Arbeitsplätze für die Ewigkeit: Atommüll strahlend – eine ECTS Sommerakademie

Arbeitsplätze für die Ewigkeit: So schlapp für eine Million Jahre werden sich Menschen – wenn es sie denn noch gibt – mit dem Atommüll-Erbe herumschlagen müssen. Sie müssen Techniken und Materialien beherrschen, diesen Atommüll von der Umwelt abzuschirmen. Der Wahnsinn, für ein paar Jahre Atommacht mit Atomstrom der Menschheit ein derartiges Problem aufzuhalsen, ist das eine. Dass es immer noch und immer wieder Interessierte gibt, die diesen Wahnsinn weiter machen wollen, das andere. Was bleibt? Atommüll und der darf nur bei Strafe der Verstrahlung „vergessen“ werden. Mit einer Sommerakademie richtet sich der Atommüllreport an Studierende, junge Akademiker*innen und andere interessierte junge Menschen, die mehr über die Probleme im Umgang mit Atommüll wissen wollen.

Sommerakademie vom 6.-10. August 2019 in Wolfenbüttel

  • Ihr wollt wissen, warum Atomenergie keine Antwort auf den Klimawandel ist?
  • Ihr wollt Euch intensiver mit den Vor– und Nachteilen unterschiedlicher Möglichkeiten der Atommülllagerung beschäftigen?
  • Ihr interessiert Euch für politische, ökonomische, physikalische oder geologische Aspekte der Atommülllagerung?

Dann macht mit bei der Sommerakademie! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. (Anmeldungsfrist bis 21. Juli 2019)

[mehr zu Programm, Teilnahmebedingungen, etc.] [Flyer]

Atommüll? A la Carte

An vielen Orten in Deutschland wird Atommüll gelagert – an viel mehr Orten, als sich manch Atomkratftgegner*in gedacht hat. Das veranschaulicht eine jetzt aktualisierte Karte der Bundesrepublik, die vom Projekt „Atommüllreport“ erarbeitet wurde. Wo entsteht radioaktiver Abfall? Welche Mengen fallen in Deutschland an? Wie lange strahlen die Abfälle? Und welche Gesundheitsgefahren gehen von diesen radioaktiven Abfällen aus? Über all diese Fragen wird nun mit vielen Schaubildern informiert. Die Karte ist für 3.- plus Porto zu beziehen unter info(at)atommuellreport.de oder auch beim BUND oder bei der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg. Der Atommüllreport bilanziert und informiert umfassend auf seiner Homepage, wo ich über die Karte auch interaktiv weitere Standort-Informationen beziehen lassen.

Atommüll in Deutschland – Atommüllreport

Atommüll

Atommüll jenseits von Gorleben und Morsleben in Jülich, Duisburg, Ahaus und Stade

Wo wieviele der 1309 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem ALG Gorleben abgeblieben sind, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit seiner Nachfrage bei der Bundesregierung nicht erfahren. In ihrer Antwort heißt es nur: Weil die Genehmigung für die Lagerhalle in Gorleben im Juni ausgelaufen ist, wurden die teilweise auffälligen Fässer abtransportiert. „Ein Großteil“ der Atommüllfässer ist mit dem „Ziel der  Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten“, teilt die Regierung mit. Zuvor hatten Angaben der Landesregierung in NRW für Verwirrung gesorgt, weil demnach für hunderte Fässer unklar blieb, wo diese abgeblieben waren.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestags, Drucksache 19/19106 am 26. Juni 2019

Frage 40
Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Medienberichten 1 309  Atommüllfässer aus dem Abfalllager Gorleben, die – ebenfalls laut Medienberichten – bis Ende Juni 2019 zu räumen sind, derzeit jeweils (bitte genauen Standort und die Einrichtung angeben), und zu welchem Zweck befinden sie sich jeweils an ihrem momentanen Ort (www.nwzonline.de/politik/gorleben-lager-in-gorleben-faesser-mit-radioaktivem-muell-beschaedigt_a_50,1,1860049276.html; https://m.azonline.de/Muensterland/3833292-Zwischenlager-in-Ahaus-106-Atommuell-Faesser-fehlen)?

