Atommüll – Corona – Bundesamt und Bürgerbeteiligung: Bürgerinitiative gegen behördlich geplante Großveranstaltung

Wohin mit den hochradiaoktiven Abfällen? Gorleben? Oder anderswo? Ein neues Suchverfahren ist angelaufen und für den Herbst soll nun eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung starten, wenn die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) ihren sogenannten „Teilgebiete-Bericht“ vorlegt, in dem diejenigen Regionen benannt werden, die möglicherweise irgendwann am Ende eines Prüfverfahrens zum Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden. Jede Menge Zündstoff und Aufregung. Soviel wäre wohl sicher.

Nur: Wie genau soll so eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Desaster Gorleben aussehen? Was brauchen Bürger*innen, Verbände und Kommunen für so eine Veranstaltung, damit nicht in fünf Sekunden eins, zwei, drei, viele neue Gorleben entstehen? Damit eng verbunden die Frage: Wann startet man das?

Dazu hat es schon VOR Corona vom BUND oder auch dem Nationalen Begleitgremium (NBG) Kritik an der miserablen Vorbereitung durch das Atommüllbundesamt Base gegeben und beide hatten schließlich eine Verschiebung des bislang geplanten Termins gefordert. Die Reaktion des Bundesamts: Eine Beschleunigung des Verfahrens! Eine Einladung zum Mitmachen sieht vielleicht anders aus.

Jetzt aber unter dem Eindruck von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen geht eine solche Veranstaltung erst recht nicht. Doch meint dieses Bundesamt mit einem König als Präsidenten: Das lässt sich auch alles per Videokonferenz machen. Basta!

Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg fordert jetzt mit Klagedrohung, dass das zuständige Bundesamt endlich Einsicht zeigt und angesichs der enormen Bedeutung einer solchen Öffentlichkeits-Beteiligung einen besseren Rahmen – mit Bürger*innen, Verbänden und anderen – verabredet.

BI geht gegen behördlich geplante Großveranstaltung zur Endlagersuche im Herbst vor

Mit Hochdruck bereitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Fachkonferenz Teilgebiete vor, auf der die Ergebnisse der bisherigen Endlagersuche debattiert werden sollen. Dazu erstellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach Sichtung von Geodaten aus dem Bundesgebiet einen Zwischenbericht. Mit der für das Wochenende am 17./18. Oktober 2020 in Kassel geplanten ersten Fachkonferenz beginnt das formale öffentliche Beteiligungsverfahren, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt wurde.

Doch wie soll eine derartige Auftaktkonferenz, zu der das Bundesamt nach eigenen Angaben „Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich“ erwartet, in Corona-Zeiten sicher und ohne Infektionsrisiko stattfinden? Wie kann sichergestellt werden, dass bei dem seit Jahrzehnten hoch umstrittenen Thema wirklich alle Interessierten teilnehmen können und niemand aus Angst vor einer Infektion mit COVID-19 von der Teilnahme absieht?

Vorsorglich hat sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) daher anwaltlich beraten lassen. Ein Schreiben des Berliner Rechtsanwalts Dr. Philipp Schulte wurde heute (23. Juni) an die Umweltministerin Svenja Schultze adressiert. Im Ergebnis heißt es dort:

„Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, das BASE anzuweisen, die lt. Mitteilung vom 22.5.2020 für den 17. und 18.10.2020 in Kassel geplante erste Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9 StandAG) angesichts der derzeitigen COVID-19 Pandemie um mindestens sechs Monate zu verschieben.“

Dieser Schritt ist aus Sicht der BI dringend geboten, um die gem. § 5 Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerinnen und Bürger sind danach ausdrücklich als „Mitgestalter“ in das Verfahren zur Endlagersuche einzubeziehen – nicht bereits zu Beginn des Standortauswahlverfahrens zu unterlaufen.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt dazu: „In der aktuell vorherrschenden COVID-19 Pandemie ist eine gefahrlose, physische Teilnahme an der Fachkonferenz mit vielen Menschen unmöglich. Daher ist zu befürchten, dass Menschen, insbesondere Angehörige von Risikogruppen, wegen der akuten Ansteckungsgefahr, die gerade bei großen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen besteht, von einer Teilnahme abgehalten werden. In der aktuell vorherrschenden Situation kann eine Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober nicht dem gesetzlichen Zweck entsprechend durchgeführt werden.“

Laut Konzeptpapier des BASE sollen „die Räumlichkeiten so organisiert [sein], dass sie Teilnehmerzahlen im hohen dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich abdecken. Gleichzeitig werden die Teilnahme und die Beteiligung über digitale Formate ermöglicht und integraler Bestandteil der Fachkonferenz sein. Insgesamt sollen die Termine der Fachkonferenz inhaltlich aufeinander aufbauen.“

Sollte die Teilnehmerzahl vor Ort nun wegen der COVID-19 Pandemie beschränkt werden, verstößt dies gegen die Anforderung des StandAG. Der mögliche Verweis auf digitale Formate ist für eine tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Diskussion und Austausch völlig ungeeignet.

