Umweltausschuss: GroKo-Fraktionen lehnen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken und Uran-Export-Verbot ab

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am vergangenen Mittwoch (22. Februar) im Umweltausschuss des Bundestages Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen sowie für ein Exportverbot von Uranbrennstoffen in ausländische AKWs abgelehnt. Voraussichtlich Mitte März – zum Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima – wird sich der Bundestag mit den Anträgen im Plenum befassen.

Hubertus Zdebel, Mitglied im Umweltausschuss und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Der Atomausstieg in Deutschland ist zwar beschlossen, aber nicht umfassend vollzogen. Immer noch sind die Uranfabriken vom Atomausstieg ausgenommen. Das muss dringend korrigiert werden. Unser Antrag zielt daher auf eine völlige Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefabrik in Lingen ab. Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE, dass Exporte von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt werden müssen. Es ist eine schizophrene Situation, dass von Deutschland aus Anlagen im Ausland mit Kernbrennstoffen versorgt würden, zum Beispiel die Atomkraftwerke Tihange und Doel (Belgien), die die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedrohen.“

Zdebel verwies im Ausschuss auch auf die zusätzliche Brisanz, dass die Urananreicherungstechnologie, die in Gronau praktiziert werde, zur Herstellung von Atomwaffen geeignet sei.

Einem Antrag der Grünen für eine Atomgesetznovelle zur Stilllegung der Uranfabriken stimmten Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss zu.

Ebenso unterstütze die Linke einen Antrag der Grünen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sicherheitsheits-Bewertung für die Risikoreaktoren Tihange und Doel in Belgien (PDF) nicht wie neulich geschehen abzusenken.

Zdebel erinnerte für die Fraktion DIE LINKE daran, dass die Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sommer/Herbst 2018 die bisherige Sicherheitsbewertung der fraglichen Atomkraftwerke in der Weise korrigiert habe, dass sie eine vorrübergehende Abschaltung der Reaktorblöcke zur Klärung weiterer Sicherheitsfragen nicht mehr für erforderlich halte, und sei damit von der Linie ihrer Amtsvorgängerin abgewichen.

Anlass für diese Kurskorrektur sei eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission (RSK). Die RSK-Stellungnahme gebe jedoch keine Begründung für diese neue Bewertung.  Dies sei sehr gut in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN herausgearbeitet worden. Der Vorsitzende der RSK habe erklärt, dass diese Stellungnahme keine Bestätigung der Unbedenklichkeit der fraglichen Reaktoren darstelle.

Insgesamt sei daher die Kurskorrektur der Bundesregierung nicht nachvollziehbar. Zumindest die vorübergehende Abschaltung sei der richtige Weg, um alle Sicherheitsbedenken gewissenhaft überprüfen zu können.

Andere renommierte Gutachter – wie z.B. INRAG im November 2018 (http://www.inrag.org/publications-and-meetings/stellungnahme-tihange-november-2018) – haben darauf verwiesen, dass es keinen Grund für eine Neubewertung der Sicherheit in Tihange und Doel durch das BMU gäbe.

 

Atommüll Schacht Konrad: Standortentscheidung für Bereitstellunglager noch in diesem Jahr

Noch in diesem Jahr will die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) den Standort für das neue Atommüll-Bereitstellungslager für den Schacht Konrad festlegen. Das bestätigt die Bundesregierung auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE. Bedeutsam für diesen Standort sei ein Gleisanschluss und er darf nicht weiter als 150-200 Kilometer vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt sein, so die Bundesregierung.

Dazu erklärt Hubertus Zdebel: „Weil in Sachen Atommülllagerung fast nichts so funktioniert, wie sich Bundesregierung und zuständige Behörden und Unternehmen das vorstellen, soll nun ein weiteres Atommülllager entstehen. Anlass sind die enormen zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Schacht Konrad in Salzgitter, der als Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall ausgebaut wird. Derzeit wird gehofft, dass es 2027 soweit sein soll, bis der unterirdische Ausbau abgeschlossen ist.

Die Verzögerungen von mehr als zehn Jahren führen dazu, dass sich der Atommüll an den AKW-Standorten auftürmt. Auch dort müssen neue Zwischenlager gebaut werden. Bislang hält sich die Bundesregierung bedeckt, wo denn das neue Zwischenlager für den Schacht Konrad entstehen soll.

