Verschlusssache: Neues Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und der Terrorschutz

Jetzt sind die Mauern im Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin 70 cm dick. Der beantragte notwendige Neubau wird aufgrund gestiegener Terror-Risiken eine Wandstärke von 1,80 Metern haben! Noch krasser sind die Unterschiede zu den älteren Zwischenlagern in Gorleben oder Ahaus. Doch auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), durch „welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen“ sich die neue Lagerhalle in Lubmin von den bisherigen deutschen Zwischenlagern unterscheide, mag die Bundesregierung nicht antworten: Ein Anlagensicherungsbericht werde gesondert eingereicht, sei aber ohnehin Verschlusssache.

Hubertus Zdebel fordert, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle endlich von der Bundesregierung umfassend im Rahmen einer öffentliche Debatte auf den Prüfstand gestellt wird. Nicht nur erhöhte Terrorrisiken führen angesichts veralteter oder nicht mehr ausreichender Zwischenlager an den zentralen und dezentralen Standorten zu zu Nachrüstungen oder Neubauten. Aus Geheimschutzgründen ist eine unabhängie Prüfung derartiger Maßnahmen aber kaum noch möglich. Klar ist auch, dass die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle deutlich länger dauern wird, als bislang vorgesehen. Bereits Mitte der 2030er Jahre werden die Genehmigungen für die ältesten Lager in Ahaus und Gorleben auslaufen. Mitte der 2040er Jahre sind auch die dezentralen Lager betroffen. Ein Endlager steht aber nach optimistischen Einschätzungen frühestens Anfang der 2050er Jahre, vermutlich aber eher nach 2080 zur Verfügung. Außerdem werden an den dezentralen Standorten die AKWs in den nächsten Jahren nach und nach als Reparaturorte für defekte Castor-Behälter entfallen.

Auch wenn die Bundesregierung sich mit konkreten Informationen in Schweigen hüllt: An (fast) allen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen aufgrund deutlich verschärfter Terrorrisiken bauliche Nachrüstungen. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Mauern, die den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen besser abwehren können sollen. Auch Abflussrinnen werden nachgerüstet, damit nach einem (gezielten) Flugzeug-Absturz das Kerosion besser aus den Zwischenlagerhallen abfließen kann. Weil aber diese Maßnahmen allesamt geheim gehalten werden, ist eine unabhängige Prüfung über die Wirksamkeit nicht mehr machbar.

Die folgende Tabelle zeigt ansatzweise, wie sehr sich die Anforderungen an den Terrorschutz verändert bzw. verschärft haben. Wichtig zu beachten ist: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat dem nach dem STEAG-Konzept errichteten Zwischenlager in Brunsbüttel aufgrund von mangelhaften und fehlenden Sicherheitsnachweisen die Genehmigung entzogen. Bis heute bestreiten die zuständigen Behörden jedoch, dass es Sicherheitsdefizite gäbe und erklären den Geheimschutz als Ursache für fehlende Informationen zur Bewertung der Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager

Wand untenWand obenDecke
Gorleben

Ahaus

0,5

0,5

0,2

0,2

0,2

0,2

Lubmin alt

Lubmin geplant

0,7

1,8

0,7

1,8

0,55

1,8

WTI0,850,850,55
STEAG1,21,21,3
NeckarwestheimStollenStollenStollen

Hinweis: Während die Sicherheit sich auf Maßnahmen bezieht, die den Schutz vor der radioaktiven Strahlung durch technische Vorkehrungen leisten sollen (Castor-Behälter), geht es bei der Sicherung um „Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“.

Dokumentation

Frage 58

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen unterscheidet das laut Aussagen des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen (EWN) am 29. Mai 2019 beantragte neue Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle (ESTRAL, siehe www.ewn-gmbh.de/information/presse/) bei Lubmin von den bisherigen von der STEAG errichteten Zwischenlagern in Norddeutschland, und in welcher Weise sind die derzeit an diesen älteren Zwischenlagern laufenden Nachrüstungen zum Schutz vor Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen bei dem geplanten Neubau der EWN integriert (siehe www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/bauweise/bauweise.html)?