„Am Bildschirm lässt sich vielleicht passiv eine Diskussion verfolgen, der aktive diskursive Austausch und Dialog mit anderen ist hierbei -gerade bei der zu erwartenden Teilnehmendenzahl- unmöglich. Wer aber Verantwortung übernehmen will, mitreden und mitbestimmen will, muss bei der Konferenz physisch anwesend sein.“

Die von dem StandAG angestrebte Beteiligung lasse sich daher überhaupt nur dann erreichen, wenn die Menschen ohne Angst vor Ansteckung mit COVID-19 zusammenkommen und sich an der Konferenz beteiligen können.

Hierzu Rechtsanwalt Schulte: „Bei der derzeit für Oktober geplanten Fachkonferenz ist eine sichere Teilnahme freilich nicht ansatzweise möglich. Der Hauptübertragungsweg des Virus sind Aerosole, die sich in geschlossenen Räumen längere Zeit in der Luft halten können (vgl. RKI Steckbrief mwN).“

Schließlich wird die Umweltministerin auch an ihre Fürsorgepflicht für die mit der Durchführung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BASE und der bundeseigenen Firma BGE erinnert. Auch diese würden in dem Fall, dass sie dienstlich verpflichtet werden, eine solche Massenveranstaltung durchzuführen, einer unvertretbaren Gefährdung ausgesetzt.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erklärt, wie das weitere Vorgehen aussehen müsste:

„Angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie halten wir daher eine Verschiebung der ersten Fachkonferenz für unausweichlich. Nach unserer Einschätzung könnte der gem. § 9 Abs. 1 StandAG mit Beginn der Fachkonferenz vorzulegende Zwischenbericht des Vorhabenträgers im Oktober zunächst ohne weitere Erörterung veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit kann diesen dann zur Kenntnis nehmen und sich auf die später durchzuführende Fachkonferenz vorbereiten. Die gem. § 9 Abs. 2 StandAG vorgesehene Erörterung im Rahmen der Fachkonferenz sollte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Pandemie durch einen Impfstoff unter Kontrolle ist, nachgeholt werden.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Wärmeleitung unter der Elbe für Klimaschutz – Ersatz für das Kohle-Heizkraftwerk Wedel wird vorbereitet

Seit langem wird geplant, jetzt startet der rot-grüne Senat in Hamburg mitten in die Sommerferien hinein die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Modernisierung der Fernwärmeversorgung in Hamburg, die zum Ersatz des maroden kohlebefeuerten Heizkohlekraftwerks in Wedel führen soll. Demokratische Beteiligung geht irgendwie anders! Die Unterlagen für das „Planfeststellungsverfahren nach § 65 UVPG i.V.m. Anl. 1 Nr. 19.7.1. UVPG für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmeleitung „Fernwärmesystemanbindung-West“ (FWS-West) i.S.d. Anl. 1 Nr. 19.7.1. UVPG“ sind nun hier online gestellt. Die beantragte Fernwärmeleitung FWS-West soll vom Dradenau-Hafen unter der Elbe hindurch eine Verbindung in das westliche Fernwärmenetz herstellen. Vor dort aus sollen ebenfalls noch zu errichtende neue klimafreundlichere Anlagen die Wärme einspeisen, um so, vermutlich noch mal später als ehemals geplant (nun erst nach 2025, siehe auch hier), das Wedeler Kohlewerk abschalten zu können.

Die Unterlagen können auch hier als zip-Datei heruntergeladen werden (700 MB).