Antwort:
Nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurden im Abfalllager (ALG) auf der Basis einer bis Mitte Juni 2019 befristeten Genehmigung Fassgebinde gelagert, die ursprünglich für das Endlager Morsleben (ERAM) vorgesehen waren. Diese Fassgebinde wurden sämtlich vor  Auslaufen der befristeten Genehmigung aus dem ALG ausgelagert

Ein Großteil der Fassgebinde wurde nach Auskunft des MU mit dem Ziel der  Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten.

 

Atommüll-Fässer Leese zwischen „nachzuqualifizieren und nachkonditionieren“

Bei der Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll gibt es Probleme. So auch im Atommülllager in Leese. Über den aktuellen Sachstand beim Umgang mit dem Atommüll und „auffälligen“ Fässern hat der Abgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung befragt. Fast 1.500 Fässer aus der Sammelstelle Steyerberg/Leese müssen wegen Mängeln schrittweise  abtransportiert und „nachqualifiziert“ und „nachkonditioniert“ werden. Im Jahr 2030 läuft die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Leese aus. Dann soll der Atommüll direkt in den Schacht Konrad – wenn der denn bis dahin nach etlichen Verzögerungen tatsächlich ab 2027 in Betrieb geht.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwortder Bundesregierung aus der Fragestunde des Bundestages, Plenarprotokoll 19/106 vom 26. Juni 2019 (PDF):

Frage 41

Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Was ist derzeit insgesamt der Sachstand hinsichtlich des Umgangs bzw. Verbleibs der insgesamt über 12 000 Atommüllfässer im Lager Leese, bei denen zumindest bei einem
Teil der Atommüllfässer laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (Bundestagsdrucksache 18/13609, September 2017) nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Lager „in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“, und was ist der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus einer Lagerhalle in Leese, zu dem es in der genannten Bundestagsdrucksache seitens der Bundesregierung heißt, dass zwar „Antragsunterlagen für den Neubau einer Lagerhalle am Standort Leese erstellt worden sind“, diese Pläne aber aufgrund der „zeitlich befristeten  Nutzungsmöglichkeit in Frage kommender Grundstücke … zurückgestellt“ wurden, weil ein Grundstückseigentümer erklärt hatte, seine Flächen nicht über das Jahr 2030 hinaus zur Verfügung stellen zu wollen?

Antwort:

Die im Lager Leese lagernden radioaktiven Abfälle lassen sich unterscheiden in erstens betriebliche Abfälle und Abfälle aus der Lohnkonditionierung, einschließlich Abklingabfälle, der Betreiberin sowie zweitens Abfälle des Landes Niedersachsen. Zu letzteren gehören fünf Konrad-Container mit konditionierten Abfällen, 1 484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg sowie 3 400 weitere Fassgebinde, die sich im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden.

Für die 1 484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg erteilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im Sommer 2018 nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag an ein privates Unternehmen, die Abfälle endlagergerecht nachzuqualifizieren und nachkonditionieren zu lassen. Dabei werden die Fassgebinde auch nochmals inspiziert. Dazu sollen die Fassgebinde in mehreren Transportchargen bis 2028 aus Leese abgeholt und in der Betriebsstätte der Auftragnehmerin nachbehandelt werden.

Mittelfristig sollen die Abfälle des Landes Niedersachsen an das zurzeit im Bau befindliche Endlager Konrad abgeliefert werden.Laut MU gibt es bezüglich des vor einiger Zeit geplanten Baus einer neuen Lagerhalle in Leese derzeit keinen neuen Sachstand. Aufgrund des zeitlich befristeten Mietvertrags des Lagers Leese werden seitens des MU die Planungen zurzeit nicht weiterverfolgt.