Antwort: In dem am 31. Mai 2019 zugegangenen Antrag der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH wird angekündigt, die Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in einem als Verschlusssache eingestuften Anlagensicherungsbericht gesondert einzureichen. Auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die beantragten Sicherungsmaßnahmen gemacht werden. Eine Bewertung der Sicherungsmaßnahmen wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.

 

Jülicher Atommüll: Rechtliche Prüfung eines US-Exports dauert an

Die grundsätzliche Prüfung der Bundesregierung, ob ein Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Atom-Versuchsreaktor Jülich in die USA rechtlich zulässig wäre, dauert an. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit. Die Prüfung erfolgt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das in dieser Frage fachlich dem Bundesumweltministerium (BMU) zugeordnet ist.

Zdebel: „Ein Export des hochradioaktiven Atommülls aus dem zur Stromerzeugung genutzten Atomreaktor Jülich ist spätestens seit 2005 rechtswidrig. Es gibt auch sonst keine Gründe, warum der hochradioaktive Atommüll exportiert werden müsste. Statt Atomtransporte egal wohin zu planen, braucht es ein neues Zwischenlager in Jülich, das den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Es ist höchst Zeit, dass alle Verantwortlichen in der Bundesregierung und in der NRW-Landesregierung endlich an einem Strang ziehen und eine solche Lösung schnellst möglich betreiben.“

Zdebel spricht damit jüngste Entwicklungen an, nach denen möglicherweise eine weitere begrenzte Zwischenlagerung in Jülich wieder zulässig und ein neues Lager gebaut werden könnte.

Anlass der Prüfung ist ein Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die zu Textzwecken 33 frische Brennelemente-Kugeln mit hochangereichertem Uran in die USA exportieren wollen, um dort auf Kosten der hiesigen Steuerzahler*innen ein bis heute nicht existierendes Verfahren zur Wiederaufarbeitung von insgesamt 152 Behältern mit tausenden hochradioaktiver AVR-Brennelement-Kugeln entwickeln zu können. Die Wiederaufarbeitung ist in der Bundesrepublik seit 2005 für Reaktoren zur Stromerzeugung atomrechtlich verboten. Um einen solchen Reaktor aber handelte es sich bei dem AVR Jülich, der als Prototyp entwickelt und damals von mehreren Stadtwerken für die Stromerzeugung gebaut und betrieben wurde (Siehe Wikipedia).

Hintergrund ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem AVR in Jülich in der derzeitigen Halle nicht mehr ausreichend sicher ist und das Land NRW angeordnet hat, das Lager möglichst schnell zu räumen. Dazu soll JEN ein Konzept vorlegen. Demnach könnte es zu einem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich kommen, zu einem Abtransport der 152 Castor-Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus oder aber aus Sicht von JEN und offenbar auch des Bundesforschungsministeriums zur Wiederaufarbeitung in die USA.

Da bis heute ein technischen Verfahren zur Wiederaufarbeitung der speziellen AVR-Brennelemente nicht existiert, müsste es in den USA erst entwickelt werden. Bis heute ist es aber noch nicht gelungen, entsprechende Verfahren zu entwickeln, die in größerem Maßstab in der Lage wären, die hochradioaktiven Graphit-Uran-Kugeln aufzuarbeiten. Um dazu nötige Forschungsarbeiten betreiben zu können, will JEN der Savannah River Site in den USA 33 frische Brennelemente-Kugeln aus dem AVR schicken. Um einen solchen Export von Kernbrennstoffen durchführen zu können, benötigt JEN eine Genehmigung durch das BAFA. Nachdem JEN einen entsprechenden Export-Antrag gestellt hat, hat das staatliche Unternehmen gegen das BAFA im September 2018 Klage wegen Untätigkeit eingereicht.

Dokumentation:

Frage 57

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle inzwischen die Genehmigung für den Export von hochangereicherten frischen Uranbrennstoffkugeln des AVR Jülich in die USA erteilt, und bedeutet eine solche Ausfuhrgenehmigung aus Sicht der Bundesregierung auch, dass ein Export der bestrahlten Kugelbrennelemente aus dem AVR, die derzeit in 152 Castor-Behältern in Jülich ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung aufbewahrt werden, dann grundsätzlich rechtlich ebenfalls zulässig wäre (siehe Sachstandsbericht des Wirtschaftsministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Pinkwart, vom 27. Juni 2018, www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-931.pdf)?