Eventuell geht die Abschaltung von Wedel aber auch schneller. Eine Bürgerinitiative hat per Eilverfahren aufgrund wiederkehrender und möglicherweise gesundheitschädlicher Emissionen aus dem Heizkraftwerk Wedel die Stilllegung vor Gericht gefordert (NDR oder hier Welt). Gearbeitet wird derzeit auch daran, das Wedeler Kohle-Werk zumindest teilweise in den Sommerurlaub zu schicken. Gutachten hatten Möglichkeiten aufgezeigt, dass damit CO2-Emissionen eingespart werden könnten. Gegen eine sommerliche Totalabschaltung gibt es aber technische Bedenken, da das alte Kraftwerk mit zu hohem (Kosten-)Aufwand verpackt werden müsste und dann evt. aus Altersgründen später trotzdem nicht wieder anspringt.

Ohne Wedel müsste Ersatzwärme per Gas eingespeist werden. Hamburg Wärme hat infolge des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ erst vor kurzem das Fernwärmenetz samt der dazu gehörigen Heizkraftwerke Tiefstack und Wedel wieder von Vattenfall übernommen. Zwar schreibt die Wärme Hamburg derzeit grüne Zahlen, aber Vattenfall hat viel unternommen, um den maximalen Nutzen für Vattenfall vor der Übergabe an Hamburg rauszuziehen und Investitionen wo möglich zu vermieden.

DOKUMENTATION DER SEITE mit den Unterlagen: Achtung – Datum beachten: 26.6.2020!

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit der FWS-West wird eine Verbindung zwischen der neu geplanten Erzeugungsanlage am Standort Dradenau (KWK-Anlage Dradenau) und dem Weststrang, der Fernwärmetransportleitung Wedel, in Hamburg-Bahrenfeld geschaffen.

Die FWS-West hat folgende technische Kenngrößen:
• Leitungslänge der Fernwärmeleitung ca. 7,6 km
• Nennweite der Fernwärmeleitung DN 800 (jeweils Vor- und Rücklauf)
• Transportmedium: vollentsalztes und sauerstoffarmes Wasser gem. TAB-HW
• Auslegungsdruck 25 bar(ü)
• Auslegungstemperatur Vor- und Rücklaufleitung 140 °C
• Maximale Betriebstemperatur 133 °C

Der Verlauf der FWS-West beginnt südlich der Elbe am Werkzaun der KWK-Anlage Dradenau. Sie verläuft erdverlegt in der Dradenaustraße und Antwerpenstraße. Am Ende der Antwerpenstraße zweigt sie in den Tankweg ab und wird entlang des Gehölzes bis zum Jachtweg geführt. Dort entsteht der Startschacht für die Elbquerung, die durch den Bau einer begehbaren Tunnelanlage realisiert wird. Der Tunnel unterquert zunächst den Köhlfleethafen, anschließend die Elbe und endet nördlich der Elbe mit dem Zielschacht im südöstlichen Bereich des Hindenburgparks. Von dort wird die Leitung weiter erdverlegt den Hang hinauf bis zur Elbchaussee geführt, biegt anschließend in die Parkstraße ein und folgt ihr bis zum Übergang in die Groß Flottbeker Straße. Dabei wird die S-Bahn-Brücke Höhe Jeppweg mit einem Rohrvortrieb untergequert. In der Groß Flottbeker Straße verläuft sie weiter, kreuzt den Osdorfer Weg und wird in der Straße Zum Hünengrab bis zur Notkestraße geführt. In der Notkestraße wird die FWS-West in das bestehende Fernwärmenetz (Weststrang) eingebunden.

Das Leitungssystem „FWS-West“ besteht aus zwei Rohren, dem Vorlauf und Rücklauf. Der Vorlauf dient dem Transport des Heizwassers in das Fernwärmenetz und damit zum Verbraucher. Der Rücklauf des kalten Heizwasser vom Verbraucher bis zur KWK-Anlage wird über die Pumpstation Haferweg gewährleistet.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Adressen

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt und Energie (BUE)
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Referat Hafen, Störfallvorsorge und Planfeststellungen (I 11)

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Deutschland

E-Mail:planfeststellung-fernwaerme@bue.hamburg.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.06.2020 – 24.07.2020

Auslegungsinformationen

2020-6-17_Öffentliche Bekanntmachung FWS-West (final) ( 2020-6-17_Öffentliche Bekanntmachung FWS-West (final).docx 38.8 kB )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

