die unverantwortlichen Risiken der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung international fortbestehen und Atomkatastrophen möglich bleiben.

Nicht zuletzt die Katastrophe von Tschernobyl hat deutlich gemacht, dass die radioaktiven Auswirkungen auch in großer Entfernung Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung in Deutschland zur Folge haben können. Die Katastrophe von Fukushima hat außerdem gezeigt, dass Evakuierungen von Menschen noch in Entfernungen von bis zu 170 Kilometern vom Unfallort entfernt erforderlich sein können. Deshalb darf auch der Atomausstieg nicht an deutschen Grenzen halt machen.

Die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen versorgen auch marode Atomkraftwerke wie beispielsweise Tihange und Doel (Belgien) oder Cattenom und Fessenheim (Frankreich) im grenznahen Ausland mit Uranbrennstoff. Ab Herbst 2017 wurde auch der immer noch im Bau befindliche finnische Reaktor Olkiluoto 3 mit frischen Brennelementen versorgt. Der Reaktor sorgte in den letzten Jahren durch gravierende Bauskandale schon vor Inbetriebnahme für erhebliche Sicherheitsbedenken. Die URENCO liefert zudem angereichertes Uran für Brennelemente, die in der Ukraine eingesetzt werden. Damit tragen beide deutschen Uranfabriken in unverantwortbarer Weise direkt zur Gefährdung auch der bundesdeutschen Bevölkerung bei.

Mit der Stilllegung der beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen wird sichergestellt, dass die Bundesrepublik ihre Politik zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung konsequent und glaubwürdig fortsetzt. Außerdem wird sichergestellt, dass aus der Bundesrepublik Atomkraftwerke im Ausland nicht mehr mit Uranbrennstoff beliefert werden.

Bis zu einer Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen ist es zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik außerdem erforderlich, rechtlich zweifelsfrei zu regeln, dass Exporte von Uranbrennstoff in Atomkraftwerke untersagt sind.

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, …
  2. in Verbindung mit der anstehenden 18. Atomgesetznovelle einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung, insbesondere der Urananlagen in Gronau und Lingen, vorzulegen, um den Atomausstieg in Deutschland umfassend zu machen.
  3. in dem Gesetzentwurf auch eine Regelung aufzunehmen, die es ermöglicht, Exporte von Uranbrennstoff (Kernbrennstoff) für Atomreaktoren im Ausland rechtlich zweifelsfrei zu untersagen.

Berlin, den …

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Genehmigungen. Diese Uranfabriken beliefern Atomkraftwerke in aller Welt und stellen damit deren Weiterbetrieb sicher. Zu den Kunden gehören auch AKWs, die besonders hohe Risiken bergen und deren Folgen im Falle eines gravierenden Störfalls unmittelbar auch die Bevölkerung in der Bundesrepublik bedrohen.

Deshalb ist es zwingend, diese Uranfabriken in den Atomausstieg einzubeziehen und die atomrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Außerdem ist rechtlich der Export von Kernbrennstoffen zu untersagen, wenn deren Einsatz mit einer Gefährdung der bundesdeutschen Bevölkerung verbunden ist.

In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW) von Juli 2016 hat die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm dargelegt, dass die Bundesregierung zumindest die Lieferungen von Kernbrennstoffen in Form von angereichertem Uran bzw. als frische Brennelemente unterbinden kann, indem sie die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt (www.ippnw.de, siehe: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)).

Weitere Anregungen dazu hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem weiteren Rechtsgutachten im April 2017 vorgelegt (www.ippnw.de, Stellungnahme zu der vom BMUB beauftragten „Rechtlichen Begutachtung der Genehmigung nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich“). Im Mai 2017 legte die Umweltschutzorganisation Greenpeace zudem eine Stellungnahme vor, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein „Phase-Out“ der beiden Uranfabriken Lingen und Gronau dargestellt wurden (www.greenpeace.de, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit: Kurzgutachterliche Stellungnahme zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Phase-Out-Gesetzgebung für die Urananreicherung und Brennelementproduktion in Deutschland).

Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im März 2017 beauftragten und im November 2017 vorgelegten Rechtsgutachten (http://www.bmub.bund.de/, siehe URENCO-Gutachten) zeigen auf, dass unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen eine atomrechtliche Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen grundsätzlich verfassungskonform möglich und auch verhältnismäßig wäre.