Antwort: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Genehmigung nach § 3 Atomgesetz zur Ausfuhr der 33 Brennelementkugeln bislang nicht erteilt. Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) hat im September 2018 Klage gegen das BAFA erhoben. In der Klageerwiderung der Beklagten wird die Auffassung vertreten, dass die Sachentscheidungsvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen, weshalb das Verfahren nach § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen ist. Eine Entscheidung steht noch aus.

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Ausfuhr dieser 33 frischen Brennelementkugeln und der möglichen Ausfuhr der bestrahlten Brennelemente in den genannten 152 Behältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR. Das BAFA und das Bundesumweltministerium prüfen zurzeit aufgrund des Antrags der JEN die Frage der Zulässigkeit des Exports der 152 Behälter.

Die Registratur radioaktiver Hinterlassenschaften: Atommüll – Berichte und Verzeichnisse

Es wird gern vom Ausstieg aus der Atomenergie gesprochen. Doch das ist nicht möglich. Denn es bleiben Berge von Atommüll, die in menschlichen Zeitmassstäben für eine Ewigkeit radioaktiv sind und von der Umwelt abgeschirmt möglichst sicher gelagert werden müssen. Seit Jahrzehnten erfolgt das in sogenannten oberirdischen Zwischen-, Bereitstellungs- oder Sammellagern. Versuche einer Endlagerung für leicht- und mittelradioaktive Abfälle sind in Deutschland bislang gescheitert (Morsleben, ASSE) oder verzögern sich immer weiter (Schacht Konrad). Für hochradioaktive Abfälle ist ein solcher Ort noch nicht mal gefunden. Jahrzehnte galt der willkürlich festgelegte Standort Gorleben als Ort für ein solches Lager, erst ab 2013 hat ein vielfach kritisiertes neues Suchverfahren für ein solches unterirdisches Lager begonnen. Die (Zwischen-)Bilanz des atomaren Wahnsinns wird natürlich staatlich registriert: Alle drei Jahre legt das Bundesumweltministerium nach Atomgesetz ein „Verzeichnis radioaktiver Abfälle“ vor, das hier als PDF in der Fassung vom August 2018 zum download bereit steht. Ein weiterer Bericht zum Thema Atommüllberge, der angeblich Informationen „für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ enthält und sich auf die EURATOM-Richtlinie 2011/70 bezieht, ist hier als PDF zum download zu finden und von der Bundesregierung ebenfalls im August 2018 fertiggestellt worden. Der unabhängige Atommüllreport berichtet Standort für Standort über die radioaktiven Hinterlassenschaften des atomaren Wahnsinns hier.

Atomarer Stromstreit zwischen E.on/PreussenElektra und Vattenfall – Reststrom von Krümmel für Grohnde

E.on/PreussenElektra und Vattenfall streiten vor Gericht über Reststrommengen aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Krümmel. Das AKW hatten beide Unternehmen zu jeweils 50 Prozent gemeinsam betrieben. PreussenElektra will die Strommengen aus Krümmel auf das AKW Grohnde übertragen, berichtet die Welt: „Das AKW Krümmel ist seit Jahren vom Netz, in Grohnde wird noch Strom produziert. Aber vielleicht nicht mehr lange. Darum will der Grohnde-Betreiber quasi stillgelegte Strommengen von der Elbe an die Weser holen. Dazu wird eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.“ Grohnde darf nach geltendem Atomgesetz noch bis Ende 2021 Atomstrom erzeugen. Weil auch in den noch am Netz befindlichen Atommeilern ein Super-GAU nicht ausgeschlossen werden kann, fordern Atomkraft-GegnerInnen die sofortige Stilllegung.

Der Streit zwischen den beiden Unternehmen geht offenbar darum, dass PreussenElektra die Reststrommengen von Krümmel entsprechend dem Anteil von 50 Prozent einfach übernehmen möchte, während Vattenfall die Auffassung vertritt, dass die KKK-GmbH die gesamte Reststrommenge am Markt verkaufen müsste und PreussenElektra diese auf diesem Weg einkaufen müsste. In diesem Fall würde Vattenfall noch einmal Geld verdienen, im anderen Fall nicht. Ende Mai berichtete die DeWeZet bereits über den Rechtsstreit, außerdem hier der Tagesspiegel und das Hamburger Abendblatt.