01 Ordnerverzeichnis ( 01 Ordnerverzeichnis.pdf 49.4 kB )
02 Inhaltsverzeichnis_Rev2 ( 02 Inhaltsverzeichnis_Rev2.pdf 0.1 MB )
Ordner 1 Antrag + Erlaeuterungsbericht ( Ordner 1 Antrag + Erlaeuterungsbericht.zip 106.4 MB )
Ordner 2 Uebersichts + Abschnittsplaene ( Ordner 2 Uebersichts + Abschnittsplaene.zip 119.3 MB )
Ordner 3 Grunderwerb + Leitungstrassenplaene ( Ordner 3 Grunderwerb + Leitungstrassenplaene.zip 148.9 MB )
Ordner 4 Bauwerks Leitungstrassenverz Querungen Sonderbauwerke Bauzeiten Verkehr ( Ordner 4 Bauwerks Leitungstrassenverz Querungen Sonderbauwerke Bauzeiten Verkehr.zip 181.0 MB )
Ordner 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan ( Ordner 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan.zip 45.1 MB )
Ordner 6 Baugrunduntersuchung ( Ordner 6 Baugrunduntersuchung.zip 43.1 MB )
Ordner 7 Erschuetterung Baulaerm Lufthygiene ( Ordner 7 Erschuetterung Baulaerm Lufthygiene.zip 66.7 MB )
Ordner 8 Fauna Biotopkartierung Wasserrahmenrichtlinie FFH-VP UVP-Bericht ( Ordner 8 Fauna Biotopkartierung Wasserrahmenrichtlinie FFH-VP UVP-Bericht.zip 22.7 MB )

Weitere Unterlagen

FWS-West Planunterlagen (alle Ordner) ( FWS-West Planunterlagen (alle Ordner).zip 734.9 MB )

Atomwaffenfähig und überflüssig: Forschungsreaktor Garching voller Atommüll

Der Atomforschungsreaktor Garching kommt nicht aus den Schlagzeilen. Zuletzt ein Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität. Nebenbei die Feststellung, dass der Reaktor für die bei seiner Genehmigung propagierte Hilfe in der medizinischen Therapie gar nicht zum Einsatz kommt, Probleme mit der Brennstoffversorgung angesichts von Terrorgefahren und entgegen der Genehmigung immer noch atomwaffenfähige hochangereicherte Brennelemente im Einsatz. Der Bund Naturschutz in Bayern will daher wegen illegalem Betrieb einer Atomanlage die Bayerische Staatsregierung zur Stilllegung des Forschungsreaktors zwingen. Als wäre das nicht genug, ersäuft der Reaktor trotz zahlreicher Stillstände an seinem eigenen Müll. Der soll jedoch nicht in Bayern zwischengelagert bleiben, sondern quer durch die Republik nach Ahaus in NRW. Ein Genehmigungsverfahren, damit die hochradioaktive Atomwaffen-Fracht per LKW mit über 100 Tonnen schweren gepanzerten Spezialfahrzeugen auf die gefährliche Reise gehen kann, sind gestellt, teilt der Betreiber, die TU München (TUM) laut einem Bericht des Donaukuriers mit.

Zu den geplanten Atomtransporten heißt es dort: „Unabhängig von der Klage könnte dem FRM II bald eine erneute Zwangspause drohen – wegen eines Engpasses im Abklingbecken. Dort sind aktuell 47 der 50 Plätze besetzt. Bedeutet: Nur drei Brennelemente, von denen jedes 60 Tage lang im Einsatz ist, können noch gelagert werden. Um neuen Platz zu schaffen, sollen ausgebrannte Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Aktuell laufe das Genehmigungsverfahren, berichtet die FRM-II-Sprecherin. Wann die ersten Castortransporte durch Garching rollen werden, lasse sich indes noch nicht sagen. Atomgegner im westfälischen Ahaus und in Garching haben jedoch schon jetzt Proteste angekündigt.“

Angesichts des wachsenden Drucks zaubern die Betreiber nun in Sachen der umstrittenen waffenfähigen Brennelemente und der beklagten Genehmigung Meldungen aus dem Hut, mit denen wohl nach den Versäumnissen der letzten zehn Jahre Bewegung in der Sache signalisiert werden soll. Als „Pionierarbeit“ kündigt der Betreiber für die Zukunft den „Prototyp eines neuen Brennstoffs“ an. Siehe gleich im Anschluss die Dokumentation einer PM von der Homepage der TUM.

Dokumentation: Pionierarbeit: Prototyp eines neuen Brennstoffs

Dort sind auch einige Fotos zu sehen!