Mit der Vorgabe, `nicht weiter als 150-200 Kilometeter von Salzgitter entfernt´ könnte es an einen Standort in Niedersachsen genausogut wie in Thüringen, Hamburg oder NRW errichtet werden. Auch Ilsenburg in Sachsen-Anhalt war von Medien jüngst wegen des vorhandenen Gleisanschlusses genannt worden.

Klar ist nur: Dieses neue Atommülllager soll nicht in Salzgitter gebaut werden, weil dann die vorhandene Genehmigung für den Schacht Konrad geöffnet werden müsste und dann wieder Klagen möglich wären. Das aber wäre für den Ausbau im Schacht vermutlich das endgültige Aus, denn schon jetzt gibt es massive und begründete Zweifel, ob Konrad heutigen Endlageranforderungen noch gerecht werden könnte. So wird wieder einmal beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen rumgetrickst, anstand mit offenen Karten zu spielen und die Bürger*innen umfassend zu beteiligen.“

Frage und Antwort der Bundesregierung als PDF:

Frage 57 – Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: „Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entscheidung für einen Standort für das in § 3 Absatz 3 Satz 3 des Entsorgungsübergangsgesetzes erwähnte „Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“, die im Schacht Konrad in Salzgitter dauerhaft unterirdisch gelagert werden sollen, getroffen werden, und kann die Bundesregierung bestätigen, ob ein Standort für ein solches Bereitstellungslager weder in Niedersachsen noch in Nordrhein-Westfalen sein wird?“

Antwort: „Das Zentrale Bereitstellungslager soll als Eingangslager für das Endlager Konrad die Einlagerung der Abfallgebinde im Endlager zeiteffizient durchführen können. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beabsichtigt, in diesem Jahr eine Entscheidung über den Standort für das Bereitstellungslager Konrad zu treffen.

Die unabhängige Entsorgungskommission des Bundes hat in einer Stellungnahme sicherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Zentrales Bereitstellungslager herausgearbeitet.

Neben den sicherheitstechnischen Anforderungen gibt es einige logistische Anforderungen: Der Standort sollte höchstens etwa 150 bis 200 Kilometer vom Schacht Konrad entfernt sein. Es sollte zudem ausreichend Platz im und vor dem Lagergebäude für Transporte, Rangierfahrten und Inspektionen geben. Der Standort sollte möglichst  bereits über einen Schienenanschluss verfügen.“

Bundesregierung prüft Maßnahmen für Sonderwirtschaftszonen im Rheinischen Revier und in der Lausitz

In der Fragestunde am Mittwoch (13.02.2019) wollte der NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Terminus „Sonderwirtschaftszone“ interpretiert, der im Abschlussbericht der Kohlekommission mehrfach in den Projektlisten für NRW und die Lausitz auftaucht. Außerdem fragte er, welche konkreten Maßnahmen nach Kenntnis und unter Beteiligung der Bundesregierung geplant seien.

Die schriftliche Antwort: „Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen so-wie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Eine typische Wischiwaschi-Antwort der Bundesregierung, die aber definitiv keine Absage an Sonderwirtschaftszonen ist. Was zunächst als eine unscheinbare Maßnahme unter vielen erscheint, sollte stark zu denken geben. Mit der Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ist der weiteren Aushöhlung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltrechts Tür und Tor geöffnet. Es handelt sich hierbei um eine neoliberale Deregulierungsstrategie, die DIE LINKE ablehnt.

Die mündliche Frage (Nr. 38) und die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut (pdf):

„Wie interpretiert die Bundesregierung den Terminus „Sonderwirtschaftszone“, der im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mehr-fach Verwendung findet, und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang damit vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass der Bund in zwei Fällen explizit als „zuständiges Ressort“ genannt wird (www.kommission-wsb .de/WSB/Redaktion/DE/Down-loads/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwan-del-und-beschaeftigung pdf, Seiten 132, 140, 159, 171)?“

Die Antwort der Bundesregierung:

„Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einschließlich der Projektlisten sorgfältig und wird zeitnah auf die Umsetzungsfragen eingehen. Die Begriffe „Sonderwirtschaftszone“ bzw. „Sonderfördergebiete“ finden auf Seite113 des Abschlussberichts und im Anhang als Bestandteil der Projektvorschläge der vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen Verwendung. Als Sonderwirtschaftszone gelten allgemein Gebiete, die räumlich abgegrenzt sind und in denen gesonderte Regelungen zur Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten gelten. Eine konkrete Interpretation des Begriffs im Zusammenhang der Projektlisten des Abschlussberichts ist bis zum Abschluss der Prüfung der Maßnahmen sowie der Projektvorschläge nicht möglich. Aufgrund der laufenden Prüfung ist noch keine Aussage möglich, ob entsprechende Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfolgen werden.“