In einer Agenturmeldung von DPA heißt es: „PreussenElektra beansprucht nach Gerichtsangaben 44 000 Gigawattstunden im Wert von rund 415 Millionen Euro. Um den Weiterbetrieb von Grohnde sicherzustellen, habe PreussenElektra auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, ergänzte der Gerichtssprecher. Dadurch solle rund ein Viertel der beanspruchten Reststrommenge vorläufig nach Grohnde übertragen werden können. Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH möchte die Reststrommenge von Krümmel dagegen am Markt veräußern. Mit Entscheidungen wird am Donnerstag voraussichtlich nicht gerechnet.“

Wie die Welt weiter berichtet, geht es in dem Verfahren wohl grundsätzlich auch um Reststrommengen aus dem ebenfalls gemeinsam betriebenen AKW Brunsbüttel: „Früheren PreussenElektra-Angaben zufolge geht es vor allem um die Frage, ob der 50-Prozent-Anteil an Krümmel auch einen kostenlosen Anspruch auf 50 Prozent der Reststrommenge bedeute. Für das Unternehmen ist die Klärung auch in Bezug auf das stillgelegte Kraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen/Schleswig-Holstein) wichtig. Auch an dieser Anlage sind beide Prozessparteien beteiligt: Vattenfall mit 66,7 Prozent, der Rest entfällt auf die PreussenElektra-Muttergesellschaft Eon.“

  • Vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID klagt Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz für die Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel nach der Atomkatastrophe von Fukushima. E.on/PreussenElektra würde im Falle eines für Vattenfall positiven Urteils an den über fünf Milliarden Euro Schadensersatz beteiligt sein.

AKW Mochovce 3: Internationale Kontrolle der Sicherheitsmängel und tatenlose Bundesregierung

„Am politischen Druck der deutschen Bundesregierung wird es nicht gelegen haben, wenn jetzt die massiven Sicherheitsmängel beim Bau des Block 3 des slowakischen Atomkraftwerks Mochovce zu einer Überprüfung durch die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) führen.“ Das schussfolgert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) aus den Antworten der Bundesregierung auf seine Fragen zu entsprechenden Berichten über Sicherheitsmängel und Schlampereien beim Weiterbau des Atommeilers, der noch aus Zeiten der Sowjetunion stammt. Insgesamt rund 255.000 Menschen haben jüngst eine Bittschrift deutscher und österreichischer Umweltverbände unterschrieben und sich gegen die Inbetriebnahme der neuen Reaktoren in Mochovce ausgesprochen.

Zdebel: „Wenn sich eine Bundesregierung diplomatisch äußert, dürfen dabei aber angesichts der nuklearen Risiken konkrete Sicherheits-Forderungen nicht unterlassen werden. Die Bundesregierung nehme die „formulierten Bedenken von Österreich sehr ernst“, sie werde „Entwicklungen aufmerksam verfolgen“ und sich „beispielsweise im Rahmen von ENSREG einbringen“ und sich für ein „höchstmögliches Niveau an nuklearer Sicherheit“ einsetzen. Von konkreten Maßnahmen, Forderungen, Aktivitäten der Bundesregierung angesichts der zahlreichen Berichte über Sicherheitsmängel auf der AKW-Baustelle: Kein Wort. Eine Unterstützung der berechtigten Forderungen Österreichs für eine Überprüfung des Neubaus ist dort nicht enthalten. Diese Schweigsamkeit in der Bundesregierung bzw. dem Bundesumweltministerium ist schon sehr befremdlich.“

Zdebel ergänzt: „So wichtig es ist, dass ein Operational Safety Review Team (OSART) der IAEO nun die Erlaubnis bekommen hat, die Sicherheit des Block 3 in Mochovce zu überprüfen. Dabei darf man nicht übersehen, dass die IAEO auf die Förderung der Atomenergie verpflichtet ist und damit alles andere als eine unabhängige Instanz. Um von Anfang an Zweifel auszuräumen, wäre es dringlich, wenn unabhängige Atomexperten an den notwendigen Untersuchungen beteiligt wären. Dafür sollte sich die Bundesregierung und das Bundesumweltministerium engagiert einsetzen.“

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