Fortschritte bei der Herstellung eines niedriger angereicherten Brennstoffs mit monolithischem Uran-Molybdän: Technische Universität München (TUM) und Framatome arbeiten gemeinsam an der Entwicklung eines neuen Brennstoffs. Die ersten Prototypen werden Anfang 2021 hergestellt und sollen 2022 bereits in Produktion gehen.

Die Zusammenarbeit zwischen Framatome und TUM wurde im November 2019 beschlossen. Der Vertrag sieht ein gemeinsames Pilotprojekt zur Fertigung des monolithischen U-Mo-Brennstoffs mit einer Anreichung von 19,75% mit dem französischen Brennelemente-Fertiger Framatome vor. Es beinhaltet die Entwicklung einer Pilot-Fertigungslinie sowie damit die Herstellung von Brennstoffplatten für Bestrahlungsversuche. Diese Versuche sind zentraler Bestandteil der Qualifizierung dieses neuen Brennstoffs speziell für Forschungsreaktoren wie den FRM II in Europa.

Erste Ergebnisse für 2022 erwartet

Die Pilot-Fertigung wird am neuen Forschungs- und Entwicklungslabor von Framatome, dem „CERCA Research and Innovation Laboratory“, in Romans-sur-Isère in Frankreich aufgebaut. Sechs Spezialisten formen das Projektteam, darunter je ein Ingenieur und ein Doktorand der TUM. Der TUM-Doktorand wird ab Sommer 2020 direkt bei Framatome vor Ort an der Pilot-Fertigungslinie arbeiten. Diese wird bereits Anfang 2021 in Betrieb gehen und ab dem Jahr 2022 Brennstoff für Bestrahlungsversuche und die Qualifizierung liefern. In der Anfangsphase werden bestimmte
Teilschritte noch aus den Laboren der TUM zugeliefert.

Zusammenarbeit mit Belgien und Frankreich

Diese Bestrahlungsversuche unternehmen TUM und Framatome im Rahmen europäischer Projekte, an denen auch die französische CEA, das französische Forschungsinstitut ILL und das belgische Nuklearforschungszentrum SCK CEN beteiligt sind. „Die Entwicklung dieses Brennstoffs ist ein großer Schritt nach vorne, mehrere internationale Teams forschen seit Jahren an dieser Aufgabe. Der Erfolg dieses Projekts wird weltweit von großer Bedeutung sein“, sagt Prof. Dr. Peter Müller-Buschbaum, wissenschaftlicher Direktor des FRM II.

Weltweit profitieren andere Forschungsreaktoren

Der monolithische U-Mo-Brennstoff eröffnet nicht nur dem FRM II, sondern Forschungsreaktoren weltweit, neue Möglichkeiten zur Umrüstung auf niedrigere Anreicherung. „Wir bieten den Forschungsreaktoren einen alternativen Weg, wie sie den hohen Neutronenfluss für Forschung, Industrie und Medizin erhalten und gleichzeitig aber die Anreicherung des Brennstoffs senken können”, sagt Francois Gauché, Direktor von Framatome-CERCA.

Sobald dieser Brennstoff mit niedriger angereichertem Uran – idealerweise mit Anreicherung unter 20% – qualifiziert und industriell verfügbar ist, können Forschungsreaktoren wie der FRM II mit der Umrüstung beginnen.

Weitere Informationen:
Die Umrüstung des FRM II

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Weniger Atomgefahren: Auch AKW Fessenheim Block 2 geht endgültig vom Netz

Auch der zweite Block des französischen Uralt-Atommeilers Fessenheim nahe der deutschen Grenze wird nun endgültig abgeschaltet. Laut Ankündigungen des Betreibers EDF geht der 880 MW-Reaktor am 29. Juni um 23.30 Uhr endgültig vom Netz. Der Block 1 war bereits am 22. Februar abgeschaltet worden. Der für den Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) kommentiert:

„Endlich! Die endgültige Stilllegung von Fessenheim ist eine längst überfällige und gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen auf beiden Seiten den Rheins. Die Atomgefahren sind nicht aus der Welt, aber mit der Abschaltung von Fessenheim ist das Risiko atomarer Reaktor-Explosionen ein gutes Stück kleiner geworden. Es braucht weiter politischen Druck, damit Frankreich den Atomausstieg forciert und die Energiewende in der Europäischen Union auf Basis von Wind und Sonne deutlich verstärkt und intensiviert wird.“