Demonstration am Atommüll-Zwischenlager Ahaus – Kein atomwaffenfähiger Atommüll aus Garching

Zum achten Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima findet am 9. März in Ahaus eine überregionale Protestdemonstration gegen Atomkraft, gegen die unzureichende Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager und gegen weitere Castor-Transporte statt. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ruft zur Teilnahme an der Demonstration in Ahaus auf:

„Ahaus drohen noch in diesem Jahr neue Castor-Transporte aus dem stillgelegten Atomkraftwerk AVR in Jülich. Jetzt auch noch atomwaffenfähigen Atommüll aus dem Forschungsreaktor München-Garching nach Ahaus zu transportieren, ist ein absolutes No Go!“

Zdebel weiter: „Immer noch sind in der Bundesrepublik sieben Atomkraftwerke in Betrieb, in denen es jederzeit zu einem Super-Gau mit massiver Freisetzung von Radioaktivität kommen kann. Für den dabei anfallenden Atommüll gibt es bis heute keine dauerhaft sichere Verwahrung. Die für eine Million Jahre hochgefährlichen Atomabfälle werden seit Jahrzehnten von einer Zwischenlösung zur nächsten verschoben.

Es ist und bleibt unverantwortlich, weiter mit dem Betrieb von AKWs Atommüll zu erzeugen, wenn deren langfristige Lagerung völlig ungelöst ist. Immer mehr Atommüll aus der gesamten Bundesrepublik und demnächst auch aus Frankreich soll nach Ahaus transportiert werden. Dabei läuft Mitte der 2030er Jahre die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Ahaus aus. Ein Endlager für diesen Atommüll soll es aber frühestens 2050 geben, Experten sagen sogar erst 2080 oder noch später. Kein Wunder, wenn also die Sorge umgeht, Ahaus könnte zum Endlager werden.

Die derzeit laufenden Nachrüstungen am Zwischenlager in Ahaus machen auch klar, dass die oberirdische Zwischenlagerung voller Sicherheitsrisiken ist. Statt Atomtransporte einfach per Genehmigung durchzusetzen, sollten die Behörden endlich mit den Menschen vor Ort offen über die Gefahren und Risiken reden.

Darüber hinaus wachsen die Kosten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen: Die Atomkonzerne haben Gewinne gemacht und sind von den Kostenrisiken der Atommülllagerung jüngst per Gesetz befreit worden. Nun sollen die Steuerzahler*innen dafür die Zeche zahlen. Auch dagegen werden wir am 9. März auf die Straße gehen.“

Außerdem mahnt Zdebel: „Deutsche Uranfabriken in Gronau und Lingen beliefern marode Atomkraftwerke wie in Tihange und Fessenheim mit Brennstoff und sorgen dafür, dass international das enorme Risiko weiterer Atomkatastrophen bestehen bleibt. Diese Uranfabriken gehören umgehend stillgelegt.“

Nachgefragt: Bereitstellunglager für den Atommüll Schacht Konrad

Mit dem Schacht Konrad, in dem leicht- und mittelradioaktiver Atommüll versenkt werden soll, geht es nicht recht voran. Immer neue Schwierigkeiten verzögern immer wieder den unterirdischen Ausbau. Derzeit ist von einer Inbetriebnahme ca. 2027 die Rede. Weil im Schacht alles schief läuft, müssen nun an den meisten AKW-Standorten neue „Zwischenlager“ für diese Abfälle errichtet werden. Auch ein neues „Bereitsstellungslager“ soll neu gebaut werden. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE fragt deshalb die Bundesregierung, bis wann eine Stanortentscheidung fallen soll – und ob es zutrifft, dass dieser Standort nicht in Niedersachsen und NRW liegen wird.

Die mündliche Frage in dieser Woche entweder Mittwoch (mündlich) oder Donnerstag (schriftlich) beantwortet: Die Frage des MdB Zdebel an die Bundesregierung im Wortlaut:

„Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entscheidung für einen Standort für das laut Entsorgungsübergangsgesetz (siehe §3) geplante Bereitstellungslager für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle, die im Schacht Konrad in Salzgitter dauerhaft unterirdisch gelagert werden sollen, getroffen werden und kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein Standort für ein solches Bereitstellungslager weder in Niedersachsen noch in Nordrhein-Westfalen sein wird?“

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