Der Euratom-Vertrag, die EU-Kommission, eine Bundesregierung und eine Reform?

Kommt es zu einer „Modernisierung des Euratom-Vertrages“? Die EU-Kommission hat dazu eine Mitteilung mit dem Titel „Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU“. Mit Blick auf die darin vorgestellten Vorschläge zum Verfahren für eine Änderung des Euratom-Vertrag hatten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium um einen schriftlichen Bericht für den Umweltausschuss gebeten, in dem dargelegt werden solle, mit „welchen Inhalten und Zielen“ auf die Mitteilung der EU-Kommission reagiert werden solle (siehe auch hier).

Das Berichtsersuchen für den nicht öffentlich tagenden Umweltausschuss des Bundestages war konkret verbunden mit der Bitte, darzulegen, „welche Experten für die angekündigte Sachverständigengruppe berufen werden sollen, um eine Weiterentwicklung des Euratom-Vertrags auf den Weg zu bringen, und schließlich ob und in welcher Weise angestrebt wird, den Atom-Förder-Charakter aus dem Euratom-Vertrag endlich konsequent zu streichen?“

Wie so oft, wenn es um die Atompolitik der amtierenden Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU geht, bleiben die Antworten eher in so einem Nebel und in nicht so ganz verbindlichen bzw. klaren Aussagen stecken. Insofern deckt sich der vom Ministerium vorgelegte Bericht mit den unklaren Verabredungen im Koaliltionsvertrag. Im Koalitionsvertrag ist u.a. vorgesehen anzustreben, dass „die Zielbestimmungen des Euratom-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden.“

So mag die Bundesregierung in ihrem Bericht nicht mal so richtig klar und eindeutig das Ziel benennen, wenigstens den Fördercharakter des Euratomvertrages zugunsten der Atomenergie abzuschaffen. Bis heute braucht es für Entscheidungen zum Euratomvertrag einstimmige Entscheidungen, der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen ist ohne vorherige (einstimmige) Änderungen nicht möglich. Davon ist zum Beispiel die Abschaffung des Förderzwecks oder die Erhöhung des Schutzzwecks bei der Atomenergienutzung betroffen.

Die Bundesregierung erläutert, dass die EU zu diesen Dingen konkret nichts sagt, auch nicht zur Auswahl zu bestellender Expert/innen oder zum Mandat der Sachverständigengruppe, die die Kommission für eine „Reform“ bis nach 2025 in der Mitteilung vorschlägt. Die Bundesregierung wiederum werde sich einer Hochrandigen Expertengruppe nicht verschließen, schweigt aber ebenfalls über Vorstellungen und Expert/innen für eine solche Gruppe. Aber immerhin wäre das alles ein „erster Schritt“, die Reform des Euratom-Vertrages anzugehen, heißt es.

Aber vorsicht, bei zu viel ungestüm: Es könnten ja auch pro-Atom bei einer solchen eifrigen Euratom-Reform herauskommen, die entgegen deutschen Interessen und deutscher Atompolitik zu einer weiteren Verankerung nuklearfreundlicher Positionen wie „Atomenergie ist klimafreundlich“ oder „EU-Finanzierungsforderungen pro Atomkraft (Neubauten/Laufzeitverlängerungen) führen könnten. Dass müsse man also genau prüfen und schauen, ob man so eine Reform machen wolle, wenn am Ende die Belange der Nichtnuklearstaaten sowie Aussteigerstaaten nicht ausgewogen berücksichtig würden.

Einen Zeitplan für die „Reform“ hat die EU-Kommission nicht vorgeschlagen. Weiteres ist erst zu erwarten, wenn die neue Kommission im Amt ist und ein Arbeitsprogramm vorgelegt hat. Das müsse, so die Sicht der Bundesregierung, abgewartet werden und ist dann kritisch zu prüfen.

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