Weiter sagte der Abgeordnete: „Man kann die Atomstrahlung nicht abschalten. Aber es muss jetzt schnellstens dafür gesorgt werden, dass die hochradioaktiven Brennelemente aus den wenig gesicherten wassergekühlten Lagerbecken entfernt und in Castor-Behälter gepackt werden. Auch das würde für die Menschen in der Umgebung von Fessenheim einen erheblichen Sicherheitsgewinn bringen.“

AKW Brokdorf: Stilllegungs-Antrag online – längere Auslegungsfrist gefordert

Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für die erst Ende 2021 anstehende Stilllegung des AKW Brokdorf völlig unnötig unmittelbar vor den Sommerferien gestartet. Damit wird die ohnehin unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich eingeschränkt und erschwert. Die Initiative „Brokdorf Akut“ hat deshalb in einem Schreiben das von den Grünen geführte Atomministerium jetzt aufgefordert, die zweimonatige Auslegungsfrist der Antragsunterlagen – gerade auch mit Blick auf die zusätzlichen Corona-Einschränkungen – zu verlängern. Die Antragsunterlagen und dazugehörige Gutachten und Berichte sind jetzt online verfügbar.

Am 8.6.2020 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stilllegung des AKW Brokdorf in der Wilsterschen Zeitung bekannt gemacht. Die Auslegung der Antragsunterlagen ist demnach für die Zeit vom 15.6. bis einschließlich 17.8.2020 vorgesehen. Es kann „aufgrund von aktuellen örtlichen Bestimmungen“ eine telefonische Voranmeldung für die Einsichtnahme erforderlich sein. Diese „Bestimmungen“ werden nicht näher benannt. Es soll die Möglichkeit geben, die Antragsunterlagen auch auf elektronischem Weg anzufordern.

In einem Schreiben von Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an die Kieler Atomaufsicht wird kritisiert: „Wegen der Corona-Pandemie und der Sommerferien ergeben sich für die EinwenderInnen erhebliche Einschränkungen bei der Erarbeitung ihrer Einwendungen, und das Organisieren eines unter den Initiativen abgestimmten Vorgehens ist erheblich erschwert.“ Die Initiative fordert die Atomabteilung auf, die Frist für die Einwendungen zu verlängern.

Die Initiative hat eine Mustereinwendung angekündigt, mit der interessierte Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, ihre Kritik in das Genehmigungsverfahren einzubringen und bei einem späteren Erörterungstermin Sicherheitsmängel oder andere Probleme beim geplanten Rückbau des Atommeilers zu kritisieren.

In einer ersten Reaktion bemängelt die Initiative, dass der Betreiber PreussenElektra/E.on die Ableitung von radioaktiven Aerosolen und Edelgasen über den Kamin in gleicher Höhe wie für den Leistungsbetrieb beantragt. (Sie wurden in keinem Jahr ausgeschöpft). Auch für die radioaktiven Einleitungen in die Elbe werden die gleichen Werte wie für den Leistungsbetrieb beantragt. Auch diese Werte wurden im Leistungsbetrieb in keinem Jahr ausgeschöpft. Diese Antragswerte sind umso unverständlicher als für den Rückbau des AKW Brunsbüttel erheblich abgesenkte Ableitungen für den Rückbau festgesetzt wurden, merkt Karsten Hinrichsen von der Initiative Brokdorf Akut an.

Hinrichsen weiter: „Der Betreiber hat es mit dem Rückbau besonders eilig: Der soll stattfinden, obwohl sich nach dem Abschalten noch 750 Brennelemente im Kompaktlager befinden werden (das sind gut 40 Castorbehälter). Und es gibt noch ca. 300 defekte Brennstäbe, die in Köchern in Castorbehälter eingestellt werden müssen. Als weitere Probleme durch den Rückbau sind schon jetzt zu nennen: Durch die Nähe zum AKW sind die AnwohnerInnen von radioaktivem Staub und Baulärm betroffen. Im Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gibt es keine heiße Zelle. Dabei sollen noch sieben weitere Castoren aus Sellafield im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden.“

Das mit Brokdorf baugleiche Zwischenlager in Brunsbüttel verfügt nach einem Urteil des Oberveraltungsgerichts wegen fehlender Sicherheitsnachweise bis heute über keine ausreichende Betriebsgenehmigung.