Zur Begründung einer solchen Stilllegung der Uranfabriken heißt es in dem vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Tobias Thienel beauftragten Gutachten u.a.: Die atomrechtliche Stilllegung „wäre insbesondere verhältnismäßig, weil der hochrangige Schutz des menschlichen Lebens, der menschlichen Gesundheit und der natürlichen Umwelt vor dem Restrisiko der Kerntechnik gegenüber der Beeinträchtigung des Eigentums – insbesondere – der betroffenen Betreiberinnen abstrakt und im konkreten Einzelfall Vorrang genießt. Das Eigentum an Anlagen zur Urananreicherung oder zur Brennelementefertigung weist einen besonders ausgeprägten sozialen Bezug auf. Außerdem bedeutet die in Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG niedergelegte Kompetenz des Gesetzgebers, die Grundsatzentscheidung für oder gegen die Zulässigkeit der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu treffen, dass die Betreiberinnen zu jeder Zeit einem Risiko der Neubewertung des unvermeidlichen Restrisikos der Kerntechnik durch den Gesetzgeber ausgesetzt waren.“ (www.bmub.bund.de, Seite 232, Ewer, Thienel: Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber)

Auch das vorgelegte Gutachten von Dr. Sabine Konrad mit besonderem Blick auf völkerrechtliche Aspekte einer atomrechtlichen Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen bestätigt im Wesentlichen diese Möglichkeit. (www.bmub.bund.de, Konrad: Rechtsgutachten zur Möglichkeit einer Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber)

Das BMUB stellt in Verbindung mit der Veröffentlichung der genannten Gutachten auf seiner Homepage fest: „Eine Beendigung der Brennelemente-Fertigung in Deutschland würde zu einer konsistenteren Linie in der deutschen Atomausstiegspolitik führen. Es bleibt der politischen Willensbildung innerhalb der Bundesregierung überlassen, ob sie diesen Weg gehen will.“ (www.bmub.bund.de).

Bis Ende Juni 2018 muss der Deutsche Bundestag als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 zum Atomausstieg nach Fukushima eine Anpassung des Atomgesetzes vornehmen (www.bundesverfassungsgericht.de, Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 6. Dezember 2016.).

AKW Neubau Paks II in Ungarn: „Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Klagt die Bundesregierung fristgerecht bis zum 25. Februar in Sachen EU-Beihilfe gegen den geplanten Bau von PAK II, wie es z.B. Österreich macht? In einem gemeinsamen Brief vom 26. Januar hatten die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl und der MdB Hubertus Zdebel von der Linksfraktion die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (beide SPD) danach befragt. Die Antwort der Ministerinnen Zypries und Hendricks, über die die Frankfurter Rundschau, Deutschland hält still) heute berichtet, lautet: „Die geschäftsführende Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Als Grund für diese Untätigkeit nennt die Ministerin Zypries in ihrem Antwortschreiben vom mit Datum vom 14. Februar, dass eine Nichtigkeitsklage nicht „hinreichend erfolgversprechend wäre“. Damit das nicht ganz so ernüchternd wirkt, heißt es in der Antwort an die Abgeordneten Kotting-Uhl und Zdebel: „Eine neue Bundesregierung wird zu prüfen haben, ob gleichwohl ein späterer Streitbeitritt erfolgen soll.“

Hubertus Zdebel kommentiert die Entscheidung der amtierenden Bundesministerinnen: „Egal ob es um marode Reaktoren in Belgien geht, um AKW-Neubauten wie Hinkley Point in Großbritannien oder eben jetzt in Ungarn bei Paks II: Mahnend heben deutsche Minister und Ministerinnen hier und da den Finger, aber bei konkreten Handlungen hält man sich dann doch lieber vornehm zurück. Das ist peinlich und bringt den Atomausstieg in Europa nicht voran. Die Bundesregierung sollte sich endlich ein Beispiel an Österreich nehmen, die in Sachen Anti-Atom immer wieder auch den Rechtsweg einschlagen, um Druck zu machen.“

  • Der Brief der beiden MdBs Kotting-Uhl und Zdebel hier als PDF.
  • Die Antwort der Ministerinnen Hendricks und Zypries hier als PDF

 

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