UmweltFAIRaendern hatte über den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits hier informiert:

Dokumentation: Die Atomverwaltung in Schleswig-Holstein hat sich zum Stilllegungsantrag für das AKW Brokdorf und den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert.

(Hinweis: in dem o.g. Text habe ich darauf verwiesen, dass MELUND am 6. Juni um 10.30 Uhr noch keine Ankündigung online hatte. Warum nun eine solche Ankündigung mit Datum 5. Juni online ist, kann ich nicht sagen. Möglicherweise stammt die PM, mit der MELUND die Medien zunächst per Mail oder Fax informierte vom 5. Juni und ist mit diesem Datum aber erst später online gestellt worden?)

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf startet – Energiewendeminister Albrecht: „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf sind ein Meilenstein für unser Land“

KIEL. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (KBR) rücken näher: Die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde startet für dieses Vorhaben des PreussenElektra-Konzerns und das damit zusammenhängende geplante Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Montag (8. Juni) das öffentliche Beteiligungsverfahren mit der förmlichen Bekanntgabe der Vorhaben.

Im Rahmen des Atomausstiegs haben Stilllegung und Abbau gerade des Kernkraftwerks Brokdorf für viele Menschen eine ganz besondere Bedeutung. Die Auseinandersetzungen um Brokdorf prägten über Jahrzehnte die Geschichte der Atomenergie in Deutschland. Wenn dieses Kapitel der Geschichte sich jetzt seinem Ende zuneigt, ist das ein Meilenstein für die Energiewende“, sagte Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht mit Blick auf den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erklärt, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren über mehrere Jahre erstreckt. Parallel läuft ein Genehmigungsverfahren zu dem Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH), in welchem solche beim Abbau anfallende Stoffe bis zur Abgabe an ein Endlager zwischengelagert werden sollen. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und ggf. auch Einwendungen gegen die Vorhaben zu erheben.

Ursprünglich sollte der Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen vertieft und diskutiert werden können, bereits im Oktober 2020 stattfinden. Wegen der derzeitigen Prognoseunsicherheiten im Zusammenhang mit Covid-19 hat das Ministerium nun aber entschieden, den Termin zu verschieben. Nach gegenwärtigem Planungsstand soll der Erörterungstermin im Februar 2021 durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass für einen Erörterungstermin mit potentiell vielen Teilnehmern klare räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen bestehen müssen und die Entwicklung hierfür aktuell zu sehr im Fluss ist. Der konkrete Termin wird gesondert bekannt gegeben.

Die Unterlagen zu den Genehmigungsanträgen können ab dem 15. Juni für zwei Monate bei der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe, der Amtsverwaltung Wilstermarsch in Wilster und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel, Adolf-Westphal-Str. 4, eingesehen werden. Es handelt sich dabei unter anderem um die Genehmigungsanträge. Darüber hinaus werden zu jedem der beiden Vorhaben eine Kurzbeschreibung, ein detaillierter Sicherheitsbericht sowie ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht ausgelegt. Die Unterlagen sind ab dem 15. Juni außerdem unter folgendem Link abrufbar:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/R/reaktorsicherheit/brokdorf
Fachberichte.html

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“ – TBH) gestellt. Auch dieses Verfahren wird öffentlich bekannt gegeben. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig. In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß UVPG werden für folgende Schutzgüter die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.

Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen, die die Genehmigungsanträge gestellt haben, wird dann die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Auch ein Austausch mit Behörden und Sachverständigen ist möglich.

Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurde bereits während des noch laufenden Leistungsbetriebes beantragt, damit möglichst bald nach dessen Beendigung mit der Stilllegung begonnen werden kann. Ein Unterschied zu den sonstigen Stilllegungsverfahren in Schleswig-Holstein liegt aufgrund des derzeit noch laufenden Leistungsbetriebes insbesondere darin, dass sich zu Beginn der Stilllegung noch Brennelemente im Kernkraftwerk befinden werden. Das MELUND als Genehmigungsbehörde wird im weiteren Verfahren auf die damit zusammenhängenden Aspekte ein besonderes Augenmerk legen.

In der TBH sollen die schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die beim Abbau anfallen und auf dem Kraftwerksgelände vorbehandelt werden, vorübergehend aufbewahrt werden, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Das Bundesendlager Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Niedersachsen wird voraussichtlich nicht vor 2027 zur Verfügung stehen.

Für die hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Brokdorf gibt es bereits ein Standort-Zwischenlager, das von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) betrieben wird.

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